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Motivation

In der Region des Birstals und des Leimentals (den Gemeinden südlich der Stadt Basel) hatten sich vor vielen Jahren die den Gemeinden gehörenden Kabelnetze zu einer Interessengemeinschaft zusammengeschlossen, damit nicht jede Gemeinde selbst eine Kopfstation für das Kabelfernsehen einrichten muss, sondern diejenige von Reinach/BL gemeinsam genutzt werden kann.

Im Jahre 2000 wurde die Möglichkeit eingeführt, über das TV-Kabelnetz ins Internet zu gehen – die Signalzulieferung (Internetprovider) erfolgte durch die Firma ImproWare aus Pratteln. Um der Abhängigkeit von der Reinacher Gemeindepolitik aus dem Weg zu gehen, wurde im 2002 die InterGGA gegründet. Sie ist im Besitz aller angeschlossenen Gemeinden, in denen sie ihr Signal verbreitet. Die Verträge zur Lieferung der Internetdienste durch die ImproWare wurde nicht mehr zwischen jeder Gemeinde einzeln und der ImproWare ausgehandelt, sondern zentral für alle zusammen durch die InterGGA. Telephonie ist im Jahr 2006 eingeführt worden, später dann auch noch digitales Fernsehen und PayTV, und zeitversetztes Fernsehen hat die ImproWare seit 2012 im Regelbetrieb (die InterGGA hat letzteres aber nicht aufgeschaltet).

Dies ging viele Jahre gut und die Kunden waren zufrieden – und schätzten nicht nur angemessene Preise, sondern zudem auch, dass die Providerfrage regional gelöst werden konnte.

Vor ziemlich genau zwei Jahren hingegen kam eine gewisse Bewegung in die Sache: die InterGGA trat nun als InterGGA AG auf und aus der Presse war zu erfahren, dass der Signalzulieferer neu ausgeschrieben würde. Das machte gewisse Kreise hellhörig, und es kam sogar soweit, dass das Kantonsgericht BL eine Ausschreibung als nicht notwendig erachtete – die InterGGA dürfe in Eigenregie den Provider aussuchen. Nach einer gewissen Zeit kam aus, dass zukünftig QuickLine aus dem Hause Finecom das Signal zuliefern werde; es wurde betont, dass den Kunden keine Nachteile oder Preiserhöhungen entstehen würden – weder beim Fernsehen, noch beim Internetzugang. Beide Versprechen entpuppen sich jedoch als heisse Luft. 

Verglich man die Preise des vor gut einem Jahr versandten QuickLine-Flyers, so stach ins Auge, dass das günstigste Internet-Angebot nicht mehr Fr. 9.90 pro Monat kostet, sondern Fr. 35.–, was einer Preissteigerung von über 250% für das günstigste Internet-Angebot bedeutet; zudem waren sämtliche Internet-Abos spürbar bis massiv teurer im Vergleich zu den entsprechenden ImproWare-Angeboten.

Betrachtet man die Sache im Detail, so wurde bald klar, dass bis Ende September 2014 sämtliche zukünftigen Preise nur als Lockvogelpreise publiziert wurden – mit Bemerkungen wie "Preisstabilität bis zur Aufschaltung neuer Dienste" o.ä.; der Kunde sollte im unklaren gelassen werden, dass die Preise gegenüber den zuerst publizierten bald auf das doppelte steigen werden.

Auch die Verträge sind deutlich schlechter als bei der ImproWare: nicht nur, dass QuickLine meint, einen Schwerpunkt darauf legen zu müssen, dass der Kunde nichts illegales tun darf – was eigentlich selbstverständlich ist; als Kunde hat man gar bedenken, so einen Vertrag zu unterschreiben. Die Mindestvertragsdauer beträgt bei der ImproWare für Internetangebote nur 3 Monate und für Kombiangebote 12 Monate; bei der QuickLine sind es bei allen Angeboten 12 Monate* – doch auch das stimmt nur bedingt: QuickLine bietet dem Kunden sog. "Promotionszeiten" (von bis zu 6 Monaten* – im Rahmen des Providerwechsels wird dies für alle InterGGA-Kunden gelten); die Mindestvertragszeit beginnt aber erst nach Ablauf dieser Promotionszeit. Faktisch heisst das also, dass die Mindestvertragsdauer von 12 auf 18 Monate* ausgedehnt wird. Ebenso wird die Kündigungsfrist für InterGGA- Kunden ausgedehnt: bei der Improware beträgt sie einen Monat jeweils auf Monatsende des Folgemonats zum Zeitpunkt der Kündigung; bei er QuickLine sind es aber 3 Monate – auch auf Ende des Monats.

* Wohl auch auf Druck aus unserer Region hat die QuickLine die Laufzeiten von Mindestvertragsdauern und Promotionszeiten nach unten angepasst – siehe die Medienmitteilung von Anfang November 2014 – in der geflissentlich Übersehen wird, dass die ImproWare einige der genannten Errungenschaften seit ihrer Existenz schon anbietet: bei der ImproWare gab es für Internet selbst noch nie eine Mindestvertragsdauer.

Nun – diese Vorgehensweisen sind offenbar nicht allein auf dem Mist der InterGGA gewachsen – denn QuickLine ist ein Meister in undurchsichtiger Preispublikation: geht man auf die QuickLine-Webseiten, so fällt auf, dass viele Preise mit "kostet soundsoviel" und klein darunter "und ab dem 7. Monat** das doppelte" dargeboten werden. Und schaut man ein Angebot im Detail an, so erhält man einen noch günstigeren Preis für ein anderes, besseres Angebot präsentiert – nur wird dort dann der halbierte Einführungspreis (des teureren Angebots) mit dem langfristigen vollen Preis (des günstigeren) verglichen. Diese Darstellung ist juristisch zwar kaum angreifbar – der Kunde wird so aber bewusst in die Irre geführt (das bessere Angebot sei günstiger).

** Diese undurchsichtige Art der Preisbekanntgabe (die möglicherweise sogar einen Verstoss gegen die Preisbekanntgabeverordnung darstellen könnte) wurde – wohl auch auf Druck aus unserer Region – gegen Ende 2014 aufgegeben.

QuickLine ist ebenso ein Meister in Neusprech (der "Desinformationssprache", die wir aus George Orwell's Roman "1984" kennen): um das verpönte Wort "Mindestvertragslaufzeit" zu verschweigen, wird diese beim Mobilfunk kurzerhand euphemistisch als "Ausdauer" bezeichnet.

Auch im TV-Bereich wurden viele Versprechungen gemacht und nicht eingehalten. So hat sich die InterGGA in ihren Grundsätzen auf die Fahnen geschrieben, möglichst viele TV-Programme unverschlüsselt ins Kabelnetz einzuspeisen. Davon ist nicht mehr viel übrig geblieben, waren doch vor dem Wechsel vom 20. Mai 2014 ca. 230 unverschlüsselte TV-Programme im Netz – heute sind es noch ca. 130; wer mehr will, wird gezwungen, dafür extra zu bezahlen.

Ein weiterer Punkt, den es zu beanstanden gibt, ist die Informationspolitik der InterGGA. Monatelang wurden Kunden wie Interessenten hingehalten und es wurden ihnen Preise versprochen, die niemals eingehalten werden.

Wollte man genaueres wissen, war die InterGGA telephonisch so gut wie nicht erreichbar: ruft man an, wird man nach drei Minuten aus der Leitung geworfen – man solle später nochmal anrufen.

Wir haben uns entschlossen, diesem Treiben nicht länger untätig zuzusehen, sondern wollen weiterhin die bewährten Dienste der ImproWare in  unserem Kabelnetz nutzen können. Deshalb sammeln wir Unterschriften für eine Petition, damit die Verantwortlichen unserer Gemeinde dafür sorgen, dass die bewährten Dienste der Firma ImproWare weiterhin in unserem Kabelnetz verfügbar bleiben und nicht aus unserem Kabelnetz verbannt werden.

Parallel dazu sammeln wir Unterschriften für eine Initiative (resp. für einen Antrag (BL) resp. eine Motion (SO) an die Gemeindeversammlungen), damit so ein Desaster nicht mehr passieren soll. Wir wollen, dass das letzte Wort darüber, wer die Signale in unsere Kabelnetze einspeisen darf, durch die Einwohnerschaft zu bestätigen ist und nicht von irgend einer Geschäftsleitung einer gewinnorientierten Aktiengesellschaft über unsere Köpfe hinweg entschieden werden kann. Das Kabelnetz gehört schliesslich den Gemeinden – und somit den Einwohnnern.

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