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Initiative

(resp. Antrag/Motion an die Gemeindeversammlung)

Mit einer Petition lassen sich zwar viele Unterschriften sammeln. Das Anliegen der Petenten ist für die Gemeinde jedoch nicht bindend – d.h. der Gemeinderat kann entscheiden, dass die in der Anliegen der Petition nicht umsetzbar seien – und das war's dann ... Wie er das begründet, ist ihm überlassen – und seien die Gründe noch so fadenscheinig. Ein der Bevölkerung verpflichteter Gemeinderat wird die Anliegen jedoch aufnehmen und umzusetzen versuchen – so gut es mit dem Konzept der sonstigen Politik des Gemeinderates vereinbar ist.

Unabhängig davon, ob der Gemeinderat unsere Anliegen im vorliegenden Fall (mit dem Wechsel von ImproWare zu QuickLine) berücksichtigen wird, wollen wir so ein Desaster mit gebrochenen Versprechungen nicht noch einmal! Das Mittel der Wahl dazu ist, die Kompetenzen für das letzte Wort eines Providerwechsels in die Hand der Einwohnerschaft zu legen – damit diese das absegnen muss; und zwar in für den Gemeinderat bindender Form: das Mittel dazu ist eine Gemeindeinitiative resp. ein Antrag an die Gemeindeversammlung.

Die Hürden für Anliegen von Stimmbürgern auf Gemeindeebene zur Änderung oder Ergänzung der Gemeindeordnung sind überwindbar: in ordentlich organisierten Gemeinden mit einer Gemeindeversammlung benötigt es dazu den Antrag eines (einzigen) Stimmbürgers an die Gemeindeversammlung, die dem Gemeinderat eingereicht wird. Der Gemeinderat arbeitet eine Vorlage aus, die der nächsten Gemeindeversammlung zur Abstimmung vorgelegt wird. Erachtet er das Anliegen als nicht wirklich aussichtsreich auf Erfolg, kann er das Thema auf die lange Bank schieben, um zuerst an der darauffolgenden Gemeindeversammlung abklären zu lassen, ob das Thema überhaupt erheblich erklärt werden soll. Je mehr Unterschriften zu demselben Wortlaut eingereicht werden, desto weniger kann sich ein Gemeinderat vor der Ausarbeitung einer Vorlage drücken. Über die Vorlage wird dann die Gemeindeversammlung abstimmen.

In ausserordentlich organisierten Gemeinden (das sind meist einwohnerreiche Gemeinden – im InterGGA-Versorgungsgebiet sind es nur Binningen und Reinach) sind die Hürden höher: es benötigt dazu eine Initiative, d.h. die Unterschrift von 10% der Stimmberechtigten einer Gemeinde innert einer Frist von 30 Tagen, bei Gemeinden mit mehr als 5000 Stimmberechtigten jedoch nicht mehr als 500 Stimmen. Kommt eine Gemeindeinitiative zustande, so ist das Anliegen bindend; wenn der Gemeinderat es nicht direkt umsetzen will, muss an der Urne darüber befunden werden.

Im Kanton SO ist der Ablauf sehr ähnlich, aber mit ein paar kleinen Unterschieden: in Gemeinden mit ordentlicher Gemeindeorganisation wird der Antrag an die Gemeindeversammlung "Motion" genannt, und in Gemeinden mit ausserordentlicher Gemeindeorganisation sind die Hürden für eine Initiative etwas anders als in BL: je nach Regelung in der Gemeindeordnung müssen bis zu 20% der Stimmberechtigten unterschreiben, die Initiative muss im Kanton SO zudem vor Unterschriftensammlung geprüft und abgesegnet werden (damit soll vermieden werden, dass für undurchführbare oder unzulässige Anliegen gar nicht erst Unterschriften gesammelt werden), und die Unterschriften sind im Kanton SO in einer Frist von 60 Tagen ab amtlicher Publikation zu sammeln.

Unterschied zur Petition

Der wichtige Unterschied zu einer Petition ist, dass mit einer Gemeindeinitiative resp. einem Antrag (im Kanton BL resp. der Motion im Kanton SO) an die Gemeindeversammlung nur Dinge angeregt oder gefordert werden können, die in der Gemeindeordnung oder in Gemeindereglementen festzuschreiben sind – mit einer Petition hingegen kann man alles mögliche anregen. Da die Wahl des Internet-, Telephonie und TV-Providers im Kabelnetz derzeit jedoch nach Gutdünken der InterGGA erfolgt (und nicht in einem Gemeindereglement festgeschrieben ist, sondern an die InterGGA delegiert wurde), geht unser Anliegen dahin, dass ins Gemeindereglement aufzunehmen ist, dass die stimmberechtigte Einwohnerschaft an der Urne (und möglichst nicht nur an der Gemeindeversammlung) darüber befinden können soll, wer als Provider für Internet, Telephonie und TV im gemeindeeigenen Kabelnetz die Signale einspeisen darf, sollte ein Providerwechsel angestrebt werden.

Parallel zur Petition, die Dienste des bisherigen Providers ImproWare weiterhin in unserem Kabelnetz nutzen zu können, lancieren wir auch eine Initiative resp. einen Antrag/eine Motion an die Gemeindeversammlungen, damit die stimmberechtigte Einwohnerschaft das letzte Wort haben soll, welcher Provider seine Signale in unser Kabelnetz einspeisen darf. Die Unterschriftensammlung dazu läuft parallel – also am besten gleich beide unterschreiben – Petition und Initiative/Antrag/Motion.

Die Initiative (resp. der Antrag/die Motion an die Gemeindeversammlungen) ist bewusst so formuliert, dass sie auch bei einem allfälligen späteren Providerwechsel Anwendung finden kann. Sie ist eine Stärkung der Volksrechte und auf eine langfristige Verankerung ausgerichtet. Die Petition hingegen fängt nur den momentan anstehenden Providerwechsel ab.

Bitte beachten: diese Initiative (resp. der Antrag/die Motion an die Gemeindeversammlungen) wird in die politischen Rechte der Gemeinde eingreifen und für die Gemeinde bindend sein (da sie eine Gemeindereglementsänderung fordert); deshalb dürfen auch nur in der jeweiligen Gemeinde stimmberechtigte Personen die Initiative unterschreiben. Wer jeweils ein Stimmrechtscouvert erhält, darf also auch hier unterschreiben. Zudem muss in den Gemeinden mit ausserordentlicher Gemeindeorganisation (also in Reinach und Binningen) eine bestimmte Mindestanzahl Stimmen gesammelt werden, damit die Initiative Gültigkeit hat und somit Wirkung erlangen kann. Beide Gemeinden haben mehr als 5000 Einwohner, so genügt in beiden Gemeinden die Zahl von 500 gültigen Unterschriften.

Hier können die Formulare für Petition und Initiative/Antrag/Motion heruntergeladen werden

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