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–=(Dual-Provider) im (Kabelnetz Ihrer Gemeinde)=–

Denn das –=(Kabelnetz Ihrer Gemeinde)=– im Birs- und Leimental ist auch für –=(Breitband.ch)=– breit genug!

Das kommunale Kabelnetz gehört der Gemeinde – und somit auch
den Stimmbürgern – sie sollen das letzte Wort darüber haben!

Sorgen wir für den besten Provider in unserem Kabelnetz – mit oder ohne Dual-Providing!


Aktuell:

06.03.2018

Wichtiger und gewichtiger Erfolg am Kantonsgericht

Heute morgen fand die Urteilsberatung im Falle von Oberwil statt. Thema war der am 12.12.2017 eingereichte Antrag. Gemeinderat wie Regierungsrat hatten zuvor Teile des Antrags für ungültig erklärt, so dass nicht einmal mehr der Gemeindeversammlung das Recht hätte verbleiben sollen, den Aktionärsbindungsvertrag überhaupt kündigen zu können; ebenso hätte das Volk gar nix mehr bzgl. Providerwahl zu melden gehabt. Dies wurde nun korrigiert und die Sache an den Gemeinderat zurückverwiesen. Ebenso wurden die detaillierten Vorschläge für eine Submission nicht grundsätzlich für ungültig erklärt. Auf den Vorschlag einer Wortlautänderung wurde jedoch nicht eingetreten. Nun ist das schriftliche Urteil abzuwarten – und danach sind  mit dem Gemeinderat die Details zu einer Formulierung auszuarbeiten, die dann der Gemeindeversammlung vorgelegt werden kann.

Nachlese Reinach – Abgebrochene Submission mit Neuauflage

In Reinach wurde in den Herbstmonaten die Providerwahl ausgeschrieben. Jedoch wurden die Vorgaben derart eng formuliert, dass einzig und allein die interGGA hätte das Rennen machen können – wogegen durch einen anderen Anbieter erfolgreich opponiert worden war. Daraufhin wurde das Ausschreibungsverfahren abgebrochen. Anlässlich der Einwohnerratssitzung von Ende Januar wurde dann auch die Option ins Spiel gebracht, das Kabelnetz zu verkaufen. Wenn es dann also zur Auswertung einer weitere Ausschreibung gehen wird, wäre ein Verkauf des Kabelnetzes eine der theoretisch möglichen Varianten (die aber – unter der Hand gesagt – nicht wirklich empfehlenswert sein dürfte; in Riehen und Bettingen hat es das Volk vorgemacht und mehrmals gegen den Verkauf votiert).


... Informationsstau ...

Aufgrund zweier unerwarteter Spitalaufenthalte sind die Informationen hier seit Ende Mai liegengeblieben, obwohl sich auf mehreren Ebenen einiges getan hat. Dies wird nun angegangen - zuerst mit kurzen Eckpunkten; später wird das noch etwas ausgeführt.

19.10.2018

Wichtiger und gewichtiger Gemeindeversammlungsentscheid in Therwil

Gestern stand die Zukunft des Therwiler Kabelnetzes auf dem demokratischen Prüfstand. Anders als bisher ging es nicht (mehr) darum, wer als alleiniger Provider seine Signale ins Kabelnetz einspeisen darf, sondern ob die Zeichen der Zeit auch von der stimmberechtigten Bevölkerung erkannt werden, dass mit einem Netzausbau die Kunden zukünftig ihren Provider selbst wählen können. Mit grossem Mehr wurde beschlossen, dass der Gemeinderat eine Vorlage ausarbeitet, die Therwil ein Glasfasernetz bringen wird – und zwar nicht nur FTTC resp. FTTS, wie das Swisscom nun eingerichtet hat, sondern FTTH. Damit kann dann jeder Kunde selbst wählen, von welchem Provider er TV-Signale, Pay-TV, Zeitversetztes Fernsehen, Internet, Telephonie etc. beziehen will. Die Glasfasern werden dann bis in die Wohneinheiten führen, womit der Datenmengenbedarf für die nächsten Jahrzehnte abgedeckt sein dürfte.

Da Glasfasern keine ganz so günstige Angelegenheit sind wie Kupfer- oder Koaxial-Kabel, wird der Ausbau jeweils nur soweit getrieben, wie der Netzbauer abschätzungsweise mit einer Nutzung rechnet. Die Verteilung erfolgt dann über verschiedene Stationen, die jeweils eine englische Bezeichnung mit Akronym erhalten haben: FTT... steht für "Fibre to the ..." (also "Faser bis zu ...) – und beim vierten Buchstaben wird es interessant. Die verschiedenen Stufen machen üblicherweise an unterschiedenen Stellen Halt:
– an der nächsten Kurve (FTTC – Fibre to the Curb; irgendwo am Anfang einer Quartierstrasse),
– auf der Strasse (FTTS – Fibre to the Street; auf der Strasse in der Nähe der Grundstücksgrenze zum Gebäude),
– am Gebäude selbst (FTTB – Fibre to the Building; im Keller des Gebäudes – dies betrifft v.a. Mehrfamilienhäuser), oder dann
– "ganz zuhause" (FTTH – Fibre to the Home"; in die Wohneinheiten)
An diesem jeweils letzten Punkt erfolgt die Übergabe der Lichtsignale in elektrische Signale – und je nachdem, wo sich dieser befindet, können mehr oder weniger Daten bis zu jedem einzelnen Kunden transportiert werden. Ebenso ist zusätzlich noch mehr oder weniger weiterer Aufwand nötig, um breitbandig die Wohneinheiten zu versorgen.

Im jetzigen Ausbaustandard des Kabelnetzes sind die GGA-Kästen an den Strassenrändern mit Glasfasern mit der Gemeindezentrale angebunden. Von diesen Strassenkästen aus gehen Koaxial-Kabel in die einzelnen Häuser – die Übergansstelle ist also in den Kästen. Es kann die Programm-Palette eines (einzigen) Anbieters bis in die Kästen geführt werden – und alle Kunden müssen derzeit dieselbe Angebots-Palette beziehen. Zukünftig werden die Glasfasern bis in die Häuser gehen – und die Kunden werden aus verschiedenen Angebots-Paletten wählen können.

Gestern wurde beschlossen, dass der Gemeinderat eine entsprechende Vorlage ausarbeiten und das Stimmvolk spätestens in einem Jahr darüber befinden wird. Damit der bestehende Vertrag mit der interGGA – der bei einem Ausbau dann obsolet würde – nicht zwingend bis 2025 weitergeführt werden muss, sondern bei Bereitstehen der neuen Infrastruktur abgelöst werden kann, wurde er nur um ein Jahr verlängert, um im Falle einer Ablehnung des Ausbaus dennoch weiterhin die Signale vom bestehenden Provider beziehen zu können (und nicht ganz ohne Signal dazustehen). Dieses Vorgehen fand beim Stimmvolk grossen Anklang und wurde bei nur wenigen Gegenstimmen gutgeheissen. Therwil wird somit zum Vorreiter bei der nächsten Stufe des Netzausbaus.

Stand der Dinge in Reinach und Oberwil

In Reinach ist – nach einigen Anfangsschwierigkeiten – eine Ausschreibung für den Provider am laufen. Dies ging mit der Kündigung der bestehenden Verträge bzgl. interGGA einher. Und in Oberwil gilt es – leider wieder über den Gerichtsweg – zu klären, inwieweit die Gemeindeversammlung bei der Wahl des Providers überhaupt mitentscheiden darf. Zu beiden Themen später noch detailliertere Informationen.


09.06.2018

Regierungsrat bereinigt die Traktandenliste der Gemeindeversammlung in Oberwil

Die Stimmrechtsbeschwerde gegen die Traktandierung eines noch im Beschwerdeverfahren hängenden Antrags an die Gemeindeversammlung war offenbar berechtigt: der Regierungsrat weist den Gemeinderat von Oberwil an, den interGGA-Antrag von der Traktandenliste der GV vom 14.06.2018 zu nehmen, da sich dieser noch im Beschwerdeverfahren befindet und somit noch nicht traktandiert werden darf.

Leider nochmals etwas Medienschelte ...

Der Einwohnerratsentscheid in Reinach hatte in den Medien doch einige Wellen geschlagen. Leider geistert immer noch herum, dass die Initiative "den sofortigen Ausstieg aus der interGGA verlangt" habe. Dies ist (nicht zum ersten mal) aus dem Zusammenhang gerissen: die Initiative verlangte (als eigentliches Ziel) die Mitsprache der Einwohnerschaft bei der Providerwahl. In der damaligen Konstellation sollte so lange die ImproWare beibehalten werden, bis die Sache politisch geklärt ist (und der Einwohnerrat die Mitsprache bei der Providerwahl erlangen kann). Die Beibehaltung des bestehenden Providers (und die Mitsprache des Einwohnerrats schon beim damaligen Providerwechsel) war aber mit den damaligen interGGA-Verträgen nicht möglich, da letztere zum Proivderwechsel zu Quickline zwangen. Um nun möglichst wenig Schaden bei den Nutzern zu verursachen, war eine sofortige Vertragskündigung rein rechtlich notwendig, aber eigentlich das kleinere Übel im Vergleich zum Providerwechsel. Entsprechend musste die Initiative ausformuliert werden. Um den Ausstieg (als Selbstzweck) ging es in der Initiative definitiv nicht.


30.05.2018

Im Hintergrund tut sich einiges ... und nun auch wieder im Vordergrund

Wie nicht anders zu erwarten, hatte der Zeitdruck dazu geführt, dass im Hintergrund ein reges Treiben begann, das nun wieder an die Oberfläche tritt. "Problem": wenn "aus der interGGA ausgestiegen" werden soll, dann muss dies noch im 2018 entschieden werden, um rechtzeitig den Aktionärsbindungsvertrag zu kündigen.

Hammerschlag in Reinach: die interGGA nimmt sich durch Fehlverhalten selbst aus dem Spiel

Der Fall Reinach ist ja ganz interessant. Unser ursprüngliches Anliegen war, dem Volk das allerletzte Wort bei der Wahl des Providers zu geben. Unsere Initiative war noch im 2014 gestartet, als die ImproWare noch der Provider war. Dies hatte zur Folge, dass eine "Sofortausstiegsklausel" in die Initiative eingebaut werden musste, um den bisherigen Provider beibehalten zu können, bis die Sache politisch über die Bühne war. Nun, das hat leider nicht geklappt, da Anfang April 2015 der Providerwechsel umgesetzt wurde. In der Initiative stand immer noch "sofortiger Ausstieg", obwohl dies seit Anfang April 2015 eigentlich obsolet war. Speziell in Reinach tat sich der Gemeinderat jedoch geziert, mit uns zu diskutieren, was wirklich unser Anliegen ist: nämlich nach wie vor: "Providerwahl im kommunalen Kabelnetz durch die Einwohner". In Bottmingen und Oberwil wurde der Antrag entsprechend angepasst; Therwil ist noch offen (dazu später mehr). In Reinach wurde also ein Gegenvorschlag gemacht, einen Ausstieg zu prüfen. Und wie die Dinge kamen, hat der Einwohnerrat dem nun zugestimmt, was der damalige Gemeinderat eigentlich nur als Köder hatte verstanden wissen wollen, der möglichst links hätte liegengelassen werden sollen. Das ging aber nun krachend in die Hosen - und ein Grossteil der "Schuld" liegen sowohl bei der interGGA, als auch beim zuständigen Gemeinderat. Die BUM (das ist die zuständige ER-Komission) benötigte eine Vorlage des Gemeinderats, um die drei Szenarien a) Verbleib bei der interGGA, b) Providerwahl in Eigenregie (und Reinach behält das Netz), und c) Verkauf des Netzes gegeneinander zu vergleichen. Klar war, dass ein Verkauf nicht infrage kommt. Nun, der Gemeinderat hatte ein entsprechendes Dossier vorzulegen. Offensichtlich tat er dies nicht selbst, sondern beauftragte die interGGA damit. Das Resultat war ein ca. 20-Seitiges Dossier, das als wahrhafte Werbebroschüre für die interGGA herauskam. Die beiden anderen Evaluationsfelder ("Eigenregie" und "Verkauf") kamen dabei zusammen gerade mal auf eine halbe Seite. Diesen vermeintlichen Schachzug, dem ER nur gerade interGGA-Infos vorzulegen (und alles andere unter den Tisch zu kehren), hatten nicht nur die BUM, sondern nun auch der ER jedoch durchschaut ... und der Schuss ging (für den Gemeinderat) nach hinten los.

Für unsere Seite heisst das: 2x hatte bisher das Volk (GV) resp. deren Vertretung (ER) schon gesprochen: und beide male hat es sich für die Wahl des Providers innerhalb der Gemeinde ausgesprochen.

Oberwil in zweifachem Beschwerdeverfahren

In Oberwil wurde am 12.12.2017 ein erweiterter Antrag eingereicht: Ziel immer noch dasselbe, aber bevor gekündigt wird, soll zuerst versucht werden, die Mitsprache innerhalb der interGGA zu ermöglichen. Mehr als die Änderung von zwei Klauseln in ABV und interGGA-Statuten wäre nicht nötig: die Signalabnahmepflicht im ABV müsste aufgehoben werden und die Wahl des Providers dem VR der interGGA entzogen und einer Gemeindebestätigung unterstellt werden.

Für den Oberwiler Gmäjnipräsi gibt's aber nur zwei Optionen: entweder bleibt alles beim alten, oder das Netz wird verkauft - Punkt! Entsprechend wurde der Antrag aufgegleist; und da dies so nicht stehengelassen werden kann, ging's eben wiederum ins Beschwerdeverfahren. Später dazu noch mehr Details.


21.03.2018

In Bottmingen wurde der neue Antrag zur Überarbeitung zurückgezogen

Der neue Antrag (er von der Website von Bottmingen bei den Dokumenten zur Gemeindeversammlung herunterzuladen) ist wesentlich komplexer als der damalige aus dem Jahre 2014. Für den Gemeinderat enthält er noch ausführliche Erläuterungen, die auch den Unterschied zum bisherigen Antrag erklären (Teil C). Eigentlicher Antrag ist nur Teil A; und auch dort sind die Fussnoten nur zur Erläuterung. Dies war sehr verwirrend. Da nun zudem der Antragsteller an der heutigen Versammlung nicht teilnehmen kann (er hält sich aus beruflichen Gründen in einem anderen Teil der Schweiz auf), wäre es nicht möglich gewesen, die Komplexität aufzulösen und den Antrag ausführlich zu erläutern. Infolgedessen wurde er zurückgezogen, um ihn zu überarbeiten und an einer der nächsten Versammlungen noch im 2018 noch einmal zu bringen. NB: in Oberwil hingegen ist der Antrag erst beim Gemeinderat in der rechtlichen Prüfung; es ist davon auszugehen, dass er auch in Oberwil einige Umformulierungen erfahren wird.


28.02.2018

In Bottmingen wurde der neue Antrag zur Erheblichkeitsklärung für den 21.03.2018 traktandiert

Anders als in Oberwil, wo der Gemeinderat mit dem Antragsteller Kontakt aufgenommen hatte, um vor einer Traktandierung die letzten Unklarheiten auszubügeln, wurde der Antrag in Bottmingen zur Erheblichkeitsklärung traktandiert: der Gemeinderat traut der Sache nicht mehr so recht, ob das noch ein Thema sei. 


12.12.2017

In Bottmingen und in Oberwil wurden aktualisierte und ergänzte Anträge eingereicht

Da die bisherigen Anträge ohnehin nicht mehr 1:1 anwendbar sind, wurden noch vor der Gemeindeversammlung in Bottmingen und in Oberwil die Anträge "ersetzt"; d.h. angepasst und neu eingereicht. Abgesehen davon, dass eine "Kündigung per sofort" ohnehin nur deswegen verlangt worden war, um noch beim damaligen Providerwechsel noch das Stimmvolk mitbestimmen zu lasse (was ab dem Providerwechsel nicht mehr möglich war), sind auch nicht alle Verträge betroffen, sondern nur der Aktionärsbindungsvertrag. Eine Umformulierung wurde also unumgänglich. Da ein Antrag formal nicht "geändert" werden kann, wurde der bisherige Antrag in Oberwil zurückgezogen und sogleich ersetzt. In Bottmingen wurde er früher schon fallengelassen, um ihn bei Bedarf wieder einzureichen, was nun auch erfolgt  ist. Die Anträge werden an einer der nächsten Gemeindeversammlungen traktandiert werden.


22.11.2017

Therwil lässt verlauten, dass das Kantonsgerichtsurteil nicht ans Bundesgericht weitergezogen werde

Wie die Gemeinde Therwil auf ihrer Website bekanntgibt, wird sie das Kantonsgerichtsurteil nicht ans Bundesgericht weiterziehen. Dies eröffnet die Möglichkeit, noch vor Ablauf der Kündigungsfrist, die Ende 2018 ausläuft, die Sache nochmals aufzugleisen.

Leider schildert der Gemeinderat wiederum, der Antrag wolle den sofortigen Ausstieg aus der interGGA. Dies nicht das Ziel des Antrags, sondern war damals nur eine formale Notwendigkeit, um der Stimmbevölkerung die Kompetenz zur Mitsprache bei der Providerwahl schon beim damaligen Providerwechsel übertragen zu können. Eine allfällige Kündigung kann per regulärem Ablauf (und nicht per sofort) erfolgen – ohne Schaden zu verursachen. Da die jetzigen Vertragsbestimmungen eine Signalabnahmepflicht enthalten, müssen die Vertragsverhältnisse geändert werden, was nur mit einer formalen Kündigung möglich ist.

 Es gilt ein weiteres mal festzuhalten, dass eine sofortige Vertragsänderung seit dem Providerwechsel, der am 1. April 2015 umgesetzt worden war, hinfällig geworden ist. Die sofortige Kündigung hatte zum Ziel, damals mit dem Providerwechsel (von ImproWare zu Quickline) noch zuzuwarten, bis das Volk darüber abstimmen kann. Da die Mitsprache nicht in so kurzer Zeit etabliert werden konnte, war schon zum damaligen Zeitpunkt der Gemeindeversammlung am 29. April 2015 der Passus "per sofort" hinfällig geworden und wäre zu entfernen gewesen.

Des weiteren ist das Ziel des Antrags weder, der interGGA grundsätzlich den Rücken zu kehren, noch die Aktien abzustossen. Ziel des Antrags ist, dem Stimmberechtigten die Möglichkeit zu geben, einen Providerwahlentscheid zu bestätigen. Das schliesst weder die Signalabnahme von der interGGA aus, noch eine finanzielle Beteiligung an der interGGA. Die jetzigen Vertragsbestimmungen lassen es jedoch nicht zu, dass das Volk zur Providerwahl etwas zu sagen hat. Erst, wenn der Antrag angenommen sein wird, kann und darf es mitentscheiden – dann aber auch für die Signalabnahme weiterhin von der interGGA.

Eine Änderung der Vertragsbestimmungen hat zudem nicht zur Folge, dass die Signallieferung umgehend zu kappen ist. Der Signalliefervertrag kann genauso bis zu einer vertraglichen Änderung weiterlaufen. Sofern sich das Volk weiterhin für ein interGGA-Signal entscheidet, könnte die Signallieferung möglicherweise auch mit dem bestehenden Vertrag weitegeführt werden.

Eine Anpassung des Antrags, um die bisherigen Probleme zu umschiffen, ist in Vorbereitung (keine sofortige Kündigung, keine Abstossung der Aktien, Signalabnahme erfolgt vorläufig (mind. bis zu einer Vertragsänderung) von der interGGA – und sofern die Stimmberechtigten dann entscheiden, möglicherweise auch länger). Der Antrag wird dann in Zusammenarbeit mit dem Gemeinderat in leicht umformulierter Form zur Abstimmung gebracht werden. Die Änderungen werden auch zu einer andersgearteten Argumentation des Gemeinderats führen.


17.11.2017

Kommentar zum Kantonsgerichtsurteil vom Mittwoch

Im Regionaljournal des Schweizer Radios und Fernsehen wurde vorgestern ein ausführlicher Beitrag über das Kantonsgerichtsurteil gesendet (von Minute 05:20 bis 09:00 in der Audiodatei). Darin kam auch Reto Wolf zu Wort, der (damalige – und nach wie vor amtierende) Gemeindepräsident von Therwil. Die damalige Argumentation, die vom Kantonsgericht nun als „einseitig“, „falsch“, „irreführend“ und „tendenziös“ bezeichnet wurde, soll an dieser Stelle etwas ausgeleuchtet werden.

Sofortige Kündigung schon zum Zeitpunkt der Gemeindeversammlung obsolet

Im ursprünglichen Antrag wurde die „sofortige Kündigung der Beteiligung (incl. sämtlicher Verträge mit allen involvierten Parteien)“ verlangt. Diese Formulierung hatte sich später nicht nur als ungeschickt herausgestellt; sie war – nach dem am 1. April 2015 erfolgten Providerwechsel – auch teilweise hinfällig geworden. Dass „sofortige“ Kündigung verlangt worden war (und nicht „reguläre“ – per Vertragsende), hatte einen Grund, der zum Zeitpunkt der Gemeindeversammlung nicht mehr existierte: der Antrag wollte auch, dass mit dem Providerwechsel noch gewartet werden soll, bis das politische Instrument der Mitsprache der Gemeindeversammlung etabliert war – damit auch schon beim damaligen Providerwechsel die Stimmbürger schon mitbestimmen können, ob sie den Wechsel zur Quickline wirklich wollen oder nicht. Mit dem erfolgten Providerwechsel von ImproWare zu Quickline am 1. April 2015 wurde dies hinfällig.

Sofortige Kündigung sollte auch die Mitsprache schon ab 2021 (und nicht erst ab 2026) ermöglichen

Die Formulierung der „sofortigen Kündigung“ hatte aber noch eine weitere Absicht: es sollte nicht erst die Zeit nach regulärem Ablauf abgewartet werden müssen, um überhaupt erst die Ausformulierung eines Gemeindereglements angehen zu können – die Mitsprache könnte sonst erst ab 2026 erfolgen, sondern es sollte noch während des laufenden Vertrags die Zeit danach vorbereitet werden können, um bei der nächsten regulären Kündigungsmöglichkeit Ende 2020 schon die Stimmberechtigten einzubeziehen. Dies stellte sich jedoch als unnötig heraus.

Somit war eigentlich schon damals – anlässlich der Gemeindeversammlung vom 29. April 2015 – eine sofortige Kündigung nicht mehr unbedingt erstrebenswert und die Ausformulierung des Antrags teilweise überholt.

Nur der Aktionärsbindungsvertrag ist betroffen, nicht jedoch der Signalliefervertrag (SLV) (oder anderen Verträge)

Da zudem damals im Dezember 2014, als der Antrag eingereicht worden war, noch nicht klar war, welche Verträge überhaupt betroffen sind, wurde eine Formulierung gewählt, die sicher alle theoretisch möglichen Verträge abdeckt. Wie sich im nachhinein herausgestellt hat, wurden so auch Verträge hineingenommen, die gar nicht durch die Gemeindeversammlung kündbar sind. Strenggenommen können natürlich nur jene Verträge gemeint, die auch wirklich durch die Gemeindeversammlung gekündigt werden können – und das ist  ausschliesslich der Aktionärsbindungsvertrag (ABV).

Eine weitere „Unschönheit“ stellt der Begriff „Beteiligung“ dar. Der Antrag hat nicht zum Ziel, der interGGA sofort den Rücken zu kehren oder gar die Aktien abzustossen – denn wenn sich später die Stimmberechtigten später weiterhin für den Bezug der Signale von der interGGA entschieden hätten, hätte sich bzgl. Signallieferung gar nichts geändert – nur wäre es nicht der Verwaltungsrat der interGGA, der den Providerentscheid fällen würde, sondern die Gemeindeversammlung. Laut Gemeindegesetz war das Anliegen, die Gemeindeversammlung bei der Providerwahl einzubeziehen, aus damaliger Sicht nicht anders zu formulieren. Eigentlich müsste nur eine einzige Klausel im Aktionärsbindungsvertrag (ABV) geändert resp. aufgehoben werden, um das Anliegen des Antrags zu ermöglichen: nämlich nur die Pflicht, das Signal ausschliesslich von der interGGA abnehmen zu müssen. Da eine Vertragsänderung immer eine Sache aller Vertragspartner ist (und das sind alle angeschlossenen Gründergemeinden beim ABV), ist unsicher, ob dies möglich wird und alle mitmachen. Wenn nicht, müsste eben dieser Vertrag eben gekündigt werden.

Gemeinderat hätte mit dem Antragsteller die Situation bereinigen müssen

Es wäre also Aufgabe des Gemeinderats gewesen, sich an den Antragsteller zu wenden, um mit ihm zu klären, wie das „per sofort“ – nach dem erfolgten Providerwechsel – nun aufzufassen sei und ob es wirklich noch notwendig ist. Auch wäre zu klären gewesen, welche Verträge tatsächlich involviert sind. Letzteres wurde im Fall von Oberwil gerichtlich geklärt – es gilt genauso für die anderen interGGA-Gemeinden.

In Ettingen wurde genau dies getan: der Gemeinderat erarbeitete zusammen mit dem Antragsteller einen alternativen Wortlaut, bei dem „per sofort“ gestrichen wurde (was auf einen regulären Vertragsablauf hinauslief) und bei der Kündigung „sämtliche Verträge“ durch den ABV (allein) ersetzt wurde. Denn in Ettingen wurde ebenso erkannt, dass ausschliesslich der ABV durch die Gemeindeversammlung zur Kündigung in Kompetenz genommen werden kann (damit sind „sämtliche Verträge“ allein mit dem Aktionärsbindungsvertrag (ABV) abgedeckt; Vertragspartner sind dabei die anderen Gemeinden). Beim Signalliefervertrag (SLV) hingegen ist eine Kündigung durch die Gemeindeversammlung aus rechtlichen Gründen gar nicht möglich. ABV und SLV sind alle betroffenen Verträge; der frühere Sacheinlagenvertrag (SEV) hat keine offenen Verbindlichkeiten mehr; er wurde zum Zeitpunkt der Inkraftsetzung des ABV hinfällig und spielt seither keine Rolle mehr.

ABV und SLV sind eigenständige Verträge (und somit auch separat kündbar)

Die Signallieferung selbst hängt jedoch nicht am ABV, sondern am SLV. Zwar ist der SLV ein Vertrag, der aufgrund der Bestimmungen im ABV abzuschliessen war; daraus ist jedoch der Schluss unzulässig, dass mit Kündigung des ABV sofort der SLV hinfällig würde resp. zwingend zu kündigen sei – resp. sogar, dass die Gemeindeversammlung dies veranlassen könne. Ebenso ist der Auftrag der Gemeindeversammlung, den ABV zu kündigen, nicht automatisch ein Auftrag an den Gemeinderat, den SLV umgehend zu kündigen. Beides sind selbständige Verträge, die unabhängig voneinander gekündigt werden können. Der ABV regelt die interGGA-Infrastruktur mit den anderen Gemeinden, der SLV die Signallieferung durch die interGGA.

Wenn nun also die Gemeindeversammlung den ABV kündigen will, so bleibt der SLV vorerst davon untangiert – und zwar auch dann, wenn der ABV „per sofort“ gekündigt würde. Und solange der SLV inkraft ist, bleibt die interGGA nach wie vor verpflichtet, die Signale zu liefern (ansonsten sie vertragsbrüchig würde).

Somit war die Argumentation des Gemeinderats (auch aus rein rechtlicher Sicht) schon im Grundsatz falsch, wenn er behauptet, mit Annahme des Antrags werde umgehend die Signallieferung gestoppt. Denn Annahme des Antrags bedeutet faktisch ja nur die Kündigung des ABV – und nicht auch des SLV.

Worse-than-worst-case-Szenario ...

Wenn man nun die Annahme machen würde, dass die interGGA dennoch – unter Vertragsbruch – gleich die Signale kappen würde, wäre die Frage, ob es einen Provider gäbe, der innert Stunden oder Tagen Ersatz liefern könnte – natürlich als „Feuerwehrübung“, d.h. unter ausserordentlichen Vertragsbestimmungen. Dazu wäre zum einen ein Blick auf theoretisch mögliche Kabelnetz-Provider zu werfen. Von denen gibt es zwar nicht viele, aber doch ein paar, die theoretisch einspringen könnten: z.B. UPC oder NetPlus, aber auch „Quickline direkt“ (ohne interGGA) oder ImproWare. Zum anderen muss ein Ersatzprovider natürlich ohne übermässigen technischen Aufwand das Signal auch wirklich liefern können.

Technische Voraussetzungen zur Signallieferung

Damit die Gemeinde ein Signal ins kommunale Kabelnetz einspeisen kann, braucht es zum einen einen „Hub“, zum anderen aber auch Hochleistungs-Glasfasern von einem Provider in die Gemeinde.

Einen Hub hat Therwil eigentlich schon – ein Haken dabei ist aber, dass dieser nicht (mehr) der Gemeinde Therwil gehört, sondern der interGGA; er wurde damals bei der Gründung der interGGA an diese abgetreten. Mit dem interGGA-Hub nun die Signale eines anderen Providers einzuspeisen, wäre also ein Vertragsbruch (da der ABV genau dies verbietet). In so einer Situation wäre abzuwägen, ob ein beidseitiger Vertragsbruch irgendwie ausgleichend wäre, v.a. beim juristischen Nachspiel, das ohnehin folgen würde (i.S.v.: wenn die interGGA (vertragsbrüchig) kein Signal mehr liefern würde, könnte sich die Gemeinde (vertragsbrüchig) allenfalls erlauben, über den interGGA-Hub das Signal einzuspeisen).

Wenn jedoch ein Hub anderswoher bezogen werden könnte, würde sich dieses Problem gar nicht stellen. Binningen hatte das so gemacht: ImproWare konnte kurzfristig einen Hub liefern, der seither in Binningen die Verteilung übernehmen konnte. Ein Hub kann also innert Tagen bis max. wenigen Wochen aufzutreiben sein. Ganz gratis wäre das zwar nicht (Kostenpunkt eines Hubs liegt in der Grössenordnung von ca. Fr. 100'000.–), aber technisch in kurzer Zeit machbar.

Zur Lieferung von Signalen wird auch die Anbindung an ein Hochleistungs-Glasfaserkabel benötigt – damit die Signale überhaupt in die Gemeinde transportiert werden können. Interessanterweise könnte die ImproWare sämtliche interGGA-Gemeinden auch direkt beliefern, ohne auf Glasfaserleitungen der interGGA zurückgreifen zu müssen.

Signallieferung auch unter erschwerten Bedingungen innert Tagen bewerkstelligbar

Das heisst also: auch im schlimmsten Fall – wenn nämlich die interGGA (unter Vertragsverletzung des SLV) das Signal kappen würde – würde die Gemeinde nicht während ca. 6 Monate (oder länger) ohne Signal dastehen, sondern innert Stunden oder Tagen könnte ein Ersatzprovider ein Signal liefern (wer dies dann auch immer sein würde).

Die Argumentation mit der Drohung von „sofort mind. 6 Monate ohne Signal“ war somit auch aus praktischen Gründen unwahr und geflunkert – und zwar offensichtlich wider besseren Wissens, denn „über 6 Monate ohne Signal“ war weder „das einzig mögliche“, noch gar „das zwingende“ Szenario. Folglich war auch die Argumentation, dass ohne Signal die Kunden davonlaufen werden und dann das Kabelnetz entwertet würde und Millionenwerte abgeschrieben werden müssten, genauso unzutreffend und unwahr.

Notfallszenario hätte Wechsel zu Quickline infrage gestellt

Dass mit einem solchen „Notfall-Szenario“ jedoch der Providerwechsel zu Quickline „durch die Hintertür“ gescheitert wäre, wenn wieder ImproWare das Signal liefern würde, liegt natürlich auf der Hand. Es macht den Anschein, dass Reto Wolf dies wohl  unter allen Umständen verhindern wollte. Dies könnte auch mit ein Grund sein, dass er die Präsentation des Antrags selbst übernommen hatte – denn eigentlich wäre es Sache des zuständigen Gemeinderats Thomas Kamber gewesen, den Antrag vor der Gemeindeversammlung zu vertreten.

Etwas weiteres deutet auch darauf hin, dass Reto Wolf wohl nichts hatte anbrennen lassen wollen: die betreffende Gemeindeversammlung, die ursprünglich Ende März vorgesehen war, wurde bekanntlich auf Ende April verschoben. Es darf sehr wohl vermutet werden (auch wenn offiziell andere Gründe vorgebracht worden waren), dass mit der Verschiebung dafür gesorgt werden sollte, dass zum Zeitpunkt der Gemeindeversammlung der Providerwechsel schon vollzogen war, um zu verhindern, dass zum Zeitpunkt der Abstimmung das Signal noch von der ImproWare geliefert wird und daraus Begehrlichkeiten abgeleitet werden könnten  (nämlich dass aufgrund eines Gemeindeversammlungsentscheides mit dem damaligen Providerwechsel noch zugewartet werden soll).

Ziel des Antrags

Ziel des Antrags war (und ist es nach wie vor), weder durch die Hintertür wieder ImproWare zurückzuholen, noch Quickline sofort wieder rauszuschmeissen.

Ziel des Antrags ist und bleibt, dafür zu sorgen, dass bei einem Providerwechsel die Stimmberechtigten – denen das Kabelnetz ja eigentlich gehört – die Möglichkeit haben, den für Gemeinde und Kabelnetznutzer besten Provider zu wählen – welcher das dann auch immer sein wird – resp. den Providerwahlentscheid zu bestätigen. Bei einer guten Wahl wird das reine Formsache sein.

Geschäft muss gut vorbereitet werden – Hilfe bietet ausdrücklich auch der Kanton

Nun, es ist die klare Aufgabe des Gemeinderats, solcherlei Probleme vorauszusehen und sich seriös darauf vorzubereiten, um sie umschiffen zu können. Mittels der Drohung eines (unzulässigen) „worse-than-worst-case-Szenario“ ist das natürlich nicht getan. Ebenso ist es die Aufgabe des Gemeinderats, sich vorgängig über mögliche rechtliche Hürden von Anträgen zu informieren. Der Kanton hat eine Anlaufstelle, die ausdrücklich nicht nur Antragsteller, sondern auch die Gemeinden dahingehend unterstützt: es ist die Stabstelle Gemeinden beim Generalsekretariat der Finanz- und Kirchendirektion des Kantons – die sich im übrigen schon vor der Therwiler Gemeindeversammlung mehrfach mit dieser interGGA-Angelegenheit auseinandergesetzt hatte.

Im Regionaljournal-Beitrag meinte Reto Wolf jedoch, die Gemeinde hätte damals „nach bestem Wissen und Gewissen“ argumentiert und würde auch heute nicht wesentlich anders argumentieren – was sehr befremdet, wenn man die Hintergründe etwas eingehender betrachtet. Denn hätte sich der Gemeinderat wirklich seriös informiert, so hätte er selbst erkennen müssen, dass die damals vorgebrachte Argumentation  – wie dies das Kantonsgericht nun festgestellt hat – objektiv unzutreffend und falsch war – und zudem auch gar nicht dem Anliegen des Antragstellers entsprach – wie dies die Gerichtspräsidentin richtig erkannt hatte.

Natürlich ist aber erst das schriftliche Urteil massgeblich, sobald es rechtskräftig ist und nicht ans Bundesgericht weitergezogen wird.


15.11.2017

Erfolg am Kantonsgericht: in Therwil wird nochmal abgestimmt werden müssen!

Heute morgen trat das Kantonsgericht BL zum abarbeiten einer "Strafaufgabe" zusammen (wie es einer der Richter bezeichnete). Auf Weisung eines Bundesgerichtsentscheids hatte es die Beschwerde der Gemeinde Therwil (mit der die ursprüngliche Stimmrechtsbeschwerde hätte gebodigt werden sollen) erneut zu beurteilen; diesmal jedoch auch materiell. Dabei ging es um die Frage, ob die Informationen, die der Therwiler Gemeindepräsident Reto Wolf damals (an der Gemeindeversammlung vom 29.04.2015) den Stimmberechtigten unterbreitet hatte, den Anforderungen nach Art. 34. Abs. 2 der Bundesverfassung genügen, der die politischen Rechte garantiert, so dass die freie Willensbildung und die unverfälschte Stimmabgabe gewährleistet sind. Das Gericht kam einstimmig zum Schluss, dass das Schreckensszenario mit Schwarzem Bildschirm für ein halbes Jahr, zusammen mit der Drohung von Schadenersatzforderungen in Millionenhöhe sowie kompletter Abschreibung des Kabelnetzes infolge Entwertung (ebenso in Millionenhöhe) sich als unzutreffend erwiesen hat und folglich die Vorgaben der Bundesverfassung durch den Gemeinderat verletzt worden sind. In der Folge wurde die Beschwerde des Gemeinderats gegen den Entscheid des Regierungsrats (der die Gemeindeversammlungsabstimmung für ungültig erklärt hatte) abgewiesen und der Regierungsratsentscheid wieder inkraft gesetzt. (Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.)

Somit ist der damalige Gemeindeversammlungsentscheid nicht korrekt zustandegekommen und die Abstimmung muss wiederholt werden.

Schon jetzt absehbar wird jedoch sein, dass der Antrag von Jürg Oetiker leicht abgeändert werden wird: eine Kündigung "per sofort" erübrigt sich seit dem erfolgten Providerwechsel am 01.04.2015 (von ImproWare zu Quickline); die Kündigung kann also auf den regulären Kündigungstermin (31.12.2020) erfolgen (sie muss aber noch im 2018 ausgesprochen werden). Weiter ist der Aktionärsbindungsvertrag (ABV) der einzige Vertrag, der gekündigt werden kann und muss, um die Mitsprache der Gemeindeversammlung bei der Providerwahl zu etablieren. Auch müssen die interGGA-Aktien nicht veräussert werden, sondern nur die Vertragsbestimmungen im ABV geändert (resp. dieser gekündigt und ein neuer ausgehandelt), damit ein Reglement möglich wird, das die Kompetenz der Gemeindeversammlung auf die Providerwahl ausdehnt. Letzteres ist nur dann möglich, wenn kein Zwang zur Signalabnahme von der interGGA besteht. Der Signalliefervertrag (SLV) kann (und darf) jedoch gar nicht von der Gemeindeversammlung gekündigt werden. Somit kann auch keine Gefahr unkontrollierten Signalverlusts drohen (schon gar nicht von mehreren Monaten). Der Gemeinderat würde erst dann, wenn die neuen Verträge stehen, eine Signaländerung vornehmen, und dies ohnehin in Absprache mit den Providern. Wie immer wieder Providerwechsel zeigen (diesen Herbst waren Teile des Emmentals dran, die durch die EBL von Quickline zur UPC (die ehemalige Cablecom) zwangsmigriert wurden), beträgt ein Signalunterbruch bei einem Providerwechsel höchstens ein paar Sekunden oder Minuten (und wenn etwas schiefläuft allenfalls einige Stunden, schlimmstenfalls wenige Tage), aber weder Wochen und schon gar nicht Monate.


09.09.2017

In Reinach ist der zuständige Gemeinderat zurückgetreten

Mit dem Rücktritt des Gemeindepräsidenten Urs Hintermann in Reinach hat aus Solidarität auch gleich der für das Kabelnetz zuständige Gemeinderat Silvio Tondi seinen Rücktritt gegeben. Wie und inwieweit dies eine Änderung in der Herangehensweise an unser Anliegen ergibt, wird sich weisen.

Da die Stimmrechtsbeschwerde (gegen die damalige Urnenabstimmung) inhaltlich z.T. dieselben Argumente anprangert, die auch im Fall Therwil Teil der Entscheidungsfindung sein werden, wird sich der Regierungsrat erst nach dem Urteil des Kantonsgerichts für Therwil die Sache vorknöpfen. Bis zu einem Entscheid, ob die Abstimmung gültig war, werden also noch mehrere Monate vergehen.

Quickline fliegt aus dem Netz und wird durch UPC ersetzt (bei EBL)

Ein Providerwechsel ist zwar nicht alltäglich, er kommt aber immer wieder mal vor – und jedesmal gibt es viele Verlierer unter den Kunden. Derzeit steht beim Kabelnetzbetreiber EBL (der Elektra-Baselland) ein Providerwechsel in den Netzen im Emmental und Entlebuch an. Dort wird Quickline aus dem Netz geschmissen und durch UPC ersetzt. Auch wenn die Angebote interessant sein mögen, so wird auch dort einiges teurer und viele "einfache Abos" sind nicht mehr verfügbar. So kann man z.B. nicht mehr einfach nur ein PayTV-Abo abschliessen; sowas gibt es dann nur noch in Kombination mit einem Internet-Anschluss. Auf der Website digi-tv.ch hat sich eine rege Diskussion darüber entfacht; die anstehenden Probleme kommen deutlich zu Sprache.

Auch hier ist aber wiederum die zentrale Frage: wer darf entscheiden, dass der Provider gewechselt werden soll. Wie derzeit bei uns noch ist es auch dort die Chefetage des Kabelnetzbetreibers, der keine Rücksicht auf die Kundschaft zu nehmen verpflichtet ist. Dies wollen wir hier in unserem Netz ändern, so dass ein Providerwechsel nicht mehr ohne das OK des Stimmvolks einfach so über die Köpfe der Nutzer hinweg angeordnet werden kann. Das Kabelnetz gehört hierzulande schliesslich den Gemeinden und somit uns Stimmberechtigten.

Erfolg am Bundesgericht bzgl. Gemeindeversammlungsabstimmung in Therwil – Entscheid vom 05.07.2017

In Therwil wurde der Fall ja ans Bundesgericht weitergezogen. Streitpunkt dort war, dass das Kantonsgericht den vier Beschwerdeführern die Legitimation abgesprochen hatte, überhaupt eine Stimmrechtsbeschwerde einzureichen. Sie hätten sich an der Gemeindeversammlung selbst zu Wort melden müssen, um die beanstandeten Dinge vorzubringen und direkt an der Versammlung zu rügen und einer Bereinigung zuzuführen, so dass ggf. gar keine Wiederholung der Abstimmung nötig werde. Wie das Bundesgericht nun festgestellt hatte, war dies unter den gegebenen Umständen gar nicht zumutbar; das Kantonsgericht hatte die an der Versammlung vorliegenden Umstände nicht genügend berücksichtigt. Dieser Entscheid ist eine klare Stärkung der Beschwerderechte und somit der Volksrechte. Das Bundesgericht hat nun den Fall zurück ans Kantonsgericht verwiesen – die Urteilsberatung wird am Mittwoch, 15.11.2017 um 08:15h sein (sie ist öffentlich). Die Angelegenheit wird wohl erst in der ersten Gemeindeversammlung im 2018 wieder vorgelegt werden.

Zu erwähnen ist noch, dass die Gemeinde Therwil damals beim Kantonsgericht eine Gemeindeautonomiebeschwerde geltend gemacht hatte. Ob dies wirklich zulässig war, hatte das Bundesgericht nicht beurteilt – aus dem einfachen Grund, dass verpasst worden war, dies in der Beschwerde direkt zu rügen. Der Schwerpunkt der bundesgerichtlichen Beschwerde lag auf den Vorkommnissen an der damaligen Gemeindeversammlung. Wäre das auch gerügt worden, und hätte das Bundesgericht der Gemeinde die Legitimation zu einer Autonomiebeschwerde abgesprochen (ja: wäre, hätte ...), dann hätte das Bundesgericht den damaligen Regierungsratsentscheid (der die Gemeindeversammlungsabstimmung für ungültig zustandegekommen erklärt hatte) direkt wieder inkraft setzen können, ohne den Fall ans Kantonsgericht zurückzuverweisen.

Aussergerichtlicher Vergleich der interGGA-Gemeinden mit Binningen – Medienmitteilung der interGGA-Gemeinden vom 12.06.2017

Man erinnere sich: die interGGA-Gemeinden hatten Binningen auf Fr. 2.4 Mio. Schadenersatz verklagt – und zwar für "entgangenen Gewinn". Gemeint waren sind damit die Provisionen, die jeweils an die interGGA fliessen. Bisher (mit ImproWare) galt die Regelung, dass das Inkasso der Internet-, Telephonie- und PayTV-Nutzer direkt vom Provider (also von der ImproWare) eingezogen wurde. Von diesen Geldern wurde 20% an die interGGA als Provision ausgeschüttet; die Hälfte davon (also 10% der Abo- und Verkehrsgebühren) flossen an die einzelnen Gemeinden. Nach dem Providerwechsel zu Quickline wurde das Inkasso direkt durch die interGGA gemacht und der Provisionsschlüssel geändert: nun flossen zwar nach wie vor die Provisionsgelder je hälftig an die interGGA und an die Gemeinden; aber der "Weg" wurde ein anderer: da die interGGA nun selbst das Inkasso macht (also die Gelder einzieht), flossen nicht mehr 80% zum Provider (wie unter ImproWare), sondern nur noch 37%; handkehrum verblieben 63% bei der interGGA, wovon die Hälfte wiederum an die Gemeinden ging, damit auch diese ihr Kabelnetz ausbauen können.

(NB: die Prozentzahlen stammen aus den Abstimmungsvorlagen in Reinach, wo das ganze durchgerechnet worden war; diese sind auf der Gemeindewebsite von Reinach online verfügbar – www.reinach-bl.ch, dann in der linken Spalte auf "Politik", "Einwohnerrat", "Geschäfte"; dort im "ER-Web" als Gast einloggen und das Suchstichwort "interGGA" eingeben.)

Nun stellt sich die Frage: wie kommen die Gemeinden darauf, von der Gemeinde Binningen Schadenersatz in Millionenhöhe zu verlangen? Die Antwort lässt sich mit denselben Abstimmungsvorlagen aus Reinach grob abschätzen – wie folgt: Reinach erhielt bisher Provisionen in der Grössenordnung von (grob) Fr. 150'000.– (dort steht u.a. die Zahl von Fr. 143'000.– für das Jahr 2013; so genau kommt es aber für die Grössenordnungsabschätzung nicht darauf an). Will man nun wissen, wie gross die Provisionen für Binningen gewesen sein dürften, so muss das natürlich auf die Grösse von Binningen angepasst werden. Auch ohne direkte numerische Werte lässt sich das abschätzen, indem über die Prozentzahlen der Aktienanteile umgerechnet wird. Die einzelnen Gemeinden halten je einen unterschiedlichen Aktienanteil, der aber in etwa prozentual ihrer Einwohner (und somit der potentiellen Kunden) entspricht. Diese Prozentanteile wurden damals bei der Gründung festgelegt und sind im Aktionärsbindungsvertrag niedergeschrieben. Es interessieren also die Aktienanteile von Reinach und Binningen. Als grösste Gemeinden standen Reinach 15.42% und Reinach 13.67% zu; mit diesen Faktoren ist also umzurechnen.

Ausgehend von den Provisionseinnahmen von Fr. 143000.– (das entspricht 10% des Umsatzes der ImproWare für Reinach) muss nun auf Binningen umgerechnet werden; dies ergibt ca. Fr. 125'000.– . Da dies 10% entspricht, neu (mit Quickline ab 2015) der Gemeinde Binningen (und parallel dazu derselbe Betrag der interGGA) nun aber 31.5% zustehen sollen (die Hälfte von 63%), ergibt das einen Betrag von. ca. Fr. 400'000.–, der in Binningen als Provision hereinkommen würde – und zwar sowohl für Binningen, wie auch für die interGGA (je hälftiger Anteil).

Binningen trat Ende 2014 aus der interGGA aus; für die 6 Jahre 2015 bis 2020 ergibt das einen Betrag von ziemlich genau Fr. 2.4 Mio., den nun die interGGA-Gemeinden als Schadenersatz für Provisionsausfall verlangt hatten.

Im aussergerichtlichen Vergleich hatten sich die Gemeinden jedoch auf die Hälfte dieses Betrags geeinigt, nämlich auf Fr. 1.2 Mio. Davon waren aber noch Abzüge zu machen: zum einen wurden die Aktien zurückgegeben und entsprechend mit Fr. 136.700.– angerechnet; zum anderen hatten Binningen und die interGGA ihr "Konto" gegenseitig noch nicht ausgeglichen, so dass ein weiterer Betrag zurückbehalten wurde und Binningen insgesamt Fr. 974'800.– an die interGGA überweisen soll. Dieser Betrag übersteigt die Finanzkompetenz des Gemeinderats; er muss noch durch die Geschäfts- und Rechnungsprüfungskommission begutachtet und ggf. durch den Einwohnerrat genehmigt werden.

Es stellt sich natürlich auch die Frage: wie kommt Binningen dazu, so einen Betrag den Nachbargemeinden zuzuschieben? In Basel hatte ein entsprechender Betrag, der sogar über die Grenze hinweg verschoben wurde, ja zu einigen Schlagzeilen geführt. Für Binningen ist die Rechnung nicht einmal besonders aufwendig: Binningen erhält nun 4x soviel Provision von der ImproWare wie zuvor (also ca. Fr. 500'000.– pro Jahr). Zudem wurde die Gebühr für den Signalbezug auf fast die Hälfte gesenkt, was Minderausgaben in der Grössenordnung von ca. Fr. 50'000.– zur Folge hat. Insgesamt kann somit Binningen mit einem jährlichen Betrag von ca. Fr. 400'000.– pro Jahr mehr rechnen als bisher; das macht auf die 6 Jahre gerechnet einen Betrag aus, der mehr als das doppelte dessen entspricht, was nun Binningen an die anderen Gemeinden überweisen soll. Summa summarum hat Binningen nun mit dem Providerwechsel (weg von der interGGA und "zurück" zur ImproWare) sogar noch einen erklecklichen Mehrbetrag in der Kasse – und zwar trotz der Zahlung an die anderen interGGA-Gemeinden.


12.02.2017

Desinformation scheint Früchte zu tragen

In Reinach wurde an der Urne der Gegenvorschlag des Gemeinderats angenommen und die Initiative abgelehnt. Dieses Resultat unterliegt jedoch noch einem Vorbehalt, denn beim Regierungsrat sind zwei Stimmrechtsbeschwerden hängig, die den Urnengang für ungültig erklären könnten. Die Beschwerden werfen dem Gemeinderat u.a. vor, unvollständig und falsch zu informiert zu haben. Die Seite www.providerwahl.ch geht dazu weiter ins Detail.

Die SDA meldete, dass in Reinach eine Initiative, die "den Ausstieg aus der interGGA" verlange, abgelehnt worden sei, was von vielen Medien aufgegriffen worden war. Laut SDA sei diese Darstellung vom Gemeinderat in Reinach herausgegeben worden. Sie ist jedoch unzutreffend, denn die Initiative verlangt nicht "den Ausstieg aus der interGGA", sondern sie verlangt die Mitsprache der Einwohner (vertreten durch den Einwohnerrat) bei der Providerwahl. Aus vertragsrechtlichen Gründen ist diese Mitsprache nur unter Kündigung der Signalabnahmepflicht (aber nicht des Signalbezugs selbst) möglich. Diese Pflicht zur Signalabnahme ist im Aktionärsbindungsvertrag vereinbart. Um diese Pflicht aufzuheben, muss aber weder "die Gemeinde aus der interGGA aussteigen" (sprich: die Akten abstossen), noch muss sie die Signalabnahme von der interGGA beendigen. Und ob die Aufhebung der Signalabnahmepflicht per sofort erfolgt oder erst per Vertragsende, spielt dabei auch keine Rolle, wenn die Gemeinde bis zum (regulären) Vertragsende das Signal von der interGGA bezieht. Es liegen damit weder eine Vertragsverletzung vor, noch Anlass zu Schadenersatz (in welcher Art auch immer).

Die Formulierung "per sofort" wurde nur deshalb in die Initiativ-Formulierung hineingenommen, um damals, als noch die ImproWare der Signallieferant war, die Kabelnetznutzer vor der (damals) bevorstehenden Migration zu schützen. Ohne sofortige Kompetenz des Einwohnerrats zur Providerwahl wäre es rechtlich nicht möglich gewesen, das Begehren zu stellen, die Migration von ImproWare zu Quickline vorläufig zu sistieren, damit den Kabelnetzkunden die Umtriebe eines Providerwechsels erspart bliebe. Dieses Begehren konnte ohnehin nur per Petition (und nicht als Initiativbegehren) gestellt werden. Mit Umstellung des Providers wurde nicht nur das Petitionsbegehren hinfällig, sondern auch das Verlangen nach sofortiger Kompetenz des Einwohnerrats zur Mitsprache bei der Providerwahl.

Im Initiativtext blieb (aus rechtlichen Gründen) das "per sofort" zwar drin, aber es hat keine Bedeutung mehr, die praktische Folgen hat. Denn ob nun der Einwohnerrat die Kompetenz zur Providerwahl "per sofort" erhält oder erst per Vertragsende, ändert an der Erfüllung der Verträge nichts. Ob es nun der Verwaltungsrat der interGGA, der Gemeinderat oder der Einwohnerrat ist, der die Aussage macht, dass der Vertrag mindestens bis zum regulärem Vertragsende weitergeführt werden soll, und rechtzeitig entschieden wird, ob dann auch eine Kündigung der Signallieferung erfolgen soll, spielt keine Rolle, sofern dabei die Signalabnahme solange eingehalten wird, wie damals die Pflicht dazu vereinbart worden war. Solange die Gemeinde das Signal von der interGGA bezieht, sind jene Verträge erfüllt, die laufende finanzielle Abgeltungsvereinbarungen enthalten. Die Gemeinde muss zur Verschiebung der Kompetenz zur Providerwahl auch nicht die Aktien abstossen und kann weiterhin ihre Aktionärsrechte innerhalb der interGGA ausüben.

Im Initiativtext wurde die Formulierung gewählt, "per sofort die Beteiligung zu kündigen", damit die Kompetenz zur Providerwahl schnellstmöglich an den Einwohnerrat übergehen kann. "Per sofort" wäre damals für die Sistierung der Migration (von ImproWare zu Quickline) notwendig gewesen. Gekündigt kann jedoch nur eine vertragliche Beteiligung, nicht aber der Aktienbesitz. Aktien können veräussert oder abgestossen werden, aber nicht "gekündigt". Da es sich bei den interGGA-Aktien um keine normal handelbaren Aktien handelt, könnten diese ohnehin nicht "per sofort" abgestossen werden. Abgesehen davon verlangt die Initiative dies auch gar nicht.

Die Initiative verlangt die Mitsprache der Einwohnerschaft (vertreten durch den Einwohnerrat) bei der Providerwahl – und nicht "den Ausstieg aus der interGGA". Weder ist die Aufkündigung des Signalbezugs, noch das Abstossen der interGGA-Aktien Teil des Initiativbegehrens. Im Initiativbegehren darf aber nicht einfach nur die Kompetenz des Einwohnerrats zur Providerwahl verlangt werden, da sie sonst ungültig wäre, sondern es muss zugleich auch die rechtliche Grundlage dazu hergestellt werden. Initiativpunkte 1 und 2 dienen ausschliesslich dazu, die rechtliche Grundlage zu schaffen, damit die Kompetenz zur Providerwahl an den Einwohnerrat übertragen werden kann. Ein "Ausstieg aus der interGGA" (das hiesse: Beendigung der Signalabnahme und Abstossen der Aktien) wird nicht verlangt und ist nicht Bestandteil des Initiativbegehrens.

Der Ball liegt nun beim Regierungsrat. Er wird entscheiden, ob die Abstimmung überhaupt verfassungskonform war. Denn dem Gemeinderat werden schwere Fehler bei der Information vorgeworfen. Der Gemeinderat wird bis Ende Februar zu den Beschwerden Stellung nehmen. Ein Entscheid durch den Regierungsrat ist dann im Verlauf des Monats März zu erwarten. Bis dann ist das Abstimmungsresultat noch nicht umsetzbar. Je nach Entscheid des Regierungsrats könnte es auch keinerlei Bedeutung mehr haben, wenn eine Wiederholung der Abstimmung angeordnet wird.


01.02.2017

Kunden mit einem Abo für Fr. 25.–/Mt. haben die Wahl: entweder 40% Preisaufschlag, oder nur noch 10% Datendurchsatz, dafür aber mit Telephonie ...

Bekanntlich hatte die interGGA bei der Migration ganz bestimmte Kunden bevorzugt behandelt: wer damals im 2014 bei ImproWare noch ein reines Internet-Abo für Fr. 25.–/Mt. hatte, erhielt einen Rabatt von Fr. 10.– auf das nun bei Quickline geltende Abo für Fr. 35.–/Mt. (bisher das günstigste Quickline-Internet-Abo für Internet-Zugang). Die Subventionierung durch die Gemeinde wurde auf zwei Jahre limitiert; das wird in zwei Monaten soweit sein. All diese Kunden werden also ab April einen Preisaufschlag von 40% erhalten, wenn sie weiterhin dieses Abo nutzen wollen.

Quickline hat aber am 24. Januar 2017 ein neues Abo eingeführt: das "All-in-One XS" für Fr. 25.–/Mt. (Internet mit Telephonie und Mobiltelephonie sowie TV). Das TV-Angebot entspricht jedoch dem frei empfangbaren Grundangebot – ein echter Mehrwert ist das genannte TV-Angebot von 130 Sendern somit nicht.

Wenn nun ein Kunde weiterhin nur Fr. 25.–/Mt. bezahlen will, so könnte er auf dieses Abo wechseln. Aber Achtung: er würde danach nur noch einen zehntel des bisherigen Datendurchsatzes haben (soviel wie die noch bestehenden 9.90er). D.h. also: anstatt eine Downloadrate von 50 MBit/s gäbe es nur noch 5MBit/s, und ebenso ist die Uploadrate entsprechend reduziert (anstatt 5MBit/s wie bisher nur noch 500kBit/s). HD-Streaming ist mit diesem Abo nicht möglich, da dazu eine Durchsatzrate von mind. ca. 15MBit/s benötigt wird.

Ebenso mit dabei im All-in-One XS ist Festnetztelephonie sowie Mobiltelephonie mit Mobile-TV. Festnetztelephonie ist hier keine echte (vollständige) Flatrate; diese gilt nur für Anrufe ins Festnetz und auf Quickline-Mobile. Anrufe auf andere Mobilfunkanbieter werden pro Gespräch abgerechnet. Im Mobilfunk sind nur Anrufe zu Quickline-Anschlüssen (im Fest- und Mobilnetz) inbegriffen. Alles andere kostet separat. Wer bzgl. Mobilfunk mehr will, kann einen Rabatt von Fr. 10.–/Mt. für weitere höherwertige Abos erhalten.

Das klingt nett – doch beim Mobilfunk gilt es noch einiges zu beachten.

Vorsicht mit Quickline-Mobiltelephonie!

Zum einen haben alle Mobiltelephonie-Abos von Quickline ein monatlich limitiertes Datenkontingent; das kleinste nur gerade 50 MB, das grösste 7.5 GB. Zum anderen ist bei den Mobilfunk-Abos aus einem All-in-One-Abo auch "Mobile-TV" mit dabei. Aber Vorsicht: nutzt man Mobile-TV, so wird dies als Datennutzung gewertet und an das Kontingent angerechnet. Man beachte: TV-Streaming ist sehr datenintensiv! Mit dem kleinsten Abo (mit nur 50 MB Daten pro Monat) ist bei Nutzung von Mobile-TV das gesamte Kontingent nach wenigen Minuten aufgebraucht. Danach wird der Datendurchsatz auf "fast unbrauchbar" reduziert.

Doch noch etwas weiteres ist äusserst bemerkenswert und lässt eine "normale Datennutzung" kaum zu. Quickline weist in der Rubrik Telephonie unter Mobilfunk ausdrücklich auch auf sog. missbräuchliche Nutzung hin. Schaut man sich das genauer an, kommt man aus dem Staunen kaum heraus: denn da wird auch einiges als missbräuchlich taxiert, was eigentlich zur normalen Nutzung gehören müsste.

Neben einigen zu recht nicht erlaubten Nutzungen (wie z.B. Weiterverkauf von Dienstleistungen, Versand von SPAM oder Malware oder allem, was gesetzlich ohnehin nicht erlaubt ist) wird aber auch ausdrücklich die Nutzung des Mobilfunkabos zur Nutzung als WLAN-Hotspot als missbräuchlich erklärt – etwas, das in fast jedem Smartphone schon ab Werk eingebaut ist (es wird auch als Tethering bezeichnet und meint den Internetzugang über das Mobilfunknetz – z.B mit dem Notebook unterwegs). Ebenso ist die Nutzung in einem USB-Stick nicht erlaubt. Mit dem Notebook darf man also nur dann über Mobilfunk ins Internet, wenn die SIM-Karte direkt in einem im Notebook eingebauten Steckplatz eingelegt ist, nicht aber mit einem USB-Stick oder dem WLAN des Smartphones. Auch ist es mit einem Mobilfunkabo von Quickline nicht erlaubt, ein GSM-Tischtelephon, eine GSM-Alarmanlage oder eine GSM-Kamera zu betreiben (die sind i.d.R. alle stationär). Zwar nicht explizit erwähnt – aber VoIP-Nutzung dürfte somit ebenso nicht erlaubt sein.

Als "vollwertige Mobilfunkabos mit Datennutzung" können Quickline-Mobilfunkabos mit diesen Einschränkungen somit nur bedingt bezeichnet werden.


23.01.2017

Stimmrechtsbeschwerde nun auch in Reinach

Nachdem schon in den interGGA-Gemeinden Bottmingen, Oberwil, Therwil und Ettingen Stimmrechtsbeschwerden gegen die Argumentation des Gemeinderats eingereicht worden waren, setzt sich die Reihe nun in Reinach fort. Wie schon in den anderen Gemeinden sind es dieselben Gründe, die dazu geführt haben. Auch in Reinach sind es Argumente, die der Gemeinderat meint vorbringen zu müssen, die der Regierungsrat aber schon in Therwil für "unzutreffend" erklärt hatte und deswegen den Gemeindeversammlungsentscheid aufhob. In Bottmingen und Oberwil wurden aufgrund der Beschwerden die Anträge von der Traktandenliste der Gemeindeversammlung genommen. In den beiden Gemeinden wird nun ein Auge auf Reinach geworfen. In Therwil wurde vom Regierungsrat der Gemeindeversammlungsentscheid aufgehoben; die Angelegenheit hängt nun am Bundesgericht in Lausanne. In Ettingen hingegen wurde die Beschwerde hinfällig. Dort wurden die Anträge mit einer leichten Anpassung angenommen.

Dass in Reinach nun auch eine Beschwerde eingereicht wurde, wäre eigentlich unnötig gewesen. Das Initiativkomitee hatte den dortigen Gemeinderat schon beim Entwurf der Abstimmungszeitung auf die heiklen Passagen in der vorgesehenen Abstimmungszeitung hingewiesen; ebenso auf den Regierungsratsentscheid in Therwil. Dennoch argumentiert der Gemeinderat mit denselben, vom Regierungsrat als unzutreffend bezeichneten Darstellungen. Dabei geht das eigentliche Anliegen, nämlich nicht viel mehr, als dass der Einwohnerrat eine Providerwahl zu bestätigen haben soll, völlig unter. Näheres zum Thema der Beanstandungen in der Abstimmungszeitung auf www.providerwahl.ch.

Dem Gemeinderat in Reinach ist – neben der fragwürdigen Argumentation – noch ein weiterer Lapsus unterlaufen: in der Abstimmungszeitung ist der Wortlaut des Gegenvorschlags gar nicht enthalten. Kantonal ist das zwar nicht ausdrücklich vorgeschrieben – im Bundesgesetz über die politischen Rechte jedoch schon (zumindest für eidgenössische Vorlagen). Eine weitere Beschwerde wurde eingereicht, die ausschliesslich diese Unterlassung ankreidet. Schon nur das allein könnte ausreichen, um den Abstimmungstermin neu ansetzen zu müssen. Auch das wird der Regierungsrat entscheiden müssen.

Ettingen ist schon einen Schritt weiter

In Ettingen wird sich nächste Woche jenes Gremium konstituieren, durch das eine Providerwahl vorbereitet werden wird. Dieses Gremium wird zuerst das Reglement ausarbeiten, gemäss dem dann eine Providerwahl durchgeführt werden wird; das Reglement muss dann noch von der Gemeindeversammlung genehmigt werden. Mit Inkraftsetzung dieses Reglements kann dann die beste Lösung bei der Providerwahl getroffen werden. Ettingen verbleibt nach wie vor Aktionärin der interGGA und kann so – wie die anderen Aktionärsgemeinden auch – (indirekten) Einfluss nehmen, dass das beste Angebot von der interGGA zusammengestellt werden kann.

10.01.2017

In Reinach steht die Abstimmung am 12. Februar bevor - und der Abstimmungskampf geht los ...

Nachdem in Reinach die Stimmrechtsbeschwerde, die sich gegen die Einwohnerratsvorlagen gerichtet hatten, aus formalen Gründen nicht mehr weiterverfolgt wurden, konnte durch die Gemeinde der Termin für die Abstimmung angepeilt werden. Inzwischen wurde von allen Seiten einiges an Vorarbeit geleistet, um in den Abstimmungskampf zu ziehen. Es verbleibt noch ziemlich genau ein Monat.

Im Wochenblatt wurde letzte Woche mit einem Votum durch den Gemeinderat Silvio Tondi der Anfang gemacht – die Reaktionen werden nicht ausbleiben.

Um themenzentriert auf die Abstimmung hinzuarbeiten, wurde eine separate Website eingerichtet, sie ist unter www.providerwahl.ch zu finden. Dort ist auch der Informations-Flyer zum Thema zu finden. Er ist schon auf der Post und dürfte noch diese Woche an alle Reinacher Haushalte geliefert werden. Ein Web-Forum ist dort zudem in Vorbereitung.

Von der Gegnerschaft unseres Anliegens wurde ein "Gegenkomitee interGGA-Initiative" gebildet – und dieses hat auch schon auf www.keinkabelsalat.ch eine eigene Website eingerichtet. Es werden dort auf weiten strecken dieselben Argumente vorgebracht, gegen die damals die Stimmrechtsbeschwerden eingereicht worden waren und die schon der Regierungsrat im Falle Therwil für unzulässig und unzutreffend erklärt hatte. In Therwil wurde damals der Gemeindeversammlungsentscheid aufgehoben – jene Sache hängt derzeit (mehr aus formalen als sachlichen Gründen) am Bundesgericht.


13.12.2016

Medienschelte (der eher traurigen Art) ...

Nachdem gestern den Medien bekanntgegeben worden war, dass es in Therwil nun ans Bundesgericht geht, wurde dies zwar fleissig gestreut, jedoch haben sich inhaltliche Fehler eingeschlichen, wovon die gravierendsten inzwischen zumindest online in den meisten Publikationen bereinigt sind. Die Medienmitteilung war zwar korrekt verteilt worden, wurde aber mit Falschdarstellungen aus alten Archivtexten angereichert. Die Texte sind inzwischen zumindest bei den groben Schnitzern bereinigt. Sie finden sich bei der BaZ, bei der BZ, auf bluewin.ch und auf barfi.ch. Die Berichte wurden zudem von swi24 und Alsace.info zur BaZ verlinkt.

1. Zweiter Absatz: "Der Antrag wollte, dass die Versammlung in die Wahl des Kabelnetzbetreibers einbezogen wird." Soweit so richtig; der nächste Satz dann ist zwar nicht falsch, aber irreführend (und verleitet zu einem falschen Schluss): "Er verlangte zudem, dass die Gemeinde ihre Beteiligung an der InterGGA aufgibt." Dies war und ist kein Ziel des Antrags, schon gar ,wenn es um die finanzielle Beteiligung ginge. Die vertragliche Beteiligung zu lösen ist aber notwendig, da es rechtlich nicht anders geht. Die finanzielle Beteiligung muss dazu aber gar nicht aufgegeben werden.

2. Dritter Absatz: der Absatz beginnt wird "Tage nach der Ablehnung ..."; auch dies ist irreführend, da formal die Beschwerdefrist eingehalten worden war, sofern nur die Ereignisse an der Versammlung selbst betroffen waren. Der Regierungsrat trat zwar nicht auf die Beschwerden gegen die Einladung zur Gemeindeversammlung ein, jedoch anerkannte er, dass auch die Durchführung der Versammlung gerügt worden war. Insofern war laut Regierungsrat ein Teil der Beschwerde nicht verspätet eingereicht worden und er trat auf sie ein. Das Kantonsgericht hingegen anerkannte nur jenen Teil der Beschwerde, der sich auch gegen die Einladung gerichtet hatte.

3. Derselbe Satz: Der Antragsteller war nicht unter den Beschwerdeführern, sondern es waren andere Therwiler Stimmberechtigte.

4. Letzter Absatz im zweiten Satz: der Regierungsrat hatte die Beschwerde nicht "teilweise gutgeheissen", sondern "vollumfänglich, soweit er darauf eingetreten war". Insgesamt hiess er sie gut und ordnete eine Wiederholung der Abstimmung an.

Die Falschdarstellungen sind zwar nicht weltbewegend, rücken die Angelegenheit aber in ein falsches Licht.

Journalismus ist eben nicht wirklich trivial; und gerade bei juristischen Angelegenheiten ist die Glatteisfläche manchmal grösser als erwartet ... :(


12.12.2016

Gut Ding will Weile haben

Vorweg in eigener Sache: wir schlafen nicht (nur), aber manchmal rücken Dinge etwas in den Hintergrund, wenn an der Oberfläche kaum sichtbare Aktivitäten auszumachen sind. Insofern gab's hier eine große Pause, die aber nun vorbei ist. NB: Die schon lange angekündigte Restrukturierung der Website hier zwar überfällig, aber noch nicht ganz soweit.

Die beiden Kantonsgerichtsurteile

Während ein Weiterzug der Stimmrechtsbeschwerden im Falle Reinach nicht mehr weiterverfolgt worden war (da ging es um eine Stimmrechtsbeschwerde gegen Vorlagen des Einwohnerrats), sieht das in Therwil nun anders aus. Bei genauerem Hinsehen auf den schriftlichen Wortlaut des Urteils blieben doch noch gewichtige Fragen offen, so dass der Ball nun dem Bundesgericht in Lausanne zugespielt wurde. In Therwil ging es um das vom Regierungsrat aufgehobene Resultat der Abstimmung an der Gemeindeversammlung. Therwil ist also weiterhin mit dabei, wenn es um die Etablierung der Mitsprache der Einwohnerschaft bei der Wahl des Providers im kommunalen Kabelnetz geht.

In Reinach soll am 12. Februar 2017 abgestimmt werden

Dass die Stimmrechtsbeschwerde in Reinach nicht mehr weiterverfolgt wurde, machte den Weg frei, die Abstimmung vorzubereiten. Diese ist für das Abstimmungswochenende vom 12. Februar 2017 vorgesehen. Auch wir sind intensiv in die Vorbereitungsarbeiten eingebunden. Demnächst gibt es mehr dazu.


27.07.2016

Hosting-Probleme bei dual-provider.ch

In den letzten Tagen gab es (nicht zum ersten mal) Probleme beim Webhoster: eMails wurden nicht ausgeliefert und stattdessen eine Fehlermeldung zurückgemeldet. Nun liegen die Daten wiederum bei einem anderen Hoster und nicht nur die Website müsste wieder erreichbar sein, sondern auch die eMails müssten wieder ausgeliefert werden.

Entscheide in zwei Gerichtsurteilen

Heute morgen war am Kantonsgericht die zweite von zwei Gerichtsverhandlungen, bei der es inzwischen mehr um die politisch verbrieften Rechte insgesamt als um den konkreten Fall der Mitsprache der Einwohnerschaft bei der Signalzulieferung geht. Bei beiden Urteilen wäre ein Weiterzug für die Angelegenheit der Providerwahl durch die Einwohner v.a. eines: nämlich hinderlich, da es eine weitere grosse Zeitverzögerung bedeuten würde. Dennoch muss bei beiden ein Weiterzug derzeit noch offengelassen werden; die schriftlichen Urteile werden noch einige Tage bis Wochen auf sich warten lassen.

Bei beiden Urteilen geht es darum, ob und unter welchen Umständen eine Stimmrechtsbeschwerde überhaupt zugelassen wird. Im ersten Fall in Reinach (Urteil vom 29. Juli 2016) ging es darum, ob in einer ausserordentlich organisierten Gemeinde (mit Einwohnerrat) eine rechtliche Überprüfung einer Vorlage des Gemeinderats an den Einwohnerrat überhaupt möglich ist, wie dies parallel in den ordentlich organisierten Gemeinden (mit Gemeindeversammlung) gängige Praxis ist. Dabei geht es um die Überprüfung, ob die Informationsgrundlage für eine Vorlage überhaupt verfassungskonform formuliert wurde; es geht dabei jedoch nicht um eine politische Beurteilung der eigentlichen Substanz einer Vorlage. Im Urteil vom 29. Juni 2016 wurde dieses Beschwerderecht verneint. Betrachtet man jedoch die politischen Parallelen bei ordentlichen und ausserordentlich organisiertenen Gemeinden, so wären die Einwohner von Gemeinden mit Einwohnerrat den Einwohnern von Gemeinden mit Gemeindeversammlung in ihren Rechten beschnitten; die Mitglieder des Einwohnerrats stimmen ja stellvertretend für die Einwohner ab. Ob dieser Unterschied in den Beschwerderechten so wirklich verfassungskonform sei, müsste das Bundesgericht entscheiden.

Und im zweiten Fall in Therwil (der von heute) geht es darum, unter welchen Voraussetzungen das gesetzlich verbriefte Beschwerderecht überhaupt wahrgenommen werden kann, sowie, an welche Vorbedingungen dies geknüpft ist. Laut dem heutigen Urteil sei eine Stimmrechtsbeschwerde im Nachgang eines Gemeindeversammlungsentscheids gar nicht erlaubt, wenn nicht an der Versammlung selbst dem Gemeinderat in Form eines offenen Votums Fehlinformation unterstellt worden sei. Im Endeffekt heisst dies, dass sich jemand vor aller Öffentlichkeit (der Gemeindeversammlung) exponieren und den Gemeinderat offen in seiner Integrität angreifen müsste, damit im Nachgang überhaupt eine Stimmrechtsbeschwerde eingereicht werden darf. So etwas von "normalen Stimmbürgern" zu verlangen, ist sehr hoch gegriffen. Wer will sich schon vor Gemeinderat und Gemeindeversammlung blossstellen und allenfalls gar blamieren. Dieses Urteil höhlt das gesetzlich verbriefte Recht zu Beschwerde massiv aus, da die im Gesetz vorgesehene Frist von drei Tagen möglicherweise gar nicht gewährt wird und diese gar nicht genutzt werden kann.

Ein Weiterzug ans Bundesgericht hätte in beiden Fällen v.a. fundamentale politische Bedeutung, würde aber beim hier vorliegenden Anliegen der Mitsprache der Einwohnerschaft bei der Providerwahl nur eine marginale Bedeutung haben. Wie sich inzwischen herausstellt (u.a. auch durch das Kantonsgerichtsurteil in Oberwil), hätten die Anträge von Anfang an anders formuliert sein müssen: eine sofortige Kündigung zu verlangen ist aus heutiger Sicht ohnehin nicht angebracht (drängte sich damals aber auf); und damit hätte die Argumentation des Gemeinderats in Therwil auch völlig anders ausfallen müssen: eine Drohung mit "über ein halbes Jahr einen schwarzen Bildschirm zu sehen" wäre ohne Antrag auf sofortige Kündigung (sondern nur auf reguläre Kündigung) wohl gar kein Thema gewesen.

Bei beiden Urteilen ist nun die schriftliche Urteilsbegründung abzuwarten und dann abzuwägen, inwieweit die beiden Entscheide die grundlegenden politischen Rechte der Einwohnerschaft schmälern. Wenn diese Einschränkung der politischen Rechte zu krass wäre, würde sich ein Weiterzug ans Bundesgericht aufdrängen. Der Sache der Providerwahl durch die Einwohnerschaft würde das jedoch eine weitere Verzögerung bringen.


22.06.2016

Verhandlungstermine am Kantonsgericht bzgl. Stimmrechtsbeschwerden in Therwil und Reinach

In diesen Tagen haben die Beschwerdeführer aus Therwil den Termin bekanntgegeben erhalten, an dem die Gerichtsverhandlung stattfinden wird, in der es um den Gemeindeversammlungsentscheid geht, der vom Regierungsrat für ungültig erklärt worden war. Sie wird am Mittwoch, 27. Juli 2016 um ca. 11:00h im Gerichtssaal 1 im ersten Stock des Gerichtsgebäudes in Liestal stattfinden. Die Urteilsberatung ist öffentlich.

An dieser Stelle ist  auch nochmals der Verhandlungstermin der Stimmrechtsbeschwerde in Reinach zu erwähnen; hierbei geht es darum, ob die Initiative nochmal vom Einwohnerrat überarbeitet werden muss (was die Möglichkeit eines griffigen Gegenvorschlags wie in Ettingen eröffnen würde). Dieser Termin kommt schon demnächst, nämlich am Mittwoch, 29. Juni 2016 um ca. 10:30h, ebenso im Gerichtssaal 1 im ersten Stock des Gerichtsgebäudes in Liestal. Auch diese Urteilsberatung ist öffentlich.

Gerichtstermine am Kantonsgericht in Liestal: (im Gerichtssaal 1 im ersten Stock des Gerichtsgebäudes):


09.06.2016

Kurze Übersicht über den Stand der Dinge in den verschiedenen Gemeinden

Am kommenden Dienstag ist in Oberwil Gemeindeversammlung. Dies gibt Anlass zu einer Kurzübersicht über die Situation insgesamt sowie in den verschiedenen Gemeinden.

Die Sistierung in Bottmingen und Oberwil heisst keinesfalls, dass die Sache auf den St.-Nimmerleinstag verschoben ist – im Gegenteil. Sie ist vielmehr eine juristische Notwendigkeit: das "Problem" ist, dass rein rechtlich gesehen die Gemeinde verpflichtet ist, den Antrag innert 6 Monaten seit der Einigung mit dem Antragsteller (über die juristische Zulässigkeit) zur Abstimmung vor die Gemeindeversammlung zu bringen; der Antragsteller könnte sogar darauf bestehen. Unter den gegebenen Umständen ist dies aber nicht sinnvoll. Ohne Klarheit bei der Schadenersatzforderung wäre es nicht abschätzbar, wie hohe Kosten auf die Gemeinde zukommen würden, wenn sie vor regulärem Ablauf der Verträge eine Signaländerung vornehmen würde (z.B. Paralleleinspeisung eines weiteren Signalproviders nur für Internet). Und der Volksentscheid in Reinach wird entscheiden, ob das Kabelnetz resp. die InterGGA insgesamt auf eine andere rechtliche Basis gestellt würde. Auch bei einem Entscheid für Mitsprache der Gemeinde bei der Providerwahl wird ein Kabelnetzverbund möglich und sinnvoll sein; vertraglich würde das dann aber anders aufgegleist. Insofern ist es angezeigt, wenn auch in Bottmingen und Oberwil erst dann der Entscheid gefällt wird, wenn sich einiges  konkretisiert hat. Damit kann auch vermieden werden, dass versucht wird, mit Argumenten, die sich im nachhinein als nicht mehr zutreffend erweisen, das Abstimmungsverhalten zu beeinflussen.

Etwas weiteres kommt noch hinzu: Swisscom hat angekündigt, dass im 2017 in den meisten Gebieten unserer Gemeinden Glasfaser eingezogen werden wird. Dies mischt die telekommunikative Erschliessung generell etwas auf, da es den Stellenwert des Kabelnetzes auch beeinflussen wird. Derzeit liegt in Aussenquartieren unserer Gemeinden der Datendurchsatz über die Telephonleitung bei weniger als 10 MBit/s im Download und bei 100 kBit/s im Upload. Dies kann nicht wirklich als Alternative zum Kabelnetz gesehen werden. Mit Glasfasern wird sich das aber ändern.

Die weiteren Gemeinden (Aesch, Pfeffingen, Grellingen, Duggingen) sind vorläufig aus dem Rennen. Auch in diesen Gemeinden werden sich dann die entsprechenden Änderungen ergeben, wenn die InterGGA auf eine andere Basis gestellt würde.


23.04.2016

Warnung bei Firefox und Chrome vor Betrugsversuch bei www.dualprovider.ch (nicht aber bei www.dual-provider.ch)

Um im Internet unterwegs zu sein, gibt's inzwischen einige Web-Browser. Viele schmücken sich damit, die besten ihres Genres sein zu wollen. Untermauert wird dies mit Zusatzfunktionen wie z.B. einer automatischen Warnung, wenn jemand eine betrügerische Seite ansteuern sollte. Dabei gleicht der Browser die angesteuerte Domain mit einer Liste bekannter Domains ab, die auf einschlägigen Listen als "betrügerisch" eingetragen sind, und gibt dem Nutzer eine Warnung aus. Doch das ist nur die halbe Wahrheit: solche "Schutzsysteme" werden v.a. auch eingesetzt, um den Nutzer auszuspionieren: der Nutzer gibt dem Browserhersteller nämlich das Recht, verfolgen zu dürfen, welche Seiten er ansurft; und damit lassen sich dann Nutzerprofile erstellen, die z.B. für personalisierte Werbung u.ä. auswerten lassen.

Derzeit haben Mozilla Firefox und Google Chrome so etwas eingebaut: sie greifen auf eine von Google verwaltete Liste mit Domains zurück, die entweder von einem Nutzer als "betrügerisch" resp. "verbrecherisch" gemeldet wurden, oder die durch eine Heuristik automatisch gefunden wurden. Letzteres bedeutet, dass ein Bot systematisch Webdomains absucht und verdächtige Strukturen in Webseiten für betrügerisch befindet und auf die Warnliste setzt. Wird gar eine Website gehackt, so kann der Angreifer dann beliebig boshaften Code darauf unterbringen, und der unbedarfte Nutzer merkt erst zu spät, dass ihm etwas untergeschoben wird.

Nun kam es, dass die Website www.dualprovider.ch als "betrügerisch" in jene Liste eingetragen wurde; die www.dual-provider.ch ist davon aber nicht betroffen. Wie das kommen konnte, ist ein Rätsel. Gehackt wurde die Seite nicht - es befindet sich nichts darauf, was nicht sein soll, und geändert wurde an den Dateien auch nichts. Zudem gibt es auf der Seite gar kein Webformular o.ä., mit dem ein Benutzer sowas wie Name mit Passwort eingeben kann. Es bleibt schleierhaft, weshalb die Betrugswarnung erscheint.

Nun - sofortige Abhilfe ist auch hier wieder möglich, aber nur indirekt: wer einen anderen Browser als Firefox oder Chrome nutzt (z.B. K-Meleon) oder Phishing-Warnung gar nicht eingeschaltet hat, sieht die Warnung gar nicht. Da diesmal die andere der beiden Domains betroffen ist, werden beide wieder parallelgeschaltet; für eine gewisse Zeit war ja eine Weiterleitung von www.dual-provider.ch per META-Refresh auf die nun betroffene Domain www.dualprovider.ch eingerichtet worden.

Ein kleiner Schönheitsfehler könnte derzeit noch auftreten: während die Seiten auf www.dualprovider.ch einen bläulichen Hintergrund haben (wie das sein sollte), kann es sein, dass die Seiten auf www.dual-provider.ch einen bräunlichen Hintergrund aufweisen. Woran das liegt, wird derzeit noch abgeklärt, denn die Darstellung sollte eigentlich dieselbe sein ...


08.04.2016

Dornach wird ab dem 26. April 2016 fast doppelt so viele unverschlüsselte TV-Sender erhalten wie bisher

Nachdem in Dornach der Entscheid gefallen war, den Wechsel zu QuickLine nicht mitzumachen, wurde diese Woche der Termin bekanntgegeben, ab wann auch das TV-Signal wieder von der ImproWare bezogen wird. Internet von QuickLine wurde ja schon in der Pilotphase wieder abgeschaltet; Dornach behielt damals schon den Internet-Zugang über ImproWare.

Ab dem 26.04.2016 dürfen die Dornacher nicht länger nur 135 unverschlüsselte TV-Sender geniessen, sondern deren 248; das ist fast das doppelte. Anders als bei QuickLine werden zudem nicht alle Sender in MP4 übertragen, sondern die meisten SD-Sender in MPEG-2 (HD-Sender hingegen sind alle in MP4). Damit können auch die DVB-C-Empfänger der ersten Generation wieder als TV-Empfänger genutzt werden. Bei QuickLine können diese nur als Radio und zum hören des TV-Tons eingesetzt werden, da auf ihnen kein MP4-Bild dargestellt werden kann.

Gerichtstermin bei Stimmrechtsbeschwerde in Reinach steht fest: es wird der 29. Juni 2016 sein

In Reinach wurden gegen die Vorlagen zur InterGGA im Einwohnerrat noch vor deren Behandlung Stimmrechtsbeschwerden eingereicht. Diese wurden vom Regierungsrat abgewiesen, von den Beschwerdeführern aber ans Kantonsgericht weitergezogen. Nun steht der Termin für die Urteilsberatung fest: es wird der 29.06.2016 sein. Die Volksabstimmung wird also frühestens im Herbst stattfinden.

Weiterzug der Stimmrechtsbeschwerde durch die Gemeinde Therwil ist bereit für einen Gerichtsentscheid

In Therwil wurden gegen den Gemeindeversammlungsentscheid durch vier Stimmbürger eine (jeweils gleichlautende) Stimmrechtsbeschwerde eingereicht. Diese war vom Regierungsrat gutgeheissen und damit der Gemeindeversammlungsentscheid aufgehoben worden. Dieser Regierungsratsentscheid ist aber noch nicht rechtskräftig, da die Gemeinde die Sache ans Kantonsgericht weitergezogen hat. Nun steht für das Kantonsgericht alles bereit, um eine Urteilsberatung durchführen zu können. Der Termin dazu ist aber noch offen; er wird wohl erst in der zweiten Jahreshälfte sein.

In Oberwil steht die Detailausarbeitung des Antrags an

Auch in Oberwil zieht sich die Sache leider etwas hin. Demnächst steht die Besprechung des Gemeinderats mit dem Antragsteller an, anlässlich dieser die genaue Formulierung des Antrags ausgearbeitet wird. Der Antrag wird nicht mehr genau gleich wie bisher ausformuliert sein, da sich einige äussere Umstände geändert haben: zum einen ist ImproWare nicht mehr der Signallieferant; "ImproWare beibehalten zu wollen" ist somit gar nicht mehr möglich. Zum anderen ist damit auch keine "sofortige Kündigung" mehr notwendig. Auch ohne unnötig Zeit zu verlieren, wird es wohl Herbst werden und kaum mehr für die Sommer-Gemeindeversammlung reichen. Ziel ist es nach wie vor, die Kompetenz zur Providerwahl den stimmberechtigten Einwohnern zu übertragen.


28.02.2016

In Riehen hat das Volk entschieden, von wem zukünftig das Signal im Kabelnetz bezogen werden soll

Nach dem nun dritten Anlauf hat in Riehen das Volk gesprochen: 5599 gegen 2888 Stimmen bei 72.1% Stimmbeteiligung zeigt mehr als deutlich, wohin die Reise geht:

1. Das gemeindeeigene Kabelnetz bleibt in Gemeindehand (und somit unter der Oberhoheit des Stimmbürgers)!

2. Der Provider mit dem besten Angebot erhält den Zuschlag.

In einer ersten Abstimmungsrunde wollte der Gemeinderat das kommunale Kabelnetz an UPC Cablecom verkaufen. Wäre das passiert, so wäre es der Kompetenz des Stimmbürgers entzogen worden und UPC hätte machen können, was ihnen beliebt (spich: für die Nutzung z.B. Phantasiepreise verlangen). Gegen den Verkauf an UPC hatte sich das Volk erfolgreich gewehrt.

In der Folge wurde ein Auswahlverfahren in zwei Varianten (mit a) Erhalt des K-Netzes in Gemeindebesitz und b) Verkauf an einen Provider) durchgeführt. In beiden Varianten hatte ImproWare den Zuschlag erhalten. Nun stellte sich aber die Frage, welche der Varianten zum Zuge kommen würde. Der Gemeinderat sprach sich für einen Verkauf an ImproWare aus, was aber nicht unwidersprochen hingenommen wurde; denn das Volk habe sich doch schon gegen einen Verkauf des Netzes ausgesprochen.

Denn es war aber die Frage aufgetaucht: worüber hatte das Volk beim ersten Urnengang eigentlich abgestimmt? Hat es nur einen "Verkauf an UPC" verhindert, oder hat es sich generell gegen einen Verkauf des Netzes ausgesprochen?

Also musste das Volk noch einmal befragt werden, da gegen den Einwohnerratsbeschluss, das K-Netz an die ImproWare zu verkaufen, das Referendum ergriffen worden war. Im zweiten Urnengang stand also die Frage auf dem Tapet, ob das K-Netz an ImproWare verkauft werden oder ob es im Gemeindebesitz bleiben soll.

In Riehen hat sich somit gezeigt, dass ein Volksentscheid bzgl. Signallieferant zwar etwas Aufwand bedeutet – auch politischen. Im Gegenzug ist die Wahl des Providers dann aber sehr breit abgestützt. Dies dient nicht zuletzt dem Kabelnetz selber, das ja genutzt werden soll.


30.01.2016

Basellandschaftliche Zeitung patzt bei der Darstellung im Bericht vom 27.01.2016

Am 27. Januar hatte die Basellandschaftliche Zeitung über das Gerichtsurteil am Kantonsgericht berichtet. Leider ist aber die Darstellung der vertraglichen und politischen Situation nicht korrekt. Die BZ schreibt, dass sich der Gemeinderat auf den Standpunkt stelle, dass die Gemeindeversammlung nicht über die Beteiligung an der InterGGA befinden könne, und sowohl Regierungsrat, wie auch Kantonsgericht dies bestätigen würden. Diese Darstellung greift daneben. Denn laut §70a Abs. 2 des Gemeindegesetzes kann die Gemeindeversammlung über Kündigung der Beteiligung der Gemeinde an einer interkommunalen Verpflichtung befinden, sofern sie sich dafür für zuständig erklärt. Und das liegt bzgl. der InterGGA auch konkret vor. Der Aktionärsbindungsvertrag ist unbestrittenermassen eine interkommunale Verpflichtung. Er besteht mit den anderen InterGGA-Aktionärsgemeinden, und alle Gemeinderäte der beteiligten Gemeinden anerkennen auch, dass dieser durch die Gemeindeversammlung (resp. in Reinach durch den Einwohnerrat) gekündigt werden kann. Was jedoch nicht geht – und das war der springende Punkt beim Kantonsgerichtsurteil – ist die Kündigung des Sacheinlagenvertrags; aus dem einfachen Grund, da dieser Vertrag heute keine Bedeutung und Funktion mehr hat. An den politischen Möglichkeiten ändert dieses Urteil eigentlich gar nichts.


29.01.2016

Fristberechnungen und postalische Vorgaben – oder: warum es manchmal vorteilhafter sein kann, eine Beschwerde fallenzulassen

Am 9. Dezember wurde versprochen, zu den einzelnen Verfahren noch ins Detail zu gehen. Hier ein erstes Kapitel.

In Bottmingen wurde gegen die Einladung zur Gemeindeversammlung Stimmrechtsbeschwerde erhoben, da die Darstellung des Gemeinderats bemängelt wurde. Diese Beschwerde wurde aus mehreren Gründen dann nicht mehr weiter verfolgt, da sich dies insgesamt als nachteilig erwiesen hätte. Auch hier ist die Sache nicht ganz trivial und bedarf der ausführlichen Erklärungen.

Der Regierungsrat war damals auf die Beschwerde gar nicht eingetreten, weil sie zu spät eingereicht worden sei. Laut Gesetz dauert die Frist zur Einreichung einer Beschwerde gegen die Vorbereitung einer Gemeindeversammlung "drei Tage nach Bekanntwerden des Beschwerdegrundes". Samstage, Sonntage und Feiertage werden dabei übersprungen. Wird die Beschwerde zu spät eingereicht, wird nicht mehr darauf eingetreten. Relevant für den Beginn der dreitägigen Frist ist unter anderem auch der Zeitpunkt, anlässlich dem die stimmberechtigten Einwohner die Einladung zur Gemeindeversammlung im Briefkasten vorfinden. Sollte jemand dagegen Beschwerde erheben wollen, so ist u.a. das Versanddatum massgeblich für die Berechnung der Frist, innert der die Beschwerde einzureichen ist. Des weiteren ist aber auch nicht irrelevant, dass der Beschwerdegrund erst "gefunden" werden muss. Es ist also nicht in jedem Fall im voraus gegeben, dass die Frist mit "Einladung liegt im Briefkasten" sofort beginnen muss. Es wäre durchaus auch möglich, dass sich der Beschwerdegrund erst "nach Studium der Einladung und eingehender Recherche" nicht mehr am selben Tag, an dem die Einladung im Briefkasten lag, entdeckt wird. Im vorliegenden Fall spielte beides mit hinein.

Nun – was war damals vorgefallen: der Gemeinderat hatte zur Gemeindeversammlung eingeladen, und die Stimmberechtigten erhielten dazu die "Einladung zur Gemeindeversammlung" per Post zugestellt. Und drei Tage nach eingehender Analyse der Einladung wurde die Beschwerde eingereicht.

Kritischer Punkt war damals die Frist zwischen Postaufgabe der Gemeinde und Auslieferung in die Briefkästen. Die Beschwerde wurde am Montag, dem 8. Juni eingereicht. Der Regierungsrat hatte bei der Post nachgefragt, wann die Einladungen aufgegeben wurden, und erhielt zur Antwort, dass dies am 22. Mai gewesen sei (das war der Freitag vor Pfingsten). Insgesamt betrachtet sieht dies nach sehr viel aus; das sind gut zweieinhalb Wochen zwischen Versandaufgabe und Beschwerde. In der Folge rechnete sich der Regierungsrat die Frist zusammen und postulierte, dass die Beschwerde am 1. Juni hätte eingereicht worden sein müssen. Die Einladung wurde jedoch erst am 2. Juni in die Briefkästen verteilt. Da war also etwas faul: denn es kann nicht sein, dass die Beschwerdefrist schon abgelaufen ist, noch bevor die Einladung überhaupt bei den Stimmberechtigten ist. Rechnet man das ganze nun durch, offenbart sich der Fehler: die Gemeinde hatte die Einladungen als "Massenversand B-Post" verschickt, was bis zu 6 Tage dauern kann (und in diesem Fall auch zutraf); der Regierungsrat ging aber nicht nur von "normaler B-Post" aus, die zwei bis drei Tage unterwegs ist, sondern veranschlagte dafür nur gerade zwei Tage. Da noch das Pfingstwochenende und ein weiteres Wochenende hinzukamen, wurde es Dienstag, den 2. Juni, bis die Einladungen dann in den Briefkästen lagen. Die Post nutzte hier die vollen 6 Tage aus.

Ging man zudem davon aus, dass der Beschwerdegrund nicht schon am Tag des Briefkasteneinwurfs selbst entdeckt worden war, sondern die dazu notwendigen Abklärungen erst am nächsten Tag gemacht werden konnten, so hätte die dreitägige Frist am Mittwoch, dem 3. Juni begonnen. Da aber der Tag der Entdeckung des Beschwerdegrundes nicht zu den drei Tagen der Frist zu zählen ist, wäre der Donnerstag der erste, der Freitag der zweite und der Samstag der dritte Tag zur Beschwerdefristberechnung gewesen. Da Samstage, Sonntage und Feiertage nicht zählen, sondern dann erst der darauffolgende Werktag, wäre hier die Frist am Montag, dem 8. Juni abgelaufen; und diese Frist wurde auch eingehalten.

Bei dieser Stimmrechtsbeschwerde ging es darum, dass der Einladungstext zur Gemeindeversammlung mit ähnlichen Begründungen bemängelt wurde, wie in Therwil sogar der Gemeindeversammlungsentscheid aufgehoben worden war. Die Gemeinde hatte daraufhin das Traktandum von der Trakdandenliste genommen. Damit hatte die Stimmrechtsbeschwerde den Hauptteil ihrer "Schuldigkeit" schon getan: nämlich zu verhindern, dass das Traktandum mit faulen Argumenten zur Abstimmung kommt. Da der Gemeinderat in einer der folgenden Gemeindeversammlungen das Traktandum neu bringen muss, hat er natürlich auch die Möglichkeit, einen neuen Text zu schreiben. Und der neue Text ist dann von den Stimmberechtigten wiederum auf Stichhaltigkeit zu prüfen und wenn nötig wiederum per Stimmrechtsbeschwerde anzugreifen, damit die politischen Rechte gewahrt werden.

Obwohl nun diese Fristberechnung sichtbar unzutreffend war und man sichtbare Fehler eines Regierungsratsentscheids eigentlich nicht stehenlassen sollte, wurde dennoch die Stimmrechtsbeschwerde fallengelassen und nicht ans Kantonsgericht weitergezogen – da sich daraus nur Nachteile ergeben hätten: je nach Entscheid hätte man sich selbst die politischen Rechte verbaut.

Der Ablauf wäre nun gewesen, dass beim Kantonsgericht die falsche Fristberechnung des Regierungsrats hätte gerügt werden müssen und das Kantontsgericht den Regierungsrat hätte anweisen müssen, auf die Beschwerde einzutreten. Da das Traktandum abgesetzt worden war, wäre dann die Aufgabe des Regierungsrats gewesen, dennoch nicht auf die Beschwerde einzutreten und sie abzuschreiben; d.h. sie für erledigt zu erklären, denn der Gemeinderat muss ohnehin neu einladen. Täte er dies mit demselben Text, so könnte dieselbe Beschwerde nochmal eingereicht werden. Täte er dies mit einem neuen Text, so könnte natürlich auch dagegen wieder eine Beschwerde eingereicht werden. Je nach Regierungsratsentscheid wäre aber eine erneute Beschwerde nicht mehr möglich geworden, und das galt es zu verhindern.

Bei einem Weiterzug wären nun mehrere mögliche Folgen denkbar gewesen:

1. Das Kantonsgericht weist die Beschwerde wegen falscher Fristberechnung ab. Die Sache wäre dann ohnehin erledigt und ein Weiterzug ans Bundesgericht sinnlos. Der Einladungstext zur Neutraktandierung könnte dann wiederum per Stimmrechtsbeschwerde angegriffen werden.

2. Das Kantonsgericht heisst die Beschwerde wegen falscher Fristberechnung gut und weist den Regierungsrat an, auf die Stimmrechtsbeschwerde einzutreten.

  1. Der Regierungsrat tritt auf die Beschwerde ein und schreibt sie ab; d.h. er geht inhaltlich gar nicht darauf ein, sondern erklärt sie für erledigt, da das Traktandum ohnehin schon von der Traktandenliste gestrichen worden war und somit die Einladung keine Bedeutung mehr hat; der Gemeinderat muss ohnehin neu einladen, wogegen wiederum eine Beschwerde möglich wäre.
  2. Der Regierungsrat tritt auf die Beschwerde ein und heisst sie gut. Folge davon wäre, dass der Text der Einladung zur Gemeindeversammlung für unzulässig erklärt worden wäre und ein neuer Text hätte geschrieben werden müssen, gegen den wiederum eine Beschwerde möglich wäre.
  3. Der Regierungsrat tritt auf die Beschwerde ein und weist sie ab. Folge davon wäre, dass der Text der Einladung für "korrekt und gültig" erklärt worden wäre und die Gemeinde nochmal mit demselben Text hätte einladen dürfen; und dagegen hätte dann nicht wieder eine Beschwerde eingereicht werden können.

Das heisst also: mit Fallenlassen der Beschwerde war auf jeden Fall wieder die Möglichkeit gegeben, gegen einen beanstandenswerten Text der Einladung Beschwerde einzureichen. Wäre jedoch die Beschwerde weitergezogen und abgewiesen worden, so hätte die Gefahr bestanden, dass man sich selbst einer Beschwerdemöglichkeit beraubt hätte. Somit war es vorteilhafter, die Beschwerde fallenzulassen, obwohl die Begründung des Regierungsrats, nicht darauf einzutreten, auf einer fehlerhaften Fristberechnung basierte.


28.01.2016

Im Vordergrund scheint Stillstand zu herrschen – im Hintergrund sind doch einige Aktivitäten am laufen ...

Derzeit scheint sich nicht viel zu tun in der ganzen Sache. Zum einen ist das zwar nicht ganz falsch – zum anderen täuscht das dennoch etwas, denn im Hintergrund ist doch einiges zu klären, bevor die weiteren Volksentscheide durchgeführt werden können. Dass dies so lange dauert, ist nicht weiter tragisch, geht es bei der Sache doch um die langfristige Etablierung der Mitsprache der Einwohnerschaft bei der Providerwahl. Ettingen hat vorgemacht, wie man das umsetzen kann. Dass es nicht möglich war, den bisherigen Provider zumindest so lange beizubehalten, wie das Volk über die Providerwahl entscheiden darf, ist zwar schade. Doch wenn dann die Mitsprache bei der Providerwahl etabliert sein wird, wird die Situation eine andere sein. Dann dürfen nicht mehr nur gerade die ca. 5 Köpfe des Verwaltungsrats der InterGGA über die ganze Region entscheiden, von wem das Internet-Signal im kommunalen Kabelnetz bezogen werden muss, sondern dann wird dies die Einwohnerschaft selbst sein, die die Providerwahl treffen wird. Denn die Providerwahl ist per se eine politische Sache; sie sollte nicht der Leitung einer Aktiengesellschaft überlassen werden. Da aber politische Mühlen langsam mahlen, dauert das eben seine Zeit, bis das umgesetzt werden kann.

In Ettingen wird zur Vorbereitung einer Providerwahl eine Kommission ins Leben gerufen. Sie wird alle Vorarbeiten machen, die für eine Providerwahl benötigt werden – d.h. die Kriterien festlegen, die bei Offerten erfüllt sein müssen und diese einholen und auswerten, so dass der Gemeindeversammlung die Anbieter zur Wahl vorgelegt werden können.

In Bottmingen trifft sich heute der Antragsteller mit dem Gemeinderat. Thema wird das weitere Vorgehen sein. Angestrebt wird eine Lösung wie in Ettingen, so dass spätestens mit Ablauf der bestehenden Vertragsperiode (Ende 2020) die Mitsprache der Gemeindeversammlung bei der Providerwahl etabliert werden kann. Eine Traktandierung an der Gemeindeversammlung noch im März ist nicht zu erwarten.

In Therwil hatte der Gemeinderat gegen den Regierungsratsentscheid, den Gemeindeversammlungsentscheid aufzuheben, beim Kantonsgericht rekurriert. Die Gemeinde postuliert, der Regierungsrat habe mit der Aufhebung des Gemeindeversammlungs-Entscheides in die Autonomie der Gemeinde eingegriffen – was aber der im Gemeindegesetz vorgesehenen Vorgabe widersprechen würde, dass der Regierungsrat das Kontrollorgan über die Gemeinde in politischen Angelegenheiten ist. Nun – der Gerichtstermin steht noch nicht fest – es dürfte wohl mindestens April oder noch später werden. Sollte die Aufhebung des damaligen Gemeindeversammlungsentscheids bestätigt werden, so ist einer Neutraktandierung nicht vor Sommer zu erwarten.

In Reinach ist die Stimmrechtsbeschwerde am Kantonsgericht hängig. Auch dies wird mindestens März, wenn nicht April oder noch später werden. Ob die Abstimmung noch in der ersten Hälfte des Jahres zu erwarten ist, steht damit noch in den Sternen. Bei Gutheissung der Beschwerde ist nicht auszuschliessen, dass die ganze Angelegenheit dann nochmal durch den Einwohnerrat muss, und dann würde es wohl mindestens Herbst, bis das vor's Volk kommt.

In Oberwil wurde gestern am Kantonsgericht ein vertragstechnischer Aspekt der ursprünglichen Formulierung verhandelt. Es ging um die Frage, ob die Gemeindeversammlung "sämtliche involvierten Verträge mit allen involvierten Parteien" kündigen darf – und ob der Sacheinlagen auch darunter fällt. Dieser Formulierung wurde gewählt, als noch völlig unklar war, wie die Vertragsverhältnisse wirklich liegen. Ziel war es, zu vermeiden, die Kündigung eines bestimmten Vertrags zu verlangen, der dann keine Relevanz gehabt hätte, und dann die Mitsprache gar nicht ermöglicht würde. Nun stellt sich heraus, dass diese Formulierung über's Ziel hinausschoss.

Die vertragliche Situation stellt sich nun etwas anders dar, als dies im Vorfeld den Anschein machte: inzwischen ist zwar unbestritten, dass die Gemeindeversammlung den Aktionärsbindungsvertrag kündigen darf (dies ist einer der involvierten Verträge). Die Frage aber, ob dies auch für den Sacheinlagenvertrag und ev. auch den Signalliefervertrag zutrifft, galt es noch zu klären. Um dies anschaulich darzulegen, bedarf es einiger Ausführungen – doch zuerst eine kurze Zusammenfassung.

Kurze Erklärung

Der Sacheinlagenvertrag wurde im Rahmen der Gründung der InterGGA durch die Gründergemeinden geschlossen und umfasst die Regelungen über die Übertragung der zuvor in jeweiligem Gemeindebesitz befindlichen Infrastrukturanlagen (wie den Ortshubs, den Hochleistungsglasfaserleitungen von den Gemeinden zur Kopfstation, sowie der Kopfstation selbst). Unterzeichnet wurde der Vertrag durch die jeweiligen Vertreter der Gründergemeinden – noch vor der formellen Eintragung der InterGGA ins Handelsregister. Dies ist eigentlich eine interkommunale Verpflichtung – die bei Verlangen durch die Gemeindeversammlung (gem. §70a Abs. 2 Gem.-Ges.) kündbar sein müsste. Jedoch erfüllte der Vertrag mit Gründung der InterGGA und Ausgabe der Aktien an die Aktionärsgemeinden seine Schuldigkeit und die entsprechenden Anteilsregelungen wurden dann in den Aktionärsbindungsvertrag übergeführt. Mit Gründung der InterGGA verlor der Sacheinlagenvertrag somit seine "Funktion als aktiver Vertrag" – er kann somit gar nicht gekündigt werden, da er erfüllt und abgeschlossen ist und damit "sich seiner selbst entledigt hat". Insofern war dann die Frage, ob der Sacheinlagenvertrag eine interkommunale Verpflichtung sei, die von der Gemeindeversammlung werden könne, gar nicht mehr relevant.

Insgesamt heisst das: der Sacheinlagenvertrag hatte nur für die Gründung der InterGGA eine Bedeutung. Mit Gründung der InterGGA und Inkrafttreten des Aktionärsbindungsvertrags wurde der Sacheinlagenvertrag obsolet. Somit ist die Gemeinde nur mit zwei (und nicht drei) Verträgen an die InterGGA resp. an die anderen Gemeinden gebunden, nämlich dem Aktionärsbindungsvertrag (mit den anderen Gemeinden) und dem Signalliefervertrag (mit der InterGGA). Da im Aktionärsbindungsvertrag die Verpflichtung festgeschrieben steht, einen Signalliefervertrag mit der InterGGA abschliessen zu müssen, war die Frage aufgeworfen worden, ob der Signalliefervertrag kein eigenständiger Vertrag sei, sondern ein vom Aktionärsbindungsvertrag abhängiger. Als selbständiger Vertrag kann er nicht durch die Gemeindeversammlung gekündigt werden; als erweiternder Teil des Aktionärsbindungsvertrags könnte dies aber möglich sein. Relevant ist die Frage, ob die Gemeindeversammlung nun auch den Signalliefervertrag kündigen kann oder nicht, jedoch insofern nicht, als der Signalliefervertrag keine ausschliessliche Abnahmeverpflichtung enthält. D.h.: soll die Gemeindeversammlung Mitsprache bei der Providerwahl erhalten, so sollte es keine Rolle spielen, ob der Signalliefervertrag noch inkraft bleibt oder nicht – denn er verbietet nicht, ein weiteres oder anderes Signal aufzuschalten. Nur im Aktionärsbindungsvertrag ist die Signalabnahmepflicht festgeschrieben. Zur Mitsprache muss also nur der Aktionärsbindungsvertrag gekündigt werden. Die Frage, ob das Providerwahlreglement schon inkraft gesetzt werden kann, solange der Signalliefervertrag noch nicht gekündigt ist, wäre für das zweite Begehren vorgesehen gewesen. Da diese Frage aber nicht so konkret in der Regierungsratsbeschwerde schon ein Thema war, wurde nicht darauf eingetreten, da es den Rahmen sprengte. 

Etwas gilt es zum Entscheid aber noch zu erwähnen – und das war mit ein Grund für den Weiterzug ans Kantonsgericht: der Regierungsrat hatte den Sacheinlagenvertrag als "bilateralen Vertrag zwischen der Gemeinde Oberwil und der InterGGA – ohne Beteilung einer anderen Gemeinde" bezeichnet. Mit dieser Begründung hätte der Vertrag gar nicht in die Kompetenz der Gemeindeversammlung genommen werden können. Dass nun ein Vertrag, der gemeinsam von allen Gründergemeinden unterzeichnet worden ist und den die InterGGA gar nicht unterzeichnet hat, nun gar kein "bilateraler Vertrag zwischen Gemeinde und InterGGA ohne Beteiligung weiterer Gemeinden" sein kann (wie das der Regierungsrat dargelegt hatte), ist offensichtlich. Eigentlich ist dieser Vertrag ein Musterbeispiel für einen interkommunalen Vertrag – der durch die Gemeindeversammlung kündbar sein müsste; zudem konnte die InterGGA diesen Vertrag auch gar nicht unterzeichnen, da sie zum Zeitpunkt der Unterzeichnung noch gar nicht im Handelsregister eingetragen war und somit formal noch gar nicht existiert hatte. Diese unzutreffende Begründung stellt sich nun aber nicht als Grund für die Unkündbarkeit heraus, sondern der Vertrag hatte eine andere Funktion. Damit spielte die unzutreffende Begründung des Regierungsrates keine Rolle mehr, so dass sich die Frage, ob er eine interkommunale Verpflichtung sei, gar nicht mehr stellte. Das Gericht war dann auf diese Frage gar nicht eingetreten. Eigentlich wäre es jedoch Aufgabe des Regierungsrats gewesen, diesen Umstand zu erkennen – dann hätte wohl auch der Weiterzug ans Kantonsgericht ausbleiben können.

Für den weiteren Gang der Etablierung der Mitsprache bei der Providerwahl hat dieses Urteil nur eine sehr untergeordnete Bedeutung (denn Ettingen hat vorgemacht, wie vorzugehen ist). Die Erkenntnis aus dem Urteil ist natürlich: wenn eine Gemeinde wirklich aus der InterGGA aussteigen will, kann sie das nicht mit "Kündigung des Sacheinlagenvertrags" machen, sondern müsste dazu die Aktien abstossen. Ein "Ausstieg aus der InterGGA" ist aber für die Wahl des Signallieferanten jedoch gar nicht notwendig, wie auch die Beispiele Binningen und Ettingen zeigen: Binningen bezieht das Signal zwar nicht mehr von der InterGGA, ist aber nach wie vor Aktionärsgemeinde und weiterhin im Besitz der InterGGA-Aktien; ebenso wird Ettingen weiterhin Aktionärin bleiben.

Ausführliche Erklärung:

Laut Gemeindegesetz §70a Abs. 2 darf sich die Gemeindeversammlung zur Kündigung eines Vertrags, den die Gemeinde eingegangen ist, für kompetent erklären, wenn der betroffene Vertrag eine interkommunale Verpflichtung betrifft. Dies trifft nur bei jenen Verträgen zu, die mit anderen Gemeinden abgeschlossen worden waren. Verträgen, welche die Gemeinde mit einem anderen Vertragspartner (der keine politische Gemeinde ist) abgeschlossen hat, darf die Gemeindeversammlung nicht kündigen. Nur der Gemeinderat darf so einen Vertrag kündigen.

Die Frage ist nun: welche Verträge mit welchen Parteien sind involviert, und welche davon stellen interkommunale Verpflichtungen dar? Wie schon seit längerem bekannt, sind involviert: a) der Sacheinlagenvertrag, b) der Aktionärsbindungsvertrag, und c) der Signalliefervertrag. Involvierte Parteien sind jeweils: a) beim Sacheinlagenvertrag alle Gründergemeinden, b) beim Aktionärsbindungsvertrag ebenso alle Gründergemeinden, und c) beim Signalliefervertrag nur die InterGGA mit der Gemeinde.

In der Folge heisst das natürlich: rein theoretisch müssten somit a) der Sacheinlagenvertrag und b) der Aktionärsbindungsvertrag durch die Gemeindeversammlung gekündigt werden können. Da der Signalliefervertrag nur zwischen Gemeinde und InterGGA besteht (und nicht zwischen mehreren Gemeinden), bildet er keine interkommunale Verpflichtung und ist somit nicht per §70a Abs. 2 durch die Gemeindeversammlung kündbar.

Dass der Aktionärsbindungsvertrag durch die Gemeindeversammlung kündbar ist, ist unbestritten. Doch wie sieht das beim Sacheinlagen- und beim Signalliefervertrag aus? Zum Sacheinlagenvertrag später noch mehr – zuerst zum Signalliefervertrag.

Im Aktionärsbindungsvertrag ist festgelegt, dass jede Gemeinde mit der InterGGA einen Signalliefervertrag abschliessen muss. Da stellt sich die Frage, ob dieser Vertrag somit überhaupt ein selbständiger Vertrag sei – oder ob es sich nicht vielmehr als ein vom Aktionärsbindungsvertrag abhängiger Vertrag darstellt, und somit als Teil des Aktionärsbindungsvertrag aufzufassen wäre. Wenn dem so wäre, dann könnte er als erweiternder Teil des Aktionärsbindungsvertrags eben dennoch unter die Voraussetzungen für eine interkommunale Verpflichtung fallen – und wäre dann auch durch die Gemeindeversammlung kündbar.

Nun – der Signalliefervertrag wurde als eigenständiger Vertrag erachtet, der somit nicht durch die Gemeindeversammlung gekündigt werden kann. Damit ist insgesamt die Forderung, dass sich die Gemeindeversammlung zur Kündigung "sämtlicher involvierten Verträge mit allen involvierten Parteien" kompetent erklären kann, insgesamt hinfällig, da nicht anwendbar (da eben mind. einer der Verträge, nämlich der Signalliefervertrag, nicht darunter fällt).

Da der Signalliefervertrag also nicht durch die Gemeindeversammlung gekündigt werden kann, stellt sich die Frage, ob er überhaupt gekündigt werden muss, um die Mitsprache der Gemeindeversammlung bei der Providerwahl etablieren zu können. Diese Frage stellt sich inzwischen nur noch dann, wenn der Aktionärsbindungsvertrag noch vor dessen regulärem Ablauf gekündigt werden soll. Ettingen hat sich dieser Frage entzogen, indem erst per Ende der regulären Laufzeit des Aktionärsbindungsvertrags die Mitsprache eingeführt wird. In Pfeffingen, das wie Grellingen und Duggingen nicht Vertragspartner des Aktionärsbindungsvertrags ist, und somit auch nicht an die Signalabnahmepflicht gebunden ist, spielte diese Frage eine gewichtigere Rolle. Dort hatte sich der Gemeinderat auf den Standpunkt gestellt, dass die Etablierung der Mitsprache erst nach regulärem Ablauf des Signalliefervertrags möglich sei; und dort hätte diese Frage vom Kantonsgericht geklärt werden sollen. Da dort aber die Erheblichkeit abschlägig entschieden wurde, war diese Klärung hinfällig.

Diese Frage stellt sich prinzipiell in jeder Gemeinde, nicht nur in den drei Gemeinden ohne Signalabnahmeverpflichtung, sofern der Aktionärsbindungsvertrag vorzeitig gekündigt werden soll. In Oberwil war diese Frage bei der Beschwerde an den Regierungsrat zwar nicht konkret angesprochen worden – er gehört aber zum Thema der Vertragskündigungen. In der Folge wurde im zweiten Rechtsbegehren an das Kantonsgericht versucht, die Frage, ob das Reglement schon inkraft treten kann, solange der Signalliefervertrag noch gültig ist, auch noch mit hineinzunehmen. Da diese konkrete Frage in dieser Beschwerde zuvor jedoch noch nicht direkt angesprochen war (aber durchaus indirekt Teil der gesamten Problematik ist), sprengte sie dann den Rahmen, so dass das Kantonsgericht gar nicht darauf eingetreten war. Diese Frage ist nach wie vor offen und ungeklärt – und sie könnte noch eine Rolle spielen. Ettingen ist dieser Frage jedoch ausgewichen.

Beim Sacheinlagenvertrag ist die Situation hingegen eine komplett andere: auch beim diesem Vertrag stellt sich natürlich die Frage, ob er eine interkommunale Verpflichtung darstellt – denn nur dann darf die Gemeindeversammlung ihn kündigen. Von der Formulierung her passt das eigentlich: Unterzeichner sind die Vertreter der Gründergemeinden, und die InterGGA hatte zum Zeitpunkt der Unterzeichnung sogar noch gar nicht existiert, da sie dann noch gar nicht im Handelsregister eingetragen war – also kann die InterGGA nicht Vertragspartner sein. Inhaltlich lautet der Vertrag im wesentlichen, dass sich die Gründergemeinden darauf einigen, Teile ihrer Infrastrukturanlagen der InterGGA zu übereignen, und dafür ihrem Wert entsprechend Aktien zu beziehen. Damit sollte eigentlich die Voraussetzungen gegeben sein, dass dies eine interkommunale Verpflichtung darstellt und die Gemeindeversammlung ihn kündigen darf. Ja, sollte ... denn dieser Vertrag hat eine etwas andere Funktion als die anderen beiden Verträge. Dieser Vertrag diente ausschliesslich dazu, die Infrastrukturanlagen in die InterGGA einzubringen, deren Wert zu bemessen und entsprechend Aktienanteile den Gemeinden zuzuweisen. Sobald die InterGGA gegründet war und die Gemeinden ihre Aktien zugeteilt erhalten hatten (und darüber verfügen konnten), wurde dieser Vertrag automatisch hinfällig und seine "aktive Phase erlosch", da seine Funktion erfüllt war.

Da bei der Übereignung "nach den Regeln dieses Vertrags" alles mit rechten Dingen zugegangen war, konnte der Vertrag nach der Besitzübergangstransaktion "geschlossen werden". Dieser Vertrag ist vergleichbar mit einem Kaufvertrag: sobald die Ware übereignet und bezahlt ist (und eine allfällige "Nachverhandlungsfrist zur Garantiewahrung" abgelaufen ist), kann er nicht mehr einfach rückgängig gemacht werden. Sollte die "Ware" an den ursprünglichen Inhaber "rückübereignet" werden, so müsste ein neuer Vertrag (mit einer neuen Bewertung der momentan bestehenden Infrastruktur) aufgesetzt werden, der dann die "Rückübereignung" regeln würde. Insofern ist der Sacheinlagenvertrag ein Vertrag, der nach Abschluss der damaligen Transaktion (zur Gründung der InterGGA) rein technisch gar nicht "kündbar" ist (da seine Funktion als "Vertrag mit offenen Verbindlichkeiten" von selbst hinfällig wurde). Somit kann er natürlich auch nicht durch die Gemeindeversammlung gekündigt werden – auch wenn er eine interkommunale Verpflichtung dargestellt hat – denn der Vertrag ist Vergangenheit und kein aktiver Vertrag mehr. Er wäre nur solange kündbar gewesen, als die Transaktion noch nicht vollständig abgeschlossen gewesen wäre und die Übung abgebrochen und vorzeitig der Ausgangszustand hätte wiederhergestellt werden sollen (aus welchen Gründen auch immer – was bekanntlich nicht eintrat).

Der Sacheinlagenvertrag ist somit nicht gleichwertig wie die beiden anderen (aktiven) Verträge. Er stellt heute gar kein bestehendes Vertragsverhältnis mehr dar. Die Wertzuteilungen, die im Sacheinlagenvertrag festgelegt worden waren, sind in den Aktionärsbindungsvertrag eingeflossen: jenes ist der noch aktive Vertrag, der die Besitzverhältnisse innerhalb der InterGGA abbildet – denn die InterGGA ist ja im Besitz der Aktionäre – und die Aktionäre sind die Gemeinden. Anders als beim Sacheinlagenvertrag sind das nun nicht nur die Gründergemeinden, sondern auch jene, die den Aktionärsbindungsvertrag nicht unterzeichnet hatten: Pfeffingen, Grellingen, Duggingen wie auch die Fernsehgenossenschaft "Uf Egg" in Nenzlingen, die alle hinter dem Hub von Aesch hängen – sowie die Besitzer jener Kabelnetze, die durch die Leitungen der InterGGA versorgt werden; das sind die Gemeinden im hinteren Leimental, deren Netz der UPC (der vormaligen Cablecom) resp. der Quickline Business (der ehemaligen EBM-Telecom) gehört; im Vertrag wäre zudem vorgesehen, dass auch noch Seewen und Hochwald dazustossen könnten.

Fazit

Die Quintessenz aus dem Urteil ist nun, dass von einer falschen Annahme ausgegangen worden war: nämlich, dass der Sacheinlagenvertrag zu kündigen sei, um der Gemeinde den Austritt aus der InterGGA zu ermöglichen (zur Etablierung der Mitsprache wäre das auch zudem gar nicht nötig). Da der Sacheinlagenvertrag gar kein "aktiver Vertrag" mehr ist, spielt er dahingehend jedoch gar keine Rolle (mehr); es wäre sogar nicht falsch, die Aussage zu machen, dass er (heute) gar nicht (mehr) einer der involvierten Verträge ist, sondern dass nur der Aktionärsbindungsvertrag und der Signalliefervertrag die "Gesamtheit der involvierten Verträge" ausmachen. Dass dem Regierungsrat dabei erspart blieb, sich anhören zu müssen, dass seine Darstellung eigentlich unrichtig war, da auch diese gar nicht zum tragen kam, spielte dabei überhaupt keine Rolle spielte mehr.

In der Konsequenz heisst das also: sollte ein Austritt aus der InterGGA wirklich erwünscht sein, so müsste dieser anders aufgegleist werden als bisher gedacht: nämlich zum einen, indem nicht nur der Aktionärsbindungsvertrag gekündigt wird (was auch für die Mitsprache unterlässlich ist), sondern auch, indem die Aktien abgestossen würden. Der damalige Sacheinlagenvertrag könnte dazu zwar allenfalls als Richtschnur dienen, die Besitzverhältnisse sinnvoll zu gestalten – eine eigentliche Funktion hat er jedoch nicht mehr, und in der Folge kann er auch nicht der Gemeindeversammlung zur Kündigung vorgelegt werden. Für die Mitsprache bei der Providerwahl selbst ist die Abstossung der Aktien hingegen gar nicht notwendig, wie sowohl Binningen, wie auch Ettingen zeigen: Binningen bezieht das Signal zwar nicht mehr von der InterGGA, ist aber nach wie vor Aktionärsgemeinde und weiterhin im Besitz der InterGGA-Aktien); und Ettingen wird auch nach der Etablierung der Mitsprache der Gemeindeversammlung bei der Providerwahl Aktionärin bleiben.

Insgesamt hat nun das gestrige Urteil bezüglich der Etablierung der Mitsprache der Gemeindeversammlung bei der Providerwahl keine matchentscheidende Bedeutung, sondern schaffte nur etwas mehr Klarheit, welche Verträge in welcher Form involviert sind und welche nicht – und in der Folge, wie der konkrete Antrag eben nicht formuliert sein darf, um nicht etwas unmögliches zu verlangen.


14.12.2015

Teilweise massive Preiserhöhungen bei InterGGA und QuickLine

InterGGA und QuickLine haben die Internet- und Kombi-Abos neu benannt und leicht modifiziert. Die Abos heissen nun S, M, L und XL; die Abostruktur bleibt aber im wesentlichen dieselbe. Eine Änderung gibt's beim All-in-One Light (Festnetztelephonie mit minimalster Internet-Leitung), das ersatzlos entfällt. Bei den weiteren Kombi-Abos kommt neu zwar das günstigste Mobilfunk-Abo "gratis" dazu. Ganz gratis ist das jedoch nicht, wird im Gegenzug der Preis für das entsprechende Abo beim grössten zwar minim (um unter 1%) gesenkt, z.T. aber auch massiv gesteigert (bis über 20%): das All-in-One Bronze, bisher für Fr. 70.–/Mt. erhältlich, kostet neu als All-in-One M stolze Fr. 85.–/Mt. – bei demselben Datendurchsatz, aber etwas mehr Zusatzleistungen (wie grössere Cloud oder Mobilfunk), die man aber gar nicht nutzen muss. Zum bisherigen Preis gibt es nur noch die beiden Abos Internet 50 (resp. neu Internet M – Fr. 50.–/Mt.) zusammen mit Telephonie (SwissFlat – Fr. 20.–/Mt.) als separate Abos ohne Zusatzleistungen.

QuickLine bezieht mit einer neuen Firma ein neues Ladenlokal in Reinach

Wer in den letzten Wochen den Zefix, den zentralen Firmenindex der Schweiz, konsultiert hatte, konnte feststellen, dass seit ein paar Wochen eine weitere QuickLine-Firma zu existieren begonnen hat: die "Quickline Regio Basel AG", domiziliert an der Hauptstrasse 44 in Reinach. Die führenden Köpfe bei dieser Firma sitzen im Umfeld des QuickLine-Firmesitzes (und nicht hier in der Region). An der genannten Adresse stand in letzter Zeit ein Ladenlokal leer. Das ist im Dorf vis-à-vis vom Inter-Discount gleich neben dem Asia-Thai-Laden. Heute haben QuickLine wie InterGGA diese Ladenlokal-Eröffung auch per Medienmitteilung bekanntgegeben. Die Zeiten des "Interims-Shops" im Mischeli-Center sind damit besiegelt. Zu bemerken gilt es noch, dass die InterGGA nicht der einzige Kabelnetzbetreiber der Region mit QuickLine-Kunden ist: QuickLine Business AG, die ehemalige EBM-Telecom, erschliesst diverse Gemeinden (wie z.B. Biel-Benken oder Münchenstein).


09.12.2015

Als erstes eine Entschuldigung für die überlange Leitung

Im November hat sich nicht nichts getan. Es hat sich sogar einiges – durchaus wesentliches – getan; nur hatte das hier noch keinen Niederschlag gefunden.

Kurz zusammengefasst hier die wesentlichen Eckpunkte:

Die detaillierten Berichte folgen demnächst.


30.10.2015 (Eintrag vom 29.10.2015 erweitert und um einen Absatz ergänzt)

Gut Ding will Weile haben: keine weitere Volksentscheide mehr im 2015

Nachdem die ursprünglich geplante Beibehaltung der ImproWare im Kabelnetz bis zur Umsetzung der politischen Entscheide nicht gelungen war (unsere politischen Anliegen, die sich nun bis ins 2016 hineinziehen, hätten ja schon vor Ende März 2015 abgeschlossen sein müssen, als die InterGGA noch das Signal geliefert hatte), spielt die Zeit momentan nur eine untergeordnete Rolle. Die Gemeinderäte hatten gehofft, unsere Anliegen bis kurz nach der Migration im Sommer 2015 vom Tisch zu haben und das Thema versenken zu können. Mit Gutheissung der Stimmrechtsbeschwerden in Therwil zeigt sich jedoch, dass die Argumentation der Gemeinden bisher wohl nicht über alle Zweifel erhaben war. Langsam kristallisiert sich heraus, wie unsere Anliegen zu verstehen sind und wie diese umgesetzt werden können, ohne die aus der Mottenkiste geholten Geister (wie schwarze Bildschirme, Schadenersatz und Millionenkosten) überhaupt erst zum Leben zu erwecken: Ettingen hat es soeben vorgemacht.

Wenn nun die Anträge in den noch ausstehenden Gemeinden Bottmingen und Oberwil sowie erneut in Therwil, wie auch die Initiative in Reinach, im kommenden Jahr zur Abstimmung kommen werden, ist die Informationslage eine andere geworden – zu unseren Gunsten. Ettingen spielt dazu sogar eine Vorreiterrolle – eigentlich unfreiwillig.

Wenn sich nun auch noch herausstellen sollte, dass sich Schadenersatzforderungen als gegenstandslos erweisen würden – wie das in der Begründung der Stimmrechtsbeschwerde in Therwil angeschnitten wird; dazu ist zudem ja auch ein Urteil bzgl. Binningen zu erwarten – dann wären die Gemeinden sogar nicht einmal mehr daran gebunden, das reguläre Ende der Laufzeit des Aktionärsbindungsvertrags abwarten zu müssen, um die Providerwahl im gemeindeeigenen Kabelnetz neu festlegen zu können. Dass Ettingen nun das reguläre Auslaufen des Aktionärsbindungsvertrags abwarten will, bevor die Provider-Frage konkret wird, war eine reine Vorsichtsmassnahme, um zu garantieren, nicht in eine Schadenersatzfalle zu geraten. Die eigentliche Providerwahl wird vor Ablauf des Vertrags durchgeführt werden, um dann nach Vertragsablauf gleich unter den neuen Verhältnissen das Signal zu beziehen – möglicherweise ohne weiteren Providerwechsel. Ob es dann nötig gewesen sein wird, den Aktionärsbindungsvertrag erst per Ende der Laufzeit aufzukündigen, werden die beiden Urteile, die zum einen in Binningen und zum anderen in Therwil zu erwarten sind, später dann zeigen. Bis diese gesprochen sein werden, wird aber auch hier wieder einige Zeit vergehen.

30.10.2015 (Eintrag vom 29.10.2015 erweitert und um Kommentare ergänzt)

Kurzübersicht über den Stand in den Gemeinden

1 – a) Erfolg:

1 – b) GV-Entscheide/Urnenabstimmung ausstehend:

1 – c) kein Erfolg:

1 – d) kein Verfahren am laufen:

2 – e) politischer Weg theoretisch möglich – gehen aber eigene Wege:

2 – f) Genossenschaften (politischer Weg nicht möglich):


29.10.2015

Urteilsberatung zur Klärung der Anträge in Oberwil erst Ende Januar 2016

Die Urteilsberatung zur Klärung der Gültigkeit von Teilen unserer Anträge in Oberwil wurde vom Kantonsgericht auf Ende Januar 2016 festgelegt. Ob die üblicherweise recht lange Vorlaufzeit zum Druck der Einladung zur Gemeindeversammlung noch reicht, die Sache noch für die Frühlings-Gemeindeversammlung vom 7. April 2016 zu traktandieren, könnte fraglich sein, ist doch auch noch für die Urteilsfällung Zeit zu veranschlagen.

29.10.2015 (erweitert und um einen Absatz ergänzt am 30.10.2015 – siehe dort)

Gut Ding will Weile haben: keine weitere Volksentscheide mehr vor Frühling 2016

Der Beitrag wurde erweitert und ergänzt – siehe weiter oben unter dem 30.10.2015

29.10.2015 (erweitert und um Kommentare ergänzt am 30.10.2015 – siehe dort)

Kurzübersicht über den Stand in den Gemeinden

Der Beitrag wurde erweitert und ergänzt – siehe weiter oben unter dem 30.10.2015

29.10.2015

InterGGA setzt sog. "Beirat" ein

Inzwischen hat die InterGGA bekanntgegeben, einen in den Statuten bei Bedarf vorgesehenen Beirat einzusetzen. Er hat dem Verwaltungsrat gegenüber beratende Funktion und soll auch Kundenanliegen gegenüber dem Veraltungsrat vertreten. Mit "Kunden" sind Gemeinden mit einem Signalliefervertrag gemeint. Der Beirat hat somit eine Vermittlerfunktion zwischen den Signalabnehmer-Gemeinden und -Genossenschaften; seine Machtbefugnisse sind allerdings limitiert.


27.10.2015

Die Ettinger Gemeindeversammlung hat entschieden: "Wir lassen uns nicht mehr über unsere Köpfe hinweg den Provider vorschreiben!" 

Mit beachtlichem Mehr sind an der gestrigen Gemeindeversammlung in Ettingen unsere leicht angepassten Anträge von der Ettinger Stimmbevölkerung angenommen worden. Der Gegenvorschlag des Gemeinderats, bei der Providerwahl das letzte Wort nicht der Gemeindeversammlung, sondern dem Gemeinderat zu geben und zudem den Entscheid durch Umfragen o.ä. abzustützen, hatte nicht verfangen. Aufgrund des kaskadenartigen Aufeinanderaufbauens der Einzelanträge war das Abstimmungsprozedere nicht von ein paar Unsicherheiten gefeit, sollte doch auch der ursprüngliche Antrag (zur sofortigen Kündigung der Beteiligung)  zuerst durch einen, der mit dem Gemeinderat abgesprochenen war, formal korrekt ausgetauscht werden (auf reguläre Kündigung nur des Aktionärsbindungsvertrags, aber beibehalten der Beteiligung). Das Problem dabei war, dass der ursprüngliche Antrag nicht einfach vom Antragsteller zurückgezogen werden konnte, da er vom Stimmvolk schon als erheblich erklärt worden war. Vielmehr musste das Stimmvolk selbst den Antrag in einer separaten Abstimmung ablehnen und ihn sogleich durch jenen mit regulärer Kündigung ersetzen (was dann aber mit sehr hohem Mehr vonstatten ging).

Da die Anträge aufeinander aufbauen, musste sich zuerst die GV zur Kündigung des Aktionärsbindungsvertrags für zuständig erklären. In einem zweiten Schritt wurde der zweite Antragspunkt angepasst. Und im dritten Schritt wurde der regulären Kündigung des Aktionärsbindungsvertrags zugestimmt. Erst dann konnte die GV über das Reglement zur Providerwahlkompetenz abstimmen. Dabei hatte es die Wahl zwischen der Kompetenz durch die Gemeindeversammlung (wie vom Antragsteller vorgeschlagen) und dem Vorschlag des Gemeinderats, die Entscheidungsbefugnis zwar beim Gemeinderat zu belassen, dazu die Kabelnetz-Interessierten aber bei einer Evaluation zu befragen. Auch dieser Entscheid fiel mit beachtlich hohem Mehr zugunsten der Variante des Antragstellers. Somit wird (nach Ablauf der obligatorischen Referendumsfrist von 30 Tagen und nach regulärem Auslaufen des Aktionärsbindungsvertrags per Ende 2020) das Ettinger Stimmvolk bei der Providerwahl das letzte Wort haben. Dies heisst nun überhaupt nicht, dass sogleich wieder ein Providerwechsel stattfinden soll, sondern nur, dass ein Providerwechsel nicht über die Köpfe der Stimmberechtigten hinweg passieren darf.

Interessant war eine Zwischenfrage, was passieren würde, wenn der erste Antrag abgelehnt würde. Auf den ersten Blick sah es aus, als ob die Sache dann schon gelaufen sei und zum Apéro übergegangen werden könne. Da der Gemeinderat offiziell einen Gegenvorschlag präsentiert hatte, war dem aber nicht so. Denn zum einen wäre der Austausch des zweiten Antragspunktes hinfällig geworden (das hätte der Gemeinderat ohnehin von sich aus getan), jedoch hätte der Gemeinderat den Vertrag in Eigenregie kündigen können (er hat ja die Kompetenz dazu). Hätte er dies gemacht, dann wäre es auch in seiner Regie gestanden, zu Entscheiden, ob nun die Kompetenz zur Providerwahl zukünftig beim Gemeinderat verbleiben soll oder doch per Reglement der Gemeindeversammlung übertragen wird. Da das Thema traktandiert war, hätte der Gemeinderat sogar die Gemeindeversammlung darüber abstimmen lassen können – da es dann eben der Gemeinderat gewesen wäre, der die Frage aufgeworfen hätte (und nicht ein Stimmberechtigter, der dies (per Antrag gem. §68 des Gemeindegesetzes) verlangt hätte).

Im nächsten Schritt wird es dann an die Ausarbeitung des Reglements gehen, wie eine Provider-Evaluation und -Wahl im Detail vonstatten gehen und unter welchen Kriterien eine allfällige Wahl eines neuen Providers überhaupt stattfinden soll. Ob dann überhaupt ein Providerwechsel stattfinden wird, ist dabei aber alles andere als festgelegt und wird dann von Fall zu Fall von der Stimmbevölkerung entschieden werden.

27.10.2015

Aktuelle Übersicht in Tabellenform

Mit dem Entscheid in Ettingen hat sich das Aussehen der Übersichtstabelle natürlich sichtbar verändert – denn Ettingen ist am Ziel angekommen.
Was jetzt noch folgen wird (Ausarbeitung des Reglements und später dessen Genehmigung) ist dort nur noch Formsache.

NB: die Tabelle sieht viel komplizierter aus, als sie wirklich ist. Eingetragen sind jeweils die Daten der Ereignisse. Die Farbgebung im den beiden oberen Bereichen soll nur die Abstufungen optisch hervorheben. Zu den Farben im unteren Teil (Stimmrechtsbeschwerden, Erheblichkeit, Gemeindeversammlungen) sind mehrere Legenden aufgeführt.

  Übersicht 7 vom 26.10.2015 Bottmingen* Oberwil* Therwil* Ettingen* Aesch Pfeffingen Grellingen Duggingen
1 Antrag datiert vom 08.12.2014 27.11.2014 15.12.2014 27.11.2014 (24.11.2014) 28.11.2014 25.11.2014 25.11.2014
2 in Gemeinde eingetroffen am 08.12.2014 27.11.2014 15.12.2014 27.11.2014 (26.11.2014) 01.12.2014 28.11.2014 27.11.2014
3 verkündet an GV am 08.12.2014 11.12.2015 15.12.2014 08.12.2014 (27.11.2014) 16.12.2015 10.12.2014 10.12.2014
4 Gewährung Rechtlichen Gehörs 20.01.2015 24.03.2015 ... 18.12.2014 (20.06.2015) 27.01.2015 03.02.2015 11.02.2015
5 Wahrnehmung Rechtlichen Gehörs 05.02.2015 02.04.2015 ... (05.01.2015) (22.06.2015) 05.02.2015 18.02.2015 25.02.2015
6 Beschwerdefähige Verfügung 05.03.2015 13.04.2015 ... 20.08.2015* (23.06.2015) 05.03.2015 31.03.2015 04.04.2015
7 Beschwerde an Regierungsrat 16.03.2015 27.04.2015 ... (unnötig) ... 16.03.2015 17.04.2015 13.04.2015
8 Entscheid des Regierungsrats 02.06.2015 16.06.2015 ... (unnötig) ... 09.06.2015 30.06.2015 29.06.2015
9 Weiterzug ans Kantonsgericht 15.06.2015 24.06.2015 ... (unnötig) ... 22.06.2015 13.06.2015
10 Entscheid des Kantonsgerichts ... ... ... (unnötig) ... (14.07.2015) ...
11 Weiterzug ans Bundesgericht ... ... ... (unnötig) ...
12 Entscheid des Bundesgerichts ... ... ... (unnötig) ...
13 Neubeurteilung durch Kantonsgericht ... ... ... (unnötig) ...
                   
                   
  * Stimmrechtsbeschwerden                
  Beanstandung des GR-Schreibens       23.12.2014        
   Nichttraktandierung des Antrags 14.02.2015 28.02.2015 05.02.2015 08.01.2015        
   Benstandung der Einladung zur GV 08.06.2015 01.06.2015   (15.06.2015)        
  Anfechtung des GV-Entscheids     03.05.2015          
                   
                   
  Erheblichkeit anerkannt anerkannt 29.04.2015 18.06.2015 ... 24.06.2015 30.09.2015 10.06.2015
  Anträge       26.10.2015 ...      
                   
                   
  Gemeindeversammlungen                 
  Winter-GV 2014 08.12.2014 11.12.2015 15.12.2014 08.12.2014 27.11.2014 16.12.2015 10.12.2014 10.12.2014
  ausserordentliche Budget-GV 04.03.2015
  Frühlings-GV 2015 24.03.2015 24.03.2015 26.03.2015 17.03.2015 19.05.2015
  Ersatz-Termin Frühlings-GV 2015 29.04.2015
  Sommer-GV 2015 17.06.2015 18.06.2015 24.06.2015 18.06.2015 23.06.2015 24.06.2015 10.06.2015
  Herbst-GV 2015 22.10.2015 22.09.2015 22.10.2015 26.10.2015 23.09.2015 30.09.2015 16.09.2015
  Winter-GV 2015 07.12.2015 09.12.2015 16.12.2015 09.12.2015 03.12.2015 08.12.2015 09.12.2015 09.12.2015
  Zeit (in Klammern: ev. 19:30 h) (20:00 h) 20:00 h (20:00 h) (20:00 h) 20:00 h 20:00 h (20:00h) 19:30 h
  Ort Aula
Schulhaus
Burggarten
Wehrlin-
halle
MZH MZH
Hintere
Matten
MZH
Löhren-
acker
MZH
Byfang-
weg 1
Gemeinde-
saal
Aula
Schulhaus
Ameise

Farblegenden:

Anträge:
Die Farbgebung ist thematisch sortiert – durchgestrichen: nicht erfolgt/eingereicht  – (durchgestrichen) in Klammern: zurückgezogen – *In Ettingen wurde anlässlich einer Sitzung mit Gemeinderat und Antragsteller das weitere Vorgehen abgesprochen (und ein ernsthafter Gegenvorschlag präsentiert), so dass das weitere Beschwerdeverfahren hinfällig wurde

Stimmrechtsbeschwerden:
  schwarze Schrift : abgewiesen  –  (schwarze Schrift) in Klammern : zurückgezogen, da obsolet  –  gelbe Schrift : Regierungsratsentscheid hängig  –  schwarze Schrift fett : erfolgreich & abgeschrieben  –  weisse Schrift fett : erfolgreich & in Vernehmlassung  –  gelbe Schrift fett : erfolgreich & Entscheid aufgehoben  – Die Farbgebung ist thematisch sortiert

Erheblichkeit & Anträge:
 
blau : Erheblichkeit von Gemeinde direkt anerkannt (ohne vorgängigen GV-Entscheid)  –   grün : Antrag von GV für erheblich erklärt  –  rot : Antrag von GV für nicht erheblich erklärt – Entscheid per Stimmrechtsbeschwerde angefochten  –  orange : Antrag von GV zwar für nicht erheblich erklärt, Entscheid per Stimmrechtsbeschwerde durch Regierungsrat aber aufgehoben  –  hellgrün : Antrag angenommen  –  schwarz : Antrag von GV für nicht erheblich erklärt – Entscheid rechtskräftig 

Gemeindeversammlungen:
 gelb : Antrag an GV vorgestellt  –  orange / violett / rosa : Antrag wurde nicht traktandiert, während ImproWare noch als Provider im Kabelnetz war  –  violett : GV wurde verschoben  –  rosa : GV wurde abgesagt und ausfallen gelassen  –  rot : Antrag von GV für nicht erheblich erklärt – Entscheid per Stimmrechtsbeschwerde angefochten  –  türkis : Erheblichkeit von Gemeinde anerkannt – Antrag war traktandiert, wurde aber infolge Stimmrechtsbeschwerde abgesetzt  –  grün : Antrag von GV für erheblich erklärt  –  hellgrün : Antrag angenommen  –  schwarz : Antrag von GV für nicht erheblich erklärt – Entscheid ist rechtskräftig  –  hellgrau : vorläufig ohne Relevanz  –  dunkelgrau : definitiv keine Relevanz mehr  – farblos : noch nicht entschieden – farblos durchgestrichen : GV fällt aus
–  weiss : nach Erfolg keine Bedeutung mehr 


24.10.2015

Als erstes ein Dankeschön zurück ...

Heute morgen hat sich Frau Gisela Gautschi für den untenstehenden Kommentar per eMail bedankt. Ein Dankeschön für die nette Antwort geht nun natürlich auch an sie zurück. Frau Gautschi ist in Ettingen keine Unbekannte: sie war in den Jahren 1992 bis 2008 Gemeinderätin und betreute u.a. das Ressort Tiefbau.

24.10.2015

Abstimmung über die Initiative in Reinach wohl erst im März oder April 2016

Aus Reinach ist die Information vernommen worden, dass bis zur Abstimmung über die Initiative wohl März oder April 2016 werden wird. In Reinach sind noch zwei Stimmrechtsbeschwerden hängig, die vom Regierungsrat noch beurteilt und entschieden werden müssen. Dies nimmt noch gewisse Zeit in Anspruch. Auch muss der Urnengang selbst dann noch vorbereitet werden. Mit dieser Verzögerung werden aber keinerlei Gesetze oder sonstige Vorgaben verletzt, da es die äusseren Umstände sind, die zur Verzögerung führen. Der Gemeinderat dürfte nur nicht eine Initiative künstlich verschleppen, was hier aber nicht vorliegt. Die Verzögerung erweist sich aber gar nicht unbedingt als Nachteil: am Montag wird in Ettingen die Gemeindeversammlung abgehalten – und die Chancen stehen gut, dass unser Hauptanliegen auf Interesse stossen wird. Ettingen spielt somit eine gewisse Vorreiterrolle, was die Umsetzung unserer Anträge anbelangt. Auch in den anderen Gemeinden wird wohl aufmerksam beobachtet, was in Ettingen vor sich geht was dann auch in den anderen Gemeinden in eine sinnvolle Umsetzung einfliessen könnte.

24.10.2015

Die Stimmrechtsbeschwerde in Therwil und die Sache mit den Schadenersatzforderungen ...

Wie schon berichtet hat der Regierungsrat erfreulicherweise die Stimmrechtbeschwerde (SRB) gegen den ablehnenden Erheblichkeitsentscheid in Therwil gutgeheissen.

Worum ging es dabei, und was heisst das nun?

Kurz gefasst wurde beanstandet, dass der Gemeinderat sehr einseitig – und somit in verfassungswidriger Weise – über das Thema informiert habe, so dass der Entscheid nicht mit den notwendigen Anforderungen an einen gültigen, demokratisch korrekten Entscheid zustandegekommen sei. In der Stimmrechtsbeschwerde wurde zum einen beanstandet, dass schon in der Einladung äusserst einseitig informiert worden sei – und zum anderen diese Einseitigkeit an der Versammlung selbst noch gesteigert worden sei, indem durch den Gemeinderat mit unhaltbaren Aussagen der Stimmbürger dazu gebracht worden sei, im Sinne des Gemeinderats zu stimmen. Das Resultat war entsprechend knapp – wenn sich nur 8 Stimmbürger (von ca. 200) anders entschieden hätten, würde es anders aussehen.

Aus formalen Gründen wurde nicht auf die Beanstandungen der Einladung eingegangen (eine entsprechende Stimmrechtsbeschwerde hätte noch vor Beginn der Versammlung eingereicht werden müssen – in den weiteren Gemeinden (Bottmingen, Oberwil, Ettingen, Reinach wurde das dann auch berücksichtigt und die SRB noch vor der Versammlung eingereicht). Von Amtes wegen wurde aber untersucht, was für Aussagen an der Versammlung gemacht worden waren – und ob diese Aussagen des Gemeinderats das Potential haben, den Entscheid soweit beeinflusst zu haben, dass das Resultat ohne die heiklen Aussagen des Gemeinderats hätte anders herauskommen können (insgesamt wurde das dann bejaht und die SRB gutgeheissen).

Die wesentlichen Punkte, die zur Gutheissung der SRB geführt haben, waren folgende Erkenntnisse des Regierungsrats:
– die Aussage des Gemeinderats, dass für mind. ein halbes Jahr das Kabelnetz abgestellt werden müsse, sei nicht haltbar und unzutreffend
– die Kündigung der Beteiligung, die in Form des Veräusserns der Aktienbeteiligung erfolgen würde, stelle keine Vertragsverletzung als solche dar
– daraus eine Schadenersatzforderung der anderen Gemeinden herzuleiten, sei nicht stichhaltig; zudem sei keine Konventionalstrafe vereinbart
– die Aussage, dass das Kabelnetz veräussert werden müsse, was zu Abschreibungen in Millionenhöhe führen würde, sei ebenso nicht haltbar

Diese mehreren unhaltbaren Aussagen haben laut Regierungsrat gereicht, um dem Stimmbürger ein verfälschtes Bild der Situation darzulegen, so dass damit die Bundesverfassung im Art. 34 Abs. 2 verletzt wurde. Dass dem Antragsteller selbst an der Versammlung auch noch das Wort entzogen worden war, spielte dann auch keine Rolle mehr. In der Folge hat der Regierungsrat den Gemeindeversammlungsentscheid aufgehoben. Somit muss die Abstimmung nochmals durchgeführt werden.

Inzwischen schreitet die Zeit allerdings voran, in Ettingen werden Nägel mit Köpfen gemacht, und auch in weiteren Gemeinden wird noch einiges vor sich gehen. Das alles wird nicht spurlos an Therwil vorüberziehen; die Voraussetzungen für die Wiederholung des Entscheids werden also andere sein.

Insbesondere ist nun der Punkt über die Schadenersatzforderungen interessant – gerade auch im Hinblick auf Binningen, das sich ja genau mit solchen Schadenersatzforderungen konfrontiert sieht. Wie das dann konkret aussehen wird, ist inzwischen aber Sache des Kantonsgerichts. Es ist aber durchaus nicht gänzlich auszuschliessen, dass diese Schadenersatz-Androhung nichts als heisse Luft sein könnte.


23.10.2015 (am 24.10.2015 leicht ergänzt)

Offene Antwort auf einen Leserbrief von Frau Gisela Gautschi im BiBo vom 22. Oktober 2015 (auf Seite 36 in der Rubrik Ettingen)

Der BiBo ist online einseh- resp. als PDF herunterladbar: www.bibo.ch ... auf der Frontseite ist jeweils die aktuelle Ausgabe direkt eingebunden; die vergangenen Ausgaben sind im Archiv zu finden.

Sehr geehrte Frau Gautschi,

es ist immer zu begrüssen, wenn in Leserbriefen aktuelle Themen anstehender Gemeindeversammlungen aufgegriffen werden. Aber wenn Sie sich schon öffentlich äussern, dann sollten Sie sich schon auf stichhaltige und überprüfte Informationen stützen. Bitte entschuldigen Sie, dass ich Sie so direkt anspreche – aber Ihr Leserbrief gibt direkt Anlass dazu. Nehmen Sie das bitte nicht persönlich – es geht nur um die Sache jener Themen, die Sie anschneiden.

Sie schreiben, der Aktionärsbindungsvertrag (ABV) sei ein Zusatzvertrag. Dem muss widersprochen werden: der ABV ist DER wesentliche Vertrag, der die Basis dafür bildet, dass die Gemeinden gemeinsam einen Kabelnetzbetreiber besitzen und unterhalten. Im ABV stehen u.a. Dinge der Art, dass die Aktien nicht frei handelbar sind, sondern in öffentlicher Hand bleiben sollen und die anderen Gemeinden ein Vorkaufsrecht haben, sollte ein Aktionär aussteigen wollen. Im ABV stehen auch die Regelungen, welcher Gemeinde wieviele Aktien zustehen, und wie mit allfällig neu dazukommenden Gemeinden (oder Genossenschaften) zu verfahren wäre, um sie entsprechend einzubinden. Im ABV steht aber u.a. auch eine zwingende Signalabnahmeverpflichtung: d.h. eine Gemeinde muss zwingend das gesamte, ins gemeindeeigene Kabelnetz eingespiesene Signal von der InterGGA beziehen und darf es auch nicht durch weitere Signale (die von der InterGGA gar nicht geliefert werden können) ergänzen.

Es ist rein vertragstechnisch bedingt, dass der ABV gekündigt werden muss, wenn die Kompetenz zur Providerwahl in die Gemeinde geholt werden soll: um nicht mehr an die Abnahmeverpflichtung in Art. 4 des ABV gebunden zu sein, muss der gesamte Vertrag gekündigt werden. Die Gemeinde kann sich aber weiterhin (freiwillig) an die weiteren Klauseln des ABV (wie Aktienhandelbarkeitsbeschränkungen etc.) halten und auch weiterhin Aktionärin der InterGGA bleiben. Die Gemeinde kann auch weiterhin das Signal (oder zumindest einen Grossteil des Signals) von der InterGGA beziehen. Aber sie wird nicht mehr dazu gezwungen.

Nun – der Einfluss der Gemeinden als Aktionäre beschränkt sich im wesentlichen auf drei Kompetenzen (das wurde in den InterGGA-Statuten einmal so festgelegt):
1. Die Aktionärsgemeinden dürfen die Statuten festlegen.
2. Die Aktionärsgemeinden dürfen den Verwaltungsrat wählen.
3. Die Aktionärsgemeinden dürfen die Rechnungen absegnen.
Damit hat es sich im wesentlichen mit der Mitsprachemöglichkeit der Gemeinden als Aktionäre.
Das jeweilige Stimmengewicht einer Gemeinde ist durch den Aktienanteil festgelegt; Ettingen hat ca. 5% Aktienanteil.

Es ist ausdrücklich in den Statuten der InterGGA festgelegt, dass die Wahl des Providers ausschliesslich und zu 100% alleinige Sache des Verwaltungsrats der InterGGA ist und die Aktionärsgemeinden dazu eigentlich rein gar nichts zu entscheiden haben. Dies wurde damals bewusst so festgelegt, da davon ausgegangen worden war, dass bei den Gemeindevertretern das technische Fachwissen nicht gesichert ist und Entscheide, die ein gewisses technisches (oder auch vertragliches) Verständnis fordern, nicht politisch beeinflusst werden sollen. Heutzutage erweist sich diese Vorgabe aber als nicht mehr zeitgemäss, da die Interessen der Nutzer nur ungenügend respektiert werden und der Entscheid ausschliesslich von den Interessen des Verwaltungsrats (VR) der InterGGA abhängig ist. Zudem ist die Telekommunikation etwas alltägliches geworden und nicht mehr ausschliesslich Fachspezialisten vorbehalten – und inzwischen bestehen auch weitere Möglichkeiten des Signalbezugs (wie z.B. TV über die Telephonleitung), was damals nicht in ähnlichem Umfang der Fall war.

Frau Gautschi, Sie irren sich also, wenn Sie postulieren, die Aktionärsgemeinden könnten ihren Einfluss bei der Providerwahl geltend machen. Die Aktionärsgemeinden haben laut Statuten keinerlei Einfluss auszuüben, wenn es um die Providerwahl geht (ausser allenfalls indirekt dem VR zu drohen, ihn regulär abzuwählen oder die Statuten zu ändern – was natürlich keine valable Einflussnahme ist). Dies ist in den jetzigen Formulierungen in den InterGGA-Statuten (leider) so festgelegt.

Der Ettinger Gemeinderat hat erkannt, dass "direkt nichts zu sagen zu haben" (und höchstens per Statutenänderung oder Abwahl des VR Einfluss nehmen zu können) nicht mehr wirklich zeitgemäss ist. Eine Statutenänderung kann aber nicht von einer einzelnen Gemeinde gefordert werden – dazu bräuchte es eine Aktienmehrheit. Und der Stimmbürger hat dazu überhaupt nichts zu sagen – es sei denn, er strengt an, dass die Verträge gekündigt werden. Erst danach liesse sich das wieder neu aufgleisen und die Kompetenzen zeitgemässer gestalten.

Es ist zwar richtig, dass die Abnahmeverpflichtung im Art. 4 des ABV die finanzielle Grundlage der InterGGA sichern soll (indirekt: nämlich durch Signallieferverträge, die jede Gemeinde separat direkt mit der InterGGA abzuschliessen hat, in denen dann die Signalgebühr festgelegt ist). Davon zu reden, dass die InterGGA "auf gesunden Beinen stehe", kann jedoch keine Rede sein, denn sie ist nicht einmal dazu in der Lage, die den Gemeinden zustehenden Provisionszahlungen zu entrichten. Ziel des Providerwechsels sollte u.a. sein, die Provisionszahlungen zu erhöhen. Doch das funktioniert so nicht, wie u.a. das Beispiel Reinach zeigt (dort wurde das einmal durchgerechnet). In Ettingen ist das strukturell genau gleich, nur sind die Zahlen etwas anders (und eine Stufe niedriger). Reinach hatte bisher (noch unter ImproWare) von der InterGGA pro Jahr ca. Fr. 150'000.– an Provisionen erhalten; dies war nicht mehr zeitgemäss. Die "neue InterGGA" (mit QuickLine als Provider) hatte nun zuerst versprochen, etwa das doppelte zu entrichten – aber erst in drei bis vier Jahren! Für mehrere Jahre wird sie aber nur den bisherigen Betrag entrichten und die den Gemeinden versprochene Erhöhung selbst einkassieren, da sie zuerst selbst ihre angeschlagenen Finanzen in Ordnung bringen muss. Später wurde ein noch höherer Betrag herumgereicht (ca. das dreifache im Vergleich zu bisher), nachdem bekannt wurde, dass die ImproWare mit neuen Verträgen sogar das vier- bis fünffache entrichten würde – und zwar nicht erst in mehreren Jahren, sondern ab sofort.

Wenn also die InterGGA während mehrerer Jahre nur einen Bruchteil der eigentlich vorgesehenen Provisionen an die Gemeinden abliefern will (resp. kann) und zudem die Jahresrechnung ziemlich viele Fragezeichen hinterlässt, kann keine Rede davon sein, dass die InterGGA auf gesunden Beinen stehe – im Gegenteil: im Frühling 2015 wurde gemunkelt, dass die InterGGA nur mit Kunstgriffen hätte verhindern können, insolvent zu sein. Dazu passt auch, dass die InterGGA vorgab, 97% der Kunden übernommen zu haben. Wie solche Zahlen entstanden, zeigte sich, als bekannt wurde, dass reihenweise ehemalige ImproWare-Kunden weiterhin als aktive Kunden gezählt wurden und ihnen Nullsummen-Rechnungen zugestellt wurden, obwohl sie gar keine Kunden mehr waren, wie wir Mitte Juni schon berichtet hatten (siehe weiter unten auf dieser Seite).

Wenn Sie nun vorschlagen, das Traktandum bis zur ordentlichen Kündigung zu verschieben, dann machen Sie nichts anderes, als alle aufzufordern, mit Ihnen zusammen den Kopf in den Sand zu stecken. Denn das, was nun vorbereitet werden muss – nämlich das Reglement, in dem festgelegt wird, wie die Gemeinde die Kompetenz über das gemeindeeigene Kabelnetz ausüben soll – muss angegangen werden, bevor die Verträge auslaufen. Zudem muss vor Ablauf der Kündigungsfrist eine Evaluation durchgeführt werden, damit dann der gewünschte Provider im Netz seine Signale einspeisen kann (dies kann dann auch weiterhin der bisherige sein). Würde die Gemeinde diese Kompetenzenfestlegung nicht jetzt schon angehen, hätte sie gar keine Möglichkeit mehr, das noch rechtzeitig zu regeln – und sie würde (durch die Untätigkeit) gezwungen, den Vertrag noch einmal zu verlängern; und zwar gleich wieder um weitere 5 Jahre auf einen Schlag – da der Vertrag nichts anderes vorsieht! Auch solch lange Laufzeiten bei Vertragsverlängerungen sind nicht mehr zeitgemäss, wie der Gemeinderat richtigerweise erkannt hat.

Bitte beachten Sie: das Kabelnetz gehört nicht der InterGGA, sondern der Gemeinde – und somit letztendlich dem Stimmbürger! Die Gemeinde resp. Kabelnetzkunden sind derzeit zu 100% von den Entscheiden des Verwaltungsrats der InterGGA abhängig; der Einfluss der Gemeinde Ettingen auf das gemeindeeigenen Kabelnetz ist an die Einflussnahmemöglichkeit als Aktionärin bei der InterGGA gebunden, und mit ca. 5% Aktionärsstimmrecht ist sie so gut wie fast vernachlässigbar; die Gemeinde ist gezwungen, sich mit mehreren weiteren Gemeinden zu verbünden, um überhaupt einen Einfluss auf das eigene (!) Kabelnetz nehmen zu können.

Und mit den Anträgen soll genau dieser unbefriedigende Zustand geändert werden. Die Kompetenz über das gemeindeeigene Kabelnetz soll in der Gemeinde selbst liegen – was auch vom Gemeinderat als sinnvoll erkannt wurde. Ob die Kompetenz zur Absegnung der Providerwahl nun beim Gemeinderat oder bei der Gemeindeversammlung liegen soll, ist noch auszumarchen – die kommende Gemeindeversammlung dient genau dazu!

Der Gemeinderat möchte die Providerwahl nicht aus der Hand geben. Das lässt unsereserachtens aber immer noch zu, dass ein Provider gegen den Willen der Einwohnerschaft – und somit der potentiellen Kundschaft – gewählt wird. Das Resultat wäre, dass die Kundschaft dann auf die Telephonleitung abwandert und die Gemeinde ein teures Kabelnetz ohne viele Kunden betreiben muss – und genau das soll mit der neuen Kompetenzenregelung verhindert werden. Ein springender Punkt ist, dass die Kunden jeweils separate Verträge abschliessen müssen, wenn sie das Angebot überhaupt nutzen wollen (anders als z.B. bei der Müllabfuhr oder bei der Wasserversorgung). Zudem besteht theoretisch zwar die Möglichkeit, auf die Telephonleitung auszuweichen. Das geht dann aber auf Kosten der Gemeinde und somit des Steuerzahlers. Es ist also im ureigensten Interesse aller Stimmberechtigten und Steuerzahler, wenn im eigenen Kabelnetz der Provider mit  dem besten Angebot das Signal einspeist. Da die Stimmberechtigten dann das Angebot selbst nutzen (und sie selbst entscheiden müssen, welches der Angebote ihnen am besten zusagt), ist es keine Überforderung, wenn auch die Stimmberechtigten den Signallieferanten wählen. Da es um viel Geld geht und die Möglichkeit zu Mauscheleien nur dann kleingehalten werden kann, wenn so ein Entscheid sehr breit abgestützt ist, liegt es auf der Hand, dass die Gemeindeversammlung das richtige Gremium ist, so einen Providerentscheid zu fällen.

Es liegt in der Natur der Sache, dass die gesamte Evaluation zu einer Providerwahl natürlich vom Gemeinderat durchgeführt wird. Nur den Entscheid zur Zustimmung zum Vertrag muss dann noch die Gemeindeversammlung fällen. Vom Ablauf her ist so eine Providerwahl dann alles andere als "zu kompliziert" oder "zu aufwendig" für eine Gemeindeversammlung.

Frau Gautschi, bitte beachten Sie noch etwas weiteres: in den vorliegenden Anträgen geht es ausschliesslich darum, die Kompetenz zur Providerwahl in die Gemeinde zu holen. Damit ist weder eine (neue) Providerevaluation angestossen – noch viel weniger ist schon ein erneuter Wechsel vorgesehen. Um einen (erneuten) Providerwechsel durchzuführen, müsste nicht nur eine Evaluation angestossen werden, sondern es müsste zusätzlich auch ein (weiterer, separater) Entscheid gefällt werden, dass der bestehende Signalliefervertrag nicht weitergeführt werden soll, wenn sich herausstellt, dass der bisherige Anbieter doch nicht der beste ist. Die InterGGA als Signallieferanten zu wählen, ist dabei natürlich immer möglich – das steht dem Entscheidungsgremium (Gemeinderat oder Gemeindeversammlung) dann frei. Aber die Gemeinde ist mit Zustimmung zu den Anträgen nicht mehr auf Gedeih und Verderb den Entscheidungen von drei bis fünf Einzelpersonen ausgeliefert, die nach Gutdünken über die Köpfe einer ganzen Region hinweg entscheiden dürfen.

Und noch etwas zum Schluss: technische Entwicklungen laufen sowohl linear, als auch stufenweise. Linear laufen aber nur Verbesserungen im Detail (die Prozessoren von PCs werden immer wieder etwas schneller oder die Festplatten grösser). Grundlegende Dinge laufen aber stufenweise: es braucht einen gewissen Entwicklungsbedarf, um neue Errungenschaften marktreif zu bringen. Und sobald das passiert ist, wird das schlagartig flächendeckend verfügbar, bleibt aber grundlegend in etwa gleich (IP-Telephonie oder Mobilfunk z.B., oder analoges resp. digitales Fernsehen, oder Videorecorder etc.): das kommt irgendwann breit auf den Markt, wird laufend etwas verbessert und nach vielen Jahren verschwindet es wieder. Im jetzigen Moment noch ein paar Jährchen zu warten, bringt überhaupt keinen Vorteil, da keine grundlegende technische Neuigkeit "in der Pipeline" ist. Einzig das schon Ende 2014 versprochene zeitversetzte TV von QuickLine könnte dann im 2016 kommen (wenn das nicht noch länger auf sich warten lässt – und genau dieses neue Zeitversetzte Fernsehsystem war ja laut InterGGA einer der Hauptgründe, überhaupt den Providerwechsel vorzunehmen). Die ImproWare bietet übrigens seit Jahren etwas ebenbürtiges an, das den Kunden aber vom VR der InterGGA vorenthalten worden war. Kabelnetzkunden in Binningen und Dornach können es inzwischen aber nutzen.

Frau Gautschi, ich hoffe, Sie nicht mit zuviel Text erschlagen zu haben, und wünsche Ihnen (und den anderen Ettinger Stimmberechtigten) angeregte Diskussionen und konstruktive Entscheide an der kommenden Gemeindeversammlung.

Es grüsst Sie freundlich

Beat Schmid


08.10.2015

Vorweg Informationen in eigener Sache

Die Aktualitätenseite ist zu gross geworden – inzwischen sind es über 600kByte, was v.a. mit einer Mobilfunkverbindung nicht mehr sinnvoll ist. In der Folge wird die Seite demnächst aufgeteilt und es erscheinen hier auf der Eingangsseite nur die Titel zu den aktuellen Themen. Damit aber dennoch alles auf einer Seite bleibt, wandern die gesamten Ereignisse auf eine resp. mehrere Unterseiten. Deshalb wird hier auch ein weiteres Menu erscheinen, um direkt auf die einzelnen Zeitabschnitte zugreifen zu können. Eine vollständige Auflistung aller Ereignisse auf einer einzelnen Seite wird aber weiterhin auch nachgeführt.

Und dann hatte vor einigen Tagen der Webhoster schon wieder gebockt (von den meisten wohl unbemerkt). Behelfsmässig wurde eine automatische Weiterleitung auf die "Nicht-Bindestrich-Domain" eingerichtet; die eMail-Adresse bleibt aber gleich (mit Bindestrich). Nun gibt es eben nochmal einen Hosterwechsel. Der dürfte aber weitgehend unbemerkt im Hintergrund ablaufen, und die ab und zu auftauchende Werbung (die vom Hoster direkt eingeblendet wird) dürfte danach auch nicht mehr erscheinen.

Und noch eine Ankündigung: der Entscheid des Regierungsrats zur Gutheissung der Stimmrechtsbeschwerde in Therwil wird hier noch im Detail kommentiert werden; ebenso wird es für die kommende Gemeindeversammlung vom 26.10.2015 in Ettingen noch Informationen geben.

05.10.2015

QuickLine lässt Kunden hängen: Zeitversetzt-TV-Nachfolger kommt wohl nicht vor Frühling 2016, wenn nicht noch später

Heute hatte ein Forenschreiber im digi-tv.ch-Forum eher nebenbei (und, wie er schreibt, nur aus reiner Neugier) den QuickLine-Support angefragt, wie es eigentlich mit dem Nachfolger des veralteten QuickLine Verte! Zeitversetzt-TV-Systems aussehe. Die Antwort war offenbar, dass das Einführungsdatum für das schon für 2014 angekündigte System noch nicht bekannt sei, QuickLine aber den Einführungstermin Frühling 2016 anstrebe (d.h.: es könnte auch noch länger gehen).

Man erinnere sich: anlässlich der Gemeindeversammlungen im Herbst 2014, als eben erst ein paar Details zur Migration angekündigt worden waren, wurde vom zuständigen Gemeinderat bekanntgegeben, dass das veraltete Zeitversetzt-TV-System QuickLine Verte! im InterGGA-Kabelnetz gar nicht eingeführt werde, sondern mit der Migration direkt der Nachfolger aufgeschaltet werde, da dieser noch Ende 2014 einsatzbereit sei. Anfang 2015 hiess es dann, nach Abschalten von ImproWare Anfang April werde dann gleich der Nachfolger aufgeschaltet und InterGGA-Kunden müssten sich nicht mit dem veralteten Verte! herumschlagen. Im April war aber klar, dass doch Verte! aufgeschaltet wird. Und nun heisst es wiederum: die Sache ist noch lange nicht reif, um auf die bezahlende Kundschaft losgelassen zu werden. Bei QuickLine wird also viel versprochen – und dann jahrelang nicht gehalten ...

Bei der ImproWare läuft es hingegen andersrum: ein neues System wird nicht lange im Voraus versprochen, bevor es noch gar nicht reif ist, und dann jahrelang verzögert – sondern es wird zuerst im Probelauf getestet, und erst, wenn es sich bewährt, wird es dann auch eingeführt. ImproWare-Kunden haben mit intertainment-tv Pro seit 2013 ein Zeitversetzt-TV-System zur Verfügung, das nicht so veraltet ist wie das Verte!-System von QuickLine. Die InterGGA hatte aber dafür gesorgt, dass ihre Kunden nicht nur mehrere Jahre lang auf ein Zeitversetzt-TV-System warten musste, sondern auch, dass sie sich nun mit einem veralteten System herumschlagen müssen.

Noch eine Bemerkung zur Vertrauenswürdigkeit dieser Information: wenn Antworten auf solche Anfragen an Provider in einem seriösen, themenbezogenen Thread in einem fachthematischen Forum veröffentlicht werden, so sind sie i.d.R. durchaus zum Nennwert zu nehmen, denn die Forenschreiber, wie auch die angesprochenen Forenleser, nutzen so ein Forum zum Austausch von valablen Informationen (und nicht für Cybermobbing oder sonstige Flunkereien). Eine nochmalige Nachfrage (direkt bei QuickLine oder auch bei der InterGGA) wird wohl kaum eine andere Antwort hervorrufen.

05.10.2015

Noch in diesem Monat soll Analog-TV abgeschaltet werden

Am 31.03.2015 hatte InterGGA per Medienmitteilung bekanntgegeben, dass per 27.10.2015 (das ist in ca. 3 Wochen) das analoge Signal abgeschaltet werde, um weiteren digitalen Diensten Platz zu machen. Gerechnet wurde wohl damit, dass bis dann das neue Zeitversetzt-TV-System bereitstehe. Da dies offenbar nicht der Fall ist, stellt sich die Frage, ob die Analog-Abschaltung wirklich notwendig ist, wird doch die Menge an Elektronikschrott schlagartig nochmal anwachsen, wenn viele Geräte, die mit einem seit Jahrzehnten bewährten System laufen, ausgemustert werden müssen.

05.10.2015

Auch Grellingen hat die Mitsprache versenkt

Auch in Grellingen wurde die Frage nach Erheblichkeit gestellt – und wie nicht anders zu erwarten wurde sie abgelehnt. Grellingen hat – wie Pfeffingen und Duggingen – keinen eigenen Hub, sondern hängt am Kabel, das vom Aescher Hub über Duggingen nach Nenzlingen führt. Da die Gemeinde finanziell nicht auf Rosen gebettet ist, die Mitsprache ohne eigenen Hub aber nicht ganz einfach umzusetzen wäre – und die Gemeinde natürlich nicht Investitionen in noch nicht bezifferbarer Höhe tätigen will, war die Ablehnung fast zu erwarten.

05.10.2015

Aktuelle Übersicht über den Stand der Dinge in den einzelnen Gemeinden

Mit der Gutheissung der Stimmrechtsbeschwerde in Therwil durch den Regierungsrat rückt die gesamte Angelegenheit in ein etwas anderes Licht. Zudem macht Ettingen Nägel mit Köpfen: sogar der Gemeinderat selbst ist mit der jetzigen Situation unzufrieden und ist einer Überführung der Kompetenz zur Providerwahl in die eigene Gemeinde nicht abgeneigt. In Ettingen wird noch diesen Monat an der GV vom 26.10.2015 darüber abgestimmt werden.

Binningen: die anderen Aktionärsgemeinden (Bottmingen, Oberwil, Therwil, Ettingen, Reinach, Aesch) und die Gemeinschaftsantennengenossenschaft Arlesheim (GAGA) haben die Drohung wahrgemacht und verklagen die Gemeinde Binningen wegen des vorzeitigen Ausstiegs. Sie verlangen Schadenersatz in der Höhe von Fr. 2.4 Mio. Ob aus dieser Forderung überhaupt etwas wird, bleibt der Entscheidung des Gerichts überlassen. Der Zeitpunkt der Bekanntgabe soll wohl übertünchen, dass die InterGGA-Sprachrohrgemeinde Therwil mit der Gutheissung der Stimmrechtsbeschwerde eine Schlappe eingefahren hat.

Bottmingen: momentan ist die Stimmrechtsbeschwerde gegen den Wortlaut der Einladung zur GV vom 17.06.2015 beim Regierungsrat hängig. Da die Einladung zur GV vom 07.12.2015 schon in den Druck gehen und der Entscheid noch nicht soweit ist, wird in Bottmingen erst im 2016 über die Anträge abgestimmt werden.

Oberwil: die Stimmrechtsbeschwerde gegen den Wortlaut der Einladung zur GV vom 18.06.2015 wurde zwar vom Regierungsrat als "erledigt" versenkt (da diese ihre Schuldigkeit getan habe, indem das Traktandum abgesetzt worden war); hier ist aber der Wortlaut der Anträge beim Kantonsgericht hängig. Auch hier dürfte es nicht mehr reichen, dass noch im 2015 darüber abgestimmt wird.

Therwil: die Stimmrechtsbeschwerde gegen den Entscheid der GV vom 29.04.2015 wurde vom Regierungsrat gutgeheissen; die Abstimmung muss somit wiederholt werden. Der Gemeinderat muss somit die Vorlage noch einmal vorbereiten und darf nicht wieder wahrheitswidrige Erläuterungen in die Einladung zur GV schreiben. Auch das könnte wohl nicht mehr im 2015 reichen.

Ettingen: hier wurde Erheblichkeit bescheinigt und die Anträge sind an der kommenden GV vom 26.10.2015 traktandiert. Bemerkenswert sind zwei Dinge: zum einen wurde im Gegenvorschlag des Gemeinderats die Kündigung per sofort herausgenommen (da sie nicht wirklich notwendig ist, um ein Reglement zu verlangen; eine vorzeitige Kündigung kann später wieder ins Spiel gebracht werden, sobald das Reglement steht und zur Abstimmung vorliegt – wenn sich das als angebracht erweisen sollte), und zum anderen gibt der Gemeinderat selbst zu erkennen, dass er die jetzige Regelung (bei der die Gemeinde selbst bei der Providerwahl nix zu sagen hat) nicht unbedingt über alle Zweifel erhaben erachtet – und er rechnet sogar damit, dass andere Gemeinden nachziehen könnten. Insofern sind die Chancen intakt, dass die Anträge nicht nur auf Ablehnung stossen.

Reinach: (hier läuft der politische Prozess etwas anders) der Einwohnerrat hat die Anträge zwar abgelehnt – da es jedoch eine Volksinitiative ist, muss sie noch zwingend vor's Volk. Da auch hier gegen die Vorlage Stimmrechtsbeschwerden eingereicht wurden und diese noch abgearbeitet werden müssen – mit ähnlichen Beanstandungen wie in Therwil – ist zu erwarten, dass auch hier die Abstimmung (diesmal an der Urne und nicht an der GV) erst im 2016 stattfinden wird.

Aesch: hier wurde nacheinander zweimal zwar der Antrag eingereicht – beide Antragsteller haben aber kalte Füsse bekommen und den Antrag wieder zurückgezogen. Parallel müsste ein Auskunftsbegehren nach §69 Gde.-Ges. laufen, das sowas wie die Bekanntgabe der Eignerstrategie verlangt. Ob das in dieser Form rechtlich überhaupt möglich ist, ist die eine Frage – die andere ist, ob das nicht ein völlig zahnloser Tiger ist. Es besteht aber nach wie vor die Möglichkeit, die Anträge wieder einzureichen. Dies wird wohl auch von den Entscheiden in Ettingen abhängen.

Pfeffingen: nach Erklärung der Nichterheblichkeit ist die Sache gestorben. Da hier der Antragsteller seine Argumente auf über zweieinhalb Seiten in der Einladung zur Einwohnerversammlung hatte ausbreiten können, wurde von einer Stimmrechtsbeschwerde gegen die ebenso faulen Argumente wie in Therwil abgesehen. Da Pfeffingen (wie auch Grellingen, Duggingen und Nenzlingen) den Aktionärsbindungsvertrag gar nicht unterzeichnet hat und keinen eigenen Hub hat, sondern an jenem von Aesch dranängt, ist die rechtliche Situation eine andere als in den Gründergemeinden: ein Ausstieg aus der InterGGA wäre gar nicht nötig. Auch hier war der Wortlaut der Anträge ans Kantonsgericht weitergezogen worden (mit demselben Argumentarium wie in Oberwil und Grellingen); mit Nichterheblichkeit wurde dieser Entscheid aber obsolet; er wäre ohnehin mit Oberwil und Grellingen in ein gemeinsames Verfahren genommen worden.

Grellingen: wie in Oberwil ist hier der Wortlaut der Anträge beim Kantonsgericht hängig. Da sich die Argumente teilweise überschneiden, werden beide in einem Verfahren abgearbeitet. Inzwischen wurde wie in Pfeffingen und Duggingen die Erheblichkeit abgelehnt. Inwieweit die Klärung des Wortlauts noch weiterverfolgt wird, bleibt an dieser Stelle offen, da der Entscheid auch für die anderen Gemeinden relevant sein könnte.

Nenzlingen: auch Nenzlingen ist an der InterGGA angehängt. Da hier aber wie in Arlesheim eine Genossenschaft tätig ist, müsste das vom Ablauf her wie in Arlesheim laufen. Da das Kabelnetz der Genossenschaft "Uf Egg" am Hub von Aesch und hinter den Leitungen von Duggingen und Grellingen hängt, besteht kaum Bedarf, eigene Wege zu gehen, da dies mit grösseren Investitionen verbunden sein könnte.

Arlesheim: wie in Nenzlingen ist hier das Kabelnetz im Besitz einer Genossenschaft. Um Mitsprache geltend zu machen, mussten eine bestimmte Anzahl Genossenschafter zusammengetrommelt werden, um eine ausserordentliche Genossenschaftsversammlung zu verlangen, an der dann entschieden werden kann, wie es in Arlesheim weitergeht. Genügend Stimmen sind inzwischen zusammengekommen – der Termin sei aber noch offen.

Dornach: da Dornach vertraglich anders aufgestellt ist, ist die Gemeinde nicht an die Signalabnahmeverpflichtung gebunden. Das Internet-Signal der QuickLine wurde schon nach kurzer Dual-Providing-Phase wieder abgeschaltet – die Umstellung des TV-Signals auf ImproWare dürfte noch in diesem Jahr erfolgen. In Dornach werden dann auch wieder ältere Geräte funktionieren.

Duggingen: wie in Pfeffingen wurde auch hier von der Einwohnerschaft Erheblichkeit nicht für gegeben erachtet – dies aber teilweise auf denselben faulen Argumenten, die der Regierungsrat nun in Therwil für unzulässig erklärt hat. Von einer Stimmrechtsbeschwerde damals wurde insofern abgesehen, als 

Einzig in Ettingen wird mit Sicherheit noch in diesem Jahr entschieden, wie es weitergehen soll; möglicherweise auch in Arlesheim; in den anderen Gemeinden wird es wohl 2016 werden. Die Verzögerung ist grundlegend kein Problem, hat doch auch die Stimmrechtsbeschwerde in Therwil gezeigt, dass ein überhastetes Vorgehen nur die Möglichkeit eröffnet, dass unbemerkt mit falschen Informationen hantiert wird. Zeitdruck besteht nicht mehr derart, als damals noch versucht worden war, die ImproWare parallel zur QuickLine im Dual-Providing-Betrieb beizubehalten. Eine Verletzung des Gemeindegesetzes, das die Gemeinden zur Traktandierung innert eines halben Jahres verpflichtet, liegt jedoch nicht vor, da äussere Umstände die Verzögerung herbeiführen.

Primäres Ziel ist nach wie vor, dass die Einwohnerschaft das letzte Wort bei der Wahl des Providers haben soll (und nicht nur die 3 bis 5 Nasen des Verwaltungsrats der InterGGA allein über die Köpfe der Einwohner hinweg entscheiden dürfen) – denn das Kabelnetz selbst gehört der jeweiligen Gemeinde. Den Kabelnetzverbund zu zerschlagen ist nicht das Ziel. Sollte die InterGGA aber der Mitsprache der Einwohnerschaft im Wege stehen, so wäre es möglicherweise dennoch notwendig, ihr den Boden unter den Füssen wegzuziehen. Die Gemeinden können danach wieder einen Verbund bilden, um Synergieeffekte zu nutzen – dann aber auf einer verbesserten rechtlichen Grundlage, bei der gleich von Anfang an etabliert werden kann, dass das Volk das letzte Wort haben soll.

Aktuelle Übersicht in Tabellenform

NB: die Tabelle sieht viel komplizierter aus, als sie wirklich ist. Eingetragen sind jeweils die Daten der Ereignisse. Die Farbgebung im den beiden oberen Bereichen soll nur die Abstufungen optisch hervorheben. Zu den Farben im unteren Teil (Stimmrechtsbeschwerden, Erheblichkeit, Gemeindeversammlungen) sind mehrere Legenden aufgeführt.

  Übersicht 6 vom 06.10.2015 Bottmingen* Oberwil* Therwil* Ettingen* Aesch Pfeffingen Grellingen Duggingen
1 Antrag datiert vom 08.12.2014 27.11.2014 15.12.2014 27.11.2014 (24.11.2014) 28.11.2014 25.11.2014 25.11.2014
2 in Gemeinde eingetroffen am 08.12.2014 27.11.2014 15.12.2014 27.11.2014 (26.11.2014) 01.12.2014 28.11.2014 27.11.2014
3 verkündet an GV am 08.12.2014 11.12.2015 15.12.2014 08.12.2014 (27.11.2014) 16.12.2015 10.12.2014 10.12.2014
4 Gewährung Rechtlichen Gehörs 20.01.2015 24.03.2015 ... 18.12.2014 (20.06.2015) 27.01.2015 03.02.2015 11.02.2015
5 Wahrnehmung Rechtlichen Gehörs 05.02.2015 02.04.2015 ... (05.01.2015) (22.06.2015) 05.02.2015 18.02.2015 25.02.2015
6 Beschwerdefähige Verfügung 05.03.2015 13.04.2015 ... 20.08.2015* (23.06.2015) 05.03.2015 31.03.2015 04.04.2015
7 Beschwerde an Regierungsrat 16.03.2015 27.04.2015 ... ... ... 16.03.2015 17.04.2015 13.04.2015
8 Entscheid des Regierungsrats 02.06.2015 16.06.2015 ... ... ... 09.06.2015 30.06.2015 29.06.2015
9 Weiterzug ans Kantonsgericht 15.06.2015 24.06.2015 ... ... ... 22.06.2015 13.06.2015
10 Entscheid des Kantonsgerichts ... ... ... ... ... (14.07.2015) ...
11 Weiterzug ans Bundesgericht ... ... ... ... ...
12 Entscheid des Bundesgerichts ... ... ... ... ...
13 Neubeurteilung durch Kantonsgericht ... ... ... ... ...
                   
                   
  * Stimmrechtsbeschwerden                
  Beanstandung des GR-Schreibens       23.12.2014        
   Nichttraktandierung des Antrags 14.02.2015 28.02.2015 05.02.2015 08.01.2015        
   Benstandung der Einladung zur GV 08.06.2015 01.06.2015   (15.06.2015)        
  Anfechtung des GV-Entscheids     03.05.2015          
                   
                   
  Erheblichkeit anerkannt anerkannt 29.04.2015 18.06.2015 ... 24.06.2015 30.09.2015 10.06.2015
                   
                   
  Gemeindeversammlungen                 
  Winter-GV 2014 08.12.2014 11.12.2015 15.12.2014 08.12.2014 27.11.2014 16.12.2015 10.12.2014 10.12.2014
  ausserordentliche Budget-GV 04.03.2015
  Frühlings-GV 2015 24.03.2015 24.03.2015 26.03.2015 17.03.2015 19.05.2015
  Ersatz-Termin Frühlings-GV 2015 29.04.2015
  Sommer-GV 2015 17.06.2015 18.06.2015 24.06.2015 18.06.2015 23.06.2015 24.06.2015 10.06.2015
  Herbst-GV 2015 22.10.2015 22.09.2015 22.10.2015 26.10.2015 23.09.2015 30.09.2015 16.09.2015
  Winter-GV 2015 07.12.2015 09.12.2015 16.12.2015 09.12.2015 03.12.2015 08.12.2015 09.12.2015 09.12.2015
  Zeit (in Klammern: ev. 19:30 h) (20:00 h) 20:00 h (20:00 h) (20:00 h) 20:00 h 20:00 h (20:00h) 19:30 h
  Ort Aula
Schulhaus
Burggarten
Wehrlin-
halle
MZH MZH
Hintere
Matten
MZH
Löhren-
acker
MZH
Byfang-
weg 1
Gemeinde-
saal
Aula
Schulhaus
Ameise

Farblegenden:

Anträge:
Die Farbgebung ist thematisch sortiert – durchgestrichen: nicht erfolgt/eingereicht  – (durchgestrichen) in Klammern: zurückgezogen – *In Ettingen wurde anlässlich einer Sitzung mit Gemeinderat und Antragsteller das weitere Vorgehen abgesprochen (und ein ernsthafter Gegenvorschlag präsentiert), so dass das weitere Beschwerdeverfahren hinfällig wurde

Stimmrechtsbeschwerden:
  schwarze Schrift : abgewiesen  –  (schwarze Schrift) in Klammern : zurückgezogen, da obsolet  –  gelbe Schrift : Regierungsratsentscheid hängig  –  schwarze Schrift fett : erfolgreich & abgeschrieben  –  weisse Schrift fett : erfolgreich & in Vernehmlassung  –  gelbe Schrift fett : erfolgreich & Entscheid aufgehoben  – Die Farbgebung ist thematisch sortiert

Erheblichkeit:
 
blau : Erheblichkeit von Gemeinde direkt anerkannt (ohne vorgängigen GV-Entscheid)  –   grün : Antrag von GV für erheblich erklärt  –  rot : Antrag von GV für nicht erheblich erklärt – Entscheid per Stimmrechtsbeschwerde angefochten  –  orange : Antrag von GV zwar für nicht erheblich erklärt, Entscheid per Stimmrechtsbeschwerde durch Regierungsrat aber aufgehoben  –  schwarz : Antrag von GV für nicht erheblich erklärt – Entscheid rechtskräftig 

Gemeindeversammlungen:
 gelb : Antrag an GV vorgestellt  –  orange / violett / rosa : Antrag wurde nicht traktandiert, während ImproWare noch als Provider im Kabelnetz war  –  violett : GV wurde verschoben  –  rosa : GV wurde abgesagt und ausfallen gelassen  –  rot : Antrag von GV für nicht erheblich erklärt – Entscheid per Stimmrechtsbeschwerde angefochten  –  türkis : Erheblichkeit von Gemeinde anerkannt – Antrag war traktandiert, wurde aber infolge Stimmrechtsbeschwerde abgesetzt  –  grün : Antrag von GV für erheblich erklärt  –  schwarz : Antrag von GV für nicht erheblich erklärt – Entscheid ist rechtskräftig  –  hellgrau : vorläufig ohne Relevanz  –  dunkelgrau : definitiv keine Relevanz mehr  – farblos : noch nicht entschieden – durchgestrichen : GV fällt aus


30.09.2015

Therwil ist wieder im Rennen: die Stimmrechtsbeschwerden wurden gutgeheissen!

Gestern hat der Regierungsrat bekanntgegeben, dass die vier gleichlautenden Stimmrechtsbeschwerden in Therwil gutgeheissen wurden. Damit ist der Entscheid der Therwiler Gemeindeversammlung, die Anträge zur Providerwahl durch die Einwohner für nicht erheblich zu erklären, für ungültig erklärt worden, und die Abstimmung muss wiederholt werden. Bei einer erneuten Abstimmung wird sich der Gemeindepräsident jedoch nicht mehr erlauben können, grobe Unwahrheiten zu erzählen.

In Bottmingen wird die Abstimmung an der Gemeindeversammlung nicht mehr in diesem Jahr stattfinden

In Bottmingen wurde der Antragsteller informiert, dass die Einladung zur Dezembergemeindeversammlung schon anfang Oktober in den Druck gehen muss. Da in Bottmingen eine Stimmrechtsbeschwerde noch nicht entschieden ist und der Entscheid nicht vor Mitte Oktober zu erwarten ist, reicht die Zeit nicht mehr, das Thema in der Dezember-Gemeindeversammlung zu traktandieren. Da die Verzögerung aus äusseren Umständen herrührt, ist das Gesetz damit nicht verletzt. Es wird somit Anfang 2016 werden, bis die Gemeindeversammlung über die Anträge befinden kann.

Das entsprechende Problem, aber mit leicht anderer Begründung, dürfte auch in Oberwil auftauchen: wie in Grellingen ist in Oberwil noch ein Gerichtsverfahren beim Kantonsgericht hängig. Auch dieser Entscheid wird wohl erst dann fallen, wenn die Einladung zur Gemeindeversammlung im Dezember schon lange hätte in den Druck gehen müssen. Auch hier scheint die Verzögerung nur an der Oberfläche ein Problem zu sein: der Zeitgewinn eröffnet, gleich aus den Erfahrungen von Ettingen zu lernen.

In Riehen wird ab 2017 nicht mehr UPC Cablecom, sondern ImproWare das Signal liefern

In Riehen ist ein Entscheid gefallen: das Kabelnetz bleibt nicht nur in Gemeindehand, sondern auch der Signallieferantenwechsel ist beschlossene Sache. Ab Anfang 2017 wird nicht mehr UPC Cablecom, sondern ImproWare das Signal liefern.


31.08.2015

Die beiden Stimmrechtsbeschwerden in Reinach

Wie die Gemeinde Reinach auf der Website und am 25.08.2015 im Wochenblatt bekanntgegeben hat, könnte es durchaus sein, dass die Initiative in Reinach nicht mehr in diesem Jahr zur Abstimmung kommen könnte. Dies stellt für das Anliegen selbst jedoch keinerlei Nachteil dar – im Gegenteil: eine Verzögerung gäbe die Möglichkeit, aus den Erfahrungen mit den anderen Gemeinden die richtigen Schlüsse zu ziehen (siehe auch bei Ettingen – Eintrag vom 22.08.2015 gleich untendran). Bis nämlich auf juristischer Ebene Klarheit herrscht, wie der Wortlaut der Initiative wirklich umgesetzt werden kann, wird es auch noch eine Weile dauern. Das Initiativkomitee muss bei der Interpretation des Textes ohnehin noch einbezogen werden – es könnte per Beschwerde einen Regierungsratsentscheid, möglicherweise gar einen Kantonsgerichtsentscheid verlangen. In zwei Gemeinden ist diese Angelegenheit sogar schon eine Stufe weiter beim Kantonsgericht angelangt. Die Entscheide aus den anderen Gemeinden wären dann auch in Reinach anwendbar.

Am 28.06.2015, also einen Tag vor der letzten Einwohnerratssitzung, wurden auch in Reinach je zwei Stimmrechtsbeschwerden eingereicht. Beide richten sich gegen die Informationspolitik der Gemeinde im Zusammenhang mit der InterGGA: die eine greift die Vorlage 1106/15 zum Postulat 456 „Ausstieg aus der InterGGA“ von Urs Treier an, die andere die Vorlage 1114/15 „Initiative zum kommunalen Kabelnetz, Providerwahl durch die Einwohner“. Beide Vorlagen waren Gegenstand der Einwohnerratssitzung vom 29.06.2015 – das Postulat, das als Informations- und Entscheidungsgrundlage zur Initiative dienen kann, wurde "abgeschrieben" (d.h. für erledigt erklärt – damit passiert nun nichts mehr; es kann aber als Entscheidungshilfe zur Initiative dienen) und die Initiative abgelehnt. Letzteres hat zur Folge, dass die Initiative zwingend per Urnenabstimmung vor's Volk kommen muss. In beiden Stimmrechtsbeschwerden werden massive Irreführungen und sogar Falschinformationen bei den beiden Vorlagen beanstandet.

Es liegt nun am Regierungsrat, dem nachzugehen; ein Entscheid ist kaum vor Oktober zu erwarten. Heisst der Regierungsrat die Beschwerden gut, so könnte es sein, dass beide Vorlagen nochmal durch den Einwohnerrat müssen, was natürlich grössere Verzögerungen nach sich ziehen würde. Würden die Stimmrechtsbeschwerden abgeschmettert, so müsste ohnehin mit dem Initiativkomitee zuerst Klarheit geschaffen werden, was für juristische Auswirkungen der Wortlaut der Initiative hat. Auch das kann noch ein mehrfaches "Ping-Pong" zwischen Initiativ-Komitee und Gemeinderat resp. Regierungsrat geben, da das Initiativkomitee – wie in den anderen Gemeinden – möglicherweise bis vor Kantonsgericht ziehen muss, um durchsetzen zu können, dass mit der Initiative auch wirklich das umgesetzt wird, was damit gemeint ist. Auch insofern steht noch in den Sternen, ob die Zeit noch reicht, die Initiative noch in diesem Jahr zur Abstimmung zu bringen.

Laut Gesetz ist es die Pflicht des jeweiligen Gemeinderats, eine Initiative innert eines Jahres seit Unterschrifteneinreichung zur Abstimmung zu bringen. Dazu hätte der Gemeinderat eigentlich auch die Zeit umgehend nach der Unterschriftenabgabe (Anfang 2015) nutzen müssen, um mit der Klärung der juristischen Situation zu beginnen. Denn bei einer Volksabstimmung ist es Grundvoraussetzung, dass Klarheit herrscht, worüber überhaupt abgestimmt wird. Infolge des Postulats von Urs Treier, aber auch, um eine Abstimmung noch in der Zeit der Signaleinspeisung durch die ImproWare zu verhindern, hatte sich das ganze verzögert. Da inzwischen die ImproWare ohnehin nicht mehr das Signal einspeist, besteht auch keine Eile mehr, unter Zeitdruck diesen Zustand (der ohnehin nicht mehr besteht) noch beibehalten zu wollen.

Inhaltlich resp. auf die Sache bezogen spielt eine Verzögerung nur eine untergeordnete Rolle, denn das Hauptanliegen der Initiative ist es, langfristig das Recht zu etablieren, dass die stimmberechtigte Einwohnerschaft das letzte Wort bei der Wahl des Providers erhalten soll. Dass die vertragliche Situation dies derzeit nicht zulässt und eine Kündigung mindestens des Aktionärsbindungsvertrags notwendig wird, nicht aber unbedingt die Kündigung der Beteiligung, ist eher ein "Nebeneffekt". Denn wie die Situation in Ettingen gezeigt hat, könnte es durchaus sein, dass auch Reinach sich zwar von der Signalabnahmeverpflichtung von der InterGGA befreit, aber weiterhin den Aktienbesitz und vorläufig auch die Signalabnahme aufrechterhält.

Diese Art der Umsetzung (Kündigung der Signalabnahmeverpflichtung, aber weiterhin Signalabnahme und beibehalten des Aktienbesitzes) würde dem Gemeinderat den Wind aus den Segeln nehmen, mit Signalabschaltungen oder Schadenersatzforderungen eine Drohkulisse aufbauen und faule Stimmungsmache betreiben zu können.

Das Ziel der beiden Stimmrechtsbeschwerden ist genau das: zu verhindern, dass der Gemeinderat mit falschen Argumenten eine Drohkulisse aufbauen kann, um das Volk einzuschüchtern, damit es das Anliegen ablehnt. Denn die Bundesverfassung verlangt, dass gerade bei Wahlen und Abstimmungen mit korrekten und stichhaltigen Argumenten operiert wird und nicht irgendwer dem Volk etwas vorgaukeln darf. Zu überprüfen, ob bei den beiden Vorlagen alles korrekt verlief, ist nun Sache des Regierungsrates.

Dass nun der Gemeinderat berichtet, aufgrund der zwei Stimmrechtsbeschwerden könnte sich die Abstimmung verzögern, ist soweit zwar richtig; die Stimmrechtsbeschwerden sind aber nicht der einzige Grund dafür, dass es zeitlich knapp werden könnte: auch die juristische Situation (und deren Auswirkungen) muss noch geklärt werden, was ebenso durch mehrere Instanzen gehen und somit dauern kann. Eine Verzögerung missfällt zudem dem Gemeinderat, denn er muss damit zum einen das Gesetz verletzen (er hätte früher mit der "Vernehmlassung" beginnen müssen) – und er muss sich nach wie vor mit dem Thema herumschlagen (eigentlich hatte er vor, das Thema InterGGA noch vor diesem Sommer gebodigt und vom Tisch zu haben).


22.08.2015

InterGGA kriegt auch ihr Rechnungswesen nicht in den Griff

Kürzlich haben Kunden, die einen Rabatt von Fr. 10.–/Mt. auf auf das 35-fränkige Abo erhalten, um weiterhin nur Fr. 25.–/Mt. bezahlen zu müssen, ein Schreiben der InterGGA in ihrer Post vorgefunden: 

... na bravo – die InterGGA kriegt offenbar auch ihr Rechnungswesen nicht in den Griff ...

22.08.2015

Ettingen geht daran, Nägel mit Köpfen zu machen

In Ettingen hatte die Gemeindeversammlung unsere Anträge für erheblich erklärt. Dies war der Auftrag an den Gemeinderat, eine Vorlage auszuarbeiten, damit die Gemeindeversammlung über einen konkreten Gegenstand abstimmen kann. Anlässlich einer Besprechung mit dem Gemeinderat am Donnerstag konnte einiges geklärt werden – und es zeichnet sich ab, dass nicht nur Differenzen ausgeräumt werden konnten, sondern dass der Gemeinderat mit unserem Anliegen durchaus leben kann, aber bei einer sofortigen Kündigung seine Bedenken hat. Eine sofortige Kündigung stellt sich inzwischen als insofern gar nicht notwendig dar, da im zwar gekündigten, aber weiterlaufenden Vertragszustand das Reglement zur "Providerwahl durch die Einwohner" ausgearbeitet und inkraft gesetzt werden kann – seine Wirkung kann es aber erst nach Vertragsablauf entfalten. Damit konnten die Bedenken des Gemeinderats, was Risiken von Schadenersatzforderungen betrifft, ausgeräumt werden – und das Reglement kann ohne Zeitdruck ausgearbeitet und sogar schon eine Providerwahl vorgenommen werden – die dann nach Vertragsablauf umgesetzt würde.

Als die Anträge ausformuliert worden waren, wurde davon ausgegangen, dass das Reglement nur dann gefordert werden darf, wenn die Verträge gar nicht mehr inkraft sind. Dies stellt sich inzwischen aber leicht anders dar. Die Vertragskündigung würde zwar "zum jetzigen Zeitpunkt ausgesprochen" (und würde nach Ablauf einer Referendumsfrist rechtskräftig), aber erst "per Ende Vertragslaufzeit wirksam". Um das zu berücksichtigen, wird nun der Antragspunkt 2 leicht umformuliert: die Gemeindeversammlung wird als erstes über eine Änderungsantrag zu befinden haben, der zum einen die Kündigung per sofort weglässt, zum anderen aber auch nicht die Beteiligung kündigt, sondern nur den Aktionärsbindungsvertrag (er ist einer der im Klammerzusatz in Antragspunkt 1 enthaltenen Verträge). Dieser Vertrag ist es, der die Gemeinde zur Abnahme des Signals ausschliesslich von der InterGGA verpflichtet. Ohne diesen Vertrag ist die Gemeinde frei, selbst zu entscheiden, woher sie das Signal beziehen will – und dann kann das auch die Einwohnerschaft sein, die das entscheidet resp. dabei das letzte Wort hat. Die eigentliche Beteiligung der Gemeinde an der InterGGA kann vorläufig bestehen bleiben – falls dann doch noch der Wunsch besteht, der InterGGA gänzlich den Rücken zu kehren, kann später dann immer noch darüber befunden werden.

Ziel unseres Antrags ist ja, dass die Einwohnerschaft das letzte Wort bei einer Providerwahl haben soll. So eine Möglichkeit war damals, als die jetzt gültigen Verträge aufgesetzt worden waren, gar nicht in Betracht gezogen worden. Rein technisch gesehen ist ein Alleingang einer einzelnen Gemeinde inzwischen aber kein Problem mehr (das war früher nicht der Fall) – und mehr als die von den vorhandenen Providern gelieferten Angebote stehen ohnehin nicht zur Auswahl. Ob die Gemeinde weiterhin ihr Mitspracherecht in der InterGGA beibehält oder nicht, spielt bzgl. der Signalwahl auch nur insoweit  eine Rolle, als überhaupt ein Signal von der InterGGA bezogen würde – was aber nicht mehr verpflichtend wäre. Ohne eigentlichen Ausstieg aus der InterGGA kann die Gemeinde weiterhin ihren Einfluss bei der InterGGA einbringen und mit den anderen Aktionärsgemeinden dafür besorgt sein, dass die InterGGA ein "gescheites Angebot" bietet. Zu entscheiden, ob dann dieses abgenommen wird oder ein anderes – oder gar mehr als nur eines – liegt dann aber bei der Einwohnerschaft.

Es zeichnet sich jetzt schon ab, dass das Reglement nicht ganz trivial wird, müssen darin doch Dinge geregelt werden wie: wer darf eine Neu-Evaluation anstossen, oder was für einen Anlass bräuchte es dazu? Wie oft soll das sein? Wer führt die Verhandlungen zur Ausarbeitung der Offerten? Der Gemeinderat? Eine Kommission? In welcher Form soll der Entscheid dann der Gemeindeversammlung vorgelegt werden, damit das nicht zu aufwendig wird? Im ganzen Evaluationsprozess sind viele Schritte enthalten, die alle festzulegen sind. Es ist nicht auszuschliessen, dass die Zeit vor den Gemeinderatswahlen im nächsten Februar dazu nicht ausreicht.

Nun – in Ettingen ist die Sache einen guten Schritt weiter ...

Nachtrag: auch wenn die Kündigung nun nicht mehr "per sofort" erfolgt, ist theoretisch immer noch eine Vertragskündigung vor regulärem Ablauf (per Ende 2020) nicht unmöglich. Diese würde dann aber erst bei Vorliegen und Inkraftsetzung des Reglements angegangen. Eine sofortige Kündigung im jetzigen Zeitpunkt würde die Erstellung des Reglements resp. die Mitsprache der Einwohnerschaft  auch gar nicht beschleunigen, da ohnehin zuerst das Reglement inkraftzusetzen wäre. Würde zum jetzigen Zeitpunkt "per sofort" gekündigt, müsste der Gemeinderat "per Notverordnung" einen Provider bestimmen, später dann aber dennoch auf eine reguläre Providerwahl zurückkommen. Zudem kann im Reglement schon ein Prozedere für eine ausserordentliche Kündigung vorgesehen werden. D.h. also: mit einer sofortige Kündigung zum jetzigen Zeitpunkt wäre nicht nur nicht viel gewonnen, sondern es bestünde sogar die Gefahr, dass die ganze Sache bachab geschickt würde. Eine vorzeitige Kündigung könnte (bei Bedarf) aber bei Inkraftsetzung des Reglements nochmal angegangen werden, müsste aber neu angestossen werden. Bis dann dürfte auch Klarheit über die Situation in Binningen herrschen, was mögliche Schadenersatzforderungen anbelangt.


20.08.2015

Kurzer Ausfall der Website

Wer vorgestern morgen früh die Website besuchen wollte, sah sich vor einer Standardinformation des Webhosters. Dem Spuk konnte aber ziemlich rasch ein Ende bereitet werden. Für solche Fälle läuft parallel auch die Website www.dualprovider.ch (ohne Bindestrich). Dort ist aber kein eMail-Empfang eingerichtet.


14.07.2015

InterGGA kriegt ihre Informationspolitik nicht in den Griff

Die Gemeinde Dornach (die seit Dezember 2014 wieder das Internet-Signal von ImproWare aufgeschaltet hat und nicht mehr das von QuickLine) gab per amtlicher Mitteilung im Wochenblatt einige Informationen zum Kabelnetz bekannt, um Unklarheiten für Kunden zu vermeiden. So wurde neben der Bekanntgabe der Ausdünnung des Analogangebots darauf hingewiesen, dass bestehende eMail-Adressen weiterhin genutzt werden können – im speziellen jene der Domains @intergga.ch und @breitband.ch – da sich InterGGA und ImproWare vertraglich geeinigt haben, für Bestandskunden diese weiterzuführen.

Des weiteren wurde darauf hingewiesen, dass Kunden beanstandet hätten, von der InterGGA Rechnungen mit Internetdienstleistungen erhalten zu haben. Die Gemeinde Dornach stellt klar, dass im 2015 kein Einwohner von Dornach der InterGGA irgendwelche Gebühren für Internet-Dienstleistungen zu zahlen hat (Pay-TV ist aber etwas anderes). Und auch die "Aktivierungsgebühr" für die WLAN-Kabelmodems von Fr. 69.– wurde angesprochen.

Aus unserer Sicht bietet die Gemeinde Dornach keinerlei beanstandenswerte Informationen dar. Doch wie reagiert die InterGGA darauf? Man könnte es kaum anders erwarten: wiederum mit einer "Richtigstellung". Zum einen wird betont, dass die bestehenden eMail-Adressen weiterbetrieben würden – und dass aber Einwohner von Dornach keine neuen @intergga.ch-Adressen mehr erstellen könnten (was ohnehin üblich ist – InterGGA-Kunden können auch keine @breitband.ch-eMail-Adressen mehr neu erstellen). Die Auskünfte der InterGGA/QuickLine seien weder inkorrekt, noch verunsichernd, sondern würden den Tatsachen entsprechen.

Pikant an der Sache ist jedoch: in einer Medienmitteilung der InterGGA vom 25.01.2015 hatte die InterGGA in einer Medienschelte an die BaZ dargelegt, dass die BaZ richtigerweise (sic!) dargestellt habe, dass eine Vertragskündigung einer Gemeinde den Verlust der @intergga.ch-eMail-Adressen zur Folge habe. Und nun widerspricht die InterGGA der damaligen eigenen Medienmitteilung (wie nicht anders zu erwarten – denn die Medienmitteilung enthielt die faulen Informationen, die hier zur "Verwirrung" haben führen können). NB: Dornach hatte ja im Dezember das InterGGA/QuickLine-Internet-Signal (aber nicht das TV- und PayTV-Signal) abgeschaltet und bezieht es seither wieder von der ImproWare. Dornach könnte in diesem Sinne so eine Gemeinde sein, auf die so eine "Vertragskündigung" zutreffen würde. Mit der Drohung von eMail-Adressabschaltungen sollte aber v.a. unlautere Abstimmungspropaganda gegen unsere Anträge gemacht werden.

Auch im Kapitel über die Internetgebühren und die Sondergebühr für die WLAN-Kabelmodems mixt die InterGGA frisch fröhlich Informationen zusammen, um dann wieder andere Stellen der Desinformation zu bezichtigen resp. sich selbst vermeintlich schadlos zu halten. Die Schlussfolgerung der InterGGA, dass Dornach darlege, dass die WLAN-Sondergebühr nicht zu begleichen sei, kann nicht aus dem Text im Wochenblatt herausgelesen werden. Das ist mit Verlaub eine Erfindung der InterGGA. Im Wochenblatt-Text geht es um Internet-Gebühren für QuickLine-Angebote im 2015, die in Dornach gar nicht abonniert werden können, aber offenbar dennoch in Rechnung gestellt wurden – was kein Einzelfall sein dürfte ... (siehe nächstes Kapitel).

Doch der Inhalt dieser "Richtigstellung" ist noch nicht alles: die Medienmitteilung sollte auf allen InterGGA-Webseiten direkt verlinkt sein (jeweils grauer Kasten unten, meist links). Dort ist ein Direktlink auf eine Medienmitteilung eingerichtet. Klickt man aber dort drauf, so erscheint nicht diese "Richtigstellung", sondern die Bekanntgabe der Ausdünnung der weiteren Analog-TV-Programme. In der Liste der Medienmitteilungen ist sie jedoch aufgeführt und zu finden. Die InterGGA kriegt es also nicht einmmal auf die Reihe, eine simple Medienmitteilung korrekt auf die Website einzubinden ...

14.07.2015

InterGGA stellt nach wie vor systematisch falsche Rechnungen aus

Inzwischen haben sich weitere InterGGA-Kunden bei uns gemeldet, die sich über fehlerhafte und unkorrekte Rechnungen beklagen. Wenn die InterGGA auf Hinweis die Rechnung korrigieren würde und daraufhin eine korrekte ausstellen, dann ginge das ja noch. Aber offenbar haben diverse Kunden noch nie eine korrekte Rechnung gesehen.

Eine sehr gängige Masche der InterGGA sind Rechnungen über Fr. 40.– für eine "Vertragsverletzung Outportierung", die ehemalige ImproWare-Telephonie-Kunden erhalten, die ihre Telephonnummer zu einem andren Anbieter portiert hatten.

Auch mehrfach aufgetaucht sind Rechnungsposten für Internet-Dienstleistungen in einem Zeitraum, in dem der Kunde noch gar kein Internet über Quickline bezogen hatte. "Netterweise" wird dies dem Kunden dann wieder mit 100% Rabatt belegt, so dass die Gesamtsumme gleich bleibt. Korrekt ist so eine Rechnung aber dennoch nicht. Kein Kunde muss sich sowas bieten lassen – jeder Kunde hat ein Recht auf eine korrekte Rechnung – ohne irgendwelche Phantasieposten, die dann 100% rabattiert werden.

Einmal einen Fehler machen sollte nicht das Problem sein – aber wenn dann auch die zweite, dritte und vierte Rechnung immer noch zu beanstanden ist, dann ist mehr als nur etwas faul. Und die faule Ausrede, das InterGGA-Datenbanksystem könne keine korrekten Rechnungen ausstellen, zieht nun wirklich nicht. So einer Firma gehört die Lizenz entzogen!

Wer Probleme hat, möge alles dokumentieren – d.h. die Korrespondenz mit der InterGGA sollte mindestens per eMail, wenn nicht per Brief geführt werden – und bei anhaltender Unstimmigkeit die Sache der Ombudscom übergeben.

14.07.2015

Aktuelle Übersicht über den Stand der Dinge in den Gemeinden

Inzwischen hat sich noch in weiteren Gemeinden etwas getan. Hier noch die aktuelle Übersicht. NB: die Tabelle sieht viel komplizierter aus, als sie wirklich ist. Eingetragen sind jeweils die Daten der Ereignisse. Die Farbgebung im den beiden oberen Bereichen soll nur die Abstufungen optisch hervorheben. Zu den Farben im unteren Teil (Stimmrechtsbeschwerden, Erheblichkeit, Gemeindeversammlungen) sind mehrere Legenden aufgeführt.

Inzwischen ist die Frage, wie die Anträge genau lauten dürfen und worüber das Volk dann entscheiden kann, beim Kantonsgericht angelangt. Die zu klärenden Fragen sind, ab wann das Reglement gelten darf (erst nach regulärem Auslaufen des Signalliefervertrags oder sofort), wie auch, ob der Sacheinlagenvertrag von der GV gekündigt werden darf oder nicht.

  Übersicht 5 vom 14.07.2015 Bottmingen* Oberwil* Therwil* Ettingen* Aesch Pfeffingen Grellingen Duggingen
1 Antrag datiert vom 08.12.2014 27.11.2014 15.12.2014 27.11.2014 20.06.2015 28.11.2014 25.11.2014 25.11.2014
2 in Gemeinde eingetroffen am 08.12.2014 27.11.2014 15.12.2014 27.11.2014 22.06.2015 01.12.2014 28.11.2014 27.11.2014
3 verkündet an GV am 08.12.2014 11.12.2015 15.12.2014 08.12.2014 23.06.2015 16.12.2015 10.12.2014 10.12.2014
4 Gewährung Rechtlichen Gehörs 20.01.2015 24.03.2015 (†) 18.12.2014 ... 27.01.2015 03.02.2015 11.02.2015
5 Wahrnehmung Rechtlichen Gehörs 05.02.2015 02.04.2015 (†) (05.01.2015) ... 05.02.2015 18.02.2015 25.02.2015
6 Beschwerdefähige Verfügung 05.03.2015 13.04.2015 (†) ... ... 05.03.2015 31.03.2015 04.04.2015
7 Beschwerde an Regierungsrat 16.03.2015 27.04.2015 (†) ... ... 16.03.2015 17.04.2015 13.04.2015
8 Entscheid des Regierungsrats 02.06.2015 16.06.2015 (†) ... ... 09.06.2015 30.06.2015 29.06.2015
9 Weiterzug ans Kantonsgericht 15.06.2015 24.06.2015 (†) ... ... (22.06.2015) 13.06.2015
10 Entscheid des Kantonsgerichts ... ... (†) ... ... (14.07.2015) ...
11 Weiterzug ans Bundesgericht ... ... (†) ... ... ...
12 Entscheid des Bundesgerichts ... ... (†) ... ... ...
13 Neubeurteilung durch Kantonsgericht ... ... (†) ... ... ...
                   
                   
  * Stimmrechtsbeschwerden                
  Beanstandung des GR-Schreibens       23.12.2014        
   Nichttraktandierung des Antrags 14.02.2015 28.02.2015 05.02.2015 08.01.2015        
   Benstandung der Einladung zur GV 08.06.2015 01.06.2015   (15.06.2015)        
  Anfechtung des GV-Entscheids     03.05.2015          
                   
                   
  Erheblichkeit anerkannt anerkannt 29.04.2015 18.06.2015 ... 24.06.2015 ... 10.06.2015
                   
                   
  Gemeindeversammlungen                 
  Winter-GV 2014 08.12.2014 11.12.2015 15.12.2014 08.12.2014 27.11.2014 16.12.2015 10.12.2014 10.12.2014
  Frühlings-GV 2015 (O: a.o. Budget-GV) 24.03.2015 04.03.2015 26.03.2015 17.03.2015
  Ersatz-GV (O: Frühl-GV/G: Sommer-GV) 24.03.2015 29.04.2015 19.05.2015
  Sommer-GV 2015 17.06.2015 18.06.2015 24.06.2015 18.06.2015 23.06.2015 24.06.2015 10.06.2015
  Herbst-GV 2015 22.10.2015 22.09.2015 22.10.2015 17.09.2015 23.09.2015 30.09.2015 16.09.2015
  Winter-GV 2015 07.12.2015 09.12.2015 16.12.2015 09.12.2015 03.12.2015 26.11.2015 09.12.2015 09.12.2015
  Zeit (in Klammern: ev. 19:30 h) (20:00 h) 20:00 h (20:00 h) (20:00 h) 20:00 h 20:00 h (20:00h) 19:30 h
  Ort Aula
Schulhaus
Burggarten
Wehrlin-
halle
MZH MZH
Hintere
Matten
MZH
Löhren-
acker
MZH
Byfang-
weg 1
Gemeinde-
saal
Aula
Schulhaus
Ameise

Farblegenden:

Stimmrechtsbeschwerden:  schwarze Schrift : abgewiesen  –  schwarze Schrift in Klammern : zurückgezogen, da obsolet  –  gelbe Schrift : Regierungsratsentscheid hängig  –  weisse Schrift fett : erfolgreich & in Vernehmlassung  –  schwarze Schrift fett : erfolgreich & abgeschrieben 

Erheblichkeit:  blau : Erheblichkeit von Gemeinde direkt anerkannt (ohne vorgängigen GV-Entscheid)  –   grün : Antrag von GV für erheblich erklärt  –  rot : Antrag von GV für nicht erheblich erklärt – Entscheid per Stimmrechtsbeschwerde angefochten  –  schwarz : Antrag von GV für nicht erheblich erklärt – Entscheid rechtskräftig 

Gemeindeversammlungen:  gelb : Antrag an GV vorgestellt  –  orange / violett / rosa : Antrag wurde nicht traktandiert, während ImproWare noch als Provider im Kabelnetz war  –  violett : GV wurde verschoben  –  rosa : GV wurde abgesagt und ausfallen gelassen  –  rot : Antrag von GV für nicht erheblich erklärt – Entscheid per Stimmrechtsbeschwerde angefochten  –  türkis : Erheblichkeit von Gemeinde anerkannt – Antrag war traktandiert, wurde aber infolge Stimmrechtsbeschwerde abgesetzt  –  grün : Antrag von GV für erheblich erklärt  –  schwarz : Antrag von GV für nicht erheblich erklärt – Entscheid ist rechtskräftig  –  hellgrau : vorläufig ohne Relevanz  –  dunkelgrau : definitiv keine Relevanz mehr  – farblos : noch nicht entschieden


30.06.2015

In Reinach werden die Stimmberechtigten an der Urne entscheiden

Am Montag tagte in Reinach der Einwohnerrat. Zwei Traktanden standen ganz im Zeichen des Kabelnetzes. Zum einen hatte die Kommission BUM ihren Bericht zum Postulat von Urs Treier vorgestellt *. Und zum anderen hatte der Einwohnerrat über die Initiative zur Mitbestimmung der Einwohnerschaft bei der Providerwahl zu befinden. Wie nicht anders erwartet, winkte der Einwohnerrat die Initiative nicht durch, sondern wird die Stimmberechtigten an der Urne entscheiden lassen.

Der Gemeinderat setzte der Initiative aber noch einen "Gegenvorschlag" zur Seite: in drei Jahren soll nochmal über die Bücher gegangen werden – rechtzeitig, um dann allenfalls regulär aus der InterGGA auszusteigen. An den Entscheidungskompetenzen würde der "Gegenvorschlag" jedoch nicht rütteln – dahingehend ist keine Änderung vorgesehen; v.a. ist auch nicht vorgesehen, dass die Kompetenz zur Providerwahl in die Gemeinde zurückkäme, wie dies mit der Initiative angestrebt wird.

Der Gemeinderat hatte aber noch etwas anderes ins Spiel gebracht – die InterGGA hatte es in ihrer Medienmitteilung schon angetönt: die InterGGA soll einen Beirat erhalten, der die Interessen aus den Gemeinden bei strategischen Entscheiden vertreten soll. Anders als von Hrn. Gemeinderat Tondi vorgebracht, ist dazu bei der InterGGA gar keine Statutenänderung notwendig – es sei denn, der Beirat soll aus mehr als nur 3 bis 5 Personen bestehen. Dieser Beirat wurde von Anfang an in den Statuten als Option vorgesehen – sofern die Aktionäre das wünschen. Mit dem Beirat wird also nur umgesetzt, was früher einmal schon geplant war, es bei Bedarf einzuführen. Wie dieser Beirat dann besetzt werden wird und wessen Interessen er dann tatsächlich vertreten würde, bleibt aber noch eine offene Frage.

* Die Kommission BUM ist eine Kommission des Einwohnerrats. Sie ist mit Einwohnerräten besetzt. Vorlagen, die der eingehenderen Beratung benötigen, als sie an einer einzelnen Einwohnerratssitzung möglich ist, und die sich mit den Themenbereichen Bau, Umwelt und Mobilität befassen, können an sie überwiesen werden. Die Kommission befasst sich dann mit der Vorlage im Detail und arbeitet einen Bericht aus. Gestern stand der Bericht zum Postulat von Urs Treier auf der Traktandenliste. Er hatte dem Gemeinderat den Auftrag gegeben, abzuklären, was ein Ausstieg aus der InterGGA aus Sicht des Gemeinderates für Folgen haben würde. Im Januar hatte der Gemeinderat dazu eine Vorlage abgeliefert, die aber noch nicht der Weisheit letzter Schluss war. In der Folge wurde die Vorlage an die Kommission BUM überwiesen, die nun ihrerseits einen Bericht vorgestellt hat.


24.06.2015

Aesch ist wieder mit dabei!

Gestern Dienstag wurde in Aesch Gemeindeversammlung abgehalten – diesmal als "Landsgemeinde" auf dem Schlossplatz. Traktandiert war auch das Thema "Informationen über die InterGGA". Doch das Thema InterGGA war auch in weiterer Hinsicht ein Thema: der bisherige Antrag wurde von einem anderen Antragsteller aufgenommen und in leicht angepasster Form wieder eingereicht. Ähnlich wie in Ettingen wurde ein vierter Antragspunkt eingebracht, der eine echte Auswahl garantieren soll. Er ist zur Traktandierung im September vorgesehen.


22.06.2015

Achtung: InterGGA verschickt falsche Rechnungen!

Nun ist uns eine weitere Rechnung zugespielt worden, mit der die InterGGA von jenen Nicht-Kunden Geld einfordert, die ihren Telephonanschluss zu einem anderen Anbieter portieren liessen. Wie im Beispiel zu sehen ist, figuriert auf der Rechnung ein Posten über eine "Vertragsverletzung Outportierung". Das heisst soviel wie: die InterGGA will Geld sehen – und zwar von jenen ehemaligen Kunden, die ihre Nummer nicht mehr bei der InterGGA haben und gar keine InterGGA-Kunden mehr sind. Interessant ist auch der Posten über ein Abo, das gar nie genutzt wurde. Das Modem steht bei jenen ehemaligen ImproWare-Kunden nach wie vor versiegelt in der Schachtel.

Wir empfehlen, sich schriftlich bestätigen zu lassen, dass die Rechnung null und nichtig ist – und im Falle, dass das nicht fruchten sollte, den Fall der Ombudscom zu übergeben.


19.06.2015

In Ettingen lassen sich die Einwohner nicht beirren und stimmen der Erheblichkeit zu

Nach Oberwil und Bottmingen fand auch in Ettingen eine Stimmrechtsbeschwerde gegen den Wortlaut des Einladungstextes zur Gemeindeversammlung ihren Weg nach Liestal. Doch hier ging es etwas anders und ziemlich schnell. Der Gemeinderat hatte erst am Tag der Gemeindeversammlung – offenbar mit etwas Nachhelfen des Faktors "Zufall" – von der Stimmrechtsbeschwerde erfahren. Die Stimmrechtsbeschwerde hätte keine aufschiebende Wirkung entfaltet, so dass es dem Gemeinderat überlassen war, ob er das Thema von der Traktandenliste absetzt oder es doch traktandiert. Wenn er es traktandiert, muss er damit rechnen, dass das Resultat nur unter Vorbehalt gelten würde, wenn es zu seinen Gunsten ausgefallen wäre. Würde er es absetzen, wäre es ein indirektes Eingeständnis, dass mit dem Text zur Einladung wohl etwas nicht ganz in Ordnung gewesen sein könnte. Zudem – und das dürfte hier ausschlaggebend gewesen sein – wollte der Gemeinderat das Thema vom Tisch haben. Hätte er es es abgesetzt, hätte der Gemeinderat ohnehin nochmal Monate bangen müssen.

Seiner Sache sicher, hatte er also das Thema nicht von der Traktandenliste genommen. Er hat aber nicht mit dem Referat unseres Antragstellers gerechnet: mit einer animierten Präsentation wurde dargelegt, dass die InterGGA ihre eigenen Ansprüche hinten und vorne nicht erfüllt. Dies beeindruckte so sehr, dass die Argumente des Gemeinderates nicht verfingen. Erleichternd war sicher auch, dass es in der Abstimmung ja "nur" um die Klärung der Erheblichkeit ging. Es ging also in dieser Runde vorerst nur mal darum, ob das Anliegen überhaupt als Vorlage auszuarbeiten sei – oder das Thema sang- und klanglos versenkt werden soll. Da in der Präsentation des Gemeinderats viele der Argumente sichtbar auf ungeprüften Annahmen beruhten und die beiden Darstellungen zum Teil gegensätzliche Aussagen hatten, liessen sich die Ettinger Stimmberechtigten nicht beirren und votierten deutlich mit 79 zu 43 bei 8 Enthaltungen dafür, dass der Gemeinderat eine Vorlage ausarbeitet und erst später – wenn dann vieles geklärt sein wird – entschieden wird, ob der Antrag wie vorgelegt dann umzusetzen sei. 


17.06.2015

Auch in Bottmingen wird an der Gemeindeversammlung das Thema InterGGA abgesetzt

Wie schon in Oberwil musste heute auch in Bottmingen das Traktandum zur Providerwahl durch die Einwohner von der Traktandenliste der heutigen Gemeindeversammlung abgesetzt werden – ebenso infolge einer Stimmrechtsbeschwerde gegen den Text der Einladung zur Gemeindeversammlung. Dieser entscheid ist zu begrüssen, wird doch erst damit die Möglichkeit geschaffen, die Einwohner mit korrekter Information auf den Entscheid vorzubereiten.

Diese Woche findet noch eine weitere Gemeindeversammlung statt: morgen Donnerstag in Ettingen – zeitlich parallel zu Oberwil. Und auch in Ettingen wurde eine entsprechende Stimmrechtsbeschwerde eingereicht, die sich genauso gegen die vielen Falschaussagen und Irreführungen in der Einladung zur Gemeindeversammlung richtet. Somit könnte auch in Ettingen das Traktandum noch abgesetzt werden.

Auch wenn damit der Entscheid um mehrere Monate verschoben wird, ist dies im Sinne der Sache. Es geht nicht an, dass die Einwohner aufgrund von falschen Informationen einen Entscheid fällen. Zuerst muss sichergestellt werden, dass die in der Einladung dargebotenen Informationen stichhaltig sind. Erst dann darf davon ausgegangen werden, dass die Einwohner wirklich so abstimmen, dass ihr eigenes Interesse gewahrt ist. Auch die Folgen, die so ein Entscheid haben, müssen wahrheitsgetreu dargelegt werden.

Das Anliegen ist, die Einwohnerschaft am Entscheid zur Wahl des Providers zu beteiligen, damit wirklich das beste Angebot im gemeindeeigenen Kabelnetz angeboten wird. Dies ist ein langfristiges Anliegen und soll jedesmal dann zur Anwendung kommen, wenn ein Entscheid ansteht. Erst, wenn die Einwohnerschaft dieses Recht ausüben kann, kann sichergestellt werden, dass auch wirklich der für die Einwohnerschaft beste Provider seine Signale ins gemeindeeigene Kabelnetz einspeist.

... siehe dazu auch die Medienmitteilung von heute ...


14.06.2015

Riehen behält das Kabelnetz in Gemeindehand

Wie nach dem Abstimmungswochenende auch in den Regionalnachrichten des Schweizer Radios zu vernehmen war, bleibt das Kommunikationsnetz in Riehen im Besitz der Gemeinde – und somit im Besitz er Einwohner. Es wird an keinen Provider verkauft – nicht nur nicht an UPC-CableCom (wie vor einiger Zeit geplant war), sondern auch nicht an ImproWare. Der Entscheid zum Providerwechsel von UPC-CableCom zur ImproWare muss aber noch einmal durch den Einwohnerrat. Die Wahl fiel schon vor einer Weile auf die ImproWare, die damals das beste Angebot abgegeben hatte.

Auch in Duggingen gab es eine Märchenstunde ... wobei: das waren nur gerade ein paar Märchenminuten ...

Am letzten Mittwoch wurde in Duggingen "Gmeini" abgehalten. Wie die Gemeinde selbst, so ist auch die Gemeindeversammlung klein und überschaubar – es fanden sich 42 stimmberechtigte Einwohner ein. Und entsprechend den kleinen Zahlen war das Geschäft auch in wenigen Minuten durch – obwohl die Abstimmung selbst aus formalen Gründen sogar wiederholt werden musste, da in der ersten Runde verpasst wurde, formal die Eintretensfrage zu stellen. Der Gemeinderat wollte das unliebsame Geschäft wohl raschmöglichst vom Tisch haben. Auch wenn beim Ablauf zwar auf Korrektheit der Abstimmung geachtet werden sollte (trotz Korrektur) – inhaltlich blieben mehr als nur Fragezeichen.

In Duggingen wurde die Einwohnerschaft ebenso falsch und unsachgemäss über das Thema informiert wie in Therwil und in den Gemeindeversammlungseinladungen in mehreren weiteren Gemeinden auch: es wurde wie in Therwil eine Drohkulisse aufgebaut, es müsse bei Zustimmung umgehend wieder mit einem Providerwechsel gerechnet werden und es drohe eine möglicherweise mehrmonatige Kabelnetzabschaltung mit schwarzem Bildschirm ohne Signal im Kabel. Auch wurde der Zusatzantrag (die ImproWare noch im Netz zu behalten) mitgeschleppt, obwohl dieser Antragsteil seit Anfang April gar nicht mehr umsetzbar ist. Dieser Antragspunkt ist vorbei, erledigt, gestorben und wird auch nicht mehr der GV vorgelegt werden können – der ist schlicht kein Thema mehr. Dieser Antragspunkt hat auch keinen Sinn mehr – jetzt, nach der Migration – und aus diesem Antragspunkt dürfen somit auch keine Folgen abgleitet werden, die gar nicht zutreffen und im Antrag, wie er dann der Gemeindeversammlung vorgelegt würde, enthalten sind. Aus diesem Antragspunkt wurde dann aber abgeleitet, es stehe die Forderung im Raum, dass damit zu rechnen sei, dass umgehend wieder ein Providerwechsel zurück zur ImproWare anstehen würde.

Inzwischen ist sogar die Erkenntnis da, dass es in Duggingen gar keinen "Ausstieg aus der InterGGA" benötigt (die Antragspunkte 1 & 2 wären obsolet), da die Gemeinde vertraglich wie Dornach dasteht – sie muss weder aussteigen, noch irgend einen Vertrag kündigen – und auch keinen verletzen! Die Einwohner könnten direkt einfach nur ein Reglement zur Absegnung des Providervertrags durch die Gemeindeversammlung verlangen – und das wäre rechtlich kein Problem und könnte direkt umgesetzt werden (das ist im Antragspunkt 3 enthalten). In Duggingen geht das auch ohne Ausstieg aus der InterGGA, da Duggingen vertraglich nicht an eine Abnahmeverpflichtung gebunden ist. Auch kollidiert diese Forderung nicht mit dem Signalliefervertrag – unabhängig von dessen Kündigungszeitpunkt.

Dass nun der Antragsteller selbst nicht an der Veranstaltung präsent ist, darf noch lange kein Freipass für den Gemeinderat sein, dem Volk etwas vorzuflunkern. Der Gemeinderat ist laut Verfassung verpflichtet, die Vorlage objektiv korrekt zu präsentieren; und da gehört es auch dazu, dass darauf eingegangen wird, welche Teile des Antrags noch in einer Beschwerde beim Regierungsrat hängen und möglicherweise gar nicht vorgelegt werden, sowie, welche Antragspunkte ohnehin kein Thema mehr sind und der Gemeindeversammlung sowieso nicht mehr vorgelegt werden. Auch nur bei einer Erheblicherklärung ist es nicht zulässig, einen überholten Stand der Dinge zu präsentieren – schon gar, ohne in der Substanz auf die umstrittenen Punkte einzugehen. Umstritten sind der Klammerzusatz von Antragspunkt 1 resp. die Antragspunkte 1 & 2 als ganzes (die in Duggingen einfach nur wegfallen können). Sowieso wegfallen würde der Zusatzpunkt, in der Übergangszeit ImproWare im Kabelnetz zu behalten – die Übergangszeit ist vorbei, da ImproWare nicht mehr im Netz ist; somit ist dieser Zusatzpunkt schlicht nicht mehr umsetzbar und obsolet – und kann auch nicht mehr der GV vorgelegt werden. All dies zu erwähnen gehört auch zu einer Präsentation eines Antrags – auch wenn es nur um Erheblichkeit geht. Eine wahrheitsgetreue Präsentation ist auch Teil der demokratischen Rechte, die kurz vor Ende der Veranstaltung sogar durch den Gemeinde-Präsidenten selbst noch einmal angesprochen worden waren.

Insgesamt heißt das also: beim Antrag, der in Duggingen zur Disposition gestanden wäre, ging es im Prinzip einzig und allein darum, ob bei einem zukünftigen geplanten Providerwechsel (der auf mehrere Jahre ohnehin nicht unbedingt anstehen wird) ein Vertrag mit einem Provider durch die Gemeindeversammlung abgesegnet werden soll – oder ob weiterhin die Gemeinde sich vom Verwaltungsrat der InterGGA diktieren lassen will, von welchem Provider die Nutzer des gemeindeeigenen Kabelnetzes ein Signal abnehmen müssen. Auch mit der Regelung, den Vertrag durch die Gemeindeversammlung absegnen zu lassen, wäre die Gemeindeversammlung natürlich frei, jeweils einem Vertrag mit der InterGGA zuzustimmen. Diese Regelung kommt jeweils nur dann zum Einsatz, wenn ein Providerwechsel geplant ist. Diese Regelung ist nicht der Auslöser für einen Providerwechsel.

Dies wäre eigentlich die Angelegenheit gewesen, die in Duggingen auf dem Tapet stand. Und zum demokratischen Prozedere gehört durchaus auch, dass ein Stimmberechtigter einen Fauxpas der Behörden per Stimmrechtsbeschwerde abfangen kann, wenn so einer vermutet wird. Da das Einreichen einer Stimmrechtsbeschwerde ein politisches Recht ist, kann dies nur ein in der jeweiligen Gemeinde Stimmberechtigter tun. Bis morgen Montag abend wäre noch Zeit dafür (solange die Post noch offen hat) ...


13.06.2015

Märchenstunden gehen in eine weitere Dimension: InterGGA-Rechnungen ...

Uns wurden weitere InterGGA-Rechnungen zugespielt, die nicht nur klare und krasse Fehler aufweisen, sondern sogar gegen InterGGA-Versprechungen verstossen! Es ist sehr schwer verständlich, weshalb gewisse Kunden noch gar nie eine korrekte Rechnung erhalten haben, obwohl sie bisher noch jede Rechnung hatten beanstanden müssen! Und andere erhalten Rechnungen, obwohl sie gar keine Kunden sind ...

• Ein Kunde hatte noch zu ImproWare-Zeiten mehrere HD+-Karte abonniert. Im Mai/Juni 2014 wurden diese 1:1 "getauscht"; d.h. pro ImproWare-HD+-Karte wurde von InterGGA eine QuickLine-Plus-Paket-Karte abgegeben – mit dem Versprechen, dass die Austauschkarten nicht nur kostenlos getauscht werden, sondern auch bis Ende 2014 keine Gebühr fällig wird.

Hintergrund war ja, dass die HD+-Karten bei der ImproWare eine reine "Urheberrechtsschutzkontrolle" waren und keine Gebühr kosteten. Mit Abgabe von Gratis-Karten hat der Programmanbieter eine Kontrolle, wieviele Kunden das Programm ansehen. Aufgrund der Zuschauerzahlen werden dann die Werbegelder abgerechnet; und der Programmanbieter will nicht für mehr Zuschauer Werbegelder bezahlen müssen, als wirklich Zuschauer das Programm ansehen.

Nun flatterte mitte Dezember dennoch eine Rechnung ins Haus – über Fr. 5.– (Plus-Paket) für die Monate Juni / Juli / August / September. Nachdem weder eine telephonische Klärung des Falles möglich war (das solle per eMail gemacht werden), und auch nach einer Woche keine eMail-Antwort eintraf, wurde per Einschreiben mit Rückschein fristlos per Ende 2014 gekündigt. Reaktion: null! Wie nicht anders zu erwarten, kam Mitte März wiederum eine Rechnung – diesmal über die Monate Oktober / November / Dezember / Januar / Februar. Die Gebühr für die Monate im 2014 wurde diesmal aber erlassen.

Auch diese Rechnung wurde umgehend beanstandet – diesmal schien eine telephonische Klärung aber zu fruchten: von Seiten InterGGA die Situation aufgenommen und zur Kenntnis genommen, dass der Vertrag per 31.12.2014 gekündigt sei – der Fall könne abgeschlossen werden. Doch offenbar ist auch dem nicht so, trudelt doch in den letzten Tagen schon wieder eine Rechnung ein – für die Monate März und April. Obwohl die InterGGA nie schriftlich geantwortet hatte und keine Besserung mehr zu erwarten ist, nimmt die Ombudscom nun den Fall in die Finger.

• Ein Kunde, der schon durch die Hölle ging (nicht nur Telephon abgeschaltet, sondern auch Ersatzleitung funktionierte nicht, WLAN-Gebühr wurde trotz versprechen zuerst nicht erlassen, u.v.a.m.), hat schon wieder eine Rechnung, die alles andere als korrekt ist. Dabei wird u.a. ein Zweitanschluss beim Telephon für die Zeit vom 8. bis zum 30. April aufgeführt, obwohl klar vereinbart war, dass die InterGGA eine Notlösung für die Zeit bis zum 9. April (als der Kunde wieder normal telephonieren konnte) übernimmt. Zudem sind Kosten für den Telephonanschluss verrechnet, obwohl der Kunde nicht vor dem 9. April wieder eine Telephonleitung nutze konnte. Die gewährten Rabatte gleichen nicht alles aus. Eine korrekte Rechnung hat dieser Kunde noch nie gesehen!

• Ganz krass ist ein weiterer Fall eines Nichtkunden: als ehemaliger ImproWare-Kunde hatte er ohne Aufforderung ein Kabelmodem zugestellt erhalten und dieses gar nie genutzt – und auch keinen Vertrag unterschrieben. Es besteht also kein Vertragsverhältnis mit der InterGGA. Nach einer ausbleibenden Antwort auf ein Schreiben vom 1. April hielt er am 9. April schriftlich fest, dass kein Vertragsverhältnis mit der InterGGA besteht. Zugleich forderte er umfassende Auskunft bzgl. der gespeicherten Daten (gem. Datenschutzgesetz) und verlangte deren Löschung. Des weiteren verlangte er die umgehende Freigabe seiner beiden widerrechtlich zu QuickLine portierten Telephonnummern.

Am 22. Mai erhielt er eine Rechnung über Fr. 40.– von der InterGGA – mit drei Posten: 1. eine "Vertragsverletzung Outportierung" von Fr. 40.–, eine anteilsmässige Gebühr für ein All-in-One-Bronze für die Zeit vom 11.03.2015 bis zum 31.03.2015 über Fr. 23.71, sowie 100% Rabatt auf den Betrag des All-in-One-Bronze. Diese Rechnung wurde umgehend zurückgewiesen und die am 7. Mai gemachte Versprechung in Erinnerung gerufen, dass sämtliche Kundendaten sofort gelöscht würden. Am 26. Mai wurde per eMail mitgeteilt, dass die Daten schon gelöscht worden seien, wie dies am 7. Mai bestätigt worden sei. Ebenso wurde die Rechnung als gegenstandslos erklärt.

Doch mit Datum vom 8. Juni trudelt wiederum eine Rechnung ein – unter derselben Vertragsnummer wie auch schon – diesmal aber mit mehreren Posten, die nicht ganz zu den bisherigen passen: (1.) wiederum All-in-One-Bronze für die Periode vom 11. bis zum 31. März über Fr. 23.71, zusätzlich aber noch (2.) QuickLine Telephonie Zweitanschluss für die Periode vom 1. bis zum 19. April über Fr. 6.33, (3.) Telephonie SwissFlat über Fr. 10.– und (4.) Internet Light über Fr. 9.90, beides für den gesamten Monat April. Dazu kommen (5.) 100% Rabatt auf Fr. 43.61 und (6.) incl. 8% Mwst. auf Fr. 5.86 (Fr. –.47) – ausgewiesen aber mit dem Betrag von Fr. 0.– (in der Betrags-Spalte).

Der Nichtkunde, dessen Daten schon aus dem System gelöscht sind, soll also noch Fr. 6.35 (unter Berücksichtigung einer Rundungsdifferenz von 2 Rappen) begleichen – für eine Leistung, die er weder bestellt, noch bezogen hat und mit einer sichtbar fehlerbehafteten Rechnung eingefordert wird ...


11.06.2015

InterGGA verschickt Rechnungen – an Nichtkunden ...

Wir hatten (weiter unten) schon einmal eine Abschätzungsrechnung gemacht, wieviele Kunden die InterGGA mit der Migration verloren haben dürfte, und kamen auf ziemlich hohe Kundenverlustzahlen. Nun gut – es war ja auch noch zu berücksichtigen, dass mit Binningen und Dornach mehrere Tausend Kunden ohnehin wegfallen würden. Ehrlicherweise sollten die Kunden aus diesen Gemeinden als "verlorene Kunden" gezählt werden. InterGGA hatte die Prozentzahl aber auf die "Bestandsgemeinden" angepasst.

Nun behauptete die InterGGA aber steif und fest, sie hätte 97% der Kunden übernommen. Abgenommen, dass diese Zahlen stichhaltig sein sollen, haben ihr das aber viele nicht – wir auch nicht; und nun wird klar, was die InterGGA für Kunstgriffe treibt, um dennoch solche Zahlen herausposaunen zu können ...

Man erinnere sich: allen ehemaligen ImproWare-Kunden (ausser denjenigen, die ein Augenmerk auf den Datenschutz gelegt hatten) wurde im März unaufgefordert ein Kabelmodem zugesandt. Ob sie den Vertrag annehmen und so auch wirklich InterGGA-Kunde "bleiben" würden, war damit aber noch nicht geklärt. Denn erst, wenn sie das Kabelmodem eingesteckt hatten, wurden sie zu Kunden der "neuen" InterGGA (mit QuickLine als Provider). Zwingen konnte die InterGGA die Bestandskunden nicht, das Kabelmodem einzustecken.

Doch die InterGGA führt diese Nichtkunden dennoch weiterhin als Kunden und schickt ihnen auch weiterhin eine Rechnung. Da das Kabelmodem jedoch nicht genutzt wird – und somit auch die Dienste nicht – und somit kein Vertrag inkraft ist, können aber gar keine Kosten verrechnet werden. Also wird eben 100% Rabatt auf den Rechnungsbetrag gewährt. So können die Kundenzahlen hochgehalten werden – mit fiktiven Kunden, die gar keine Kunden (mehr) sind; hier ein anonymisiertes Beispiel so einer Rechnung ...


09.06.2015

Unsere Stimmrechtsbeschwerde hat Folgen!

Wie am 03.06.2015 berichtet, wurde in Oberwil am 01.06.2015 eine weitere Stimmrechtsbeschwerde eingereicht. Sie richtete sich gegen die einseitige und tendenziöse Darstellung in der Einladung zur Gemeindeversammlung. Nur ein Beispiel daraus: in einer kleinen Tabelle wurden 3 als "Chancen" und 8 als "Risiken" bezeichnete Argumente eines Ausstiegs aus der InterGGA dargelegt. Geht man den einzelnen Argumenten aber auf den Grund, so bleiben nur noch Chancen übrig – neben zwei Aspekten, die eigentlich gar keine Relevanz haben. Des weiteren wurde die Kompetenzverteilung zwischen InterGGA-Verwaltungsrat und Aktionärsgemeinden nicht korrekt dargestellt – und einige gravierende weitere Punkte mehr. Nun hat die Gemeinde das Traktandum "InterGGA" von der Traktandenliste genommen, da mit dieser Einladung ohnehin kein gültiger Entscheid zustandegekommen wäre.

Klar ist es auf der einen Seite schon etwas doof, wenn sich die Abstimmung noch weiter verzögert und es mindestens Herbst wird, bis die Sache drankommt. Es geht aber nicht an, dass in einer Einladung zur Gemeindeversammlung die Stimmberechtigten nicht korrekt informiert werden; ein Entscheid wäre dann nämlich anfechtbar und ungültig. Das Problem für die Gemeinde: sie muss nicht nur korrekt informieren, sondern auch rechtzeitig die (gültigen und korrekten) Traktanden verschicken. Für kommende GV reicht das nie und nimmer, die Einladung neu zu schreiben und zu versenden. Doch was für die Gemeinde auch noch zählt: sie holt sich einen Tolggen im Reinheft, in dem sie die Vorlage nicht innert der gesetzlichen Vorgabe der Gemeindeversammlung vorlegt. Sie verletzt damit die Volksrechte!

Auch in Bottmingen wurden weitere Stimmrechtsbeschwerden eingereicht

In Bottmingen wurden gestern zwei Stimmrechtsbeschwerden auf den Weg nach Liestal geschickt. Die Liste mit inhaltlichen Beanstandungen der Einladung zur Gemeindeversammlung ist noch wesentlich länger als in Oberwil. Es waren über 40 einzelne Punkte, die beanstandet wurden – und das gesamte Schreiben war 8 Seiten lang! Somit ist auch in Bottmingen zu erwarten, dass das Traktandum "InterGGA" von der Traktandenliste genommen werden dürfte.

In Duggingen steht morgen ein Entscheid über Erheblichkeit an

Wie Therwil wollen auch die Gemeinden Ettingen, Pfeffingen und Duggingen zuerst Erheblichkeit abfragen, bevor sie die Sache selbst der stimmberechtigten Einwohnerschaft vorlegen. D.h. also: morgen werden die Dugginger entscheiden, ob sie überhaupt darüber abstimmen dürfen, den Vertrag mit dem Provider zukünftig durch die Gemeindeversammlung absegnen zu lassen – oder ob sie sich damit zufrieden geben, das der Verwaltungsrat der InterGGA für sie entscheiden wird, von welchem Provider sie das Signal beziehen müssen und sie zum Signallieferanten im gemeindeeigenen Kabelnetz weiterhin so gut wie nichts mehr zu sagen haben.


03.06.2015

Binningen lässt sich nicht mehr alles gefallen und geht in die Offensive

Heute lohnt sich ein Blick in die Zeitungen: sowohl in der BaZ, als auch in der BZ sind Interviews mit dem Binninger Gemeinderat Urs-Peter Moos abgedruckt – und die haben es in sich. Der InterGGA-Sumpf ist tief ... und nun wurde auch von offizieller Seite bestätigt, dass die InterGGA-Obrigkeit die Einwohner schlicht angelogen hatte: anlässlich einer der InterGGA-Propagandaveranstaltungen (siehe weiter unten unter dem 16.03.2015) hatte damals der Verwaltungsratspräsident dargeboten, dass die ImproWare zum Zeitpunkt der Evaluation noch kein Zeitversetzt-TV-System gehabt habe. Nun ist auch in der BaZ aus guter Quelle nachzulesen, dass diese Darstellung von Hrn. Karl Schenk nicht korrekt war.

Interessant ist letzte Bemerkung von Herrn Moos in der BZ: die politisch richtige Instanz zur Absegnung eines Vertrags mit einem Provider im kommunalen Kabelnetz ist nicht einfach nur der Gemeinderat, sondern der Einwohnerrat (resp. in ordentlich organisierte Gemeinden die Gemeindeversammlung). Die Stossrichtung unseres Antrags geht also in die Richtige Richtung, gehört das Kabelnetz ja den Gemeinden und somit den stimmberechtigten Einwohnern – und sie (resp. ihre Vertretung) soll es sein, die wichtige Entscheide darüber fällt.

Hier auf der Dual-Provider-Website wurden zu diesem Anlass die beiden Unterseiten mit der Liste der online einsehbaren Artikel von BaZ und BZ überarbeitet und vervollständigt.

Schon wieder eine Märchenstunde – diesmal in Oberwil auf Papier

Letzte Woche wurde in der Gemeinde Oberwil die Einladung zur Gemeindeversammlung vom 18.06.2015 verschickt. Und da wird mit Argumenten operiert, die vom Schiff aus schon als faul zu erkennen sind. Ganz nett ist die Übersichtstabelle mit den "Chancen und Risiken" eines Ausstiegs. Nimmt man die dort genannten Argumente einmal genauer unter die Lupe, so entpuppen sie sich allesamt als Chancen – so es ihnen nicht an Relevanz mangelt und sie die Menge der Contra-Argumente noch aufblähen sollen. Und auch weitere wichtige Aspekte wurden schlicht falsch dargestellt. Zudem wurde unterschlagen, dass noch eine Beschwerde wegen des Wortlauts des Antrags hängig ist und die Vorlage möglicherweise gar nicht in der vorliegenden Form zur Abstimmung kommen könnte. Da so eine einseitige Informationsschrift keine Abstimmungsgrundlage darstellt, wie es in der Verfassung gefordert ist, fand am Montag schon wieder eine Stimmrechtsbeschwerde ihren Weg nach Liestal.

Und auch in Bottmingen wurde die Einladung zur Gemeindeversammlung verschickt. Auch wenn hier einiges richtiger dargestellt wird, als dies in Oberwil der Fall ist, sind doch einige Punkte drin, die ein sehr verzerrtes Bild abgeben und mit falschen Informationen operieren. Auch da ist eine weitere Stimmrechtsbeschwerde in Vorbereitung.


31.05.2015

Zum Thema "Richtigstellung des BaZ-Artikels durch die InterGGA"

Die versprochene Analyse der "Richtigstellung" des pfingstsamstäglichen BaZ-Artikels gestaltete sich aufwendiger als erwartet, ist doch nicht nur eine "Richtigstellung" zu beurteilen, sondern deren drei. Am Pfingstsonntag hatte die InterGGA ein 13-seitiges Schreiben online gestellt. Dies hatte nicht länger als einen einzigen Tag seine Gültigkeit behalten; schon am Pfingstmontag wurde es durch ein nur noch 11-seitiges ersetzt. Offenbar war die InterGGA-Chefetage dermassen sauer auf den BaZ-Artikel, dass sie sich zu einigen unhaltbaren Angriffen gegen den BaZ-Journalisten hatte hinreissen lassen. Diese Verbalattacken wurden im 11-seitigen "bereinigt". Doch damit hatte es sich noch nicht. Die Lebensdauer des 11-seitigen Schreibens war nur gerade doppelt so lange wie die des 13-seitigen – nämlich gerade mal zwei Tage. Am Mittwoch wurde das 11-seitige Schreiben durch ein nur noch 6-seitiges abermals ersetzt. Interessant ist nun zwar schon, was stehengeblieben ist – viel interessanter ist jedoch, was alles herausgekürzt und zensuriert worden war. Um den Vergleich sichtbar zu machen, wurden alle drei Versionen nebeneinandergelegt. Fazit: schon nur das, was alles zusammengestrichen worden ist, spricht eigentlich Bände.


25.05.2015

Migrationskunden aufgepasst: InterGGA verschickt schon wieder fragwürdige Rechnungen!

Uns wurde eine InterGGA/QuickLine-Rechnung zugespielt, die es in sich hat: auf der ersten Seite prangt zwar ein deutlicher Hinweis, dass für ehemalige ImproWare-Kunden spezielle Regelungen gelten würden. Auf der zweiten Seite wird dann aber für etwas Rechnung gestellt, für das laut der Regelung gar keine Rechnung hätte gestellt werden dürfen. An den Veranstaltungen im März in Reinach und Therwil wurde auch auf explizite Nachfrage dargelegt, dass Migrationskunden den Monat, in dem Sie Migrieren würden, noch bei der ImproWare bezahlen würden und erst der Folgemonat dann bei der QuickLine. Das heisst also: wer im März migriert hatte, für den darf die InterGGA das Internet- und/oder Telephonie-Abo erst ab April verrechnen. Vom Kunden, dessen Rechnung uns vorliegt, wissen wir, dass aus mehreren Gründen die Migration gar nicht im Februar hatte stattfinden können, sondern frühestens im März. Auf der Rechnung prangt aber tageweiser Anteil für die Abogebühr für den Monat März. Rechnet man das auf den ganzen Monat hoch, so ergibt sich der Betrag für das entsprechende Abo. Dies widerspricht aber dem, was versprochen worden war.

Interessant ist die Bemerkung auf der ersten Seite der Rechnung:

FÜR EHEMALIGE IMPROWARE/INTERGGA KUNDEN:
Sollten Sie erst ab Februar 2015 auf die neuen interGGA/Quickline Internet, Telefon und/oder Kombi-Produkte gewechselt haben, bitten wir Sie, zu beachten, dass Ihnen diese Dienstleistungen bis einschliesslich 31. März 2015 durch die ImproWare AG verrechnet werden.
Davon ausgenommen sind/ist:
– Gesprächskosten
– etwaige PayTV-Abonnemente
– sämtliche Kosten in Zusammenhang mit Mobiltelefonabonnementen
– die Setup-Gebühr für Ihr WLAN-Modem, sofern Sie sich für ein WLAN-Modem entschieden haben

1. Bei den Gesprächskosten gilt es natürlich zu beachten, dass diese nur dann anfallen würden, wenn kein Flat-Rate-Abo gelöst worden war.
2. PayTV wurde ja schon in der ersten Hälfte des Jahres 2014 umgestellt; seither ist das natürlich an InterGGA/QuickLine zu entrichten.
3. Dass nun sämtliche Kosten im Zusammenhang mit Mobiltelephonabonnementen (wenn man's genau nimmt, heisst das: auch die Grundgebühr) – anders als bei den reinen Internet-Abos – doppelt bezahlt werden sollen, widerspricht wiederum den Abmachungen. Das würde ins selbe Muster passen, dass jene Kunden, die schon bei der ImproWare ein Internet-Abo für Fr. 25.–/Mt. hatte, für dieses nun weiterhin nur Fr. 25.–/Mt. bezahlen müssen (die Gemeinde subventioniert die Fr. 10.–/Mt.; das Abo würde bei QL ja Fr. 35.–/Mt. kosten); wer aber dasselbe Abo in Kombination mit Telephonie hatte, erhält diese Subvention nicht. In der Konsequenz müsste das dann heissen: wer nur Internet abonniert hat, der bezahlt bis Ende März sein Abo bei der ImproWare und ab April bei der QuickLine. Wer hingegen Internet mit Telephonie abonniert hat, der soll also ab dem Zeitpunkt der Migration die gesamte Abo-Gebühr doppelt bezahlen – nämlich bis Ende März bei der ImproWare, und ab Migrationszeitpunkt auch bei der QuickLine; und wer schon im Februar oder März migriert hatte, der soll nun diese Zeit bis Ende März doppelt bezahlen (sowohl an ImproWare, als auch an QuickLine). Die hier vorliegende Rechnung würde genau das bestätigen.
4. Für die WLAN-Kabelmodems (mit Router) gibt es Ausnahmefälle, die nicht erwähnt sind.

Die InterGGA hatte dieser Tage schon wieder eine Medienmitteilung herausgegeben (dazu später mehr) und darin "klargestellt", dass sie immer sehr zurückhaltend und vor allem sachlich und korrekt über die Migration und die Umstände informiert hätten. Die hier vorliegende Rechnung ist nur ein weiteres Beispiel, wie diese "Klarheit" aussehen soll. Wer also in diesen Tagen eine Rechnung erhält, sollte diese sehr genau anschauen und prüfen, was da in Rechnung gestellt werden soll und ob das gerechtfertigt ist und den Abmachungen entspricht.

Märchenstunde – die wievielte eigentlich?

Am Samstag hatte die BaZ ausführlich über das Thema der Providermigration berichtet und dabei auch auf die politische Dimension hingewiesen. Und wie wir die InterGGA-Chefetage inzwischen ja kennen, dauerte es nicht lange, bis eine Medienmitteilung zur Klarstellung bereitgestellt worden war. Eine detaillierte Analyse ist bei uns noch in Bearbeitung.

Vorweg nur mal soviel: laut InterGGA-Statuten haben die Gemeindevertreter als Aktionäre nicht viel mehr als die Kompetenz, den Verwaltungsrat zu wählen und die Statuten zu genehmigen (und die Rechnungen abzunicken). In der jetzigen Konstellation (mit den jetzigen Statuten) dürfen die Aktionäre also nicht einmal einem Providerwechsel, der vom Verwaltungsrat angeordnet würde, widersprechen; denn die Aktionäre haben keinerlei Kompetenz bei der Firmenstrategie der InterGGA. Das einzige, was die Aktionäre tun könnten, wäre, den Verwaltungsrat abzusetzen. Etwas an der Strategie des VR zu ändern dürfen sie nicht – es sei denn, sie würden die Statuten dahingehend ändern, dass sie etwas zu melden hätten (oder zumindest gewisse strategische Entscheide genehmigen müssten). Auch dazu später mehr ...

Ein Beitrag über den Wortlaut der Anträge und die Beschwerden beim Regierungsrat ist ebenso in Bearbeitung und noch nicht ganz soweit ...


17.05.2015

Die InterGGA-Chef-Etage bröckelt ...

Gestern war in der BaZ zu lesen, dass Karl Schenk als Verwaltungsratspräsident für eine Wiederwahl nicht mehr zur Verfügung stehe. Das ist nicht der erste Abgang – Ende 2014 hatte schon Lucas Wyss sein Amt als Verwaltungsrat niedergelegt. Damit dürften mögliche Ambitionen von Herrn Schenk auf ein VR-Mandat bei der QuickLine wohl auch hinfällig geworden sein.

In Arlesheim tut sich was ...

Da in Arlesheim das Kabelnetz nicht der Gemeinde, sondern einer Genossenschaft gehört, ist es auf der politischen Ebene gar nicht möglich, die Mitsprache der Einwohner bei strategischen Entscheiden wie der Providerwahl herbeizuführen. Dies muss innerhalb der Genossenschaft bewerkstelligt werden. Nun tut sich dahingehend endlich auch etwas konkretes.

Die Sache ist etwas knifflig, müssen doch mind. 10% der Genossenschafter angesprochen werden, um die Durchführung einer ausserordentlichen Generalversammlung zu verlangen. An einer GV kann dann einiges beschlossen werden – so z.B. eine Statutenänderung, die verlangen würde, dass ein Provider von den Genossenschaftern genehmigt werden muss; es könnte sogar auch die Genossenschaftsleitung neu bestellt werden – oder es könnten direkt umsetzbare praktische Vorgaben beschlossen werden. Das Problem dabei: die Genossenschaftsleitung muss zwar bekanntgeben, wieviele Genossenschafter es insgesamt sind – wer das aber ist, rückt sie (u.a. auch aus Datenschutzgründen) nicht heraus. Die Aktivisten müssen somit mit öffentlichen Aufrufen genügend Genossenschafter ansprechen, die dann eine ausserordentliche GV verlangen können. Genossenschafter werden kann jeder, der an der GGA Arlesheim angeschlossen ist – auch jetzt noch.

Auf der Website Dometown Arlesheim des FDP-Landrats Balz Stückelberger wurde das Thema aufgegriffen – und BaZ wie BZ haben darüber berichtet. Interessierte (die allenfalls auch Genossenschafter werden wollen) wenden sich bitte an "UnserNetz" – per eMail (unserNetz@mularl.ch) oder telephonisch (061 901 11 46).

... und auch in den anderen Gemeinden tut sich was ...

In den Gemeinden, in denen ein Antrag eingereicht worden war, werden die Vorbereitungen für die Gemeindeversammlungen angegangen. Antragsteller erhalten die Möglichkeit, in der Einladung zur Gemeindeversammlung das Anliegen des Antrags zu erläutern. Hier offenbart sich aber etwas unerwartetes: es macht den Anschein, dass möglicherweise das Gemeindengesetz Lücken aufweist und die Vorgaben der Verfassung nicht zu erfüllen scheint. Da auch das wiederum eine juristisch ziemlich spitzfindige Angelegenheit ist, muss dem noch im Detail nachgegangen werden.

Spezialfall Reinach

Reinach tanzt in mehrerlei Hinsicht aus der Reihe. Nicht nur, dass Reinach als Gemeinde "ausserordentlich organisiert" ist und keine Gemeindeversammlung kennt, sondern einen Einwohnerrat – auch wurde in Reinach das Anliegen mit einer Initiative eingereicht und nicht über einen Antrag. In Reinach ist parallel noch etwas weiteres in der Vernehmlassung: einer der Einwohnerräte hatte ein Postulat eingereicht, mit dem er vom Gemeinderat wissen wollte, was ein allfälliger Ausstieg aus der InterGGA für Folgen haben würde. Dieses Postulat wurde zwar vom Gemeinderat beantwortet – zufriedengestellt hatte es die Einwohnerräte aber nicht, so dass die Vorlage an die Kommission Bau, Umwelt, Mobilität (BUM) überwiesen wurde. Diese Kommission hat in Zwischenzeit einen umfangreichen Fragenkatalog zusammengestellt; die Fragen sind nun vom Gemeinderat zu beantworten. Wenn dann die Antworten vorliegen – möglicherweise wird an einer Kommissionssitzung nochmal nachgehakt – arbeitet die Kommission dann einen Bericht aus, der dann an der Einwohnerratssitzung drankommen wird. Dieser Bericht wird dann ein Teil der Entscheidungsgrundlage im Einwohnerrat für die Initiative sein. Bis das soweit ist, wird es wohl mindestens Juni werden.

Es ist noch nicht vorbei!

Bitte im Hinterkopf behalten: das Anliegen der Anträge resp. der Initiative ist die Mitsprache der Einwohnerschaft bei der Providerwahl – und das ist ein langfristiges Ziel, das auch über Jahre Bestand haben soll. Die Beibehaltung der ImproWare als Provider im Kabelnetz hingegen wurde kurzfristig versucht, war aber nicht durchführbar. Wenn jedoch die Einwohner später bei der Providerwahl mitreden können, wird es auch möglich sein, wieder die ImproWare ins Boot zu holen. Mit dem Providerwechsel ist also weder die Sache erledigt, noch schon alles gegessen – im Gegenteil: die eigentliche politische Arbeit läuft erst richtig an.


07.05.2015

In Grellingen sind die Anträge noch nicht reif für die Gemeindeversammlung

Eigentlich sieht das Gesetz vor, dass Anträge gem. §68 des Gemeindegesetzes innert eines halben Jahres zu traktandieren sind. In Grellingen – wie in weiteren vier Gemeinden auch (Bottmingen, Oberwil, Pfeffingen und Duggingen) – sind noch Beschwerden beim Regierungsrat hängig, welcher Wortlaut überhaupt der Gemeindeversammlung vorgelegt werden kann. Bis dies geklärt und bereinigt ist, ist es problematisch, einen Antrag zu traktandieren, da die Einwohnerschaft ja wissen muss, worüber sie eigentlich abstimmt. Da zudem jede Vorlage, die an einer Gemeindeversammlung traktandiert wird, auch eine gewisse Vorbereitungszeit benötigt, ist die Zeit in Grellingen bis zur GV vom 19. Mai schlicht zu kurz. Die Verzögerungen sind in diesem Falle rein technisch bedingt.

Bottmingen traktandiert die Anträge, aber ein Entscheid könnte unter Vorbehalt fallen

Anders als in Grellingen hat die Gemeinde Bottmingen die Anträge zwar traktandiert; da aber auch hier noch eine Beschwerde beim Regierungsrat hängig ist, stellt die Gemeinde einen allfälligen Entscheid unter Vorbehalt. Bottmingen hat – im Gegensatz zu Grellingen – noch einen Monat länger Zeit (noch ca. 6 Wochen). Und in dieser Zeit kann noch einiges geschehen; so könnte es zeitlich auch drinliegen, dass das Beschwerdebegehren bis dann noch bereinigt werden kann und ein Entscheid gültig würde.

Therwiler Märchenstunde artet in Wortklaubereien in der Presse aus

Nette Worte ...

Eigentlich hätten es ganz nette Worte gewesen sein sollen (aber natürlich schon mit einem gewissen Augenzwinkern), mit denen der Gemeindepräsident am vergangenen 29.04.2015 die Presse begrüßt hatte: er bedankte sich im voraus für ausgewogene Berichterstattung. Was daraufhin aber nicht zu überhören war, war ein leicht hämisch anmutendes Gekicher und Raunen, das sogleich durch die Ränge der anwesenden Bevölkerung ging. Das verhieß nichts gutes – und wie sich inzwischen zeigt, kam es wirklich übel ...

Nun – an der Versammlung hielt Reto Wolf, seineszeichens nicht nur Gemeindepräsident von Therwil, sondern auch "Sprecher" der InterGGA-Gemeinden (aber wie er betonte, wollte er das nicht als "Fürsprecher" verstanden wissen), eine ausführliche Darstellung, mit was für Folgen die Einwohner von Therwil zu rechnen hätten, wenn die Anträge angenommen würden. Dabei wurde ganz tief in die Trickkiste gegriffen – und es wurden Drohszenarien aufgebaut, von denen der Gemeinderat wohl selbst genau weiß, dass sie gar nie stattfinden werden.

Wortgetreue Umsetzung?

Etwas fiel dabei auf: gerade im Hinblick darauf, dass es sich gar nicht um eine Abstimmung über die Anträge selbst ging, sondern nur darum, ob die Anträge überhaupt der Gemeindeversammlung im Juni zur Abstimmung vorgelegt werden sollen, holte der Gemeinderat mit einem doch ziemlich fragwürdigen Argument aus: er betonte, dass er verpflichtet sei, den Antrag wörtlich zu nehmen und die Folgen daraus darzulegen. Jedoch sind in mehreren weiteren Gemeinden Beschwerden am laufen, die den Wortlaut der Anträge betreffen. Mehrere Gemeinden stellen sich auf den Standpunkt, dass die Anträge gar nicht wortgetreu umgesetzt werden könnten.

Das heiß also: ob der Antrag überhaupt wörtlich umgesetzt werden kann, steht gar noch nicht fest – und es wäre eigentlich Aufgabe des Gemeinderats, zuerst zu klären, in welcher Form und in welchem Wortlaut der Antrag überhaupt umsetzbar ist, bevor er diesen der Bevölkerung vorlegt – und sei es nur zur Erheblicherklärung. Es stellt sich nun die Frage, ob es als "ungenügende Vorbereitung der Gemeindeversammlung" gewertet werden könnte, diese Abklärungen noch gar nicht vorgenommen zu haben und stattdessen der Einwohnerschaft Worst-Case-Szenarien zu unterbreiten. Eine "ungenügende Vorbereitung einer Gemeindeversammlung" wäre ein valabler Grund für eine Stimmrechtsbeschwerde.

Konsens bei der Darstellung von Herrn Wolf?

Nicht nur die Präsentation von Herrn Wolf, sondern auch das Einladungsschreiben selbst waren mit einigen Argumenten versehen, über die alles andere als Konsens besteht, dass sie wirklich wie dargestellt zutreffen. Es stellt sich zudem auch die Grundsatzfrage, ob es in so einem gewichtigen Fall überhaupt statthaft ist, die Bevölkerung über Erheblichkeit abstimmen zu lassen. Aber offenbar besteht nicht einmal Konsens darüber, was "Erheblichkeit" resp. eine "Erheblicherklärung" in diesem Zusammenhang wirklich bedeuten soll – und das wird sogar in der Presse breitgetreten.

Ein Blick ins Gemeindengesetz offenbart, dass ein Antrag eines Stimmberechtigten laut §68 auf zwei Arten abgearbeitet werden kann: zum einen kann der Gemeinderat direkt eine Vorlage ausarbeiten und der Gemeindeversammlung unterbreiten. Er kann zum anderen aber auch zuerst auf eine Vorlage verzichten und vorerst die Bevölkerung fragen, ob sie das Thema für so gewichtig erachtet, dass die Gemeindeversammlung darüber befinden können soll. Mit letzterem soll vermieden werden, dass irgendwelche Partikulärinteressen, die oftmals so gut wie nur den Antragsteller selbst oder sein kleineres Umfeld betreffen, zu einem aufwendigen Verfahren führen und dafür dann der Steuerzahler geradestehen soll – schon gar, wenn von Anfang an durchscheinen könnte, dass so ein Antrag möglicherweise kaum eine Chance auf Zustimmung haben würde. Wenn jedoch der Gemeinderat das Anliegen von sich aus für so gewichtig erachtet, dass er keine Bedenken hat, dass es einen namhaften Teil der Bevölkerung betreffen könnte, arbeitet er direkt eine Vorlage aus, die er in der Sache selbst der Gemeindeversammlung vorlegt. Der Gemeinderat erachtet den Antrag somit als "erheblich".

"Erheblicherklärung" vs.  "erheblich erklären" – oder einfach nur " Klärung der Erheblichkeit"?

Nun hat sich ein Streit entbrannt, unter welchen Umständen ein Antrag als erheblich "erklärt" werden dürfe. Denn der übliche Wortlaut der "Erheblicherklärung" wird nur dann gebraucht, wenn die Gemeindeversammlung zur Frage der Erheblichkeit eines Antrags befragt wird. Der Gemeinderat von Therwil wehrt sich gegen den Wortlaut, dass ein Antrag "erheblich erklärt" werde, wenn es der Gemeinderat selbst ist, der feststellt, dass für ihn ein Antrag erheblich sei (und die Klärung der Erheblichkeit durch die Gemeindeversammlung somit unnötig, wird). Dies sind eigentlich nur Formulierungsspitzfindigkeiten – denn ob nun zu einem Antrag eine Vorlage ausgearbeitet wird, weil der Gemeinderat den Antrag als erheblich erachtet, oder weil die Gemeindeversammlung ihn in einem Entscheid für erheblich befindet, macht den Braten in der Substanz auch nicht feiß – denn nur zu einem erheblicher Antrag eine Vorlage traktandiert. Die Sache selbst ist also höchstens ganz am Rande nicht dieselbe.

Beschaffungswesen ...

Ein weiterer Streit ist darüber entbrannt, ob die Gemeinde Therwil die Providerwahl nach dem Beschaffungsgesetz ausschreiben müsse oder nicht. Dieses Thema hat eine Vorgeschichte: als die InterGGA beschlossen hatte, den Provider neu zu evaluieren, hatte sie das in einer ersten Runde über eine öffentliche Ausschreibung gemacht. Im Hinblick drauf, dass sie zwar eine AG ist, aber den Gemeinden gehört, ging sie von der Annahme aus, dass eine Providerevaluation dem Beschaffungsgesetz unterstehen könnte. Diese Ausschreibung endete jedoch in einem Gerichtsverfahren – mit der Feststellung, dass die InterGGA gar nicht an ein öffentlichen Ausschreibungsverfahren gemäß Beschaffungsgesetz gebunden sei. Der Grund dafür sei, dass die InterGGA – und somit das Kabelnetz – nicht die Grundversorgung betreffe. Laut BAKOM müsse im Telekommunikationsbereich ausschließlich bei der Grundversorgung gemäß den Regeln des Beschaffungswesens ausgeschrieben werden – und zur Abdeckung der Grundversorgung hat sich ausschließlich die Swisscom bereiterklärt. Alle anderen Telekommunikationsanbieter betreffen somit nicht die Grundversorgung – und müssen somit auch nicht gem. Beschaffungswesen ausschreiben.

"Das Kabelnetz muss für mindestens ca. ein halbes Jahr abgestellt werden ..."

Was bei Therwil jedoch zu beachten ist: würde die Gemeinde bei der InterGGA aussteigen, würde die Signallieferung zur Gemeindeangelegenheit – und für Gemeindeangelegenheiten über einem bestimmten Schwellenwert gelten laut einem Gemeindereglement die Bestimmungen der öffentlichen Beschaffung. Dieses Detail per se war aber nicht der springende Punkt – sondern, dass der Gemeinderat der Bevölkerung auftischte, die Zustimmung zu den Anträgen würde bedeuten, dass in Therwil mindestens für ca. ein halbes Jahr das Kabelnetz abgestellt werden müsste. Der Gemeindepräsident weiß selbst ganz genau, dass dies so nicht der Fall sein wird – denn eine Übergangslösung wird sich auf jeden Fall finden lassen; der Gemeinderat hat auch den Auftrag, sofort nach Entscheid für eine Übergangslösung besorgt zu sein. Sowohl in Binningen, wie auch in Dornach war der Wechsel ohne (wesentlichen) Unterbruch erfolgt. NB: ein Ausfall von ca. einer halben Stunde lässt sich rein technisch nicht vermeiden (da ein paar Kabel umgesteckt werden müssen) – dies ist aber nicht als eigentlicher Unterbruch zu werten.

Schon wieder Stimmrechtsbeschwerden

Da der Entscheid mit einer anfechtbaren Drohkulisse erfolgt ist, haben mehrere Stimmrechtsbeschwerden ihren Weg nach Liestal gefunden.


Aktualisierte Übersicht über den Stand der Anträge in den verschiedenen Gemeinden:

Seit der letzten Übersicht vom 30. April haben sich wiederum einige Änderungen ergeben:

• In Bottmingen, Oberwil, Pfeffingen, Grellingen und Duggingen sind Beschwerden beim Regierungsrat hängig: dabei geht es um den Wortlaut, der dann der Gemeindeversammlung vorgelegt werden wird.
• In Therwil hat die Gemeindeversammlung Erheblichkeit abgelehnt; da die Darstellung des Gemeinderats möglicherweise auf falschen Darstellungen beruhen könnte, wurde eine Stimmrechtsbeschwerde eingereicht – der Entscheid ist somit noch nicht definitiv
• In Aesch ist der Antrag vom bisherigen Antragsteller zwar zurückgezogen worden – von einer anderen Person ist aber ein ähnlichlautender Antrag nachgereicht worden; der Antrag wie in den anderen Gemeinden steht noch in Detailausarbeitung, da kleine Änderungen notwendig sind.
• Stimmrechtsbeschwerden waren bisher in Ettingen (Nr. 1, Nr. 2), Therwil (Nr. 3), Bottmingen (Nr. 4) und Oberwil (Nr. 5) eingereicht worden – und zwar wegen Nichttraktandierung der Anträge noch zu jener Zeit, in der die ImproWare noch im Netz ist (resp. Verschiebung oder Streichung des Termins der Gemeindeversammlung). Da eine korrekte Einladung zu einer Gemeindeversammlung ohnehin nicht mehr möglich gewesen wäre, wurden diese abgewiesen.
• In Therwil ist von mehreren Einwohnern eine weitere Stimmrechtsbeschwerde (Nr. 6) (diesmal wegen Desinformation durch den Gemeinderat an der Gemeindeversammlung) eingereicht worden. Sollte diese gutgeheißen werden, wäre Therwil wieder mit dabei – ansonsten ist die Sache in Therwil definitiv gelaufen.
• In Grellingen reichte die Zeit zur Vorbereitung für die GV vom 19.05.2015 nicht mehr – die Traktandierung erfolgt somit erst am 30.09.2015 (oder ev. erst am 09.12.2015, sollte dei GV vom 30. Sept. gar nicht stattfinden).

(Nummern hinter den Gemeindenamen: Nummer der Stimmrechtsbeschwerden)

  Übersicht 4 vom 07.05.2015 Bottmingen4 Oberwil5 Therwil3, 6 Ettingen1, 2 Aesch Pfeffingen Grellingen Duggingen
0 Antrag datiert vom 08.12.2014 27.11.2014 15.12.2014 27.11.2014 24.11.2014 28.11.2014 25.11.2014 25.11.2014
1 in Gemeinde eingetroffen am 08.12.2014 27.11.2014 15.12.2014 27.11.2014 26.11.2014 01.12.2014 28.11.2014 27.11.2014
2 verkündet an GV am 08.12.2014 11.12.2015 15.12.2014 08.12.2014 27.11.2014 16.12.2015 10.12.2014 10.12.2014
3 Erheblichkeit (an GV vom) anerkannt anerkannt 29.04.2015 ... (–) ... ... ...
4 Gewährung Rechtlichen Gehörs 20.01.2015 24.03.2015 (†) 18.12.2014 (–) 27.01.2015 03.02.2015 11.02.2015
5 Wahrnehmung Rechtlichen Gehörs 05.02.2015 02.04.2015 (†) (05.01.2015) (–) 05.02.2015 18.02.2015 25.02.2015
6 Beschwerdefähige Verfügung 05.03.2015 13.04.2015 (†) ... (–) 05.03.2015 31.03.2015 04.04.2015
7 ggf. Beschwerde an Regierungsrat 16.03.2015 27.04.2015 (†) ... (–) 16.03.2015 17.04.2015 13.04.2015
8 Entscheid des Regierungsrats ... ... (†) ... (–) ... ... ...
9 ggf. Weiterzug ans Kantonsgericht ... ... (†) ... (–) ... ... ...
10 Entscheid des Kantonsgerichts ... ... (†) ... (–) ... ... ...
11 ggf. Weiterzug ans Bundesgericht ... ... (†) ... (–) ... ... ...
12 Entscheid des Bundesgerichts ... ... (†) ... (–) ... ... ...
13 ggf. Neubeurteilung durch Kantonsgericht ... ... (†) ... (–) ... ... ...
  Traktandierung zu erwarten an GV vom 17.06.2015 18.06.2015 24.06.2015 18.06.2015 23.06.2015 24.06.2015 (n.k.A.) 10.06.2015
  Zeit (n.k.A.) 20:00 h 20:00 h (n.k.A.) 20:00 h 20:00 h (n.k.A.) 19:30 h
  Ort Aula
Schulhaus
Burggarten
Wehrlin-
halle
MZH MZH
Hintere
Matten
MZH
Löhren-
acker
MZH
Byfang-
weg 1
Gemeinde-
saal
Aula
Schulhaus
Ameise

Beschwerden oder Weiterzug an obere Gerichtsinstanzen werden keinesfalls angestrebt, lassen sich aufgrund der komplexen Angelegenheit nicht immer vermeiden. Sie sind hier nur der Vollständigkeit halber bis ganz nach oben aufgeführt. Es liegt in der Natur der Sache, dass die Rechtsauslegung im konkreten Fall in vielerlei Hinsicht "hochwertiges Juristenfutter" ist, das aufgrund der mehrschichtigen Konstruktion mit mehreren Verträgen über verschiedenen Ebenen ohne genaues Hinsehen einiges an Auslegungsspielraum zuzulassen scheint. Reinach ist dieser Auflistung nach wie vor nicht dabei, da dort alles etwas anders läuft; dort ist ein Postulat noch in der Vernehmlassung.


06.05.2015

Hinweise in eigener Sache

Heute im Verlauf des morgens gab es einen kleinen Ausfall der Website, der aber wieder bereinigt ist. Auch wenn hier momentan noch nicht viel zu lesen ist, wird sich das demnächst noch ändern. Und bitte eine kleine, aber gewichtige Korrektur beachten: die nächste Gemeindeversammlung in Grellingen findet am 19.05.2015 statt (und nicht wie hier fälschlicherweise notiert am 29.05.2015).


30.04.2015

In Therwil gewinnt die Angstmacherei ...

In Therwil war gestern Gemeindeversammlung – und der Antrag zur Providerwahl durch die Bevölkerung nahm mehr als die Hälfte der gesamten Veranstaltung in Beschlag. Wie schon berichtet ging es eigentlich noch gar nicht um die Abstimmung über die Anträge selbst, sondern nur darum, ob Therwil überhaupt die Möglichkeit erhalten soll, im Juni in der Substanz über die Anträge zu befinden und der stimmberechtigten Einwohnerschaft die Oberhoheit bei der Providerwahl in ihrem Kabelnetz zu geben (wie dies in weiteren Gemeinden möglich werden könnte).

Nach ausführlicher Darlegung des Gemeinderats, dass bei Annahme der Anträge angeblich mehr als ein halbes Jahr lang das Kabelnetz abgestellt werden müsste (wobei der Gemeinderat wohl selbst genau weiss, dass das auch unter widrigsten Umständen nie der Fall sein wird – abgesehen davon er ohnehin den Auftrag hat, dies zu verhindern), wurde nach reger Diskussion den Anträgen keine Erheblichkeit zugemessen. Damit wird Therwil im Juni nicht – wie weitere Gemeinden – in der vorgelegten Form darüber abstimmen können, ob die Bevölkerung bei der Providerwahl das letzte Wort haben kann. Aus der Diskussion wurde aber sichtbar, dass das Thema auch in Therwil nicht gänzlich vom Tisch sein dürfte, war doch die Mehrheit der recht ausführlichen Voten für Mitsprache – und somit eigentlich für Erheblichkeit für die Sache. In seiner Darlegung hatte der Gemeinderat sogar versprochen, dass eine derart misslungene Migration nie mehr stattfinden soll. Wie er das dann konkret bewerkstelligen will, bleibt aber sein Geheimnis.

Mit 103 gegen und 88 für Erheblichkeit bei 11 Enthaltungen (das entspricht 52.92% dagegen und 46.07% dafür) war das Abstimmungsresultat zwar klar, aber alles andere als überwältigend; somit bleibt die Frage offen, was der Gemeinderat nun daraus macht. Wie wenn nichts gewesen wäre einfach zur Tagesordnung überzugehen kann er sich wohl kaum leisten, sonst könnte das Thema in anderer Form wieder auftauchen. NB: unter Berücksichtigung aller Stimmen (inkl. der Enthaltungen) wird erkennbar, dass nur gerade eine hauchdünne Mehrheit von 50.99% der Stimmenden gegen Erheblichkeit votiert hatte, 43.56% waren dafür und 5.44% enthielten sich der Stimme.

Was für das Resultat (das der Mehrheit der Diskussionsvoten widerspricht) ausschlaggebend gewesen war, ist nicht ganz einfach zu beurteilen. Die – möglicherweise sogar unlautere – Drohkulisse, das Kabelnetz würde mindestens ein halbes Jahr abgestellt, dürfte nicht ohne Wirkung geblieben sein. Ob diese Argumentation überhaupt zulässig ist, müsste wohl von höherer Stelle beurteilt werden. Die Voten in der Diskussion waren mehrheitlich für die Mitsprache der Einwohnerschaft bei der Providerwahl – und zwar auch aus grundsätzlichen Überlegungen: das Netz gehört der Gemeinde, und somit auch den Einwohnern – anders, als dies bei der Swisscom der Fall ist.

Das Hauptproblem bei der ganzen Sache ist, dass diese Mitsprache in der derzeitigen Konstellation nicht ohne Ausstieg aus der InterGGA bewerkstelligt werden kann – und viele wollten wohl keinen Scherbenhaufen riskieren, nachdem ihnen vom Gemeinderat der Teufel in personam an die Wand gemalt worden war. In so einer Konstellation wäre eigentlich der Gemeinderat gefordert, einen griffigen Gegenvorschlag zu präsentieren, der zwar mindestens eine gewisse Beteiligung der Stimmbevölkerung (wenn nicht unbedingt gleich direkte Mitsprache) bei strategischen Entscheiden beim Kabelnetzbetreiber zugestehen würde – um eine Kündigung der Verträge zu vermeiden. Die Ausarbeitung eines Gegenvorschlags wies der Gemeindepräsident jedoch in hohem Bogen von sich ...

Auch wenn sich die Therwiler Einwohner in Sachen Kabelnetz selbst entmündigt und ins "out" gesetzt haben, stehen noch einige weitere Entscheide an – die Sache insgesamt ist also noch lange nicht gegessen ...

Aktualisierte Übersicht über den Stand der Anträge in den verschiedenen Gemeinden:

Seit der letzten Übersicht vom 15. April haben sich wiederum einige Änderungen ergeben:

• In Bottmingen, Oberwil, Pfeffingen, Grellingen und Duggingen sind Beschwerden beim Regierungsrat hängig: dabei geht es um den Wortlaut, der dann der Gemeindeversammlung vorgelegt werden wird.
• In Therwil hat die Gemeindeversammlung Erheblichkeit abgelehnt; da die Darstellung des Gemeinderats möglicherweise auf falschen Darstellungen beruhen könnte, ist die Erhebung einer Stimmrechtsbeschwerde in Abklärung
• In Aesch ist der Antrag vom bisherigen Antragsteller zwar zurückgezogen worden – er wird voraussichtlich aber von einer anderen Person wieder nachgereicht werden (nachdem der genaue Wortlaut vom Regierungsrat geklärt sein wird).
• Stimmrechtsbeschwerden waren bisher in Ettingen (1/2), Therwil(3), Bottmingen(4) und Oberwil(5) eingereicht worden – und zwar wegen Nichttraktandierung der Anträge noch zu jener Zeit, in der die ImproWare noch im Netz ist (resp. Verschiebung oder Streichung des Termins der Gemeindeversammlung). Da eine korrekte Einladung zu einer Gemeindeversammlung ohnehin nicht mehr möglich gewesen wäre, wurden diese abgewiesen.
• In Therwil ist eine weitere Stimmrechtsbeschwerde(6) (diesmal wegen Desinformation durch den Gemeinderat an der Gemeindeversammlung) in Vorabklärung. Sollte diese noch eingereicht und gutgeheissen werden, wäre Therwil wieder mit dabei – ansonsten ist die Sache in Therwil gelaufen.

(Nummern hinter den Gemeindenamen: Nummer der Stimmrechtsbeschwerden)

  Übersicht 3 vom 30.04.2015 Bottmingen4 Oberwil5 Therwil3,(6) Ettingen1, 2 Aesch Pfeffingen Grellingen Duggingen
0 Antrag datiert vom 08.12.2014 27.11.2014 15.12.2014 27.11.2014 24.11.2014 28.11.2014 25.11.2014 25.11.2014
1 in Gemeinde eingetroffen am 08.12.2014 27.11.2014 15.12.2014 27.11.2014 26.11.2014 01.12.2014 28.11.2014 27.11.2014
2 verkündet an GV am 08.12.2014 11.12.2015 15.12.2014 08.12.2014 27.11.2014 16.12.2015 10.12.2014 10.12.2014
3 Erheblichkeit (an GV vom) anerkannt anerkannt 29.04.2015 ... ... ... ... ...
4 Gewährung Rechtlichen Gehörs 20.01.2015 24.03.2015 18.12.2014 ... 27.01.2015 03.02.2015 11.02.2015
5 Wahrnehmung Rechtlichen Gehörs 05.02.2015 02.04.2015 (05.01.2015) ... 05.02.2015 18.02.2015 25.02.2015
6 Beschwerdefähige Verfügung 05.03.2015 13.04.2015 ... ... 05.03.2015 31.03.2015 04.04.2015
7 ggf. Beschwerde an Regierungsrat 16.03.2015 27.04.2015 ... ... 16.03.2015 17.04.2015 13.04.2015
8 Entscheid des Regierungsrats ... ... ... ... ... ... ...
9 ggf. Weiterzug ans Kantonsgericht ... ... ... ... ... ... ...
10 Entscheid des Kantonsgerichts ... ... ... ... ... ... ...
11 ggf. Weiterzug ans Bundesgericht ... ... ... ... ... ... ...
12 Entscheid des Bundesgerichts ... ... ... ... ... ... ...
13 ggf. Neubeurteilung durch Kantonsgericht ... ... ... ... ... ... ...
  Antrag wird traktandiert an GV vom 17.06.2015 18.06.2015 24.06.2015 18.06.2015 23.06.2015 24.06.2015 19.05.2015 10.06.2015
  Zeit (n.k.A.) 20:00 h 20:00 h (n.k.A.) 20:00 h 20:00 h (n.k.A.) 19:30 h
  Ort Aula
Schulhaus
Burggarten
Wehrlin-
halle
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Hintere
Matten
MZH
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acker
MZH
Byfang-
weg 1
Gemeinde-
saal
Aula
Schulhaus
Ameise

Beschwerden oder Weiterzug an obere Gerichtsinstanzen werden keinesfalls angestrebt, lassen sich aufgrund der komplexen Angelegenheit nicht immer vermeiden. Sie sind hier nur der Vollständigkeit halber bis ganz nach oben aufgeführt. Es liegt in der Natur der Sache, dass die Rechtsauslegung im konkreten Fall in vielerlei Hinsicht "hochwertiges Juristenfutter" ist, das aufgrund der mehrschichtigen Konstruktion mit mehreren Verträgen über verschiedenen Ebenen ohne genaues Hinsehen einiges an Auslegungsspielraum zuzulassen scheint. Reinach ist dieser Auflistung nach wie vor nicht dabei, da dort alles etwas anders läuft; dort ist ein Postulat noch in der Vernehmlassung.


24.04.2015

... die Lesart einer kleinen Nachricht ...

Nicht nur der BiBo (siehe den Eintrag vom 26.03.2015) greift mal daneben (damals mit der nicht ganz korrekten Schreibweise des Namens InterGGA nur auf die harmlose Art); auch hier muss nachkorrigiert werden – und zwar inhaltlich. Die kleine Nachrichten-Meldung in der BaZ vom 15.04.2015 – auch wenn nur kurz und unscheinbar – hatte es in sich: sie konnte auf mehrere Arten gelesen werden. Einerseits war es eine reine Kurzinformation auf Basis der Medienmitteilung der Gemeinde Reinach, dass eine Beschwerde im Zusammenhang mit einer Einzelinitiative vom Regierungsrat abgewiesen worden sei. Somit habe das Volk bei der Providerwahl nicht mitzuentscheiden. Soweit so richtig. 

Jedoch: zum einen beschreibt das (nur) den jetzigen Zustand – und zum anderen wird dabei einiges ausgeblendet. Der geneigte Leser, der im Hinterkopf hat, dass doch kürzlich eine Initiative zustandegekommen war, könnte dazu verleitet werden, daraus den Schluss zu ziehen, dass es jene Initiative vom Dezember sein könnte, die nun erledigt sei. Die ist wohl einigen Lesern passiert – doch dem ist mitnichten so, da diese beiden unterschiedlichen Initiativen ja zwei verschiedene Angelegenheiten sind. Mit dieser Erkenntnis war der hier zum 15.04.2015 verfasste Text einer Überarbeitung zu unterziehen, da die BaZ durchaus richtig berichtet hatte – aber eben ziemlich kurz, was zu falschen Schlüssen hatte verleiten können.

Es gab keinen Wohnortwechsel – die Wohnortangabe im BiBo ist falsch! 

Im BiBo von gestern (Seite 23 – Spalte 4 von 5) hat die dortige Redaktion den Leserbriefschreiber kurzerhand zu einem Therwiler gemacht. Dem ist aber nicht so – er ist nach wie vor (wie hier im Impressum nachzulesen) in Oberwil stimmberechtigt! Beim Einreichen des Leserbriefs wurde kein Wohnort angegeben – es wurde nur darum gebeten, den Leserbrief auf der Seite von Therwil abzudrucken – was auch erfolgt war. Der BiBo hat dann einfach den betreffenden Ort zum Wohnort gemacht ...

Die Gemeinde Therwil lädt zur Gemeindeversammlung ein 

Die Frühlingsgemeindeversammlung findet in Therwil – wie auch in den meisten Gemeinden – üblicherweise im März statt. In diesem Jahr wurde sie aber auf Ende April verschoben. Über die Gründe für die Verschiebung wurde auch schon spekuliert; es ist nicht von der Hand zu weisen, es den Eindruck machen kann, dass auch unser Antrag mitentscheidend gewesen sein könnte, um so zu verhindern, dass der Antrag nicht mehr in jener Zeit traktandiert werden kann, solange die ImproWare noch im Kabelnetz ist. Aber lassen wir die Spekulationen Spekulationen sein: am 29.04.2015 geht es um die Sache – wobei: nein, es geht noch gar nicht um die Sache selbst – es geht nur darum, ob die Sache dann im Juni Sache sein darf (und dann das Volk darüber befinden darf), oder ob das ganze möglichst ohne zur Sache zu kommen schon in der Versenkung verschwinden soll.

Ein ausführlicher Kommentar zur Einladung zur Gemeindeversammlung ist noch in Bearbeitung, aber noch nicht ganz publikationsreif. Er sollte heute abend oder spätestens morgen hier zu lesen sein.


15.04.2015 – zu den Durchstreichungen und Anfügungen (kursiv) siehe 24.05.2015

Einzelinitiative vom Oktober in Reinach: BaZ greift mit Fehlinformation vor! berichtet kurz ...

In der heutigen BaZ steht zu lesen, dass das Volk nun doch nicht über die Providerwahl werde entscheiden können kann, da eine Beschwerde gegen den Gemeinderatsbeschluss bzgl. einer Einzelinitiative in Reinach abgewiesen worden sei wurde. Diese Meldung ist nur halbrichtig und ziemlich aus dem Zusammenhang gerissen – und kann in der Quintessenz schlicht falsch verstanden werden!

Bei der genannten Einzelinitiative handelt es sich um jenes Anliegen, das Ende Oktober (parallel zu den beiden Anträgen in Bottmingen und Therwil) eingereicht worden war, als klar wurde, dass in Reinach die erste Unterschriftensammlung nicht als Initiative wird eingereicht werden können. Um noch zu retten, was eigentlich ohnehin nicht mehr zu retten war, wurde noch eine Einzelinitiative eingereicht, die ein Reglement zur Providerwahl verlangte – und zwar ohne Ausstieg aus der InterGGA. Im Verlauf des Novembers kristallisierte es sich dann heraus, dass diese Einzelinitiative ohnehin zum scheitern verurteilt sein wird, da sie falsch formuliert war. Ohne Ausstieg aus der InterGGA ist das verlangte "Reglement zur Providerwahl durch die Einwohner" gar nicht möglich; die Einzelinitiative verlangte aber keinen Ausstieg.

Die Schlussfolgerung der BaZ, dass das Volk nicht werde über die Providerwahl abstimmen können kann, ist in diesem Zeitpunkt schlicht falsch und verfrüht zwar richtig, bildet aber nur den momentanen Zustand ab und bedeutet, dass jene abgewiesene Einzelinitiative dazu auch kein brauchbares Instrument war, um das zu ändern – denn die "echte", "richtige" und auch gültige Initiative (vom 16. Dezember) wurde viel später eingereicht und ist gar noch nicht abstimmungsreif. Die Abweisung der hier vorliegenden Beschwerde heisst nur soviel, dass der erste Anlauf (ohne Ausstieg aus der InterGGA) eben nur ein Holzweg war. Die gültige Initiative ist noch nicht soweit – und die Anträge in den Gemeinden auch nicht. Ob das Volk also über die Providerwahl wird abstimmen können, steht also noch überhaupt nicht fest. Da muss noch einiges vorbereitet werden, bis das überhaupt zur Entscheidung kommt.

Auf der Reinacher Gemeindewebsite hingegen steht es etwas ausführlicher geschrieben – und dem kann so auch nicht widersprochen werden. Morgen Donnerstag wird das auch im Wochenblatt nachzulesen sein.  

Aktualisierte Übersicht über den Stand der Anträge in den verschiedenen Gemeinden:

Änderungen seit der letzten Übersicht vom 3. April sind farblich (gelb & orange) hervorgehoben (orange sind die Daten, an denen die Frist abläuft – die natürlich nicht ungenutzt bleiben wird; die werden in den nächsten Tagen auch gelb werden).

  Übersicht 2 vom 15.04.2015  Bottmingen Oberwil Therwil Ettingen Aesch Pfeffingen Grellingen Duggingen
0 Antrag datiert vom 08.12.2014 27.11.2014 15.12.2014 27.11.2014 24.11.2014 28.11.2014 25.11.2014 25.11.2014
1 in Gemeinde eingetroffen am 08.12.2014 27.11.2014 15.12.2014 27.11.2014 26.11.2014 01.12.2014 28.11.2014 27.11.2014
2 verkündet an GV am 08.12.2014 11.12.2015 15.12.2014 08.12.2014 27.11.2014 16.12.2015 10.12.2014 10.12.2014
3 Erheblichkeit (für GV vom) anerkannt anerkannt 29.04.2015 ... ... ... ... ...
4 Gewährung Rechtlichen Gehörs 20.01.2015 24.03.2015 ... 18.12.2014 ... 27.01.2015 03.02.2015 11.02.2015
5 Wahrnehmung Rechtlichen Gehörs 05.02.2015 02.04.2015 ... (23.12.2014) ... 05.02.2015 18.02.2015 25.02.2015
6 Beschwerdefähige Verfügung 05.03.2015 13.04.2015 ... ... ... 05.03.2015 31.03.2015 04.04.2015
7 ggf. Beschwerde an Regierungsrat 16.03.2015 27.04.2015 ... ... ... 16.03.2015 17.04.2015 13.04.2015
8 Entscheid des Regierungsrats ... ... ... ... ... ... ... ...
9 ggf. Weiterzug ans Kantonsgericht ... ... ... ... ... ... ... ...
10 Entscheid des Kantonsgerichts ... ... ... ... ... ... ... ...
11 ggf. Weiterzug ans Bundesgericht ... ... ... ... ... ... ... ...
12 Entscheid des Bundesgerichts ... ... ... ... ... ... ... ...
13 ggf. Neubeurteilung durch Kantonsgericht ... ... ... ... ... ... ... ...
  Antrag wird traktandiert an GV vom 17.06.2015 18.06.2015 24.06.2015 18.06.2015 23.06.2015 24.06.2015 19.05.2015 10.06.2015
  Zeit (n.k.A.) 20:00 h 20:00 h (n.k.A.) 20:00 h 20:00 h (n.k.A.) 19:30 h
  Ort Aula
Schulhaus
Burggarten
Wehrlin-
halle
MZH MZH
Hintere
Matten
MZH
Löhren-
acker
MZH
Byfang-
weg 1
Gemeinde-
saal
Aula
Schulhaus
Ameise

Beschwerden oder Weiterzug an obere Gerichtsinstanzen werden keinesfalls angestrebt, lassen sich aufgrund der komplexen Angelegenheit nicht immer vermeiden. Sie sind hier nur der Vollständigkeit halber bis ganz nach oben aufgeführt. Es liegt in der Natur der Sache, dass die Rechtsauslegung im konkreten Fall in vielerlei Hinsicht "hochwertiges Juristenfutter" ist, das aufgrund der mehrschichtigen Konstruktion mit mehreren Verträgen über verschiedenen Ebenen ohne genaues Hinsehen einiges an Auslegungsspielraum zuzulassen scheint. Reinach ist dieser Auflistung nach wie vor nicht dabei, da dort alles etwas anders läuft. Dort ist ein Postulat noch in der Vernehmlassung.

Migration nach wie vor nicht "abgeschlossen" – weiterhin ehemalige ImproWare Kunden ohne Telephon!

Die illegale "Feuerwehrübung" der InterGGA, alle am 01.04.2015 noch bei der ImproWare verbliebenen Telephonnummern zur QuickLine zu portieren, auch wenn keine entsprechende Vollmacht vorliegt, ist nach wie vor nicht bereinigt. Es gibt immer noch Kunden, deren Telephonnummer immer noch tot ist und nur der Spruch zu hören ist: "Dieser Anschluss ist momentan unterbrochen." Dies betrifft v.a. jene Kunden, denen von einem Drittanbieter die Migration für die allerersten Apriltage (noch vor Ostern) versprochen worden war.

Was offenbar auch nicht zu klappen scheint, ist die Rufnummernanzeige. Uns wurde gemeldet, dass bei eingehenden Anrufen keine Nummern (des Anrufers) angezeigt würden und so nicht erkannt werden könne, wer anruft.

Ebenso wird gemeldet, InterGGA würde seit Anfang April nur noch äusserst spärlich eMails beantworten. Sogar Abo-Anfragen von Mitte März, die eigentlich einen Unterbruchsfreien Internet-Zugang vorbereiten sollten, sind nach wie vor unbeantwortet.


10.04.2015

BAKOM: Portierung ohne Vollmacht ist unzulässig!

Die Portierung von Telephonnummern ohne entsprechende Portierungsvollmacht hat einige Wellen geschlagen. Viele Nummern wurden von Kunden zur Portierung an einen Drittanbieter freigegeben – die Portierung hätte in den ersten Apriltagen stattfinden sollen. Doch anstatt zum angekündigten Termin wieder telephonieren zu können, blieb die Leitung noch einige Tage länger tot. Was war geschehen? InterGGA hatte die am 01.04.2015 noch bei der ImproWare verbliebenen Nummern in einer Hau-Ruck-Aktion zu QuickLine transferiert – viele davon ohne entsprechende Portierungsvollmacht. Als die von den Kunden angewiesenen Drittanbieter nun die Nummer bei der ImproWare abholen wollten, war diese dort nicht mehr verfügbar – die Vollmacht erlaubte nur die Abholung bei der ImproWare. Bis dann die Nummer für den neuen Anbieter verfügbar war, um sie für den Kunden zu schalten, verging kostbare Zeit – die sich durch die Festtage zu mehreren Tagen aufsummierte.

Nach mehreren Jahren Erfahrung ist eine Portierung inzwischen keine grosse Sache mehr. Um Rivalitäten von vornherein auszuschliessen, wurde von den Telephonie-Anbietern dazu die Firma TelDaS gegründet, die sich mit der Nummernportierung befasst. Da Telephonie heutzutage von Privatfirmen angeboten wird (und nicht mehr von einem Staatsunternehmen wie der PTT damals), ist dies eine Firma nach Privatrecht (und keine Behörde). Finanziell wird sie von den grossen Telekommunikationsanbietern gespiesen, wie dies bei natürlichen Monopolfirmen üblich ist. Laut BAKOM ist eine Portierug grundlegend mit folgenden Auflagen verbunden; dabei sind die Pflichten eigentlich klar zugeordnet:

Da sich das ganze innerhalb von technisch funktionierenden Strukturen abspielt und die aufgeworfenen Problemfälle von Kunden aber vertragsrechtlicher Natur sind, unterliegen letztere nicht direkt dem Fernmelderecht, sondern dem Privatrecht. Überwachungsinstanz bei Kundenproblemen ist somit nicht das BAKOM, sondern die Ombudscom. Was aber klar ist: wenn beim Kunden Kosten entstehen, die auf unzulässige Handlungen eines Anbieters zurückzuführen sind, muss natürlich dieser Anbieter dafür geradestehen. Und eine Portierung ohne entsprechende Vollmacht ist grundlegend unzulässig. Bevor jedoch ein Fall an die Ombudscom eskaliert werden darf, muss zuerst eine Einigung mit dem Anbieter versucht werden.

In Anbetracht dessen, dass im Vorliegenden Fall die Portierung einer grösseren Anzahl Nummern ohne entsprechende Vollmacht der Versuch einer Schadensbegrenzung war, mag die Portierung ohne Vollmacht zwar schon rechtfertigbar sein – es bewegt sich aber auf derselben Stufe, wie wenn dies aus rein kommerziellen Gründen passiert wäre, wie das bei unlauter operierenden Slammer-Firmen jeweils der Fall ist. Zulässig war es somit nicht, auch wenn für die Motivation ein Auge zugedrückt werden könnte. Eine seriös arbeitende Firma operiert nicht mit solchen Methoden.

Hat also jemand in der festnetzanschlussfreien Zeit auf Mobilfunk zurückgreifen müssen und sind dabei Kosten entstanden, die bei korrekter Portierung nicht angefallen wären, so muss die InterGGA eigentlich dafür aufkommen. Diese Kosten müssen natürlich nachgewiesen werden. Mit einem entsprechenden Einzelverbindungsnachweis müsste das grundlegend möglich sein. Bitte beachten: auch bei Prepaid-Angeboten ist ein Einzelverbindungsnachweis beim Mobilfunkanbieter einforderbar – allerdings muss dieser explizit angefordert werden, wozu möglicherweise der Swisscom-/Sunrise-Shop besucht werden müsste. Ein Ausdruck eines Screenshots mit Stempel und Unterschrift des Shops müsste als Nachweis ausreichend sein.

Ebenso muss die InterGGA für Elektrikerkosten aufkommen, wenn aufgrund von mehrfachen Portierungsanträgen innert weniger Tagen der Anbieter keine Portierung ohne Elektroinstallation vornehmen will – wie das in einem im Breitband-Forum geschilderten Fall aufgeworfen wird (siehe hier und im Nachgang nochmal hier).

... wenn die Telephonleitung besetzt meldet, obwohl niemand dran ist ...

Ob die Versorgung mit Internet- und Telephonie-Dienstleistungen mit QuickLine genauso zuverlässig ablaufen wird wie bisher mit ImproWare, wird sich erst weisen müssen. In den letzten Tagen gab's u.a. in Arlesheim grössere Ausfälle; letzte Nacht war auch nicht ganz unterbruchsfrei. Und Kunden melden, dass bei ihnen manchmal nur das Besetzt-Zeichen zu hören sei, obwohl gar niemand dran ist. Da stellt sich die Frage, ob die QuickLine auch genügend Leitungskapazität zur Verfügung gestellt hat, läuft das ganze inzwischen über Biel und nicht mehr über Pratteln.


07.04.2015

Der Kunde ist schuld! ... Nö! ... Doch! ... Blabla! ... Doch, wirklich! ... Echt? – Ach, komm jetzt! ...

Polemischer Titel, oder nicht? Aber sicher doch – denn die Frage, die bei einem Unternehmen, das seine Kundschaft ernst nimmt, eigentlich gar nicht auftauchen darf – nämlich, ob die Kunden an einem Migrationsdesaster (zumindest mit)schuld seien, wurde aufgeworfen – und die gilt es, mal etwas unter die Lupe zu nehmen. 

Die Frage ist nun, wieviel wirklich an wem hängenbleibt und wieso der Kunde auch daran schuld sein soll, wenn beim Unternehmen Fehler passieren – v.a. auch hier, wenn seit dem 1. April (was bekanntlich kein Aprilscherz war) vielerorts bis über Ostern hinaus das Telephon tot bleibt – und mancherorts immer noch nicht funktioniert ... 

Wie man's dreht oder wendet – man kann's durchaus hinbiegen, dass am Kunden etwas hängenbleibt – die Frage ist nur, wie man das (ver)drehen muss, und wieviel mehr dann dennoch an der InterGGA hängenbleibt – denn am Schluss ist es so gut wie immer der Fall, dass dem Kunden nur deshalb etwas in die Schuhe geschoben werden kann, weil die InterGGA auf sein konkretes Problem nicht eingetreten war und er sich nicht "brav" verhalten haben soll. Der Kunde hat gefälligst keine Sonderwünsche zu äussern! Aber alles nur dem Kunden allein in die Schuhe schieben, kann man wohl in keinem einzigen Fall. Und schaut man die Fälle an, mit denen wir in Zwischenzeit konfrontiert wurden, dann sieht das ganze ziemlich heftig aus: den Kunden dafür verantwortlich zu machen, dass er das Kabelmodem noch nicht anschliesst, solange er keinen Vertrag in den Händen hält, hat mit seriöser Geschäftsführung nicht wirklich viel zu tun. Der Geschäftsführer persönlich hatte ja auch schon bekanntgegeben, dass die Kunden zuerst das Modem anschliessen müssten und erst später die Vertragsunterlagen erhalten würden. Wäre das möglicherweise gar "geschäftsmässige Nötigung"? Überlassen wir es den Strafrechtlern, ob so ein Tatbestand überhaupt definiert ist.

Wie schon erwähnt: einfach nur "Telephon ist tot" wäre zu einfach. Es gibt Fälle, in denen Kunden sogar befürchten, Ihre Telephonnummer zu verlieren – auch wenn sie noch einen Eintrag im Telephonbuch haben. Die Konstellationen für eine tote Telephonleitung sind vielschichtig – aber wie sehen nun Fälle aus, in denen Probleme auftraten? Diese lassen sich in verschiedene Muster bringen.

Da wäre jener Kunde, dessen ImproWare- Abo-Daten nicht in der InterGGA-Datenbank verzeichnet waren. Seine Adresse war zwar in der InterGGA-Datenbank vorhanden – aber ohne Angaben bzgl. des bisherigen ImproWare-Abos. In der Folge hatte er auch weder Angebot, noch Kabelmodem erhalten – bis er sich selbst darum bemüht hatte und ihm in den ersten März-Tagen im Shop ein Kabelmodem in die Finger gedrückt wurde. Einen Vertrag (nach seiner Wahl) wurde dann auch gleich unterschrieben. Als er dann gegen Ende März einen Probelauf machte und feststellte, dass Internet zwar geht, aber Telephon nicht, begab er sich (da telephonisches Durchkommen aussichtslos) wiederum in den Shop, wo er feststellen musste, dass sein Antrag noch nicht bearbeitet worden war. Und dann reichte es eben nicht mehr, um über Ostern schon wieder Telephon zu haben ...

Oder für den Kunden ist das von der InterGGA (aufgrund des ehemaligen ImproWare-Abos vorgeschlagene) Angebot nicht das, was ihm zusagt – er will stattdessen ein anderes. Dieses wird dann separat noch abgeschlossen; er erhält ein Kabelmodem, kann aber nicht erkennen, welches Abo nun aktiv geschaltet wird, wenn er das Kabelmodem einsteckt – und er erhält dann noch jenes ominöse 1.-April-Schreiben, er hätte sein Kabelmodem noch nicht angeschlossen. Ohne Vertrag und ohne Klarheit, für welches Abo das Kabelmodem nun sein soll, schliesst er natürlich keines an – mit dem Resultat, weder Internet, noch Telephonie zu haben – bis Klarheit herrscht, was vor Ostern nicht mehr gereicht hat.

Laut InterGGA können die Kunden im online-Kundenzugang selbst ihr Abo anpassen. Dies sei aber erst ab April möglich – aber anpassen kann man dort das Abo nur für den Folgemonat. Wer also darauf setzte, im eigenen Kundenzugang für den Monat April das Abo anpassen und auf ein tieferes setzen zu können, bevor er das Modem erstmals anschloss, der muss im gesamten Monat April auf Internet und Telephonie verzichten, wenn er das unerwünschte teurere nicht anzunehmen bereit ist. Denn gültig wird das Wunschabo erst ab dem Folgemonat – also ab Mai.

Krass wird es, wenn die Telephonnummer zu einem anderen Anbieter oder gar nicht portiert werden soll.

Da wäre der Kunde, der vom SIP-Anbieter den Umschalttermin für den 2. April noch vor Karfreitag erhalten hatte – das Telephon lief dann aber erst nach Karfreitag wieder. Laut BAKOM oder SIP-Anbieter sollte der Unterbruch nur kurz dauern – üblich sei i.d.R. ca. eine Viertelstunde bis kaum mehr als ca. eine Stunde; mehrere Tage sei dafür eigentlich gar nicht vorgesehen. Hier ist die Frage, ob die InterGGA die Nummer zwischenzeitlich zu QuickLine portiert hat und der SIP-Anbieter die Nummer dann nicht von der ImproWare, sondern bei der QuickLine abholen musste.

Und wirklich fragwürdig wird's, wenn der Kunde seine Nummer auf's Festnetz portieren will und alles dazu notwendige unternommen hat, die Nummer aber erst zur InterGGA portiert wird, InterGGA aber dann auf Nachfrage mitteilt, die Nummer könne gar nicht zum gewünschten Provider portiert werden, da sie schon weg sei und nicht (mehr) verfügbar, sondern dem ursprünglichen Nummernblockinhaber zurückgegeben werde. Der Kunde darf dann Ostern damit verbringen, sich Gedanken zu machen, ob er jemals wieder unter seiner seit Jahren angestammten Telephonnummer erreichbar sein wird.

Auch nett ist, wenn der Kunde die bisherige Telephonnummer gar nicht mehr nutzen will, diese aber (ohne seine Vollmacht) dennoch portiert und wieder ihm zugewiesen wird und in seinem QL-Konto auftaucht ...

Nicht zuletzt figuriert auch noch jener Kunde, dem laut InterGGA-Dokumenten das Telephon erst nach Ostern aufgeschaltet werden soll – und das Internet dann nochmal eine Woche später – obwohl er frühzeitig (Anfang März) darauf bestand, dass die Telephonportierung Unterbruchsfrei erfolgen müsse. Wenn mit "Internet" nur die Freischaltung seines Internet-Preisplans gemeint war, so hat er dann hat er in der ersten Woche zwar schon Telephon, aber noch kein Internet; wenn damit aber der gesamte Anschluss gemeint war, gibt's dann bis Mitte April auch kein Telephon.

Und was ist die Quintessenz aus den Fällen? Der Kunde ist schuld – wer sonst! Der hätte ja nur das vorgeschlagene (entsprechend teure) Angebot annehmen müssen – natürlich auch, ohne schon Vertragsunterlagen in den Händen zu halten; dann würde Internet wie Telephon bei ihm wohl funktionieren. Wobei: ob dem wirklich so sei, bleibe an dieser Stelle dahingestellt – die Fälle zeigen aber auch, wie die (neue) InterGGA auf Kundenwünsche eingeht und was die Kundschaft in dieser Hinsicht zu erwarten hat.

War da nicht wieder eine Märchenstunde? Jawoll – da war wieder eine ...

Die BaZ hatte wieder einmal einen Artikel des (für die InterGGA inzwischen berüchtigten) BaZ-Journalisten Joël Hoffmann abgedruckt (das war kein Aprilscherz!) und die InterGGA-Chefetage sah sich in der Meinung, einiges, was ihr wohl nicht ins Konzept passt, klarbiegen zu müssen. Nun – die Liste mit den Bemängelungen ist lang – es lohnt sich aber dennoch, die einzelnen Punkte kurz unter die Lupe zu nehmen. Unter dem Titel "Medienmitteilung" stellte die InterGGA ein PDF-Dokument ins Netz, in dem von der BaZ eine "Richtigstellung" verlangt wird. Dabei wird einiges aufgezählt, das insgesamt einen schalen Nachgeschmack hinterlässt. Konkret gehe es uns um folgende Passagen (Fettdruck: BaZ / Kursiv: InterGGA):

• Frontseite: Titel: «InterGGA legt Kunden ein Ei.»
Diese Aussage ist geschäfts- und rufschädigend und basiert allein auf der Interpretation des Journalisten.

Guter Journalismus darf, soll und muss auch manchmal etwas polemisch sein – das gehört zur journalistischen Freiheit! In Anbetracht dessen, dass damals Ostern vor der Tür stand und einige Kunden Ostern ohne Internet und auch ohne Telephonanschluss verbringen mussten, ist das ein sehr passender Titel – oder wer schätzt es schon, wenn ihm telekommunikative Nichterreichbarkeit ins Osternest gelegt wird?

• Intro: «Basler Kabelnetzanbieter hängt Klientel zu Ostern vom Netz ab.»
Diese Aussage ist falsch. InterGGA und QuickLine haben keinen Kunden vom Netz abgehängt, alle Kunden sind jederzeit online mit dem Internet verbunden.

Na gut – der bisherige Provider wurde abgehängt – und damit die gesamte Restklientel, die sich (noch) nicht um ein anderes Angebot gekümmert hatte – auch wenn nicht die gesamte InterGGA-Klientel abgehängt wurde. Aber wie uns viele Kunden wissen liessen (und wir oben dargelegt haben), gibt es eine namhafte Anzahl Kunden, die ihren Internetanschluss dennoch nicht nutzen konnte, obwohl sie davon ausgehen konnte, alles richtig gemacht zu haben. Das tote Telephon ist dann noch eine weitere Geschichte.

• Frontartikel: «Schuld an der Situation seien gemäss InterGGA und Quickline die Kunden.»
Diese Aussage ist falsch. Wir haben uns nie so geäussert. Wir weisen unseren Kunden nicht ungerechtfertigt eine Schuld zu.

An jenen ominösen Veranstaltungen in Reinach und Therwil im März wurden von den Herren Schmid und Schenk direkt die Kunden selbst für Klötzchenbildung und das schlechtere TV-Bild im Vergleich zum ImproWare-Signal gemacht – die Kunden hätten wohl zu schlechte Antennenkabel. Und betrachtet man die uns zugespielten Fälle, so kristallisiert sich schon heraus, dass der Kunde Gefahr läuft, Probleme zu kriegen, sobald er das von der InterGGA vorgeschlagene Angebot nicht widerspruchslos annehmen will. An der Aussage, die Kunden selbst für ihre Situation verantwortlich zu machen, ist schon etwas dran.

• Frontartikel: «Der bisherige Provider Improware darf ab heute kein Signal mehr liefern.»
Diese Aussage ist falsch. Improware wollte ab heute kein Signal mehr liefern.

Inzwischen ist allgemein bekannt, dass die InterGGA der ImproWare per Ende März den Vertrag gekündigt hat. Ohne Vertrag durfte die ImproWare dann somit ab April auch kein Signal mehr liefern – und musste das auch nicht. Da es auch um Telephonieanschlüsse geht, spielt das Fernmelderecht mit hinein. Wenn nun die InterGGA plötzlich will, dass die ImproWare weiterhin ihr Signal liefern soll, um jene Probleme der InterGGA abzufangen, die sich die InterGGA selbst eingebrockt hat – und obwohl die InterGGA nicht nur selbst weiss, dass  per 31.03.2015 das ImproWare-Signal abgestellt werden wird, sondern die InterGGA selbst das auch so veranlasst hatte – dann sollte sich die InterGGA schon fragen, wie erpicht die ImproWare darauf sein würde, weiterhin ihr Signal zu liefern – und das dann zudem noch ohne Vertragsvereinbarung und unter Verstoss der Vorgaben der Fernmeldeverordnung. Dass die ImproWare unter solchen Umständen verzichten würde, weiterhin ihr Signal zu liefern, dürfte wohl auf der Hand liegen und zu erwarten sein. Eine Firma, die ohne Verträge operiert, kann durchaus als unseriös bezeichnet werden – die InterGGA macht das offenbar nicht nur mit den eigenen Kunden, sondern hatte dies nun auch von der ImproWare erwartet. Dass die ImproWare da nicht mitmacht, ist nicht das Problem der ImproWare, sondern der InterGGA.

• Seite 11/1. Spalte: Etwa 3500 bisherige Internetkunden sind offline, plus 1000 Konsumenten ohne Festnetz.
Diese Aussage ist falsch. Alle Kunden wurden frühzeitig mit neuen Modems versorgt und waren jederzeit mit dem Internet verbunden. Die Portierungen der Festnetz-Telefonie-Kunden wurden entsprechend eingeleitet, sodass die Festnetzverbindung sichergestellt war.

Die Zahlen der BaZ kommentieren wir nicht – da wir diese nicht überprüfen können. Dass die geforderte "Richtigstellung" der InterGGA aber Falschinformationen enthält, haben wir weiter oben schon gezeigt.

• Seite 11/2. Spalte: Dennoch steht in den Antworten der InterGGA, dass ihre Nummern erst nach dem 1. April oder erst Mitte April gezügelt werden.
Diese Aussage ist unvollständig: Bis auf 15 Kunden, welche explizit einen Wechsel auf Mitte April gewünscht haben, wurden alle Telefonie-Kunden auf 1. April portiert.

Uns liegen andere Informationen vor: wir haben Dokumente, die zeigen, dass von Kundschaft noch Anfang März explizit eine Aufschaltung ohne Unterbruch verlangt wurde, der Aufschalttermin laut InterGGA-Dokumenten aber erst irgendwann in den April gelegt wurde.

• Seite 11/2. Spalte: Am Montag.... Handlungsbedarf erkannt.
Diese Aussage ist falsch. InterGGA hat seit Jahresbeginn die Kunden mehrfach schriftlich auf den Termin des Wechsels aufmerksam gemacht. Ein letzter Effort wurde zum Monatswechsel kurz vor der Umschaltung gemacht; wir haben nochmals alle Kunden über die neue Provider-Situation informiert.

Hier stellt sich natürlich die Frage: wer ist mit "die Kunden" und "alle Kunden" gemeint? Zumindest sind das nicht alle ehemaligen ImproWare-Kunden auf dem InterGGA-Kabelnetz. Und jene Kunden sollten auch nicht unter den Tisch gekehrt werden, die sich um ein anderes QL-Angebot als das von InterGGA unterbreitete bemüht hatten, dann aber hängengelassen wurden.

Ein letztes Schmankerl bleibt aber noch: im Schlusstext schmückt sich die InterGGA nach wie vor mit falschen Federn – resp. zu hohen Kundenzahlen. Die Zahl von 44'000 galt noch im 2014 – das sind sowohl Internet-Kunden (damals ca. 18'000), als auch "reine TV-Signalbezüger". Inzwischen sind Binningen und Dornach nicht mehr dabei (wobei Dornach noch das TV-Signal von der ImproWare bezieht). Somit sind mehrere 1000 Kunden weggefallen. Zudem sind eine namhafte Anzahl Kunden zu einem anderen Internet-Provider abgewandert. Die Anzahl Kunden wird also keinesfalls mehr eine 4 als erster Ziffer aufweisen, sondern wohl eine 3 (wenn's ganz übel ausging möglicherweise sogar nur noch eine 2); von einer fünfstelligen Anzahl Kunden kann aber nach wie vor ausgegangen werden.


05.04.2015

eMails-Adressen als reine Weiterleitungsadressen einrichten – leicht gemacht ...

Wie wurde die Migration damals angekündigt? Es werde alles ganz einfach? Pustekuchen! Inzwischen wurde offenbart sich, wie das mit den eMail-Adressen praktisch vonstatten geht: eMail-Adressen, die bei ImproWare als Weiterleitung eingerichtet waren, benötigten dort kein Passwort. Sie wurden bei der Migration genauso übernommen wie "normale" Adressen – und dafür wurde auch ein "normales" eMail-Postfach eingerichtet. Soweit so gut. Aber nun wird's nicht mehr ganz trivial. Zu einem normalen eMail-Konto gehört auch ein Passwort. Da bisher keines vorhanden war (war auch nicht nötig), wurde bei QL ein neues generiert – doch wie lautet das nun? Es wurde ja gar niemandem bekanntgegeben ... Herausfinden lässt sich das nicht – also muss man es zurücksetzen, was man im my.quickmail-Login machen muss. Hat das eMail-Konto dann ein bekanntes Passwort, muss man sich damit im Web-Mail einloggen – und dort kann man dann wieder eine Weiterleitung einrichten ... Doch auch dort stellt sich wieder die Frage: welche Kunstgriffe muss man anwenden, damit das hinhaut? Man müsse eine Filterregel einrichten nach dem Muster "alle Mails / Leite Mails weiter an ..." – und dann würden die eMails direkt weitergeleitet, ohne dass sich das Postfach mit Daten anfüllt (die man irgendwann wieder runterholen müsste) ... Einfach geht anders!

Nummernportierung ohne zugehörige Vollmacht hat wohl System ...

Es mag zwar nett gemeint sein, Nummern ohne Vollmacht des Kunden zu migrieren – aber vertragsgemäss ist es keinesfalls ... Die Fälle, in denen Kunden bisher das Telephon bei ImproWare hatten und bei er Migration ein QL-Kombiprodukt offeriert erhielten, scheinen keine Einzelfälle zu sein. Das Problem dabei: man konnte der InterGGA zwar angeben, dass man statt dem offerierten Kombiangebot etwas anderes (z.B. nur Internet allein) haben wolle. Tat man das, war die Wahrscheinlichkeit, dass das irgendwo versandete, nicht vernachlässigbar. Und solange die Kunden keine Bestätigung erhalten hatten, dass ihnen nur das verlangte neue Abo verrechnet werde (und nicht das unerwünschte (teurere) Kombi-Abo), solange sahen sie natürlich keine Veranlassung, das Modem anzuschliessen. Es besteht zwar die Möglichkeit, im my.quickline-Login den Abotyp anzupassen – aber wer den Internet-Zugang frühestens ab April benötigen würde, der hütete sich davor, das zugesandte Kabelmodem vor Anfang April anzuschliessen oder gar sich bei my.quickline einzuloggen, da ihm das wohl als "Nutzung der Dienstleistung" in Rechnung gestellt werden könnte. Und nun ist schon April – und im my.quickline-Login kann man zwar den Kontotyp anpassen; aber erst mit Gültigkeit ab Mai ...

QuickLine-Telephonie mit unter ImproWare wohl noch nicht dagewesenen Problemen

Auch wenn Papier geduldig ist (und Tastenhauereien am Bildschirm noch mehr), muss wohl nicht davon ausgegangen werden, dass in einschlägigen Foren nur unwahre Märchengeschichten dargeboten werden. Im digi-tv.ch-Forum wird gemeldet, dass in Oberwil zeitweise Telephonie nur von QuickLine zu QuickLine möglich gewesen sei und aus Fest- oder Mobilfunknetz der Anschluss nicht zu erreichen, was dem Anrufer mit einer entsprechenden Meldung, "der Teilnehmer sei zur Zeit nicht erreichbar", mitgeteilt worden sei. Und im breitband.ch-Forum kam der Tenor auf, dieser Migration könne man nur noch mit Humor begegnen ...


04.04.2015

Migration scheint alles andere als reibungslos abzulaufen

Uns erreichen mehr und mehr Schauergeschichten, die teilweise nicht nur unlösbar scheinen, sondern auch in einer Art, wie sie im InterGGA-Kabelnetz bisher unbekannt waren. Dabei sind die krassen Fälle nicht einmal einfach nur "kein Internet" oder auch "noch kein Telephon". Wenn es nur das wäre, könnte das mit etwas Galgenhumor fast als "harmlos" bezeichnet werden. Wann gab's mit ImproWare jemals Telephonie- und Internet-Ausfall von mehreren Tagen? Wohl wirklich noch nie ... Wirklich fragwürdig wird's aber dann, wenn Kunden nicht nur angekündigt erhalten hatten, dass Ihr Telephon demnächst wieder laufe, sondern dabei aber auch gar nicht berücksichtigt wird, dass sie noch eine Woche länger gar kein Internet haben sollen – und somit das Telephon auch noch eine Woche länger tot sein wird.

"Interessant" wird's dann, wenn die InterGGA-Spezialisten die Anweisung herausgeben, das bisherige ImproWare-Kabelmodem wieder für eingehende Anrufe anzuschliessen, ohne dass dieses jedoch ins QuickLine-Provisionierungssystem eingebunden wird. Ohne ImproWare-Signal, das per 01.04.2015 knapp vor 08:00h abgeschaltet worden war, ist voraussehbar, dass das ImproWare-Kabelmodem kein Signal finden und somit auch nicht für eingehende Anrufe nutzbar sein wird.

Es stellt sich die Frage, ob nur jene betroffen sind, die im Dezember die Datenschutzerklärung unterzeichnet hatten, so dass keine Kundendaten von der ImproWare der InterGGA übergeben worden waren; diese Kunden hatten in der Folge im Februar natürlich kein Angebot erhalten. Betroffen sind v.a. auch jene Kunden, denen das unterbreitete Angebot nicht zugesagt hat. Sie wurden schlicht im Regen stehengelassen ... Wer davon betroffen ist, soll sich doch per eMail bei uns melden – v.a. dann, wenn er "alles richtig" gemacht hat.

Auch beim eMail läuft auch noch nicht alles rund: offenbar scheinen die bisher eingerichteten eMail-Weiterleitungen nicht übernommen worden zu sein; diese eMail-Adressen wurden wohl zwar als eigenständige Adressen übernommen – und das QL-Mailsystem scheint gar keine Weiterleitungen vorzusehen die Einrichtung einer Weiterleitung ist aber nicht ganz trivial ... (Textteile durchgestrichen am 05.04.2015 – siehe dort).

Und was ist eigentlich mit den eigenen Homepages (home.intergga.ch) passiert? Aktiv sind sie noch; aufrufen kann man sie – aber per ftp auf die dort liegenden Daten zugreifen kann man nicht mehr ... InterGGA hatte dazu nie wirklich brauchbare Informationen herausgegeben.

Verstösst die InterGGA nicht nur gegen Privatrecht, sondern gar gegen das Fernmeldegesetz?

Die Situation, dass eine Nummer nicht durchgeschaltet werden kann, weil der bisherige Provider abgeschaltet und die Nummer noch zu einem anderen Provider portiert wurde, dürfte schon nicht ganz alltäglich sein – die Verordnung der eidgenössischen Kommunikationskommission betreffend das Fernmeldegesetz deckt so einen Fall nur indirekt ab; der Schwerpunkt liegt mehr bei Vorschriften bzgl. Anbietern, die eine Nummer nicht herausgeben wollen. Laut Hrn. König, beim BAKOM zuständig für den Bereich der Nummernportabilität, auferlege das Gesetz aus Erfahrung dem Anbieter, der eine Nummer abgeben soll, klare Weisungen, wohingegen der aufnehmende Anbieter nicht gezwungen werden könne, eine Nummer aufzunehmen. Dies ist aber wohl v.a. für den Fall vorgesehen, dass die Nummer nach wie vor beim bisherigen Anbieter aktiv geschaltet bleiben kann.

Eine Regelung für den Fall, dass der bisherige Anbieter abgeschaltet wird, ist bislang gar nicht vorgesehen. Möglicherweise war dies bisher auch noch kein ernsthaftes Problem. Die Vorschriften der Fernmelde-Verordnung sind aber dennoch einzuhalten – und da wird u.a. auch die Auflage gemacht, dass "der Kunde die Portierung der durch die Kündigung betroffenen Rufnummern durch einen aufnehmenden Anbieter bis spätestens am letzten Tag der Kündigungsfrist verlangen kann" – damit kein Unterbruch entsteht. Diese müsse der Kunde in so einem Fall zwar möglicherweise schon hinnehmen, aber nur dann, wenn die gesetzlichen Vorgaben dafür verantwortlich zu machen wären, dass irgendwelche Fristen nicht einzuhalten sind. Und Unterbrüche von mehreren Tagen sind nicht vorgesehen.

Inzwischen erreichen uns auch Meldungen, dass Nummern portiert worden seien, ohne dass vom derzeitigen Nummerninhaber dazu überhaupt eine Portierungsvollmacht ausgestellt worden und für die ausdrücklich keine Portierung gewünscht worden sei. Mit Kündigung des Vertrags noch im Februar per Ende März (durch ImproWare) müsste die InterGGA eigentlich darauf vorbereitet sein, Tausende von Nummern zu übernehmen. Da sowieso jede Nummer individuell ins System eingepflegt werden muss, ist nicht nachvollziehbar, wieso dies mit gewissen Kunden nicht funktionieren soll. Zudem ist auch nicht nachvollziehbar, weshalb nun auch Nummern portiert wurden, für die der InterGGA/QL gar keine rechtsgültig unterzeichnete Vollmacht vorliegt. Denn es gibt Kunden, bei denen die Nummer noch bei der ImproWare auf Warteposition liegt, die aber zu einem anderen Provider portiert werden soll.


03.04.2015

Stand der Anträge in den Gemeinden

Die Behandlung der Anträge schreitet in den verschiedenen Gemeinden sehr unterschiedlich schnell voran. Wie schon im Beitrag vom 17.03.2015 erwähnt, durchlaufen die Anträge ein mehrstufiges Prozedere, bis sie reif für die Abstimmung an einer Gemeindeversammlung sind. Während in Aesch seit der Verkündung des Antrags noch gar nichts passiert ist, haben die Antragsteller in Bottmingen, Pfeffingen und Duggingen nicht nur schon die Verfügung erhalten, mit der ihnen eröffnet wurde, wie die Anträge behandelt werden sollen, sondern in zwei der drei Gemeinden haben sie dagegen auch schon beim Regierungsrat Beschwerde eingereicht. Zudem wurden in Bottmingen und Oberwil die Anträge für erheblich erklärt und eine direkte Traktandierung wurde in Aussicht gestellt, wohingegen in Therwil die stimmberechtigte Einwohnerschaft zuerst an der Gemeindeversammlung vom 29.04.2015 befragt werden soll, ob sie die Sache überhaupt (noch) für erheblich erachtet.

Die Befragung der Einwohnerschaft, ob das Anliegen eines Antrags nach §68 für erheblich zu erklären sei oder nicht, ist im Gesetz ausdrücklich vorgesehen und kann theoretisch bei jedem Antrag nach §68 durchgeführt werden. Damit soll verhindert werden, dass der Gemeinderat für "irgendwelche (möglicherweise gar exotischen) Partikularinteressen" das ganze Prozedere der Vorlagenausarbeitung ingangsetzen muss (wozu auch die Präsentation des Anliegens in der Gemeindeversammlungseinladung und v.a. mehr gehört), wenn fraglich sein könnte, ob das Anliegen eines Antrags bei der Einwohnerschaft überhaupt ein Thema ist. Dies ist ein gängiges Verfahren und kommt immer wieder vor – berechtigterweise.

Therwil lässt vor Traktandierung zuerst Erheblichkeit klären

In Anbetracht der hohen Wellen, die die Migration inzwischen geworfen hat, hinterlässt die Erheblichkeitsklärung in Therwil schon etwas ein Gschmäckle. Nicht nur, dass weitere Gemeinden die Angelegenheit ohne Befragung der Einwohnerschaft für erheblich erachten – offenbar möchte gerade Therwil (als Sprechergemeinde der InterGGA) das Thema wohl am liebsten baldmöglichst in der Versenkung verschwinden lassen; die Migration sei durchgeführt – erledigt – vorbei – und somit doch alles in Butter ...

Etwas fällt jedoch auf – und Therwil tanzt in einem Punkt gegenüber den anderen Gemeinden etwas aus der Reihe: Therwil ist die einzige Gemeinde, die bis im Juni noch zwei Gemeindeversammlungen abhalten wird. Jene vom März wurde auf April verschoben und steht noch an – in den anderen Gemeinden wurden diese Frühlingsgemeindeversammlungen entweder noch im März abgehalten, wieder gestrichen oder gar nicht erst anberaumt. Diese Verschiebung eröffnet überhaupt erst die Möglichkeit, noch innerhalb der Frist von 6 Monaten, innert der die Anträge (seit deren Einreichung) zu traktandieren sind, zusätzlich noch die Erheblichkeitsfrage stellen zu können.

Therwil möchte damit wohl als Vorreiter zum Ausdruck bringen, dass die Migration nun abgeschlossen und gegessen sei und endlich Ruhe einkehren soll – und die Bevölkerung bzgl. Providerwahl der Obrigkeit gefälligst nicht in die Suppe zu spucken habe. Für die Gemeinde Therwil wäre es eine bequeme Art, die Anträge loszuwerden und ohne grosses Federlesen bodigen zu können. Die anderen Gemeinden haben diese Möglichkeit nicht (mehr), da die Gemeindeversammlungen vom Juni die letzten sind, an denen die Anträge traktandiert werden müssen; nur die Erheblichkeitsfrage zu stellen gilt dabei nicht als Traktandierung.

Das eigentliche Wesen der Anträge

Aber die eigentliche Hauptsache der Anträge gilt es keinesfalls aus den Augen zu verlieren: die Anträge sollen nicht einfach den bisherigen Provider (ImproWare) festschreiben, sondern die Einwohnerschaft als Korrektiv und Oberhoheit bei der Providerwahl etablieren – damit eine Migration nicht noch einmal über die Köpfe der Betroffenen angeordnet werden kann – und zwar unabhängig davon, wer dann jeweils der Provider sein wird. Das Kabelnetz gehört schliesslich den Gemeinden – und somit eigentlich der Einwohnerschaft – und weder den Gemeinderäten, noch der InterGGA.

Übersicht über den Stand der Anträge in den verschiedenen Gemeinden:

Reinach ist dieser Auflistung nicht dabei, da dort alles etwas anders läuft (dazu später mehr).

  Übersicht 1 vom 03.04.2015 Bottmingen Oberwil Therwil Ettingen Aesch Pfeffingen Grellingen Duggingen
0 Antrag datiert vom 08.12.2014 27.11.2014 15.12.2014 27.11.2014 24.11.2014 28.11.2014 25.11.2014 25.11.2014
1 in Gemeinde eingetroffen am 08.12.2014 27.11.2014 15.12.2014 27.11.2014 26.11.2014 01.12.2014 28.11.2014 27.11.2014
2 verkündet an GV am 08.12.2014 11.12.2015 15.12.2014 08.12.2014 27.11.2014 16.12.2015 10.12.2014 10.12.2014
3 Erheblichkeit (für GV vom) anerkannt anerkannt 29.04.2015 ... ... ... ... ...
4 Gewährung Rechtlichen Gehörs 20.01.2015 24.03.2015 ... 18.12.2014 ... 27.01.2015 03.02.2015 11.02.2015
5 Wahrnehmung Rechtlichen Gehörs 05.02.2015 02.04.2015 ... (23.12.2014) ... 05.02.2015 18.02.2015 25.02.2015
6 Beschwerdefähige Verfügung 05.03.2015 ... ... ... ... 05.03.2015 ... 04.04.2015
7 ggf. Beschwerde an Regierungsrat 16.03.2015 ... ... ... ... 16.03.2015 ... ...
8 Entscheid des Regierungsrats ... ... ... ... ... ... ... ...
9 ggf. Weiterzug ans Kantonsgericht ... ... ... ... ... ... ... ...
10 Entscheid des Kantonsgerichts ... ... ... ... ... ... ... ...
11 ggf. Weiterzug ans Bundesgericht ... ... ... ... ... ... ... ...
12 Entscheid des Bundesgerichts ... ... ... ... ... ... ... ...
13 ggf. Neubeurteilung durch Kantonsgericht ... ... ... ... ... ... ... ...
  Antrag wird traktandiert an GV vom 17.06.2015 18.06.2015 24.06.2015 18.06.2015 23.06.2015 24.06.2015 19.05.2015 10.06.2015
  Zeit (n.k.A.) 20:00 h 20:00 h (n.k.A.) 20:00 h 20:00 h (n.k.A.) 19:30 h
  Ort Aula
Schulhaus
Burggarten
Wehrlin-
halle
MZH MZH
Hintere
Matten
MZH
Löhren-
acker
MZH
Byfang-
weg 1
Gemeinde-
saal
Aula
Schulhaus
Ameise

Beschwerden oder Weiterzug an obere Gerichtsinstanzen werden keinesfalls angestrebt, lassen sich aufgrund der komplexen Angelegenheit nicht immer vermeiden. Sie sind hier nur der Vollständigkeit halber bis ganz nach oben aufgeführt. Es liegt in der Natur der Sache, dass die Rechtsauslegung im konkreten Fall in vielerlei Hinsicht "hochwertiges Juristenfutter" ist, das aufgrund der mehrschichtigen Konstruktion mit mehreren Verträgen über verschiedenen Ebenen ohne genaues Hinsehen einiges an Auslegungsspielraum zuzulassen scheint.


01.04.2015

Wieviele Kunden hat die InterGGA eigentlich noch?

Man erinnere sich: letzten Monat hatte die InterGGA in BiBo und WoBla bekanntgegeben, dass etwas über 12'000 Kabelmodems an die Kundschaft verteilt worden seien. Und gestern war in der BaZ zu lesen, dass eine vierstellige Anzahl ehemaliger ImproWare-Kunden noch kein QuickLine-Kabelmodem eingeschaltet hätten. Berücksichtigt man zudem jene Kunden, die seit geraumer Zeit zwar schon bei QuickLine sind, aber dennoch ein Kabelmodem zugesandt erhalten hatten, sowie einige wirkliche Neukunden, so wird erkennbar: von den ehemals 18'000 Internet-Kunden vom Sommer 2014 sind wohl nur noch etwas im Bereich von 50% und 70% übriggeblieben. Übliche Kundenabgangszahlen bei einer Migration sollen sich hingegen im Bereich von 20% bis 30% bewegen (was den Kundenbestand bei ca. 70% bis 80% erhalten würde).

Die Gesamtzahlen der belieferten Haushalte (das sind neben den Internet- und Telephonie-Kunden auch "reine TV-Kunden" ohne Bezahlkarte) bewegte sich im 2014 bei ca. 44'000. Rechnet man den Abgang der beiden Gemeinden Binningen und Dornach mit ein, so muss sich auch diese Zahl um mehrere Tausend verringert haben und irgendwo in den 30'000 liegen. Liest man aber auf den beiden Medienmitteilungen zum Monatswechsel jedoch auch das "Kleingedruckte" im Nachspann, so ist dort nach wie vor zu lesen, die InterGGA hätte 44'000 Kunden ...

Interessant ist aber nun die Frage, wieviel Zeit die InterGGA benötigen wird, um wieder auf denselben Kundenbestand zu kommen wie vor der Migration – schon gar, wenn nicht nur die Preise höher, sondern auch die Leistungen tiefer sind. Dass es inzwischen keinen Internetzugang mehr unter Fr. 35.–/Mt. gibt, macht es auch nicht leichter, die Kundenzahl zu erhöhen. Mit einem Abopreis von Fr. 9.90/Mt. als untere Hürde für den Internet-Zugang würde das aber anders aussehen. Einen Internet-Zugang zu einem ähnlich tiefen Preis wie bei der ImproWare gibt es auf dem Gebiet der InterGGA inzwischen aber nur noch über Mobilfunk.

InterGGA schaltet Analog-TV per 27.10.2015 ab

Am 14.11.2014 liess die InterGGA verkünden, dass das Analog-TV bis auf weiteres erhalten bleibe. Beigefügt war ein Schreiben der Pro Senectute, das sich damit befasst hatte, das die meisten Kabelnetzbetreiber in den darauffolgenden 12 Monaten das Analog-TV abschalten würden. Die Mitteilung der InterGGA liess sich als Bekenntnis interpretieren, dass die InterGGA bei der Analogabschaltung in den 12 Monaten nach der Meldung nicht mitmachen würde. Nicht einmal ein halbes Jahr später verkündet die InterGGA nun, dass sie sich doch in bester Gesellschaft mit denjenigen Kabelnetzbetreibern befindet, die innert den genannten 12 Monaten Analog-TV abschalten wird. Geht man noch einen Schritt weiter, so könnte sich dann wohl demnächst auch die Frage stellen, ob (wenn nicht gar wann) die InterGGA möglicherweise sogar noch grundverschlüsseln könnte (und man ohne Decoder-Karte gar nichts mehr sehen kann).


31.03.2015

InterGGA stellt eMail-Server um

Heute morgen hat die InterGGA den eMail-Server für die @intergga.ch-eMail-Adressen umgestellt. @intergga.ch liegen nun nicht mehr auf dem ImproWare-Mailserver, sondern bei QuickLine (siehe eMail-Züglete vom 23.03.2015 etwas weiter unten). InterGGA hatte angekündigt, dass alle eMails auf den neuen Server transferiert würden. Ob dabei alles klappt, ist eine offene Frage. Sollte es danach aussehen, dass eMails verschwunden sind, die noch auf dem ImproWare-Server vorhanden waren oder erst heute morgen verschickt wurden, so sind sie nicht verloren. ImproWare löscht die eMails nicht; sie liegen nach wie vor auf dem dortigen Server, der auch weiterhin für ImproWare-Kunden in Betrieb bleibt.

Letzte Gelegenheit, um noch mit einem günstigen Tarif über das Kabelnetz ins Internet zu kommen

Die Abos für Fr. 9.90/Mt. sind nur noch heute erhältlich. Ab morgen kostet der Internet-Zugang über das Kabelnetz mindestens Fr. 35.–/Mt. (Promo-Preishalbierungen und andere temporäre Vergünstigungen zählen nicht). Wer also noch zu einem günstigen Preis ins Netz will, der hat dazu nur noch heute Zeit. Bis 24h müssen Bestellungen über die QuickLine-Website noch angenommen werden.

Oberwil geht nicht den Umweg über eine Erheblichkeitsklärung

Nach derzeitigem Stand der Dinge wird in Oberwil im Juni über die Anträge abgestimmt – und zwar ohne vorgängige Klärung der Erheblichkeit; diese wird als gegeben erachtet.


27.03.2015

Rabatt bei QuickLine-PayTV-Karten?

Nach den fragwürdigen Rechnungen der InterGGA vom 15.12.2014 (das Plus-Paket wurde für die Monate Mai bis September) mit Fr. 5.– in Rechnung gestellt, obwohl bisherige Nutzer des ImproWare HD+ versprochen wurde, dass es bis Ende 2014 gratis sei) wurden nun pünktlich am 15.03.2015 wiederum Rechnungen verschickt. Nutzer des Gratispakets hatten zwar für die Monate Oktober bis Dezember schon wieder je Fr. 5.– auf der Rechnung – aber auch einen entsprechender Rabattbetrag, der das wieder aufhob. Für 2015 soll eine Regelung gelten, dass für bis zu 4 Karten nur eine zu bezahlen sei (was durch die InterGGA aber noch zu bestätigen wäre).

Doppelte Rechnungen

In letzter Zeit ist es öfters mal zu Unklarheiten mit doppelten Rechnungen gekommen – d.h. Rechnungen sowohl von der ImproWare, als auch von der InterGGA – als Kunden schon ein InterGGA/QuickLine-Abo gelöst hatten, der Vertrag mit der ImproWare aber noch nicht gekündigt war. Springender Punkt auf der einen Seite ist das Datum der Kündigung des Vertrags mit der ImproWare (die per Kündigungsschreiben bestätigt wird); und auf der anderen die Versprechung der InterGGA, keine doppelten Rechnungen zu stellen. Das Problem dabei: die ImproWare erfährt nicht, ob der Kunde parallel zum ImproWare-Vertrag auch noch einen InterGGA/QuickLine-Vertrag abgeschlossen hat. Wer also von der InterGGA Rechnungen für Internet-Dienstleistungen erhält, obwohl er bei der ImproWare noch in einem Vertrag ist, der soll sich an die InterGGA wenden.

Abgewiesene Beschwerden in Bottmingen

Im BiBo war gestern unter den Gemeindemeldungen zu lesen, dass zwei Beschwerden zum Thema abgewiesen worden sind. Das erste betrifft den Antrag vom Oktober: damals wurde der Fehler gemacht, einfach nur ein Reglement zur Providerwahl durch die Einwohner zu verlangen – ohne Austritt aus der InterGGA. Das ist aus rechtlichen Gründen nicht möglich, da die Kompetenz zur Providerwahl mit den derzeitigen Verträgen beim Verwaltungsrat der InterGGA liegt. Zudem wurde eine Urnenabstimmung (und kein Gemeindeversammlungsentscheid) verlangt. In sog. ordentlich organisierten Gemeinden ist das aber gar nicht möglich; da muss ein entsprechendes Begehren über einen Gemeindeversammlungsentscheid laufen; Urnenabstimmungen sind nur für ganz bestimmte Fälle vorgesehen. In sog. ausserordentlich organisierten Gemeinden (mit einem Einwohnerrat – wie in Reinach) ist das jedoch anders; dort läuft die Initiative dann über eine Urnenabstimmung. In der Folge ist jener Antrag aussichtslos und er ist mit dieser Abweisung der Beschwerde abzuschreiben. Er wurde in der Folge (wie in allen anderen Gemeinden auch) dann durch den Antrag ersetzt, der auch den Ausstieg aus der InterGGA verlangt.

Im zweiten Fall wurde gegen den Beschluss der Gemeinde, den Antrag mit Ausstieg aus der InterGGA nicht mehr im März zu traktandieren, um den bisherigen Provider noch im Netz zu behalten, eine Stimmrechtsbeschwerde eingereicht. Aus zeitlichen Gründen ist es aber auch noch bei Traktandierung im März nicht möglich, die ImproWare noch im Netz zu behalten, da ein Gemeindeversammlungsbeschluss noch dem fakultativen Referendum untersteht. D.h. in der Folge: frühestens Ende April hätte der Beschluss umgesetzt werden können, die ImproWare noch im Netz zu behalten – dann wäre sie aber schon nicht mehr im Netz gewesen und das Anliegen somit ohnehin hinfällig. Das Begehren der Stimmrechtsbeschwerde war also aus praktischen Gründen gar nicht umsetzbar – somit war die Stimmrechtsbeschwerde abzuweisen.

Auf den weiteren Fortgang des eigentlichen Anliegens, die Einwohner bei der Providerwahl zu beteiligen, hat das aber keinen Einfluss. Die Gemeinde Bottmingen gibt sogar bekannt, dass sie die den Antrag in der Juni-Gemeindeversammlung direkt traktandieren werde.

Therwil plant vorab Erheblichkeitsklärung

Therwil hingegen plant, an der Gemeindeversammlung vom April der Einwohnerschaft die Anträge zur Erheblichkeitsklärung vorzulegen. Was heisst das nun? Wenn ein stimmberechtigter Einwohner einen Antrag nach §68 des Gemeindegesetzes einreicht, so hat der Gemeinderat die Möglichkeit, der Gemeindeversammlung in einer ersten Runde den Antrag noch nicht in der Substanz vorzulegen – denn dazu müsste sie eine Vorlage ausarbeiten. Der Gemeinderat kann die Gemeindeversammlung einfach mal befragen, ob das Anliegen des Antragstellers in der Bevölkerung überhaupt ein Thema ist. Wird das abgelehnt, dann ist die Sache ohne grossen Aufwand vom Tisch ...

Denn es kann immer wieder vorkommen, dass einzelne Einwohner irgendwelche Partikularinteressen vorbringen, die nicht wirklich mehrheitsfähig sind. Damit nicht gleich ein grosser Verwaltungsaufwand entsteht, kann also die Gemeindeversammlung befragt werden, ob sie das Thema überhaupt für relevant erachtet. Der Gemeinderat hat bei jedem Antrag nach §68 das Recht dazu, zuerst die Erheblichkeit zu klären. Hat der Gemeinderat jedoch den Eindruck, dass das Thema wirklich ein Thema ist, kann er es auch direkt – ohne vorgängige Erheblichkeitsklärung – der Gemeindeversammlung vorlegen.

Dass Therwil nun erst mal die Erheblichkeit prüfen lassen will, dürfte wohl v.a. auf den Termin der nächsten Gemeindeversammlung zurückzuführen sein. Bis dann ist die Vorlage ohnehin noch nicht ausgearbeitet, und die Vorbereitung für die GV vom Juni ist zeitlich möglich – schon gar, wenn in den anderen Gemeinden dieselben Anträge parallel laufen. Da greifen alle Gemeinden auf bisherige Erkenntnisse zurück. Wäre die nächste Gemeindeversammlung wie in den anderen Gemeinden auch erst im Juni, so würde diese Erheblichkeitsklärung wohl wegfallen.

Nun – was könnte der Grund sein, dass der Therwiler Gemeinderat nun noch Erheblichkeit klären lassen will? Er fühlt sich wohl in der Sache dermassen sicher, dass mit der Abschaltung der ImproWare "die Migration erfolgreich abgeschlossen wird", dass er die Beteiligung der Bevölkerung bei der Providerwahl für nicht angebracht hält. Mit der Erheblichkeitsklärung will er wohl das Thema der Providerwahl durch die Einwohner möglichst ohne Diskussion erledigt haben. Sollte die Erheblichkeit jedoch bestätigt werden, so wäre das eine erste Schlappe für den InterGGA-Tätschmeister ...

Die Anträge wurden derart ausgearbeitet, dass sie bei allen zukünftigen Providerwechseln die Bevölkerung an der Providerwahl beteiligen. Ob das aber bei dieser Migration schon möglich sein wird, war von Anfang an fraglich. Das Anliegen der Anträge hat sich mit dem Abschalten der ImproWare somit noch lange nicht erledigt, sondern soll zukünftig verhindern, dass eine Providerwahl gegen die Interessen der Bevölkerung getroffen wird – ist es doch die Bevölkerung, die jeweils zusätzliche einzelne Verträge mit dem Provider abschliessen muss, wenn sie das Angebot überhaupt nutzen will.


26.03.2015

Widersprüchliche Angaben zur Einrichtung von neuen @intergga.ch-eMail-Adressen

Wie schon erwähnt, werden am 31.03.2015 die @intergga.ch-eMail-Adressen von einem ImproWare-Mailserver auf einen QuickLine-Mailserver gezügelt; die Adressen selbst bleiben aber bestehen. Wer zukünftig weitere eMail-Adressen einrichten will, muss das dann natürlich über das QuickLine-Login machen und nicht mehr über das ImproWare-Login wie bis anhin. Beim ImproWare-Login hatten die Kunden bisher die Möglichkeit, aus den eMail-Domains @intergga.ch und @breitband.ch zu wählen. Zukünftig wird das Login aber bei QuickLine sein; und dort können derzeit ausschliesslich @quickline.ch-eMail-Adressen neu eingerichtet werden und keine @intergga.ch-eMail-Adressen. Eine Anfrage beim QuickLine-Kundendienst habe ergeben, dass das so bleiben werde – es steht aber im Widerspruch zu den Angaben eines Inserats im BiBo, laut dem ab 01.04.2015 dann über den QuickLine-Kontozugang auch @intergga.ch-eMail-Adressen neu eingerichtet werden können.

Offenbar trifft also doch nicht zu, was heute mittag an dieser Stelle berichtet worden war: dass nur noch eine knappe Woche Zeit verbleibe zur Einrichtung einer neuen @intergga.ch-eMail-Adresse. Dennoch sei an dieser Stelle nochmal darauf hingewiesen, dass das Internet-Abo für Fr. 9.90/Mt. nur noch wenige Tage abgeschlossen werden kann. Ab April wird der Internet-Zugang auf dem InterGGA-Kabelnetz dann mindestens Fr. 35.–/Mt. kosten!

26.03.2015

Leserbrief im BiBo mit falscher Schreibweise des Namens der InterGGA

Heute erschien im BiBo ein Leserbrief. Es ist ein offener Brief, der an den Verwaltungsratspräsidenten der InterGGA, Hrn. Karl Schenk, gerichtet ist. Dass dabei die InterGGA in einer falschen Schreibweise daherkommt, ist offenbar irgendwo im Verlag reingeraten – denn der Chefredaktor hatte das Schreiben noch mit korrekter Schreibweise dem Verlag übergeben.


25.03.2015 (update 27.03.2015)

InterGGA kündigt bei einzelnen Kunden die Telephonportierung für zweite Aprilwoche an – und die Aufschaltung des Internets noch eine Woche später ...

Bei uns haben sich Kunden gemeldet, die von der InterGGA die Mitteilung erhalten haben, dass ihre Telephonnummer erst Anfang der zweiten Aprilwoche portiert werde. In der Konsequenz hiesse das, dass sie mindestens eine Woche lang kein Telephon haben würden, was natürlich kein tragbarer Zustand wäre. Da dies aber nicht am abgebenden Provider läge, sondern am aufnehmenden, wäre nicht das Fernmelderecht betroffen (wofür das BAKOM zuständig wäre), sondern Privatrecht (wofür die Ombudscom eingerichtet wurde).

Nun – die Frage stellt sich, wie sich das zwar nicht vermeiden, aber zumindest abfangen liesse, wenn die InterGGA die Nummern tatsächlich nicht noch im März portiert. Wer also davon betroffen sein könnte, obwohl die InterGGA beizeiten das Portierungsformular erhalten hatte, soll sich zuerst an die InterGGA wenden und auf einer verbindlichen Portierung noch im März bestehen. Fruchtet das nicht, dann wäre vielleicht daran zu denken, sich beim zuständigen Gemeinderat der eigenen Gemeinde zu beschweren, gehört die InterGGA bekanntlich den Gemeinden. Eine Kurzfristige Lösung wird das zwar nicht bringen – aber zumindest müssten die zuständigen Gemeinderäte dann hellhörig werden, dass nicht alles so einfach abläuft, wie das letztes Jahr mehrfach herausposaunt worden war.

Bringt auch das nix, könnte man sich allenfalls an die ImproWare wenden und sie fragen, ob es möglich wäre, die Anrufe vorläufig auf eine Natel-Nummer umzuleiten, bis dann die Portierung (irgendwann im April) dann doch noch erfolgt. Ob das aber auf die Schnelle noch eingerichtet werden kann, ist eine andere Frage – und wie das dann vertraglich aussieht, nochmals eine weitere, denn für allfällig entstehende Zusatzkosten (infolge Umleitung auf das Natel sowie höherer Gesprächsgebühren wegen zu später Portierung) müsste dann die InterGGA geradestehen. Solcherart entstandene Zusatzkosten müssten dann bei der InterGGA geltend gemacht werden. Das Problem dabei: zwischen InterGGA und ImproWare besteht ab April eigentlich kein Vertragsverhältnis mehr ...

Sollte sich die InterGGA dabei bockig zeigen, dann könnte das dann ein Fall für die Ombudscom werden. Aber bitte beachten: damit die Ombudscom einen Fall überhaupt annimmt, benötigt sie den gesamten Schriftwechsel, der aufzeigt, dass eine Einigung mit dem Provider gescheitert ist. Es empfiehlt sich also, die Korrespondenz mit der InterGGA schriftlich zu führen – also mindestens per eMail (und nicht nur telephonisch). Und ob kurzfristig noch eine Lösung gefunden werden kann, dürfte wohl bezeifelt werden. Zumindest wäre dann die Ombudscom jene Stelle, an die man sich wenden sollte, wenn die InterGGA die infolge Ausserbetriebsetzung des Telephonanschlusses aufgelaufenen Folgekosten nicht übernehmen will, wenn temporär auf das Natel ausgewichen werden würde.

In mindestens einem konkreten Fall war das ganze aber noch krasser: nicht nur, dass die Telephonportierung für Anfang der zweiten Aprilwoche angekündigt war; ebenso wurde ein Termin für die Aufschaltung von Internet und TV bekanntgegeben – und zwar für Mitte April! Faktisch würde das nicht nur auf eine, sondern mindestens zwei Wochen ohne Telephon – und ohne Internet – hinauslaufen ...


23.03.2015

InterGGA betätigt sich als SPAM-Schleuder

Eigentlich hätte es ein einfaches Informationsschreiben für alle Nutzer von ...@intergga.ch-eMail-Adressen werden sollen – doch daraus geworden ist etwas anderes; und die Verwirrung ist nur noch grösser geworden. Die InterGGA hatte allen Nutzern einer @intergga.ch-eMail-Adrese ein Informationsschreiben per eMail zugesandt – was ja eigentlich die einfachste Art ist, die entsprechenden Nutzer auf den Mailhosterwechsel aufmerksam zu machen. Doch wenn dabei nicht einiges schiefgegangen wäre, wäre das hier kaum erwähnenswert.

Zum einen hat sich die InterGGA derart ungeschickt verhalten, dass das (legitime!) eMail von SPAM-Prüfstellen als "unerwünschte Werbung" aussortiert worden war. Viele (wenn nicht alle) Kunden erhielten also diese Infomail gar nicht so, wie sie die InterGGA rausgeschickt hatte, sonder als SPAM-Warnung. Doch das ist noch nicht alles: im eigentlichen Informationsschreiben sollten die Nutzer eine Anleitung erhalten, wie sie ihre @intergga.ch-eMail einzurichten haben, damit es im April weiterhin funktioniert. Es war aber jene Anleitung, die für die Einrichtung von @quickline.ch-Mailkonten vorgesehen ist und beschreibt, wie man ein @quickline.ch-Konto einrichtet; Nutzer von @intergga.ch-Mailkonten konnten damit nicht viel anfangen und konnten so sogar den Eindruck erhalten, dass sie ihre @intergga.ch-eMail-Adresse auf @quickmail.ch wechseln müssten. Dies ist aber nicht der Fall. Bestehende @intergga.ch-eMail-Adressen bleiben erhalten und weiterhin nutzbar. Doch weshalb der Aufwand?

eMail-Züglete

Nun, der eMail-Server für die @intergga.ch-Adressen, die den Nutzern des InterGGA-Kabelnetzes zur Verfügung stehen, war bisher bei der ImproWare gehostet. Mit Aufkündigung des Vertrags als Provider gibt die ImproWare diese Aufgabe (hosten des @intergga.ch-Mailservers) an die InterGGA ab. Die InterGGA als Inhaber des Domainnamens intergga.ch muss sich also selbst darum kümmern, dass bei irgend einem Hoster der entsprechende eMail-Server betrieben wird – wo und bei wem spielt dabei eigentlich keine Rolle. Wird also ein eMail-Server für eine bestehende Domain zu einem anderen Hoster gezügelt, so kann das auf zwei Varianten geschehen: entweder richtet der Inhaber einen eigenen Server ein, der auch unter derselben Domain (intergga.ch) erreichbar ist, oder er richtet die Postfächer bei einem anderen schon bestehenden eMail-Serverbetreiber ein (quickline.ch) – oder beides wird kombiniert. Die InterGGA hat zwar beides eingerichtet, aber nicht ganz vollständig: die @intergga.ch-eMail-Adressen werden zu jenem Mailserver verschoben, der unter quickline.ch liegt; zudem ist der Mailserver auch über intergga.ch erreichbar, allerdings nicht mit SSL. Für InterGGA ist das eine bequeme Lösung, da sie so keinen eigenen Mailserver betreiben muss.

Was heisst das nun für die Nutzer? Die Antwort ist wie üblich: kommt darauf an, wie diese bisher die eMails abgerufen hatten!
Und wen betrifft das? Es betrifft all diejenigen Nutzer im InterGGA-Kabelnetz, die eine eMail-Adresse der ImproWare genutzt haben.

Es betrifft somit die @intergga.ch-eMail-Adressen, aber auch die @breitband.ch (und alle weiteren ImproWare-eMail-Adressen). @intergga.ch-eMail-Adressen wurden bisher bei der ImproWare gehostet, werden neu aber auf den Mailserver der QuickLine transferiert; wer sie über den intergga.ch-Mailserver abgerufen hatte, kann das zukünftig weiterhin, aber nicht mehr mit SSL, da QuickLine kein Zertifikat für die intergga.ch-Domain ausgestellt hat. Wer dennoch SSL einschaltet, wird eine Fehlermeldung erhalten und die Mails ohne Verschlüsselung abrufen. Um SSL mit @intergga.ch-eMail-Adressen zu nutzen, muss die Mailabfrage über die QuickLine-Mailserver eingerichtet sein.

eMail-Adressen von ImproWare (@breitband.ch etc.) verbleiben natürlich bei der ImproWare gehostet. Wer bei sich im eMail-Programm diese über den intergga.ch-Mailserver abgerufen hatte, muss das ändern auf den ImproWare-Mailserver (breitband.ch).

Der Wechsel soll am 31.03.2015 ab 09:00h stattfinden. Bis dann funktioniert also noch die bisherige Art, seine eMails abzurufen; ab April geht es nur noch auf die neue Art.

@breitband.ch-eMail-Adressen

1a) @breitband.ch-eMail-Adressen (und weitere ImproWare-Adressen wie @ambonet.ch, @bman.ch, @muttenznet.ch, @eblcom.ch @teleport.ch, etc.) sind indirekt betroffen: wer bisher seine @breitband.ch-eMails nur über einen Webbrowser (wie Internet Explorer, Apple Safari, Mozilla FireFox, Google Chrome – und wie sie alle heissen) abgerufen hatte und dazu auf die Website www.breitband.ch ging und oben rechts auf "Webmail" klickte, der kann das auch weiterhin so tun.

1b) Wer @breitband.ch-eMail-Adressen nutzt, diese aber mit einem dedizierten eMail-Client (wie Outlook, Outlook Express, Thunderird, Eudora, Mulberry etc.) abruft und bisher als Mailserver jeweils pop.breitband.ch (Posteingang mit POP3), imap.breitband.ch (Posteingang mit IMAP) und smtp.breitband.ch (Postausgang – senden) eingerichtet hatte, der muss nur kontrollieren, dass als Kontoname die vollständige eMail-Adresse eingetragen ist.

1c) Wer @breitband.ch-eMail-Adressen mit einem dedizierten eMail-Client nutzt und bisher als Mailserver aber pop.intergga.ch (Posteingang mit POP3), imap.intergga.ch (Posteingang mit IMAP) und smtp.intergga.ch (Postausgang – senden) eingerichtet hatte, muss dies ändern, da die Domain intergga.ch nicht mehr bei ImproWare liegen wird und stattdessen der Mailserver der QuickLine angesteuert würde (pop/imap/smtp.intergga.ch verweist dann auf pop/imap/smtp.quickline.com). Er muss die Mailserver auf die breitband.ch-Mailserver ändern (also auf pop.breitband.ch, imap.breitband.ch und smpt.breitband.ch).

@intergga.ch-eMail-Adressen

2a) Nutzer von @intergga.ch-eMail-Adressen, die sich über den Webbrowser einloggen, dürfen neu nicht mehr www.breitband.ch ansteuern, sondern müssen auf www.quickline.ch resp. www.quickline.com und finden dort das entsprechende Login.

2b) Und wer ein eMail-Programm für seine @intergga.ch-eMails einsetzt, muss kontrollieren, dass seine vollständige eMail-Adresse als Kontoname eingetragen ist und kann entweder die Mailserver bei pop.intergga.ch, imap.intergga.ch und smtp.intergga.ch belassen, hat dann allerdings kein SSL. Oder er kann entsprechend die Mailserver im Programm ändern – diesmal aber zu QuickLine (also auf pop.quickline.com, imap.quickline.com und smtp.quickline.com).

Bitte beachten:

– als Kontoname immer die ganze eMail-Adresse incl. Domain angeben – also: name@intergga.ch resp. name@breitband.ch

– die Nutzung der Verschlüsselung ist generell zwar eigentlich zu empfehlen (wenn der Server das unterstützt und ein entsprechendes Zertifikat ausgestellt wurde, was bei ImproWare der Fall ist); da aber QuickLine kein Zertifikat für die Domain intergga.ch ausstellt, wird mit @intergga.ch-eMail-Adressen kein SSL möglich sein, wenn im eMail-Programm nicht die QuickLine-Mailserver eingetragen werden.

– wer das veraltete POP3 nutzt, kann nach der Umstellung wie gehabt weiter seine eMails abfragen. IMAP-Nutzer werden gefragt, ob sie die Ordnerstruktur nochmal herunterladen wollen; das müssen sie natürlich, da die Ordner über den neuen Mailserver abgefragt werden und bei QuickLine nun beim neuen Hoster liegen.

– um SSL jeweils einzuschalten, ist das entsprechende Feld anzukreuzen und die Server-Ports sind für POP3 nicht auf 110, sondern auf 995, für IMAP nicht auf 143, sondern auf 993, und für SMTP nicht auf 587, sondern auf 465 zu setzen.

Insgesamt eigentlich gar nicht so eine aufwendige Sache (ggf. im eMail-Client POP3/IMAP-Server und SMTP-Server anpassen – und den Kontonamen sowie die Serverports überprüfen); aber dazu sollte man schon die richtigen Informationen erhalten, ansonsten nur Verwirrung entsteht.


21.03.2015

Nur noch 10 Tage – und dann kostet der Internet-Zugang über das Kabelnetz mindestens Fr. 35.–/Monat

Diese Meldung gab's Ende Januar schon: in 10 Tagen wird der Internet-Zugang über das Kabelnetz langfristig (ab Juli) mindestens Fr. 35.– pro Monat kosten. Wer weniger bezahlen will, muss sich noch im März entweder ein Fr. 9.90er-Abo besorgen – oder dann auf Mobilfunk umsteigen. Über Mobilfunk sind einige sehr lukrative Angebote verfügbar – wenn man nur wenige Daten herunterlädt. Wer also den Internet-Anschluss nur für etwas eMail und kleine Korrespondenz nutzt, der kann aus einigen Mobilfunk-Angeboten auswählen. Das beginnt schon ohne monatliche Grundgebühr mit einem reinen Datenmengentarif (für 10 Rappen pro MB) und geht über Angebote für Fr. 2.50 pro Monat, Fr. 5.– pro Monat, Fr. 15.– pro Monat etc. in mehreren Stufen; und für Fr. 35.– pro Monat (also denselben Preis wie auf dem Kabelnetz) gibt's sogar einen Tarif mit 100 GB monatlich. Wer also kein TV schauen will, der kann die Kabeldose plombieren lassen und fährt auf dem Mobilfunknetz günstiger. Ohne TV ist die Kombination aus Telephon-Flatrate mit einem Internet-Anschluss, der sogar HD-Streaming erlaubt, bei Sunrise sogar noch günstiger als bei der InterGGA, da bei Sunrise der Telephonanschluss inbegriffen ist; bei der InterGGA müssen noch ca. Fr. 10.– an die Gemeinde abgeliefert werden, was mit Sunrise vermieden weden kann. Etwas weiter unten werden noch weitere Tarife vorgestellt.

Die leidige Geschichte mit den WLAN-Kabelmodems von QuickLine

Über die willkürliche Einmalgebühr von Fr. 69.– für den Bezug eines WLAN-Kabelmodems der QuickLine wurde hier auch schon berichtet. Inzwischen gibt der InterGGA-Support folgende Direktive aus: "Die Kunden, die von der ImproWare ein WLAN- Modem besitzen, bekommen kostenlos ein neues Modem ersetzt, ohne die CHF 69.- zu bezahlen." In diesem Wortlaut gilt das demnach auch für ältere WLAN-Kabelmodems. Also mache man das beim Bezug eines Kabelmodems geltend. Aber ob es wirklich so geschickt ist, ein WLAN-Kabelmodem der QuickLine zu beziehen, sollte möglicherweise hinterfragt werden. Uns wurde mitgeteilt, dass man beim QL-WLAN-Kabelmodem die gesamte Gerätekonfiguration incl. WLAN-Passwort nicht direkt im Kabelmodem ändern könne, sondern sich dazu ins QuickLine-Konto einloggen müsse. Wir konnten das bisher noch nicht nachprüfen. Wenn dem aber so ist, dann heisst das: die InterGGA resp. QuickLine nimmt sich das Recht heraus, permanent auf den Router des Kunden zugreifen und dort allenfalls sogar Änderungen im Router vornehmen zu können (wie das Swisscom im übrigen auch tut). Ob und inwieweit damit dann Schindluder getrieben würde, ist eine andere Frage.

Möglicherweise hat QL etwas ähnliches vor wie UPC-CableCom mit ihrem Wi-Free: Fremde sollen über das eigenen WLAN-Kabelmodem ins Netz können – und hat man zuhause auch so ein freigegebenes Gerät stehen, soll man im Gegenzug bei anderen entsprechenden Kabelmodems ins Netz kommen. Wenn das logisch sauber getrennt ist (ggf. mit zwei separaten internetseitigen IP-Nummern – oder wie auch immer), dann mag das gut gehen – ansonsten könnte man irgendwann ins Visier der Überwachungsbehörden geraten, wenn ein Fremder illegale Aktivitäten über den eigenen Internetzugang treibt. Die Lösung von UPC-CC sieht vor, dass sich die Nutzer jeweils mit ihrem eigenen Benutzernamen und Passwort anmelden – und dann sollte alles gutgehen. Es ist aber momentan noch reine Spekulation, ob QuickLine auch so etwas beabsichtigt. Es könnte allenfalls eine weitere mögliche Erklärung für den Routerzwang bei QuickLine sein, der in Deutschland seit Jahren ein Politikum ist und dort auf dem besten Weg ist, abgeschafft zu werden.

Das von QuickLine eingesetzte WLAN-Kabelmodem sei ein Technicolor TC7200, aber mit noch verkrüppelter Firmware im Vergleich zur werkseitig vom Hersteller aufgespielten als bei UPC-CC oder KabelBW. Geschichten mit eingeschränkter Firmware sind ja schon durch die TV-SetTopBox bekannt – siehe den Gang nach Korea ... Was jenen Nutzern blühen könnte, die selbst für ihre eigene Sicherheit in ihrem eigenen Hausnetz sorgen wollen und mit diesem Gerät dabei behindert werden, kann hier beispielhaft nachgelesen werden. Es empfiehlt sich also eher, das "primitive Kabelmodem ohne WLAN" zu nehmen und einen beliebigen WLAN-Access-Point hintendran zu hängen. Diese sind gar nicht mal so teuer und im Fachhandel meist im unteren bis mittleren zweistelligen Preisbereich zu erstehen.


19.03.2015

Und auch noch eine abgewiesene Stimmrechtsbeschwerde in Therwil

Nachdem am Dienstag Therwil bekanntgegeben hatte, dass die Beschwerde bzgl. des ersten Antrags vom 23.10.2014 abgewiesen worden sei, kam heute die Nachricht, dass die Stimmechtsbeschwerde gegen die Verschiebung der Gemeindeversammlung in Therwil abgewiesen wurde. Auch dies war zu erwarten – ebenso, wie dies in den anderen Gemeinden (Bottmingen, Oberwil und auch Ettingen nun zu erwarten ist). In der Stimmrechtsbeschwerde wurde verlangt, dass der Antrag noch zu jener Zeit der Gemeindeversammlung vorgelegt werden müsse, während dem die ImproWare noch ihr Signal ins Kabelnetz einspeist. Der vierte Antragspunkt verlangte ja die Beibehaltung der ImproWare, bis das Reglement zur Providerwahl inkraftgesetzt ist. Strittiger Punkt hierbei ist, wer die Kompetenz zur Providerwahl zum Zeitpunkt der Abstimmung effektiv innehat. Und bis zum Ablauf der 30-tägigen Referendumsfrist nach der Gemeindeversammlungsentscheid liegt diese noch beim Verwaltungsrat der InterGGA. Die Forderung, die ImproWare noch im Netz zu behalten, könnte also frühestens 30 Tage nach dem Gemeindeversammlungsentscheid umgesetzt werden – und zu jenem Zeitpunkt wird die ImproWare schon nicht mehr im Netz sein.

Somit muss man sich darauf einstellen, dass (mindestens vorläufig) nur die QuickLine-Angebote im Kabelnetz der InterGGA verfügbar sein werden. Günstig ins Internet geht's nun also nicht mehr über das Kabelnetz, sondern nur noch über Mobilfunk. Und die Interessante Frage wird dann nicht nur sein, wieviele Kunden die InterGGA verloren haben wird, sondern v.a. auch, ob sie überhaupt Neukunden dazugewinnen kann. Betrachtet man die Konkurrenz, so hat sie massiv schlechtere Karten als noch mit ImproWare.

Teurer als das Kabelnetz ist demnächst nur noch Swisscom – es geht aber auch günstiger!

Hier ein kleiner Preisvergleich einiger eher zufällig ausgewählter Angebote der Konkurrenz. Vorweg aber noch etwas, das nicht unter den Tisch gekehrt werden darf: das Abo für Fr. 9.90/Mt. ist nur noch bis Ende Monat erhältlich – die Preisvergleiche müssen aber auch danach noch standhalten; dieses Abo darf für die Preisvergleiche somit nicht berücksichtigt werden; und das ist das einzig wirklich günstige bei der InterGGA.

1) Telephonie mit Internet ohne Telephonie-Flatrate

Die Günstigste Variante für Internet allein kostet auf dem InterGGA-Kabelnetz ab April Fr. 35.–/Mt. und mit Telephonie Fr. 40.–/Mt. (in dieser Form aber nur mit mikrigem Datendurchsatz); dazu gibt's zwar eine Telephon-Flatrate, aber Internet nur mit 2/0.2 (jeweils in MBit/s down- und upload-Rate). Zum genau gleichen Preis, nämlich Fr. 40.–/Mt. gibt's bei Sunrise siebeneinhalb mal soviel Speed beim Internet (15/1.5), aber ohne Telephonie-Flatrate. Mit VTX ist das sogar noch günstiger, da gibt's fünf mal soviel Speed wie bei der InterGGA, nämlich 10/1, sogar für Fr. 34.–/Mt. mit Telephon (auch ohne Telephon-Flatrate), und nur mit einer Festnetzflat (Anrufe auf Mobilfunk kosten dann extra) gibt's das für Fr. 43.–/Mt. NB: in VTX integriert ist das Basler Unternehmen Datacomm.

Und noch etwas ist zu erwähnen: die Telephonanschlussgebühr ist bei Sunrise und VTX mit dabei – es müssen also keine Fr. 25.35/Mt. zusätzlich an Swisscom bezahlt werden. Gerade das macht jegliche xDSL-Angebote anderer Telephoniegesellschaften, die nicht auch den Anschluss übernehmen, völlig uninteressant. Monzoon mit Prepaid-Internet auf dem Festnetz und Green.ch sind da noch zu erwähnen.

Das heisst also: Wenig-Telephonierer, die mehr Internet wollen als nur die mikrigen 2/0.2, fahren mit Sunrise und VTX einiges besser als mit der InterGGA. In Kombination mit SIP-Teleponie sind diese Angebote dann auch sehr interessant.

2) Telephonie mit Flatrate und mehr als nur minimal Internet

Wer nur Surfen und viel telephonieren will, aber kein TV schaut, für den wird Sunrise günstiger sein als InterGGA – mit einem Angebot derselben Klasse: für Fr. 55.– bietet Sunrise die Kombination aus Internet  mit 15/1.5 (Fr. 40.–/Mt.) und Telephonie-Flatrate (Fr. 15.–) incl. Anschluss an. An der Oberfläche ist das gleichteuer wie das InterGGA/QL-Angebot Internet20 (Fr. 35.–) mit SwissFlat (Fr. 20.–), Kommt noch ein Mobilfunk-Abo dazu, bietet Sunrise sogar noch 10% Rabatt auf alle Grundgebühren.

3) Günstig ins Internet – nur noch über Mobilfunk

Wer wirklich günstig ins Internet will und nur wenig Daten austauscht, der schaut sich mal die Mobilfunkangebote an. An vorderster Front ist da Orange zu nennen, aber auch andere bieten einige Angebote, bei denen QuickLine schlicht nicht mithalten kann. Unter Fr. 35.–/Mt. kann die InterGGA nichts mehr bieten!
Kritischer Punkt ist beim Mobilfunk nicht die Geschwindigkeit, sondern die Datenmenge. Mit LTE werden mit Mobilfunk sogar noch die Telephonie-Festnetzgeschwindigkeiten locker übertroffen, gerade wenn die Festnetzleitung nicht viel hergibt (an einigen Orten im InterGGA-Gebiet kann die Festnetzleitung rein technisch nicht mehr als 8/1 hergeben). Kabel könnte technisch zwar mehr – aber unter Fr. 35.–/Mt. gibt's nix mehr – und das ist teuer.

> Orange Surf Angebote gibt's in verschiedenen Varianten – je nach Datenmenge. Das fängt sogar schon bei Fr. 5.– pro Monat an, allerdings nur mit 250 MB Daten. Weiter geht es dann mit Fr. 15.–/Mt. (1 GB Daten) und Fr. 25.–/Mt. (2 GB Daten). Nächsthöhere Stufe ist dann gleich teuer wie InterGGA, nämlich Fr. 35.–/Mt. mit 100 GB Daten (auf der Website ist die Limite von 100 GB zwar nicht genannt; frag man Orange an, so ist das aber offiziell, auch wenn "unlimitiert" steht). Für weitere Fr. 15.– dazu, also für Fr. 50.–/Mt. gibt's sogar 500 MB Daten, die man im europäischen Ausland versurfen kann. Vorteil einer Mobilfunklösung: man ist nicht ortsgebunden, kann also seinen Internet-Anschluss jederzeit mitnehmen und überall in der Schweiz nutzen – jedoch nicht überall mit voller Geschwindigkeit.

> Noch günstiger ins Internet geht's für Neukunden bei Lebara: als Surf-Option zu einem Prepaid-Preisplan gibt's dort 240 MB Daten für nur Fr. 2.50/Mt., für Fr. 14.90/Mt. kriegt man sogar 2 GB Daten, und für Fr. 29.90/Mt. 6 GB.

> Wer nur selten ins Internet geht und nur wenig Daten austauscht, der wirft einen Blick auf das Prepaid-Angebot von M-Budget: das geht sogar ganz ohne Grundgebühr für 10 Rappen pro MB (in 100kB-Schritten). Lohnt sich nur bei seltenem Internet-Gebrauch mit sehr wenig Daten – aber genau dann lohnt sich das!

Etwas fällt vielleicht auf: Swisscom-Angebote sind bei diesem Vergleich nicht berücksichtigt – weil sie schlicht nicht konkurrenzfähig sind. Nur ein paar Beispiele: Internet mit 5/0.5 kosten Fr. 59.35 incl. Telephonanschluss und ohne Telephonflatrate und ohne TV.  Das ist das günstigste Angebot von Swisscom auf dem Festnetz. Nächsthöheres Angebot mit demselben Datendurchsatz und TV kommt dann auf Fr. 79.35 (wieder mit dem Telephonanschluss für Fr. 25.35 schon mit eingerechnet), und dann geht's entsprechend bei Fr. 99.35 weiter und steigt entsprechend.

Wenn nun die InterGGA-Chefetage nun meint, es reiche, günstiger als Swisscom (und vielleicht noch CableCom) zu sein – und das als "günstig" bezeichnet, dabei aber den Markt ignoriert, dann ist das nicht nachvollziehbar. Gerade im unteren Preisbereich ist das Kabelnetz der InterGGA definitiv nicht mehr konkurrenzfähig; der Grundsatz der "günstigen Angebote", der den Einwohnern an den Gemeindeversammlungen im 2002 präsentiert worden war, ist mit der Preisstruktur von QuickLine nicht mehr haltbar. Und langfristig bestehen kaum Aussichten, dass QuickLine der ImproWare jemals das Wasser reichen kann – die NetFlix-Statistik zeigt es auch im Februar wieder.

Das heisst also: wer mit einem Datendurchsatz von 5/0.5 leben kann (für HD-Streaming reicht das aber nicht), der holt sich am besten noch ein InterGGA/QL-Abo für Fr. 9.90/Mt. mit unbeschränkter Datenmenge – solange es das noch gibt. Aber Vorsicht: dazu reichen nur noch 10 Tage – und danach wird's richtig teuer auf dem Kabelnetz.


17.03.2015

Zwischenstand der politischen Aktivitäten

Gestern wurden beim Regierungsrat zwei Beschwerden eingereicht: in Bottmingen und in Pfeffingen. Diese beiden Gemeinden sind schon am weitesten fortgeschritten mit der Abarbeitung der Anträge. Dazu weiter unten mehr ...

Gestern abend tagte in Reinach der Einwohnerrat – jedoch ohne Traktandum InterGGA. Das hat mehrere Gründe: anders als in den anderen InterGGA-Gemeinden ist der Politikbetrieb in einer ausserordentlich organisierten Gemeinde (mit Einwohnerrat) etwas anders als in ordentlich organisierten (mit Gemeindeversammlung). In Reinach wurden zwei Interpellationen zum Thema eingereicht, die im November noch beantwortet worden waren. Ein Postulat, das die Folgen eines Ausstiegs aus der InterGGA klären soll, wurde vom Gemeinderat angenommen und eine ausführliche Antwort dazu verfasst. Diese wurde zur eingehenden Klärung an eine Kommission übergeben – wo sie momentan in Bearbeitung ist. Dazu wurden von der Kommission Referenten an eine Kommissionssitzung eingeladen. Mit den so gewonnenen Informationen wird nun ein Fragenkatalog zusammengestellt, der dem Gemeinderat unterbreitet wird. Die dann gewonnenen Antworten werden in einer weiteren Kommissionssitzung besprochen, und daraus wird ein Bericht erstellt. Dieser Bericht muss dann noch vom Gemeinderat beurteilt werden, und erst dann kommt das Geschäft wieder in den Einwohnerrat. Was dabei natürlich klar ist: das ganze dauert eben, bis es soweit ist. Und ohne Postulatsbericht (der in diesem Falle ja die Informationsgrundlage für die Initiative bildet) wäre die Traktandierung der Initiative ohne Substanz – und  würde ohnehin bis dann vertagt. Ohne zuvor eingereichtes Postulat würden für die Initiative dieselben Abklärungen zu treffen sein. Das ist eben der Politikbetrieb, wenn er auf dem Milizsystem basiert: es sollen ja alle politischen Kreise zu Wort kommen können. Man kann den Behörden trotz langsamem Lauf der Dinge keine Zeitschinderei vorwerfen. Die Initiative selbst wird dann noch dasselbe Bearbeitungsprozedere durchlaufen wie die Anträge in den anderen Gemeinden.

In den anderen Gemeinden ist der Stand der Dinge recht unterschiedlich. Hier eine kurze Zusammenstellung, was nach der Einreichung eines Antrags nach §68 alles passieren muss, bis es dann wirklich soweit ist, dass er der Gemeindeversammlung vorgelegt und diese darüber befinden kann:

Nachdem ein Antrag eingereicht wurde, geht folgendes Prozedere los:
1 – der Gemeinderat beschliesst, wie die Anträge behandeln werden sollen.
2 – diesen Beschluss unterbreitet er dem Antragsteller zur Beurteilung (sog. "rechtliches Gehör gewähren").
3 – der Antragsteller begutachtet den Entscheid und erläutert seine Position resp. schlägt Änderungen vor
4 – die Gemeinde begutachtet das, ändert allenfalls noch etwas daran und beschliesst nochmal.
5 – dem Antragsteller wird der erneute Gemeinderats-Beschluss als beschwerdefähige Verfügung zugestellt.
6 – gegen diese Verfügung kann der Antragsteller beim Regierungsrat in Liestal Beschwerde einlegen.
7 – "Liestal" heisst die Beschwerde (ggf. in Teilen) gut oder lehnt sie ab.
8 – die Gemeinde muss nochmal über die Bücher und beschliesst nochmal unter Berücksichtigung des Regierungsratsentscheids.
9 – dem Antragsteller wird das wiederum entsprechend mitgeteilt, wogegen er ggf. dann in die nächste Instanz gehen müsste.
... und dann könnte das dann noch entsprechend ans Kantonsgericht und weiter ans Bundesgericht weitergezogen werden ...

Sinn und Zweck von 2 bis 4 ist, direkt ein juristisches Verfahren zu vermeiden. Die Gemeinde könnte dem Antragsteller unter 5 auch einen Gegenvorschlag unterbreiten; wenn der Antragsteller sich damit einverstanden erklären würde, wäre dieser Gegenvorschlag danach die Basis für die Vorlage, die dann der GV unterbreitet würde.

Erachtet der Antragsteller sein Anliegen jedoch als nicht korrekt behandelt, so erhält er die Möglichkeit, den Entscheid der Gemeinde mit einer Beschwerde durch den Regierungsrat überprüfen zu lassen – das ist die Beschwerde in Punkt 6. Der Regierungsrat bildet die "politische Oberhoheit" und wacht darüber, dass niemandes politische Rechte geschmälert werden. Er eröffnet der Gemeinde zuerst die Möglichkeit, zu den Beanstandungen des Antragstellers Stellung zu beziehen (die sog. Vernehmlassung) – und danach wird der Antragsteller über die Stellungnahme der Gemeinde informiert und der Regierungsrat entscheidet, ob er die Beschwerde gutheisst (und die Beanstandungen für gerechtfertigt hält – allenfalls nur in Teilen) oder nicht. Danach geht's unter Berücksichtigung des Regierungsratsentscheids zurück an die Gemeinde zur Überarbeitung. Dieses ordentliche Beschwerdeverfahren dauert meist mehrere Wochen.

Nun – wo stehen die einzelnen Gemeinden in diesem Ablauf?

– Oberwil, Therwil und Aesch sind noch bei resp. vor 1
– Grellingen und Duggingen sind bei 4
– Bottmingen und Pfeffingen sind inzwischen schon bei 6
– Ettingen ist bei 3 steckengeblieben, da dort eine Stimmrechtsbeschwerde den regulären Lauf der Dinge unterbrochen hatte

Parallel dazu wurden mehrere Stimmrechtsbeschwerden eingereicht. Hat ein Stimmberechtigter (in diesem Fall der Antragsteller) den Eindruck, dass durch die Gemeindebehörden irgend etwas veranlasst wird, das er nicht per ordentlichem Beschwerdeverfahren überprüfen lassen kann und damit seine politischen Rechte geschmälert werden könnten, so hat er die Möglichkeit, beim Regierungsrat eine Stimmrechtsbeschwerde einzureichen. Diese muss jeweils innert 3 Tagen nach Bekanntwerden des (möglichen) Beschwerdegrundes eingereicht sein. Ein Grund für eine Stimmrechtsbeschwerde könnte sein, dass von den Gemeinde Termine nicht eingehalten werden, oder dass Entscheide getroffen werden, die später irgend etwas verunmöglichen, das Teil des Verfahrens ist.

In unserem Fall gab es mehrere Gründe für Stimmrechtsbeschwerden: da die Anträge im 4. Punkt etwas fordern, das zeitkritisch ist, kam es in mehreren Gemeinden zur Einreichung entsprechender Stimmrechtsbeschwerden: die Forderung, den bisherigen Provider im Netz zu belassen, kann nur so lange gestellt werden, solange dieser überhaupt noch im Netz ist; nach dessen Abschaltung wäre diese Forderung rein technisch nicht mehr umsetzbar. Als nun bekannt wurde, dass die Anträge in einzelnen Gemeinden erst nach Abchalten der ImproWare traktandiert werden sollen, resp. dass bis zum Abschaltzeitpunkt gar keine Gemeindeversammlung mehr stattfinden soll, obwohl ursprünglich eine hätte stattfinden sollen, so war das ein Grund für eine Stimmrechtsbeschwerde – da mit Absage resp. Verschiebung der GV der Punkt 4 des Antrags verunmöglicht würde.

Als nun bekannt wurde, dass in Therwil die ursprünglich noch im März vorgesehene GV auf den April verschoben werden soll, dass in Ettingen die ursprünglich noch im März vorgesehene GV ausfallen gelassen werden soll, und dass in Bottmingen und Oberwil die Anträge erst im Juni traktandiert werden sollen, obwohl dort noch im März eine GV vorgesehen ist, so war das jeweils Anlass für eine entsprechende Stimmrechtsbeschwerde.

In Ettingen wurde aber auch schon bei der Gewährung des rechtlichen Gehörs (im Ablauf Punkt 2) eine Stimmrechtsbeschwerde eingereicht, da aus terminlichen und formalen Gründen das Schreiben der Gemeinde zu beanstanden war. Dem Antragsteller wurde die Frist derart gelegt, dass ihm insgesamt nur 4 eigentliche Arbeitstage zur Verfügung gestanden hätten – es waren noch zwei Wochenenden plus mehrere Feiertage in der Frist drin. Zudem entsprach die Ausformulierung des Schreibens des Rechtlichen Gehörs von der Form her einer Verfügung – die aber beschwerdefähig zu sein hat, das aber formal nicht war. Zu beiden Stimmrechtsbeschwerden hat die Gemeinde schon Stellung bezogen und der Entscheid des Regierungsrats wird erwartet.

Daraus lässt sich schliessen, dass es inzwischen so gut wie unmöglich ist, dass die Anträge noch im März traktandiert werden und dass es somit nicht mehr verhindert werden kann, dass die ImproWare abgeschaltet werden wird. Nun – Hauptanliegen der Anträge ist nach wie vor die Mitsprache der Einwohnerschaft bei der Providerwahl – und die ist weiterhin im Rennen ...

17.03.2015

Zwischenstand der politischen Aktivitäten – Nachtrag

Wie Therwil heute bekanntgibt, sei die Beschwerde des Antrags vom Oktober abgewiesen worden. Jener Antrag forderte ein Reglement zur Providerwahl durch die Einwohnerschaft – jedoch ohne Ausstieg aus der InterGGA. Da zwar nicht das Ortsnetz selbst (das nach wie vor der Gemeinde gehört) unter der Obhut der InterGGA liegt, jedoch der Netzzugang, und die Kompetenz der Providerwahl ausschliesslich beim Verwaltungsrat der InterGGA liegt, war zu erwarten, dass jener erste Antrag scheitern könnte.


16.03.2015

Eine Informationsveranstaltung, die wirklich etwas bringt – nämlich Desinformation ...

Seit Monaten stösst die einmalige Gebühr von Fr. 69.– für den Bezug eines WLAN-Kabelmodems sauer auf. Irgendwann hatte InterGGA die Direktive herausgegeben, wer bei der ImproWare im letzten Jahr ein WLAN-Kabelmodem gekauft habe, der müsse diese Gebühr zum Bezug eines QL-WLAN-Kabelmodems nicht entrichten. Der Clou dabei: diese Regelung betraf gar niemanden, da die ImproWare die Kabelmodems gar nicht verkauft hatte, sondern nur leihweise abgegeben. Des weiteren beklagen sich viele Kunden, die ein WLAN-Kabelmodem von der ImpoWare im Einsatz haben, dass sie von der InterGGA nur ein Kabelmodem ohne WLAN zugeschickt erhalten hätten. Und nun wurde am letzten Mittwoch an der Informationsveranstaltung in der Mehrzweckhalle in Therwil vom Geschäftsführer der InterGGA persönlich bekanntgegeben, dass all diejenigen Kunden, die bisher von der ImproWare ein WLAN-Kabelmodem im Einsatz hatten, 1:1 ein WLAN-Kabelmodem erhalten würden und dafür auch keine Gebühr von Fr. 69.– verlangt würde. Besucht man jedoch den InterGGA-Shop im Mischeli-Center, so heisst es, die Information, die Hr. Gregor Schmid herausgegeben habe, sei falsch und für ein WLAN-Modem würden Fr. 69.– auf die nächste Rechnung gesetzt. Was gilt nun?

Des weiteren wurde an der Veranstaltung bekanntgegeben, dass die InterGGA ein weiteres Versprechen brechen wird. Wurde im Herbst 2014 noch laut herausposaunt, dass im Kabelnetz der InterGGA das veraltete Zeitversetzt-TV-System "Verte!" gar nie aufgeschaltet werde, sondern direkt das neue "Vision", so wurde auch dies inzwischen dementiert. Bis gegen Ende 2015 werde nun doch das veraltete Zeitversetzt-TV-System Verte! aufgeschaltet. An Zeitversetzt-TV interessierte Kunden dürfen sich schon mal bereithalten, Ende 2015 wiederum einen Gerätetausch vornehmen zu müssen.

Pikant wird das Thema Zeitversetzt-TV aber auch dahingehend, als an dieser Veranstaltung Hr. Karl Schenk – seineszeichens Verwaltungsratspräsident der InterGGA – zum wiederholten male zum besten gegeben hatte, dass nicht nur die Hauptmotivation für den Providerwechsel der Umstand sei, den Kunden ein Zeitversetzt-TV-System anbieten zu können, sondern auch, dass die ImproWare dies zum Zeitpunkt der Evaluation noch gar nicht angeboten habe. Fakt ist aber, dass die ImproWare zum Zeitpunkt der Ausschreibung (im Oktober 2012) mit intertainment-tv pro mindestens schon im Probebetrieb war und in Nusshof dieses System noch im 2012 in den Regelbetrieb überging. Als dann Mitte 2013 die InterGGA noch einmal offerieren liess, war es nicht nur in den anderen ImproWare-Gemeinden schon im Regelbetrieb, sondern auch im Kabelnetz der InterGGA hätte es schon Anfang 2013 in den Regelbetrieb übergehen können. Die InterGGA hatte zwischen Offertzeitpunkt und Providerentscheid sogar selbst die Gerätschaften im Haus, um das System eingehend evaluieren zu können. Rein technisch gesehen wäre interainment-tv pro somit auch im gesamten InterGGA-Kabelnetz seit Anfang 2013 verfügbar – und es wurde der InterGGA auch angeboten. Es war aber die InterGGA-Chefetage, die auf der einen Seite zwar postuliert, das Kabelnetz brauche unbedingt ein Zeitversetzt-TV-System, um nicht noch mehr Kunden zu verlieren, auf der anderen Seite aber ein vorhandenes System während inzwischen mehr als zweier Jahre der gesamten Kundschaft verweigert. Und genau damit sollen die Kunden nun nicht verloren werden?


12.03.2015

Thema InterGGA an der Reinacher Einwohnerratssitzung vom 16.03.2015 und an den Gemeindeversammlungen

Inzwischen ist die Traktandenliste der Einwohnerratssitzung vom 16.03.2015 publiziert worden – ohne das Traktandum InterGGA; und zwar weder in der Form des Postulats von Urs Treier, noch der Initiative zur Providerwahl durch die Einwohner. Der Grund für die Nichttraktandierung ist ziemlich profan: damit der Politbetrieb auch wirklich funktioniert und die Geschäfte seriös vorbereitet werden, braucht eben alles seine Zeit. Dass hier sich das Postulat und die Initiative gestaffelt abgearbeitet werden, vermag den Gedanken an künstliche Verzögerung aufkommen lassen. Dem ist aber mitnichten so, auch wenn es danach aussehen könnte, dass das Postulat die Initiative verzögern könnte. Ohne Postulat müssten dieselben Fragen als Vorbereitung zur Behandlung der Initiative abgearbeitet und beantwortet werden, wie sie nun eben im Rahmen des Postulats gestellt worden waren. Die Initiative selbst würde auch ohne Postulat ihre Vorlaufszeit brauchen.

Betrachtet man die Details der Abarbeitung des Postulats, so wird sichtbar, wieso so ein Geschäft einfach seine Zeit braucht. Das Postulat wurde am 24.09.2014 von Urs Treier eingereicht. Für die Einwohnerratssitzung vom 24.11.2014 wurde es traktandiert – und überwiesen (resp. vom Gemeinderat ohne Direktverhandlung angenommen). Für eine Beantwortung durch den Gemeinderat bis zur nächstfolgenden Einwohnerratssitzung am 15.12.2014 reichte die Zeit nicht mehr – es kam jedoch an der Einwohnerratssitzung vom 26.01.2015 zur Sprache – und wurde an die Kommission BUM überwiesen. Infolge Ferien und Fasnacht im Februar traf sich diese Kommission am 03.03.2015 zu einer Aussprache mit Referenten. Darauf aufbauend werden nun Fragen an den Gemeinderat ausformuliert, die dieser wiederum zu beantworten hat. Mit diesen Antworten wird dann ein Bericht verfasst, der danach dem Einwohnerrat vorgelegt wird – aber erst, nachdem der Gemeinderat wiederum die Sache beurteilt hat ... und erst dann wird die Sache wieder traktandiert. Da das Postulat die Basis zur Initiative bildet – ohne Postulat wären dasselbe Prozedere mit Abklärungen und Beantwortungen losgetreten worden – würde die Initiative ohnehin nicht vor Eingang des Berichts der BUM incl. GR-Position traktandiert. Wäre die Initiative noch vor dem Bericht der BUM traktandiert, so wäre zu erwarten, dass ein Nichteintretensantrag gestellt und angenommen wird – d.h. dass das Geschäft für "noch nicht beurteilenswürdig" erklärt würde, und der Bericht der BUM abzuwarten wäre. Politische Mühlen mahlen eben etwas langsam.

Die Stimmrechtsbeschwerden (wegen Nichttraktandierung resp. Gemeindeversammlungsverschiebung resp. -Ausfall) in weiteren Gemeinden sind nach wie vor hängig und es ist noch nicht abzuschätzen, ob sie gutgeheissen werden. Sollten sie gutgeheissen werden und müssten die Anträge noch im März vor die GVs kommen, würde das auf jeden Fall eine "ziemliche Feuerwehrübung", da noch einiges vorzubereiten ist; nicht nur die GV selbst, sondern auch das Propagandamaterial zur Information der Stimmberechtigten mit den Stimmempfehlungen. Es ist damit zu rechnen, dass eine Traktandierung noch im März zeitlich doch zu knapp würde. Ob und welche rechtliche Konsequenz bzgl. dem Verbleib resp. einer allfälligen Wiederaufschaltung der ImproWare daraus folgen würde, ist an dieser Stelle noch nicht abzuschätzen.

In der Folge heisst das, dass alle InterGGA-Kunden sich damit abfinden müssen, dass ab April das Signal der ImproWare abgeschaltet wird und der Internetzugang über das Kabelnetz nur noch mit QuickLine möglich ist. Ob das ein Dauerzustand bleiben wird oder ob die ImproWare wieder kommt, hängt noch von sehr vielen Faktoren ab – nicht nur, ob es der InterGGA wirklich gelingt, nicht nur die Bestandskunden zu behalten, sondern auch Neukunden zu gewinnen (was mit einem Einstiegspreis von mind. Fr.35.–/Mt. – mehr als 3.5x soviel im Vergleich zu bisher – nicht einfach sein wird). Ebenso wird mit hineinspielen, ob die InterGGA den Bereich Support und Kundenbetreuung auf ein mindestens erträgliches Mass hinbekommt – und natürlich auch, wie das Volk dann entscheiden wird. Auch wenn nun die ImproWare abgeschaltet wird, heisst das noch lange nicht, dass die Sache der Mitsprache bei der Providerwahl schon gegessen sei.

Es darf an dieser Stelle (nicht zum ersten mal) der InterGGA unterstellt werden, dass sie die Informationspolitik mit Absicht so zugeknöpft gestaltet hat, um genau so eine Situation zu provozieren: dass die eher langsam arbeitende Politik einen Providerwechsel nicht aufhalten können soll. Man erinnere sich: im September gab's zuerst gar keine Abo-Preise, dann nur halbe, und erst, als der InterGGA öffentlich vorgehalten wurde, dass sie die kommende Preisverdoppelung (von Ende Juni/Anfang Juli) verschweige, war sie dann damit rausgerückt. Kurzfristig mag der Plan vielleicht aufgehen – das heisst aber noch lange nicht, dass das auch langfristig so bleiben wird. Eine Frage wird sein, wieviele "wirklich bezahlende" Kunden die InterGGA im April noch haben wird. Abonnenten mit einem 9.90er-Abo sind da eigentlich gar nicht dazuzuzählen, da sie der InterGGA mehr Kosten verursachen, als Geld in die Kassen spülen – und die InterGGA diese Kunden möglichst schnell wieder loswerden will. Wer also die Zeit bis zu den politischen Entscheiden überbrücken will, kann dies – sofern der Datendurchsatz ausreicht – auch mit einem 9.90er-Abo tun – gerade in Anbetracht dessen, dass dieses Abo ja nur noch bis Ende März angeboten wird und man jederzeit die Möglichkeit hat, auf ein höheres zu wechseln. Später wird es ein 9.90er nur dann wieder geben, wenn die ImproWare als Provider wieder ihr Signal einspeisen darf. Bis Ende März kann sich also noch einiges tun – und ohne zu portierende Telephonnummer kann man sich für einen Entscheid, wie man ab April dann ins Internet geht, durchaus noch bis gegen Ende März Zeit lassen.


11.03.2015

Märchenstunde live – die zweite ...

Heute abend wird in der Mehrzweckhalle in Therwil die zweite Propagandaveranstaltung der InterGGA stattfinden. Interessant wird dabei weniger sein, was die Herren der InterGGA erzählen wollen und was sowieso schon bekannt ist, sondern eher, ob die Veranstaltung wie in Reinach wieder von Zwischenrufen und Raunen gespickt sein wird, wenn schöngefärbte Halbwahrheiten (wie Sprüche, dass die Kunden freiwillig mehr bezahlen wollen würden o.ä.) oder Falschinformationen (dass die ImproWare im 2013 noch kein Zeitversetzt-TV gehabt hätte) zum besten gegeben werden sollen – oder zugegeben werden muss, dass gemachte Versprechungen nicht eingehalten werden.

NB: zwar nicht explizit angesprochen, aber doch indirekt durchgesickert (es war in einer projizierte Präsentation zu sehen) dürfte sein, dass Interessenten für Zeitversetzt-TV wohl tief in die Tasche greifen müssen. InterGGA hatte versprochen, dass das veraltete bandbreitenfressende Verte!-Zeitversetzt-TV-System nicht mehr aufgeschaltet werde, sondern ein neues (das von der Technologie an das der seit 2013 bei ImproWare angebotene herankommt). Das neue ist aber noch nicht fertigentwickelt und funktioniert noch gar nicht – also wird demnächst also nur das veraltete Verte! aufgeschaltet werden ... mit der Konsequenz, dass Zeitversetzt-TV-Kunden sich gleich zweimal neue Gerätschaften zulegen müssen (die sie natürlich für teures Geld kaufen müssen): nun für Verte! – und in absehbarer Zeit dann auch für das neue System. Und so wird auch klar, wieso die ImproWare unbedingt aus den Netz verjagt werden soll und Dual-Providing als "unmöglich" dargestellt wird: die InterGGA benötigt die Bandbreite für ihr veraltetes Zeitversetzt-TV-System.


09.03.2015

Migrationszwang mit Zwangsmodem ...

Inwieweit bei der Migration von Zwang oder gar Nötigung gesprochen werden kann, bleibe mal dahingestellt; wenn der bisherige Provider abgeschaltet wird und so gut wie Ausweichmöglichkeit besteht – Telephonleitung gibt nicht mehr als 8 MBit/s her o.ä. und Mobilfunkempfang schwach – darf man durchaus davon sprechen. Interessant ist aber zudem die immer wieder auftauchende Frage, weshalb die InterGGA überhaupt die Modems auswechselt, obwohl dies technisch gar nicht notwendig ist. Es könnte einen einfachen Grund dafür geben – der überhaupt nicht technischer, sondern vertragsrechtlicher Natur wäre.

Nun – wie wir alle wissen, wird zum Bezug der Kabelinternet-Dienstleistungen ein Kabelmodem benötigt. Da muss irgendwoher kommen – ob es nun der Kunde selbst kauft oder der Kabelnetzprovider es "zur Verfügung stellt". ImproWare lässt es zu, dass die Kunden ihre eigenen Kabelmodems nutzen können, bietet aber auch Modems an. Der Kunde kann also ein Kabelmodem direkt vom Provider beziehen, wenn er kein eigenes hat. InterGGA mit QuickLine lässt jedoch nicht zu, dass die Kunden eigene Modems nutzen, sondern die Kunden werden gezwungen, ausschliesslich das von QuickLine zur Verfügung gestellte Kabelmodem einzusetzen. Die Frage, weshalb die InterGGA keine eigenen Kabelmodems zulassen will, könnte möglicherweise gar nicht technischer Natur sein, sondern mit der Art zusammenhängen, wie die Verträge abgeschlossen werden sollen.

Zuerst aber ein Blick auf die Verschiedenen Möglichkeiten, die bei der Migration zur Verfügung gestanden haben:
– 1. Modemlogistik durch ImproWare: dabei wäre die ImproWare der offizielle Modemlieferant und bestehende wie künftige Kunden würden Kabelmodems der InterGGA nutzen. Die Kunden könnten das bestehende Kabelmodem weiterhin nutzen; ebenso  würden Neukunden ein Kabelmodem erhalten, das die InterGGA von der ImproWare beziehen würde.
– 2. Modemlogistik künftig durch QuickLine/Broadcom mit Weiternutzung der bestehenden Kabelmodems: wie in (1) könnten die Kunden ihr bestehendes Kabelmodem weiterhin nutzen; Neukunden würden hingegen ein Kabelmodem der QuickLine erhalten.
– 3. Kabelmodems ausschliesslich von QuickLine/Broadcom mit Austausch sämtlicher bestehender Kabelmodems.
Bei (1) oder (2) würde es technisch so ablaufen, dass irgendwann die ImproWare die jeweilige MAC-Nummer der Kabelmodems aus dem System entfernen würde und die InterGGA resp. QuickLine die jeweiligen MAC-Nummern bei sich eintragen würde. Mit dieser Änderung wäre der Kunde durch den Provider (also die InterGGA) migriert worden. Bei (3) muss der Kunde das alte Kabelmodem abhängen und das neue anschliessen, um für sich die Migration durchzuführen.

Für die ImproWare wäre (1) natürlich interessant, könnte sie doch weiterhin mit Kabelmodems einen Obolus dazuverdienen. Ökologisch wie wirtschaftlich wäre zumindest (2) anzustreben. Die InterGGA bestand aber auf (3), obwohl die ImproWare sowohl zu (1), als auch zu (2) Hand geboten hatte. Seit ängerem behauptet die InterGGA sogar, es sei die ImproWare gewesen, die (1) oder (2) verweigert habe ...

Aber lassen wir das mal auf der Seite und betrachten, was es für einen Grund geben könnte, weshalb die InterGGA (und nicht die ImproWare) auf (3) bestanden haben könnte – und da liegt ein sehr plausibler Grund eigentlich auf der Hand. Man muss das Thema aber von einer ganz anderen Seite aufrollen und nur die Frage stellen: wie liesse es sich einrichten, dass man die Kunden in einen neuen Vertrag bringen kann, ohne dass man von den Kunden eine Unterschrift auf einem Vertragspapier erlangen muss.

Und die Lösung dazu ist ganz simpel: man schickt den Kunden einfach ein neues Kabelmodem zu – und wenn sie es anschliessen, schliessen sie stillschweigend einen neuen Vertrag ab, ohne überhaupt eine Unterschrift geleistet zu haben ... denn wenn man die MAC-Nummer des Kabelmodems bei sich eintragen will, dann sollte man schon die Unterschrift des Kunden haben, dass dieser dem auch zustimmt. Ohne diese Unterschrift könnte es juristisch heikel werden. Mit einem neuen Modem hingegen braucht man vom Kunden gar keine Unterschrift, um ihm einen Vertrag anzudrehen, da er das Kabelmodem ohne Aufforderung erhalten hatte – und wenn er es anschliesst, dann war es der Kunde, der aktiv dazu beigetragen hat, das Kabelmodem zu nutzen – und mit seinem aktiven Zutun nimmt der Kunde stillschweigend den Vertrag an – auch ganz ohne Unterschrift.

Clever – oder nicht? Wie man's nimmt – anständige Kreise siedeln diese Art der Erlangung von Verträgen ohne explizite Unterschrift, die nur per Einschreibebrief wieder gekündigt werden können, im Bereich der Drückermethoden an ...


03.03.2015

Migration oder nicht – was ist hier die Frage?

Von den migrationswilligen Gemeindebehörden wie auch von der InterGGA war in letzter Zeit öfters zu hören und zu lesen, dass "die Migration in vollem Gange sei und nicht mehr aufzuhalten sei". Doch was soll damit eigentlich ausgesagt werden – und wie steht es nun wirklich um die "Migration"? Dazu muss zuerst etwas ausgeholt werden, um darzulegen, wie so eine Migration überhaupt abläuft.

Eine Migration im hier gemeinten Sinne ist zum einen ein Wechsel des Providers in einem Kabelnetz. Das ist aber noch nicht alles. Zum anderen ist eine Migration der Wechsel der Kunden zum neuen Provider. Diese ist nur dann erfolgreich, wenn so gut wie die gesamte bisherige Kundschaft des ursprünglichen Providers zum neuen Provider wechselt – und auch die neuen Dienstleistungen in Anspruch nimmt. Würden die meisten Kunden gar nicht zum neuen Provider wechseln, sondern über einen anderen Kanal ins Internet gehen (Telephon-Festnetz, Mobilfunknetz, Satelliten-Direktverbidung), dann wäre eine Migration technisch zwar gelungen, für den Kabelnetzbetreiber aber gescheitert.

Bei einer Provider-Migration darf der ursprüngliche Provider nur bis zu einem gewisse Zeitpunkt seine Signale in ein Kabelnetz einspeisen (und die Kunden können seine Dienste nutzen). Ab diesem vom Kabelnetzbetreiber vorgegebenen Zeitpunkt soll ein anderer Provider die Signale einspeisen dürfen – und die Kunden werden gezwungen, entweder zum neuen Provider zu wechseln, oder die entsprechenden Dienstleistungen anderswo zu beziehen (Telephonleitung, Mobilfunk, Satelliten-Direktverbindung). So eine Migration passiert aber nicht von einem Tag auf den anderen, da zuerst mehrere Dinge dazu einzurichten sind, bis dann die Kunden – einer um den anderen – das Signal des neuen Providers beziehen können, sondern dauert meist mehrere Wochen bis Monate.

Die wechselwilligen Kunden müssen also technisch die Möglichkeit erhalten, ihre Signale vom neuen Provider zu beziehen, währenddessen andere Kunden noch beim bisherigen Provider verbleiben. Dazu muss ein Gerät eingerichtet werden können, mit dem die Signale des neuen Providers erkannt und empfangen werden können, während das Gerät anderer Kunden noch das Signal des bisherigen Providers erkennt und empfängt. Das muss nicht unbedingt ein anderes Gerät sein – es würde reichen, wenn das bestehende Gerät des bisherigen Providers darauf eingestellt würde, die Signale des neuen Providers zu erkennen. Dazu müsste nur der bisherige Provider die MAC-Nummer des Geräts aus seiner Liste entfernen und der neue Provider müsste sie bei sich eintragen; mehr als einen simplen Neustart des Geräts bräuchte es dazu nicht – wenn überhaupt. Denn sobald das Gerät die Verbidung zum (bisherigen) Provider verliert, geht es automatisch auf die Suche nach gültigen Verbindungsdaten – die es dann beim neuen Provider finden würde. Ob das Gerät nun eines der Marke Arris, Motorola, Thomson, Cisco, AVM (Fritzbox) oder was auch immer ist, spielt dabei überhaupt keine Rolle – nur auf die beim jeweiligen Provider freigeschaltete kabelseitige MAC-Adresse kommt es an.

Mit zwei unterschiedlichen Geräten läuft das nun ein klein wenig anders: die Arris-Geräte des bisherigen Providers ImproWare suchen und finden nur das Signal der ImproWare – und die Thomson-Geräte der QuickLine suchen und finden nur das QuickLine-Signal – da die jeweiligen Provider ausschliesslich ihre eigenen Geräte freischalten. Angesprochen werden die Geräte jeweils auf unterschiedlichen Frequenzen – abgesucht wird aber der gesamte Frequenzbereich. Die Signale der jeweilig anderen Provider werden von den Geräten dann einfach ignoriert. Es ist eine rein firmenpolitische Angelegenheit, die Geräte des anderen Providers nicht zuzulassen. Die ImproWare hatte der InterGGA sogar offeriert, die bestehenden Geräte weiterhin einzusetzen – die InterGGA wollte das aber nicht.

Das heisst also: damit ein Kunde von einem Provider zum anderen "wechselt", muss er in der hier vorbereiteten Konstellation (mit separaten Geräten für jeden Provider) sein neues Gerät anschliessen und einschalten. Die Migration passiert also für jeden Kunden einzeln genau zu jenem Zeitpunkt, zu dem er das QuickLine-Kabelmodem anschliesst und einschaltet – und abgeschlossen ist sie für diesen Kunden zu jenem Zeitpunkt, zu dem er das ImproWare-Kabelmodem abschaltet und abhängt (oder die ImproWare das Signal abschaltet). Er könnte derzeit sehr wohl aber auch beide Geräte parallel in Betrieb haben, solange die ImproWare ihr Signal noch einspeist – was mindestens bis Ende März der Fall sein wird. Und solange er das ImproWare-Kabelmodem noch nutzt (und das QuickLine-Kabelmodem noch nicht angeschlossen hat), hat er seinen Anschluss noch gar nicht migriert; für ihn hat die Migration noch nicht stattgefunden.

Was heisst nun "die Migration sei in vollem Gange"? Nicht viel mehr, als dass die Kunden nicht nur die Möglichkeit haben, das neue Kabelmodem anzuschliessen, sondern dies auch tun – und zudem auch das alte Kabelmodem irgendwann ausser Betrieb nehmen. Erst, wenn alle ImproWare-Kabelmodems stillgelegt worden sind (entweder durch die Kunden selbst – oder weil die ImproWare das Signal abgeschaltet hat) und die Kunden Internet vom neuen Provider beziehen, wäre die Migration " abgeschlossen". Würden viele Kunden das neue Kabelmodem gar nicht anschliessen, sondern auf eine andere Zugangsmethode wechseln (Telephonnetz, Mobilfunk, Satellit), so wäre die Migration mit Abschaltung des ImproWare-Signals zwar auch "abgeschlossen", aber auf halber Strecke steckengeblieben.

Und was heisst, "die Migration sei nicht mehr aufzuhalten"? Im jetzigen Zeitpunkt ist das schlicht eine unzutreffende Propagandafloskel. Denn solange noch ImproWare-Kunden ihr bisheriges Kabelmodem nutzen, solange ist für diese Kunden die Migration noch gar nicht erfolgt – und solange es noch Kunden gibt, die beim bisherigen Provider einen gültigen Vertrag haben (auch wenn dieser gekündigt ist) und diesen aufrechterhalten wollen, solange liesse sich die Migration auch "auf Eis legen", indem weiterhin beide Provider ihr Signal einspeisen würden und die Kunden weiterhin bei der ImproWare bleiben könnten. Gemeint soll wohl eher sein, dass schon  so viele Kunden das neue Kabelmodem in Betrieb genommen haben sollen, dass eine allfällige Wiederabschaltung des QuickLine-Signals inzwischen die Mehrzahl der Kunden betreffen würde. Ob dem jedoch so sei, ist eine andere Frage – momentan sind es ja nicht einmal 20% der Kunden, die schon gewechselt haben. Gemeint ist damit aber auch, dass die Abschaltung des ImproWare-Signals auf politischer Ebene beschlossene Sache sei – koste es, was es wolle – auch wenn dabei eine grosse Zahl nicht-migrationswilliger Kunden vom Kabelnetz verjagt wird und auf die Telephonleitung oder das Mobilnetz abwandert.

Dass der Vertrag mit der ImproWare inzwischen schon in einem gekündigten Zustand ist, wäre kein Hindernis für die Weiterführung des Dual-Providing – denn der liesse sich sogar noch während der Restlaufzeit reaktivieren, wenn sich herausstellen würde, dass die ImproWare weiter im Netz bleiben könnte. Wenn die Stimmrechtsbeschwerden Nichttraktandierung der Anträge gutgeheissen würden und die Anträge noch im März vor die Gemeindeversammlungen kämen, könnte das der Fall werden.

Die Migration lässt sich also nach wie vor "aufhalten", indem nämlich nicht mehr passiert, als dass die ImproWare weiterhin ihr Signal im Netz lässt und die Kunden nicht gezwungen werden, das ImproWare-Kabelmodem ausser Betrieb zu nehmen. Das wäre dann der Dual-Provider-Betrieb. Bis Ende März lässt sich somit auf jeden Fall noch die Migration aufhalten – denn solange die Kunden das neue QuickLine-Kabelmodem noch nicht in Betrieb genommen haben, hat für sie die Migration auch noch gar nicht stattgefunden.

Die Migration "abzubrechen" würde aber noch eine Stufe weiter gehen; das hiesse, den neuen Provider wieder abzuschalten. Dornach hat dies gemacht und die Migration nicht nur aufgehalten, sondern sie abgebrochen: sie hat das QuickLine-Signal inzwischen wieder abgeschaltet und die reinen QuickLine-Neukunden (es waren eine mittlere zweistellige Anzahl) wurden zur ImproWare migriert.

Im Oberbaselbiet wurde damals – vor vielen Jahren – eine Migration "aufgehalten" resp. "eingefroren" – und seither wird dort erfolgreich Dual-Providing betrieben. Das wäre auch im Netz der InterGGA problemlos möglich – sofern die InterGGA das erlauben würde ... Das will sie aber nicht, da sie postuliert, die Verträge mit der QuickLine würden das nicht zulassen und könnten frühestens auf Anfang 2021 geändert werden. Die InterGGA verliert lieber einen Drittel oder gar die Hälfte der Kundschaft, als dass sie Dual-Providing zulässt – auch wenn die ursprünglich mit der QuickLine vereinbarten Verträge bzgl. Kundenzahlen ohnehin nicht mehr einzuhalten sind.

Der InterGGA laufen die Kunden davon

Laut allgemein bekannten Zahlen (von ImproWare wie InterGGA, als auch den Gemeinden) hatte die InterGGA im 2014 rund 18'000 internet-Kunden. In ihrer Publireportage im letzten BiBo resp. WoBla gab die InterGGA bekannt, dass sie an rund 12'000 Kunden ein Kabelmodem verschickt habe. Inzwischen wurde bekannt, dass auch jene Kunden, die früher auch bei der ImproWare waren, aber schon einen QuickLine-Internet-Anchluss in Betrieb genommen haben, ebenso ein Kabelmodem zugesandt erhielten und nun zwei Kabelmodems herumstehen haben. Laut den publizierten Zahlen sollen das rund 3000 sein. Wieviele davon reine Neukunden sind, die bisher noch nicht bei der ImproWare waren, ist schwer abzuschätzen – es dürften aber nicht sehr viele sein. Somit darf man die 3000 schon-QL-Kunden nicht zu den 12'000 Modemempfänger dazuzählen.

Nun rechne man also: innert nicht einmal eines Jahres hat die InterGGA einen Drittel ihrer Kundschaft verloren. Dabei sind natürlich auch jene Gemeinden mitzuzählen, die en bloc weggebrochen waren (Binningen und Dornach). Derzeit schon "migriert" haben nicht einmal 20% der verbleibenden Kunden (resp. ca. 15% der ursprünglichen). Aber wirklich "Zahltag" wird für die InterGGA dann Anfang April sein, wenn das ImproWare-Signal abgeschaltet wird. Dann wird sich zeigen, wieviele Kunden überhaupt noch auf dem Kabelnetz verbleiben und Geld in die Kassen spülen werden – Kunden mit einem Abo für Fr. 9.90/Mt. tragen dazu wohl nicht wirklich bei.

Was kosten die Abos für Fr. 9.90/Mt. wirklich – und wer bezahlt diese?

Es ist zu erwähnen, dass die InterGGA keine Freude an den Kunden mit einem Abo für Fr. 9.90/Mt. haben wird. Da die QuickLine-Preisstruktur so günstige Abos gar nicht vorsieht, muss davon ausgegangen werden, dass die InterGGA diese Abos selbst subventionieren muss – und sie sich diese Subventionen von den Gemeinden vergüten lassen will, indem die Gemeinden während mehrerer Jahre auf Provisionen verzichten sollen. Da inzwischen bekannt ist, dass die InterGGA diese Abos nur deshalb anbietet, um nicht gleich sofort einen Grossteil der bisherigen Kundschaft vom Kabelnetz zu verjagen, und diese Kunden für die InterGGA als "Kostenfaktor" angesehen werden, den die InterGGA möglichst schnell wieder loswerden will, ist davon auszugehen, dass der Provisionsverzicht durch die Gemeinden auch direkt zur Subventionierung der Fr. 9.90er-Abos dienen soll. Wer also ein Abo für Fr. 9.90/Mt. abschliesst, treibt zwar die Kundenzahlen der InterGGA etwas nach oben, unterstützt dabei aber weder die InterGGA, noch die Gemeinden.

Politisch wird im März noch einiges passieren

Derzeit sind vier Stimmrechtsbeschwerden in Liestal hängig, die verlangen, dass der Gemeindeversammlungsentscheid noch im März stattzufinden hat. In Reinach ist das Postulat bei der Kommission BUM in Bearbeitung, und die Initiative ist für die Einwohnerratssitzung vom 16. März traktandiert. Es könnte sich also noch einiges tun im März. Deswegen kann nur empfohlen werden, das QL-Kabelmodem frühestens gegen Ende März anzuchliessen, damit nicht schon ein Vertrag mit der QL eingegangen werden muss. Wenn die ImproWare im April nicht abgeschaltet würde, könnten die bisher bestehenden ImproWare-Verträge nahtlos wieder aktiviert werden.


28.02.2015

ImproWare verschickt Kündigungsschreiben

Da die InterGGA ab 01.04.2015 die ImproWare-Dienste aus ihrem Netzverbund verbannen will (es bestehen durchaus noch Chancen, dass es nicht soweit kommt), ist die ImproWare aus formalrechtlichen Gründen gezwungen, allen Kunden im InterGGA-Netzverbund die Dienste zu kündigen, da die AGB beiderseits eine 1-Monatige Kündigungsfrist vorschreiben. Das heisst zum einen, dass noch bis Ende März die Dienste der ImproWare erbracht werden – und natürlich auch genutzt werden können – aber auch, dass jeder bisherige ImproWare-Kunde im InterGGA-Kabelnetz gezwungen ist, sich ab April für einen anderen Zugang ins Internet zu kümmern (so die Verbannung der ImproWare nicht doch noch aufgehalten werden kann).

Dabei gibt es – neben dem Kabelnetz – noch einige weitere Möglichkeiten für den Internet-Zugang: auf dem Telephon-Festnetz sind neben Swisscom (teuer, da immer auch für TV zu bezahlen ist, auch wenn man das nicht braucht) insbesondere auch Sunrise (in vielerlei Hinsicht Vorreiter und besser als der Ruf), VTX (inzwischen zwar eine welsche Firma – dahinter steht auch jene Basler Firma, die unter dem Namen Datacomm entstanden war), green.ch (die Firma entstand aus dem Bedürfnis des Bauernverbandes, informationstechnisch nicht den Anschluss zu verlieren), Monzoon (einer der wenigen Provider mit Prepaid-Internet) und einige weitere. Die genannten Provider bieten auch "Vollanschlüsse" an, so dass die Gebühr von Fr. 25.35/Mt. an die Swisscom für den Telephonanschluss unnötig wird.

Die Telephonnummer kann aber auch auf einen SIP-Anbieter portiert werden – sie würde somit unabhängig vom Netzzugang und man könnte am anderen Ende der Welt "auf dem Festnetz" angerufen werden. Zu nennen sind hier neben vielen auf einschlägigen Providerlisten erwähnte (wie u.a. sipcall, e-fon, netvoip, Peoplefone, NetStream, iWay, damanet, Winet, telephoenix, sipstar, it:factory) auch der französische Provider OVH mit seiner Telecom-Sparte.

Ebenso ist das Mobilfunknetz eine inbetrachtzuziehende Alternative – aber nur für Wenignutzer. Neben den Netzbetreibern Swisscom, Sunrise und Orange bieten viele Mobilfunkdienste-Wiederverkäufer wie Aldi-Mobile, Coop-Mobile, M-Budget Mobile, Lebara, Lycamobile etc. verschiedene Dienste und Datenpakete an – auch wenn mobiler Internet-Zugang da nicht das Hauptangebot darstellt. Meist lohnt sich Internet über Mobilfunk nur mit nicht besonders vielen Daten und bei nichttäglicher Nutzung – aber dann lohnt sich durchaus eine nähere Betrachtung.

Es sei an dieser Stelle nochmal darauf hingewiesen: sobald das Kabelmodem angeschlossen wird, wird stillschweigend der neue Vertrag mit der QuickLine akzeptiert – der dann nur noch per eingeschriebenem Brief mit einer Kündigungsfrist von 3 Monaten wieder aufgelöst werden kann! Da im März politisch noch einiges am tun ist und eine Weiterführung der Dienste durch ImproWare zwar unwahrscheinlich, aber dennoch nicht ganz ausgeschlossen ist (es sind mehrere Stimmrechtsbeschwerden hängig, die einen Entscheid zur Beibehaltung der ImproWare mindestens in der Übergangszeit verlangen), ist empfehlenswert, das neue Kabelmodem nicht vor Ende März anzuschliessen – so lange ist der Internet-Zugang über die ImproWare auf jeden Fall noch gewährleistet. 

Zu den InterGGA-QuickLine-Abos ist noch zu erwähnen, dass die nur noch bis Ende März erhältlichen InterGGA-QuickLine-Abos für Fr. 9.90/Mt. die InterGGA mehr kosten, als sie ihr Einnahmen bringen werden; Kunden mit einem Abo für Fr. 9.90/Mt. will die InterGGA baldmöglichst wieder loswerden – und die Gemeinden sollen diese günstigen Abos über Provisionsverzicht berappen. Ebenso werden die InterGGA-QuickLine-Internet 20-Abos von den Gemeinden mit Fr. 10.– pro Monat und Kunde mit Steuergeldern subventioniert – aber nur für jene Kunden, die bisher ein ImproWare-Standard-Abo für Fr. 25.–/Mt. (ohne Telephonie) hatten (also weder für Due Standard-, noch für Tre Standard-Kunden). Wer also eines dieser vergünstigten Abos abschliesst, wird weder der Gemeinde, noch der InterGGA eine grosse Freude bereiten – schon gar, wenn damit grosse Datenmengen heruntergeladen werden (mit Dauerdownloads, bis die Leitungen glühen) – was QuickLine mit der Erklärung, dass die Zeiten der "Fair-Use-Klauseln" vorbei seien und es nun eine "echte Flat" sei, aber ausdrücklich zulässt. Dass ab 01.04.2015 der Internetzugang neu mindestens Fr. 35.–/Mt. kosten wird (wirksam ab Juli) und diese beiden vergünstigten Abos bald nicht mehr erhältlich sind, ist ein weiteres Zeichen, dass sie bei der InterGGA unerwünscht sind.

Stimmrechtsbeschwerde nun auch in Oberwil

Nachdem wir gestern darauf aufmerksam gemacht worden waren, dass in Oberwil unser Antrag auch erst im Juni traktandiert werden soll, wurde nun auch dort eine Stimmrechtsbeschwerde eingereicht. Bei der Begründung, weshalb der eingereichte Antrag zur Providerwahl erst im Juni der Gemeindeversammlung vorgelegt werden soll, stellt sich eine nicht ganz uninteressante Frage – nämlich die, ob ein Vertrag zwischen zwei privaten Firmen (zwischen InterGGA und QuickLine – beides Aktiengesellschaften) ein valabler Grund für die Beschneidung von politischen Rechten (bei der Wahrnehmung der Reche des §68 des Gemeindegesetzes) sein darf. Eine Antwort darauf wird in ein paar Tagen aus Liestal kommen.

27.02.2015

InterGGA verschickt Kabelmodems

Die InterGGA – eine Gesellschaft im Besitze der Gemeinden – ist inzwischen daran, Kabelmodems zu versenden – und zwar unaufgefordert und ohne Bestellnachweis der Kunden. Laut InterGGA werden all denjenigen Kunden beliefert, die nicht schon ein neues QuickLine-Abo hätten. Effektiv werden aber die Kabelmodems nicht nur nicht an alle ImproWare-Bestandskunden geschickt, sondern wer schon ein neues QuickLine-Abo abgeschlossen hatte, der kriegt das ebenso zugesandt und sitzt nun auf zwei Kabelmodems. Ausgelassen werden jedoch diejenigen Kunden, die damals im Dezember (siehe unten ab 18.12.2014) der ImproWare untersagt hatten, dass ihre Kundendaten an die InterGGA weitergegeben werden dürfen. Sie haben weder ein Angebot erhalten, noch wurde ihnen nun ein Kabelmodem zugesandt; sie müssen sich selbst an die InterGGA wenden, wenn sie weiterhin auf dem Kabelnetz bleiben wollen.

Die Kabelmodems wurden uneingeschrieben zugestellt und bei den Empfängern ins "Milchfach" des Briefkastens gelegt. Da die Kabelmodems ohne ausdrückliche Aufforderung der Kunden verschickt wurden, haben die Empfänger keinerlei Verpflichtung, sie zu nutzen. Ebenso müssen sie bei Nichtgebrauch auch weder aufbewahrt, noch zurückgeschickt werden.

Wichtig: sobald das Kabelmodem angeschlossen wird, wird stillschweigend der neue Vertrag akzeptiert – der dann nur noch per eingeschriebenem Brief mit einer Kündigungsfrist von 3 Monaten wieder aufgelöst werden kann! Da im März politisch noch einiges am tun ist, ist empfehlenswert, das neue Kabelmodem nicht vor Ende März anzuschliessen – mindestens so lange ist der Internet-Zugang über die ImproWare auf jeden Fall noch gewährleistet.

Bitte beachten: wer bisher ein ImproWare Privat Standard Abo für Fr. 25.–/Mt. hatte, der hat mind. bis Ende 2016 Anrecht auf ein durch die Gemeinden mit Fr. 10.–/Mt. subventioniertes QuickLine Internet 20 Abo für Fr. 25.–/Mt. (anstatt für Fr. 35.–/Mt.). Wer das nicht offeriert erhalten hat, der soll bei der InterGGA per eMail danach fragen. Achtung: das gilt nur für jene Abonnenten ohne Telephonie; die Kombination aus "ImproWare Privat Standard" zusammen mit Telephonie (Due Standard oder Tre Standard) berechtigt NICHT zu einem vergünstigten QuickLine-Abo! NB: das hätte mal zwei Jahre lang gelten sollen; inzwischen gilt das aber nur noch während 1¾ Jahren.

InterGGA hat schon einen Drittel ihrer Internet-Kundschaft verloren – und es werden nochmal weniger werden

In ihrer Publi-Reportage in WochenBlatt und Birsigtal-Boten gab die InterGGA die Zahl von über 12'000 Kunden an, die nun ein Kabelmodem erhalten haben sollen. Da jene Kunden, die schon gewechselt haben, ebenso ein Kabelmodem erhalten haben, können die genannten 3000 Neukunden nicht zu den 12'000 dazugezählt werden. Bedenkt man die Kundenzahlen zu ImproWare-Zeiten, die bei ca. 18'000 Internet-Kunden lag, so heisst das: schon jetzt hat die InterGGA einen Drittel der Kundschaft verloren (jene von Binningen und Dornach sind ja en bloc weggebrochen). Doch der eigentliche "Zahltag" wird dann im April kommen, wenn das ImproWare-Signal abgeschaltet sein dürfte und viele Kunden, die nun zwar ein Kabelmodem erhalten hatten, aber auf das Telephonnetz gewechselt sind, dann auch keine mehr sein werden. Dann werden es nochmal einiges weniger als die derzeit genannten 12'000 Kunden sein. Zudem sind die Kunden mit einem Fr. 9.90er-Abo eigentlich unerwünscht – es war ja aus der obersten Chefetage der InterGGA schon zu vernehmen, dass man diese Kunden möglichst bald wieder loswerden will. Berücksichtigt man also die "wirklich zahlende Kundschaft", so dürfte die sich dann wohl sogar halbiert haben.

Und was heisst das im Endeffekt? Die Kalkulation, die der Migration zugrunde lag, ist damit definitiv nur noch Datenmüll. Und wer bezahlt es am Ende? Der Steuerzahler – wer sonst ... Nicht unbedingt – denn wir bleiben aber auf jeden Fall am Ball, um baldmöglichst die Mitsprache der Bevölkerung bei der Providerwahl im gemeindeeigenen Kabelnetz herbeizuführen – auch wenn es derzeit danach aussieht, dass es vielleicht nicht gelingt, die ImproWare vorläufig im Netz zu behalten. Gegessen ist aber noch gar nichts – denn es sind auch noch mehrere Stimmrechtsbeschwerden hängig, die in den nächsten Tagen entschieden werden, und die die Sache möglicherweise sogar im März wieder kehren könnten. 


22.02.2015

Die Politik mahlt im Hintergrund ...

Nach der Stimmrechtsbeschwerde wegen des Ausfalls der Gemeindeversammlung in Ettingen wurden auch in den Gemeinden Therwil und Bottmingen Stimmrechtsbeschwerden eingereicht: in Therwil wegen einer Verschiebung der Gemeindeversammlung, und in Bottmingen wegen der Traktandierung des Geschäft für die GV im Juni und nicht schon für die im März. Ettingen war von der Finanz- und Kirchendirektion schon zur Stellungnahme aufgefordert worden, nun sind auch Therwil und Bottmingen dran, noch in der ersten Märzwoche dem Regierungsrat eine plausible Erklärung abzugeben. In Liestal wurde erkannt, dass das Geschäft zeitkritisch ist – und die Gemeinden darauf hingewiesen (dennoch hat eine der Gemeinden eine Galgenfrist von ein paar Tagen mehr herausschinden können).

InterGGA untergräbt ihre eigene Glaubwürdigkeit

Auch wenn Karl Schenk, seineszeichens Verwaltungsratspräsident der InterGGA, in diversen öffentlichen Publikationen laut herausposaunt, die Migration sei "sorgfältig vorbereitet" worden, zeigt sich immer deutlicher, dass das hinten und vorne nicht stimmen kann. Mehr und mehr Kunden wissen nicht, wie sie nach der Umstellung überhaupt noch dieselbe Dienstleistung beziehen können, ohne nicht ein halbes Vermögen dafür aufbringen zu müssen. Dies betrifft speziell auch derzeitige ImproWare-Geschäftskunden mit einem ganzen IP-Block, für die die neue InterGGA/QuickLine schlicht nichts anderes vorgesehen hat, als sie im Regen stehen zu lassen (siehe entsprechende Leserbriefe im WochenBlatt resp. Birsigtal-Boten). Dass an den angekündigten InterGGA-Infoveranstaltungen etwas darüber zu erfahren sein würde, wie es mit Geschäftskunden weitergehen soll – oder gar, was mit den eigenen Websites der InterGGA-Kunden passieren soll – dürfte nicht zu erwarten sein. Über letztere war bisher eigentlich nur zu erfahren, dass sie ersatzlos abgeschaltet würden.

Und an dieser Stelle gilt es nocheinmal klarzustellen, dass niemand seine ...@intergga.ch-eMail-Adresse verlieren wird – und zwar egal, welches Szenario nun zum tragen kommen wird. Weder bei einem Austritt einer Gemeinde aus dem InterGGA-Kabelnetzverbund, noch gar bei der Auflösung der InterGGA als ganzes, werden die ...@intergga.ch-eMail-Adressen verlorengehen, sondern weiterbetrieben – wenn nicht von der InterGGA selbst, dann von der ImproWare. Ebenso werden Kunden mit einem Abo für Fr. 9.90/Mt. ihre angestammte ...@intergga.ch-eMail-Adresse nicht verlieren, auch wenn in einigen Preistabellen zu lesen sein sollte, dass diese Abos keine eMail-Adresse(n) vorsehen. Sollte Herr Schenk (als Präsident der InterGGA) oder jemand anders der InterGGA etwas anderes behaupten, so ist das wider besseren Wissens und reine Panikmache mit toten Gespenstern aus der Mottenkiste.

Wie soll es nun weitergehen?

Vorweg: bevor die Kündigung der Internet- und Telephonie-Dienstleistungen durch die ImproWare eingegangen ist (was gegen Ende Februar zu erwarten sein dürfte), muss noch gar niemand etwas unternehmen oder bei der InterGGA resp. QuickLine irgend ein Abo bestellen oder unterschreiben. Es ist aber natürlich empfehlenswert, über die verschiedenen Möglichkeiten informiert zu sein.

Damit die Kabenetznutzer möglichst geringen Aufwand haben (ob nun die Migration kommt oder nicht), empfehlen wir das hier beschriebene Vorgehen – wobei zwischen Telephonie-Kunden und reinen Internetkunden zu unterscheiden ist. Wichtig zu wissen: wenn die Migration kommt (und Reinach den Ausstieg ablehnt), wird ab April kein Internetzugang über die ImproWare mehr möglich sein, sondern nur noch über die QuickLine (mit dem zugesandten Kabelmodem). Bis mindestens Ende März jedoch kann noch jeder, der derzeit bei der ImproWare ein Abo hat, noch mit dem Kabelmodem der ImproWare über das Kabelnetz ins Internet. Ein Wechsel auf das neue Kabelmodem ist also bis Ende März nicht notwendig. Die ImproWare wird allen Kunden per Ende März ihr Abo kündigen müssen – mit einer Vorlaufzeit von einem Monat. D.h. also: noch im Februar werden alle ImproWare-Kunden eine Kündigung ihres Abos erhalten. Diese Kündigung muss sein, damit die ImproWare-AGB nicht verletzt werden.

Internetkunden, die von der InterGGA ein Angebot erhalten haben, mit dem sie leben können, müssen derzeit gar nichts machen als abwarten. Irgendwann gegen Ende Februar erhalten sie ein Kabelmodem zugesandt. Dieses schliessen sie besser nicht vor Ende März an! Achtung: sobald das Kabelmodem eingesteckt wird, heisst das stillschweigend, dass das Angebot der InterGGA akzeptiert wurde. Wann dies passiert, spielt keine Rolle; das kann erst Ende März oder sogar erst zu Anfang April – oder auch gar nie erfolgen. Denn wenn Reinach den Ausstieg beschliesst, wird die ImproWare bis auf weiteres im Netz bleiben – und zwar auch noch im April und in den nachfolgenden Monaten (bis das Gemeindereglement zur Providerwahl inkraftgesetzt ist und über die Providerwahl entschieden wird); in diesem Fall muss gar niemand das neue Kabelmodem anschliessen und das bestehende ImproWare-Abo läuft einfach weiter (die ImproWare wird dann die per Ende März ausgesprochene Kündigung zurücknehmen). Wenn die ImproWare aber auf Ende März das Signal abstellen muss, dann geht's über das Kabelnetz nur noch mit dem neuen Modem von QuickLine ins Internet.

Telephoniekunden haben eine Hürde mehr, denn in einer schweizweiten zentralen Datenbank muss ihre Nummer umgestellt werden, wofür ca. 10 Arbeitstage zu veranschlagen sind. Dazu benötigt die InteGGA das Portierungsformular. Da jede Nummer einzeln umgestellt werden muss, will die InterGGA die Formulare erst einsammeln, um dann alle zügig abarbeiten zu können. Telephoniekunden kommen also nicht darum herum, der InterGGA das Portierungsformular zeitgerecht zuzustellen – sonst riskieren sie, Anfang April ohne Telephon dazustehen. Üblicherweise reichen bei einzelnen Portierungen 10 Tage aus; da jedoch absehbar ist, dass mehrere Tausend Portierungen vorzunehmen sind, möchte die InterGGA diese Formulare bis am 1. März zugestellt erhalten. Wichtig: auf dem Formular unbedingt ankreuzen, dass die Portierung "zum Ablauf des regulären Vertrags mit dem bisherigen Anbieter" erfolgen darf und nicht "per sofort". Dann darf die InterGGA erst am 31. März umstellen und Telephonie ist über ImproWare bis Ende März garantiert. Zudem kann die Portierung wieder storniert werden, wenn der Reinacher Einwohnerrat den Ausstieg beschliessen würde; wurde bis dann noch nicht umgestellt, muss auch nicht wieder zurückgestellt werden, wenn die ImproWare bleibt. Auch da gilt sinngemäss: das neue Kabelmodem noch nicht einstecken, sondern erst nach dem Einwohnerratsentscheid in Reinach. Bitte beachten: sollte die InterGGA ankündigen, dass schon vor Ende März umgestellt würde und man das Kabelmodem schon vorher einstecken müsse, da man sonst kein Telephon mehr habe, so würde sie das ohne Rechtsgrundlage tun, wenn der Kunde "Portierung erst nach Ablauf des bestehenden Vertrags mit dem bisherigen Anbieter" ankreuzt; für Umtriebe müsste dann die InterGGA geradestehen; auch würde die QL-Kündigungsfrist von 3 Monaten nicht gelten. Damit nichts schiefläuft, ist empfehlenswert, zwei Tage vor dem angekündigten Portierungstermin das neue Kabelmoden einzustecken und zu prüfen, dass es online geht, es aber noch nicht zu nutzen (also noch keine Anrufe selbst zu tätigen oder es für den Internet-Zugang zu nutzen; man kann sich natürlich anrufen lassen und sollte für andere erreichbar sein). Und spätestens, wenn dann auf dem ImproWare-Kabelmodem der Summton ausbleibt, muss wirklich das neue Kabelmodem eingesteckt werden.

Wer von der InterGGA ein Angebot erhalten hat, mit dem er nicht zufrieden ist, sondern ein anderes möchte, der soll der InterGGA mitteilen, dass ihm ein neues Angebot mit dem gewünschten Abo unterbreitet werden soll. Es ist wichtig, dass die InterGGA ihm ein (anderes) Angebot unterbreitet und der Kunde dies bestätigt erhält, damit gewährleistet ist, dass die InterGGA dann auch das gewünschte Abo aktiviert und nicht das zurückgewiesene unerwünschte.

Wer von der InterGGA kein Angebot erhalten hat, der kommt nicht darum herum, selbst aktiv auf einen Provider seiner Wahl zuzugehen; ob das nun die InterGGA im Kabelnetz sei – oder ein Anbieter auf dem Telephonnetz oder im Mobilfunk. Dazu ist jedoch noch keine Eile vonnöten – bevor die Kündigung des Vertrags der ImproWare eintrifft, muss noch gar nichts unternommen werden. Man sollte sich natürlich über die verschiedenen Möglichkeiten informieren. Dies betrifft auch Telephonie-Kunden.

Bitte beachten: wer bisher bei der ImproWare ein Abo "Internet Standard" für Fr. 25.– pro Monat hatte – und somit während zweier Jahre Anrecht auf ein preisreduziertes Abo, das duch die Gemeinde mit Fr. 10.–/Mt. subventioniert wird (QL-Internet 20 für Fr. 35.–/Mt. reduziert auf Fr. 25.–/Mt.), dem darf die InterGGA das nicht verweigern. Welchen Nachweis die InterGGA dazu verlangt (wenn sie nicht selbst das entsprechende Angebot gemacht hatte), entzieht sich unseren Kenntnissen. Achtung: diese Subventionierung gilt nur für das Abo "Internet Standard", nicht jedoch für die Kombination aus diesem Abo plus Telephonie – was dem Abo "Due Stadard" entspricht.

Eine interessante Möglichkeit für Telephoniekunden ist die "reine IP-Telephonie" mit Drittanbietern wie SIPcall oder OVH – dazu wird nur eine Internet-Verbindung mit einem Anbieter benötigt (irgendeinem, egal welchem) und die Telephonnummer würde zu einen entsprechenden IP-Telephonie-Provider portiert.


17.02.2015

InterGGA nun doch in Strafermittlung verwickelt

Gestern war es in der BaZ zu lesen: auch wenn die Staatsanwaltschaft BL den Fall im Dezember nicht untersuchen wollte – das Kantonsgericht hat nun nachgehakt und angeordnet, die Sache sei nicht einfach unter den Tisch zu wischen. Nun – was war geschehen? Mit dem neuen Konzept, mit den Kabelnetznutzern direkt eine Kundenbeziehung zu führen, ist die InterGGA natürlich darauf angewiesen, überhaupt Kunden zu haben. Bisher hatte die InterGGA direkt gar keine Kunden. Wer nur das TV-Signal bezog, beglich die jährlich eingezogene Kabelnutzungsgebühr direkt an die Gemeinde. Das ist ein Betrag meist in der Grössenordnung von ca. Fr. 10.–/Mt. (plus Mwst.). Dieser Betrag wird für die Nutzung des Kabelnetzes zum Empfang der TV-Signale eingezogen. Wer mehr wollte – sprich: Internet, Telephonie oder Pay-TV, der wurde direkter Kunde der ImproWare. Die InterGGA selbst trat als Koordinator des Kabelnetzes auf und hatte mit den Einwohnern als Kunden keinen direkten Kontakt.

Mit der Konzeptänderung sieht das aber anders aus: da soll nur noch die InterGGA als Dienstleistungsanbieter auftreten. Und ein Dienstleistungsanbieter lebt natürlich davon, dass er selbst Kunden hat. Was lag also auf der Hand? Die InterGGA wollte die bisherigen ImproWare-Kunden am liebsten gleich übernehmen, ohne einen neuen Kundenstamm aufbauen zu müssen. Da die InterGGA jedoch keine Kundendaten hatte, musste sie diese erst beschaffen. Dies geschah auf mehrere, teilweise ziemlich lusche Arten. Man erinnere sich an die Anrufe der Werbeagentur W4, die (mögliche) Internet-Kunden reihum angerufen hatte, um sie nach einer Kundenbeziehung auszuquetschen. Dabei wurde auch nach Informationen über konkrete Namen weiterer Personen an derselben Adresse gefragt. Nach einigen Reklamationen publizierte die InterGGA dann eine Meldung auf der Website, die auf diese Anrufe hinwies. NB: man beachte die Ereignisdaten: am 11.03.2014 war einer der Anrufe – die InterGGA-Mitteilung war aber erst am 17.03.2014 auf der Website zu lesen. Was dann aus dieser Telephonbefragung wurde, bleibe dahingestellt – diese fragwürdige Aktion dürfte wohl nicht die erwarteten Ergebnisse eingebracht haben.

Also musste sich die InterGGA etwas einfallen lassen, um doch noch an die Kundendaten der ImproWare zu kommen. Sie hatte zwar einen Zugang zur Kundendatenbank der ImproWare – dieser war aber wohl nur unter bestimmten Bedingungen und Auflagen zu nutzen (welchen genau entzieht sich unseren Kenntnissen; es dürfte sich v.a. um Kontrollzwecke für Einzelfälle gehandelt haben) und bot nur Einzelzugriff auf einzelne Datensätze, nicht jedoch auf die Datenbank als ganzes. Um dennoch die gesamte Datenbank abzuholen, musste jeder Datensatz einzeln aufgerufen und lokal abgespeichert werden. Bei ca. 18'000 Datensätzen ist das für eine Einzelperson zu zeitraubend – ein Skript jedoch kann das automatisch abarbeiten. So ein Skript könnte nun der Reihe nach jeden Datensatz aufrufen und ihn lokal abspeichern – und dann wäre der nächste Datensatz dran; das ginge wohl auch schneller und ohne Ermüdungserscheinungen. Der Zeitabstand von ca. 2 Sekunden passt auf so ein Muster mit der Abfrage durch ein Skript. Der springende Punkt dabei ist aber: der Zugriff auf einzelne Datensätze wurde wohl nicht gewährt, um dann per Skript sämtliche Datensätze abzuholen.

Die Staatsanwaltschaft erachtete den Fall zuerst als nicht untersuchungswürdig, da die InterGGA ohnehin legalen Zugriff auf die Daten habe. Nun wurde sie vom Kantonsgericht aber angewiesen, den Fall doch zu untersuchen.

Nicht ganz irrelevant könnte bei der Sache der Zweck sein, wozu diese Daten verwendet werden sollten – nämlich offensichtlicherweise dafür, dass die InterGGA den ImproWare-Kunden direkt ein neues Angebot machen kann. Wie wir berichteten (siehe unten – 18.12.2014) erlaubten die ImproWare-AGB aber gar keine Datenweitergabe für Verkaufs-, Marketing- oder Werbezwecke. Den Kunden ein Angebot zu unterbreiten entspricht aber genau dem – d.h. also: auch wenn die InterGGA die Daten abgezogen hatte (ob mit oder ohne Erlaubnis), hätte sie sie nicht zu dem Zweck verwenden dürfen, für den sie sie wohl überhaupt heruntergeladen hatte – denn die AGB der Kunden mit der ImproWare erlaubten das in jenem Zeitpunkt gar nicht.

Die ImproWare musste zuerst die AGB anpassen – was sie dann auch Mitte Januar (mit Wirkung ab Februar) dann auch tat. Erst dann hatte die InterGGA überhaupt die rechtliche Erlaubnis, ImproWare-Kundendaten für ihre eigenen Zwecke zu nutzen. Wenn nun der Gemeinderat in Reinach schreibt, dass die Daten schon beschafft worden seinen, dann dürfte das nichts anderes bedeuten, als dass sich die InterGGA über die (damals) geltenden AGB der Kunden (mit der ImproWare) hinweggesetzt haben dürfte.

Details dazu – und ob wirklich eine strafbare Handlung vorliegt – werden dann die Ermittlungen der Staatsanwaltschaft aufzeigen; diese werden aber noch ihre Zeit brauchen, bis sie veröffentlicht sind.

InterGGA-Verwaltungsratspräsident erzählt Unwahrheiten

Wie schon in der Medienmitteilung der InterGGA, setzt der Verwaltungsratspräsident der InterGGA, Karl Schenk, Gemeinderat in Oberwil, weiterhin auf Panikmache – diesmal im BiBo und im WochenBlatt; und zwar unsereserachtens mit unlauteren – und somit unzulässigen – Mitteln. Wie aus Binningen bekannt wurde, werden die Binninger Kabelnetznutzer weiterhin die eMail-Adressen der Domain @intergga.ch nutzen können – und zwar auch dann, wenn Binningen nicht mehr bei der InterGGA ist. Dasselbe wird für sämtliche anderen Gemeinden genauso gelten: niemand wird seine angestammte @intergga.ch-eMail-Adresse verlieren, sollte eine Gemeinde aus der InterGGA austreten oder gar die InterGGA als ganzes aufgelöst werden. Herr Schenk weiss selbst ganz genau, dass er Unwahrheiten erzählt, wenn er behauptet, der Ausstieg einer Gemeinde aus der InterGGA könne mit dem Verlust der @intergga.ch-eMail-Adressen für deren Einwohner verbunden sein.

Kommt die Migration nun – oder doch nicht?

Ob sich die Migration noch aufhalten lässt und ab April tatsächlich nur noch QuickLine-Angebote im InterGGA-Kabelnetz zur Verfügung stehen, ist derzeit noch mit einigen Unsicherheitsfaktoren belegt. Die InterGGA setzt derzeit zwar alles daran, die Migration durchzuführen – koste es, was es wolle (auch auf Kosten der Kunden). Dazu geniesst sie sogar Protektion der Gemeinderäte. Sie ist aber darauf angewiesen, dass die Kunden die Migration wirklich mitmachen. Denn die Bestandskunden werden nicht einfach migriert – die Kunden müssen dazu auch einiges selbst beitragen.

Indem die Kunden das ihnen demnächst unaufgefordert zugesandte Kabelmodem bei sich zuhause anschliessen und in Betrieb nehmen, akzeptieren sie stillschweigend das durch die InterGGA gemachte Angebot. Es ist aber den Kunden freigestellt, wann sie dies tun – ob sofort oder erst Ende März – oder gar erst am 1. April, wenn der Internet-Zugang zur ImproWare nicht mehr möglich sein dürfte – oder ob sie es gar nie anschliessen und auf die Telephonleitung oder gar auf Mobilfunk abwandern. Einzig Telephoniekunden sind im Zugzwang, da sie ja nicht mehrere Tage ohne Telephon dastehen wollen.

Ob die Migration nun doch noch aufgehalten werden kann, hängt auch von einem Entscheid des Einwohnerrats in Reinach am 16. März 2015 ab. Dann steht zum einen das Postulat zum Ausstieg aus der InterGGA, das derzeit in der Kommission BUM zur Beratung liegt, noch einmal auf dem Tapet. Zudem dürfte auch die Initiative traktandiert sein. Kurz gefasst: der Einwohnerrat kann dann entscheiden, ob für Reinach die Migration kommt oder nicht.

Wie weiter?

Der gesamte Abschnitt "Wie weiter?" wurde ergänzt und ist nun weiter oben (unter dem 22.02.2015) zu finden.


11.02.2015

Das Chaos artet aus ...

Im ImproWare/Breitband-Forum ist eine brisante Information nachzulesen: laut InterGGA-Support seien Bestellungen aus einem gewissen Zeitfenster alle storniert worden – da die Kunden ein neues Angebot erhalten hätten. Zudem: die Bestellung reaktivieren ginge nicht! Das ist besonders dann fragwürdig, wenn dem Kunden schon per eMail oder SMS mitgeteilt worden war, dass sein Kabelmodem unterwegs sei. Betroffen sind offenbar die Ende Januar bestellten Abos. Folglich darf vermutet werden, dass die InterGGA den Kunden gar keine 9.90er-Abos zugestehen will. Aus der Chefetage selbst wurde ja schon einmal zum besten gegeben, dass man diese Kunden baldmöglichst entweder wieder loswerden oder ihnen einen teureren Tarif andrehen will.

Bisherige und neue Preise im Direktvergleich

Auch mit Versenden der Angebote an die bisherigen Kunden ist die InterGGA offenbar in einen weiteren Fettnapf getreten. Mehr und mehr Kunden fragen uns um Hilfe an, wie weiter vorzugehen sei und wie sie sich gegen ein Angebot wehren können, das nicht nur auf falschen Daten basiert, sondern das für sie auch unpassend ist (die InterGGA nahm nicht die derzeitigen ImproWare-Durchsatzraten zum Vergleich heran, sondern solche, die schon seit bald zwei Monaten auf den Müllhaufen der Geschichte geworfen worden waren, denn Inzwischen sind die Angebote der ImproWare z.T. massiv schneller geworden).

Wie war das nochmal mit dem Versprechen: «nichts wird teurer»?

Man erinnere sich: Anlässlich einer Präsentation des Entscheids für die Providerwahl wurde vom Finecom-Geschäftsführer Nicolas Perrenoud persönlich versprochen, dass kein Kunde zu einem höheren Tarif werde wechseln müssen: «Wo es mehr Leistung für denselben Preis gibt oder dieselbe Leistung für weniger Geld, ändert sich das Abo automatisch.» Und was ist von solchen Versprechen zu halten? Wenn eben "kein Kunde in einen höheren Tarif werde wechseln müssen", heisst das noch lange nicht, da dann eben der Tarif selbst entsprechend verteuert werden könnte ...

Hier eine kurze Übersicht mit den Abo-Grundtarifen und den entsprechenden Abos des anderen Anbieters, wie InterGGA das vorschlägt. Fakt ist nun aber: bei einer Leistungseinbusse um gut einen Drittel müssen die Kunden zudem rund 20% bis 40% mehr bezahlen – im krassen Fall des günstigsten Angebots, um überhaupt ins Netz zu kommen, schlicht das dreieinhalbfache. Und nun bezeichnet die InterGGA diese mit einer Leistungsverminderung verbundene Preissteigerung als "vergleichbare Angebote". In fünf weiteren Tabellen wird aufgezeigt, wieviel teurer dieselbe Leistung wird, resp. wieviel Leistungseinbusse man zum maximalen bisherigen Preis hinzunehmen hat – so überhaupt ein entsprechendes Abo angeboten wird (was in mehreren Fällen nicht der Fall ist). Und noch etwas: die durch die Gemeinden subventionierten Abos werden hier nicht aufgeführt, denn diese sind für Neukunden inzwischen demnächst nicht mehr verfügbar.

Tip zum entschlüsseln der Tabelle: in der Spalte "Preis" ist der neue Preis in % zum bisherigen, und in den Spalten "DL" und "UL" entsprechend die Download- und die Upload-Raten in % zu den bisherigen. Als Beispiel das Due Light: der Preis ist neu 201% im Vergleich zu bisher (Fr. 40.– anstatt Fr. 19.90); also etwas mehr als das Doppelte – und die Datendurchsatzrate ist gerade noch mal 10% der bisherigen (nur noch 2/0.2 anstatt bisher 20/2), also gerade mal ein Zehntel. Fazit: mit dem Due Light bezahlt man das Doppelte für einen Zehntel der Leistung – und kann erst noch gar nix günstigeres kriegen, das Internet und Telephonie abdeckt ...

Abo ImproWare  Tarif bisher Speed Abo QuickLine  Tarif neu Speed Preis DL UL    Mehrkosten
                     
Private Light  SFr.     9.90 (20/2) Internet 20  SFr.   35.00 (20/2) 354% 100% 100%    SFr.  301.20
Private Standard  SFr.   25.00 (40/4) Internet 20  SFr.   35.00 (20/2) 140% 50% 50%    SFr.  120.00
Private Economy  SFr.   45.00 (75/7) Internet 50  SFr.   50.00 (50/5) 111% 67% 71%    SFr.    60.00
Private Premium  SFr.   65.00 (150/10) Internet 100  SFr.   65.00 (100/5) 100% 67% 50%    SFr.         -  
Private Power  SFr.   85.00 (300/15) Internet 200  SFr.   90.00 (200/10) 106% 67% 67%    SFr.    60.00
                     
Due Light  SFr.   19.90 (20/2) All-in-One Light  SFr.   40.00 (2/0.2) 201% 10% 10%    SFr.  241.20
Due Standard  SFr.   32.90 (40/4) Internet 20 & Swiss Flat  SFr.   55.00 (20/2) 167% 50% 50%    SFr.  265.20
Due Economy  SFr.   49.90 (75/7) Internet 50 & Swiss Flat (All-in-One Bronze)  SFr.   70.00 (50/5) 140% 67% 71%    SFr.  241.20
                     
Due Light +flat  SFr.   29.80 (20/2) All-in-One Light  SFr.   40.00 (2/0.2) 134% 10% 10%    SFr.  122.40
Due Standard +flat  SFr.   42.80 (40/4) Internet 20 & Swiss Flat  SFr.   55.00 (20/2) 129% 50% 50%    SFr.  146.40
Due Economy +flat  SFr.   59.80 (75/7) Internet 50 & Swiss Flat (All-in-One Bronze)  SFr.   70.00 (50/5) 117% 67% 71%    SFr.  122.40
Due Premium (flat)  SFr.   69.90 (150/10) Internet 100 & Swiss Flat  SFr.   85.00 (100/5) 122% 67% 50%    SFr.  181.20
Due Power (flat)  SFr.   89.90 (300/15) Internet 200 & Swiss Flat  SFr. 110.00 (200/10) 122% 67% 67%    SFr.  241.20
                     
Tre Economy (flat)  SFr.   55.90 (75/7) All-in-One Bronze  SFr.   70.00 (50/5) 125% 67% 71%    SFr.  169.20
Tre Premium (flat)  SFr.   75.90 (150/10) Internet 100 & Swiss Flat & TV+  SFr.   90.00 (100/5) 119% 67% 50%    SFr.  169.20
Tre Power (flat)  SFr.   95.90 (300/15) Internet 200 & Swiss Flat & TV+  SFr. 115.00 (200/10) 120% 67% 67%    SFr.  229.20
                     
Tre Economy pro (flat)  SFr.   82.90 (75/7) All-in-One Bronze & Verte!  SFr.   96.10 (50/5) 116% 67% 71%    SFr.  158.40
Tre Premium pro (flat)  SFr. 102.90 (150/10) All-in-One Gold (Verte!)  SFr.   91.10 (100/5) 89% 67% 50%    SFr. -141.60
Tre Power pro (flat)  SFr. 120.90 (300/15) All-in-One Platin (Verte!)  SFr. 131.10 (200/10) 108% 67% 67%    SFr.  122.40

In der Tabelle sind die von der InterGGA als "entsprechend" bezeichneten Abos miteinander verglichen. Nimmt man bisherige Datendurchsatzwerte als Mindest- resp. Preise als Höchstmass, so sieht die Tabelle ziemlich anders aus; dazu der 5-teilige Direktvergleich. NB: die Angaben in Klammern (flat), (Verte!) meint, dass bei dem Abo das Angebot schon inbegriffen ist. UL steht für Upload, DL für Download.

Nun sind die Herren Schenk, Perrenoud, Schmid – aber auch Wolf, Tondi und alle anderen Gemeinderäte gefragt, dazu eine Stellungnahme abzugeben, weshalb sie es zulassen, dass so gut wie die gesamte Kundschaft schlicht über den Tisch gezogen wird. Es geht schliesslich um ca. 15'000 Kunden (über 3000 sind nicht mehr betroffen: in Binningen und Dornach wurde erkannt, dass diese Rechnung nicht aufgehen kann).

Und noch ein Hinweis: die Behauptung (wie in der Beantwortung des Postulats im Reinacher Einwohnerrat vorgebracht), dass die Gemeinderäte von der letzten Leistungsverbesserung der ImproWare überrascht worden seien – oder gar, dass das diese mit der Absicht gemacht worden sei, um die Kunden zu verunsichern (Aussage des Gemeinderats; in der Postulatsantwort p. 10 unten / p. 11 oben) – muss vehement zurückgewiesen werden. Nicht nur ist so eine Aussage eine Verhöhnung der potentiellen Kabelnetzkunden – eine Leistungssteigerung wird bei der ImproWare seit bald Jahrzehnten ca. alle zwei Jahre vorgenommen (das kann in den jeweiligen Pressemitteilungen der entsprechenden Jahre nachgelesen werden) und war somit vom Zeitpunkt her zu erwarten. 


10.02.2015

Vorweg: bzgl. der Optionen des nur noch bis Ende März erhältlichen Abos für Fr. 9.90/Mt. sind offenbar auch durch den untenstehenden (inzwischen durchgestrichenen) Beitrag weitere Fragen aufgetaucht – geklärt werden können aber nach wie vor nicht alle. Eine Anfrage bei der InterGGA hat zwar ergeben, dass auch diese Abos eine eigene, separate IP-Adresse erhalten würden (und somit eine Gefahr besteht, dass die Nachbarschaft auf den eigenen Rechner zugreifen kann. Aber ob die IP auch eine quasistatische ist, oder die ständig (täglich bis wöchentlich) wechselt, wusste der InterGGA-Support nicht; aber dass dort "keine IP" stehe, sei ein Fehler auf der Website. In der InterGGA-Preisliste sind inzwischen (wie bei den anderen Abos) zwar 10 eMail-Adressen als inbegriffen gelistet – nun ist aber noch unklar, ob es (wie bei den anderen Abos) auch einen SPAM- und Virenschutz gibt. Erwähnt ist er nicht – aber diese eMails gesondert (ohne Schutz) zu behandeln, dürfte mehr Aufwand sein als sie durch den Spamfilter laufen zu lassen. Also wohl nochmal ein übler Fehler auf der Website. Und wenn man dann davon ausgeht, dass dieses günstige Abo vermehrt von Personen genutzt wird, die informationstechnisch weniger versiert sind, wäre es genau dieses, deren eMails am ehesten vor SPAM und Viren zu schützen sein müssten.

Kunden sollen zuerst einen Vertrag abschliessen, bevor Sie die Vertragsbedingungen und AGB einsehen dürfen!

Eine grundlegende Unklarheit besteht nach wie vor mit den Verträgen generell. Die InterGGA postuliert, dass nur ein Vertrag abgeschlossen werde, und zwar mit der InterGGA; dennoch existieren offenbar gar keine InterGGA-AGB, sondern nur QuickLine-AGB. Auf Anfrage erhalte man weder Vertragsunterlagen, noch AGB im voraus, sondern man müsse zuerst den Vertrag abschliessen (ohne Kenntnis der Vertragsdetails) und erhalte erst danach die Vertragsunterlagen und AGB zugestellt – dann könne man den Vertrag durchlesen und die Produkte wählen. Ob unter solchen Umständen überhaupt rechtsgültige Verträge zustandekommen, wäre eine der Fragen, die sich stellt – und ob die AGB dann auch durchsetzbar wären, eine andere.

Kein Rabatt für Kunden mit dem Abo "due Standard" (Fr. 25.–/Mt. mit Telephon)

Eine Nachfrage bei der InterGGA hat ergeben, dass den Bestandskunden eines "due Standard"-Abos – was einem 25-fränkigen Abo mit Telephonie entspricht – der Rabatt verweigert wird, der den Kunden eines 25-fränkien Abos ohne Telephonie gewährt wird. Kunden mit einem "due Standard" müssen also ab Juli mindestens Fr. 55.– pro Monat bezahlen (Fr. 35.– für Internet plus Fr. 20.– für Telephonie); bisher belief sich der Grundbetrag auf Fr. 32.90/Mt. – was eine Preissteigerung von über 66% und auf's ganze Jahr einen Mehrbetrag von über Fr. 265.– (allein für die Grundgebühr) ausmacht. Eine Übersicht, wieviel teurer auf das ganze Jahr die anderen Abos werden, ist noch in Vorbereitung.

Eine Empfehlung vorweg

Eine Empfehlung kann auf jeden Fall jetzt schon abgegeben werden: Telephonie-Kunden kreuzen auf dem Portierungsformular mit Vorteil an,  dass die Kündigung "auf den nächstmögliche regulären Kündigungstermin" (d.h. nach Ablauf des bestehenden Vertragsverhältnisses) erfolgen soll und nicht "per sofort" (d.h. unter Verletzung bestehender Vertragspflichten). Wenn die Kunden den ImproWare-Vertrag nicht selbst künden (was unnötig ist), dann darf erst in den letzten Märztagen die Umschaltung auf den neuen Anbieter erfolgen – denn die ImproWare wird gegen Ende Februar gezwungen sein, allen Bestandskunden das Abo zu künden (wenn es die Kunden nicht selbst tun – was aber unnötig ist). Dabei ist eine vertragliche Kündigungsfrist von einem Monat einzuhalten. Zudem sollte das Portierungsformular frühestens dann abgeschickt werden, nachdem die Kündigung des ImproWare-Vertrags schon gekommen ist (und nicht schon vorher). Damit sollte verhindert werden können, dass die Umschaltung noch vor dem Einwohnerratsentscheid vom 16. März 2015 (zum Ausstieg aus der InterGGA) durchgeführt wird und bei beibehalten der ImproWare die Portierung storniert werden können sollte. Wenn sich die InterGGA nicht daran hält, erst per "nächstmöglichen regulären Termin" umzuschalten (sondern dies schon vorher täte), würde sie sich gegebenenfalls schadenersatzpflichtig machen – u.U. auch für Ausfallzeiten – v.a. auch bei doppelter Migration.


07.02.2015 – ergänzt um ca. 18:00h – am 08.02.2015 um 13:00h (QL-AGB)

Nun darf die InterGGA die Kunden zwar direkt anschreiben – das Chaos wird damit nur noch grösser ...

Inzwischen sind die zwei Wochen ausserordentlicher Kündigungsfrist für bestehende ImproWare-Kunden vorbei und die InterGGA hat begonnen, den Kunden ein Angebot zu machen. NB: man erinnere sich: die ImproWare musste ihre AGB ändern – das tat sie am 16.01.2015 – damit die InterGGA überhaupt die Erlaubnis hat, die Kundendaten der bisherigen Kunden nutzen zu dürfen. Danach musste den Kunden noch eine zweiwöchige Kündigungsfrist eingeräumt werden, damit noch gekündigt werden könnte, sollten die neuen AGB nicht genehm sein. Nun ist diese Zeit vorbei, und die InterGGA darf den Kunden ein Angebot unterbreiten – was die neuen ImproWare-AGB bei einem Providerwechsel erlauben. Aber wer damals das Datenschutz-Musterschreiben unterschrieben hatte (siehe den Eintrag vom 21.12.2014 weiter unten), der wurde von der InterGGA nicht angeschrieben – da mit dem Schreiben die Weitergabe der Daten an die InterGGA verweigert wurde (wer dennoch angeschrieben worden war, soll sich bitte bei uns melden).

Seit Monaten wettern nun die Gemeinden über die Informationspolitik der InterGGA – und was hat sich gebessert? Rein gar nichts! Uns wird von immer mehr Kunden mitgeteilt, wie fragwürdig die InterGGA diesen Providerwechsel durchzieht – mit Falschinformationen, Schönfärbereien – und wenn man's genau nimmt, sogar mit ungültigen Formularen, die zur Vorstufe einer Urkundenfälschung auffordern (Unterschrift in Blockschrift). Doch alles der Reihe nach ...

Angebote – auf Basis veralteter Daten

ImproWare-Bestandskunden haben Post erhalten: ihnen wurde ein Angebot unterbreitet, das jenem Abo entsprechen soll, das die Kunden bisher nutzen. Es sieht aber eher danach aus, dass es nicht immer wirklich dem entspricht – sondern wohl eher dem damaligen Abo, als die InterGGA die Daten abgezogen hatte – ein Abo-Wechsel in den letzten paar Monaten wurde offenbar gar nicht berücksichtigt. Wer also z.B. im Sommer ein ImproWare-Economy (für Fr. 45.–/Mt.) hatte, inzwischen aber auf ein Standard gewechselt hat, dem wurde ein Abo für Fr. 50.– unterbreitet, so dass er nun das doppelte bezahlen soll wie bisher. Dass sämtliche Bestandskunden nun ein Angebot erhalten, das bzgl. Datendurchsatz eine massive Verschlechterung bringt, war ja zu erwarten.

Den Bestandskunden wird mitgeteilt, dass sie ab dem 23. Februar ein Kabelmodem zugeschickt erhalten werden. Doch Vorsicht: sobald das eingesteckt wird, wird stillschweigend ein Vertrag mit dem vorgeschlagenen Abo akzeptiert – und zwar auch, ohne eine Unterschrift geleistet zu haben (Art. 6 OR)! Deshalb ist angeraten, das Kabelmodem frühestens dann auszupacken und anzuschliessen, sobald alles geklärt ist. Da das Kabelmodem unaufgefordert zugeschickt werden wird, ist der Empfänger nicht verpflichtet, es aufzubewahren oder zurückzuschicken (Art. 6a OR) – und auch nicht, es zu nutzen (und mit der Nutzung stilschweigend den vorgeschlagenen Vertrag zu akzeptieren). Das wurde auch vor ca. 2 Jahren bei der Konsumentensendung Espresso im Schweizer Radio erklärt. Die bisherigen Kunden als Interessenten zu sehen, ist der InterGGA auf jeden Fall erlaubt. Die ImproWare-AGB erlauben nun der InterGGA auch, den bisherigen ImproWare-Kunden ein konkretes Angebot zu unterbreiten. Aber den potentiellen Kunden gleich ein Kabelmodem zuzusenden, geht nochmal einen gehörigen Schritt weiter – das ist nicht mehr dasselbe Kaliber.

InterGGA hebelt eigene AGB aus

Mit der unaufgeforderten Zusendung eines Kabelmodems stellt sich eine weitere Frage: zum einen kann der Empfänger nicht verpflichtet werden, das Gerät bei Nichtgebrauch zurückzugeben oder gar aufzubewahren – es sei denn gar, es zu benutzen. Mit der unaufgeforderten Zusendung hebelt die InterGGA wohl auch ihre eigenen allgemeinen QuickLine-AGB aus, die im Artikel 6 dem Kunden div. Verpflichtungen aufbürden – u.a. auch, dass die Kunden das Eindringen von QuickLine in die privaten Räumlichkeiten zu dulden haben sollen, sollte das Kabelmodem nicht vollständig zurückgegeben werden (ob so eine "Hausfriedensbruchklausel" überhaupt rechtmässig sein kann, ist nochmal eine andere Frage). Mit der unaufgeforderten Zusendung kann die InterGGA vom Kunden nicht verlangen, dass er für das Gerät haftet, wie das in den QL-AGB vorgesehen ist – und zwar auch dann nicht, wenn der Kunde das Kabelmodem bestimmungsgemäss nutzt. Die Kabelmodems werden somit schlicht ins blaue hinaus verschenkt. Auch hier stellt sich die Frage: wer bezahlt das eigentlich – wenn nicht die Kunden durch überhöhte Gebührentarife? Am Ende dann doch die Gemeinden mit Steuergeldern, indem sie der InterGGA Subventionen gewähren und auf Provisionszahlungen verzichten?

Und die Fragen kommen, sobald irgend ein Thema angeschnitten wird ...

Wer ein anderes Abo als das vorgeschlagene abschliessen will, der erhält derzeit keine Information, wie er vorgehen soll – ob er nun ein angepasstes Angebot anfordern soll, oder ob er auf der QuickLine-Website bestellen muss.

Ebenso ist nicht klar, ob jenen Kunden mit einem ImproWare-Standard-Abo (für Fr. 25.–/Mt.), die der Weitergabe ihrer Kundendaten widersprochen hatten (siehe das Datenchutzschreiben vom 21.12.2014 auf dieser Seite weiter unten), nun die versprochene Vergünstigung von Fr. 10.–/Mt. auf das QL-Internet20-Abo (das für Neukunden Fr. 35.–/Mt. kosten wird) verweigert wird. 

Preissteigerungen – und noch mehr Fragen ohne Antworten ...

Doch es kommt noch dicker: Inhabern des bisher 25-fränkigen Abos wurde hoch und heilig versprochen, dass sie weiterhin ein 25-fränkiges Abo abschliessen können sollen (das ist das von den Gemeinden mit Fr. 10.– pro Monat subventionierte 35-fränkige). Doch Achtung: wer zum 25-fränkigen Abo zugleich Festnetztelephonie abonniert hatte (due-Standard), der kriegt (laut unseren bisherigen Informationen) diese Vergünstigung nicht – er wird gleich doppelt bestraft. Wer bisher  also Fr. 32.90 für Internet und Telephonie bezahlt hatte, der muss neu mindestens Fr. 40.– pro Monat hinblättern, um überhaupt Internet und Telephonie zusammen erhalten zu können – mit einem Datendurchsatz, der gerade einmal einem Zwanzigstel des bisherigen entspricht (bisher 40/4 – neu 2/0.2). Ebenso teuer wird es für jene, die bisher nur Fr. 19.90 für Internet und Telephonie zusammen bezahlt hatten – also über doppelt so teuer.

Günstiger als Fr. 40.– pro Monat gibt's Internet und Telephonie zusammen gar nicht. Die Kombination aus Internet für Fr. 25.– plus Telephonie für Fr. 20.– separat (zusammen also Fr. 45.–) für jene Bestandskunden, die bisher due-Standard hatten (um etwas mehr als nur gerade mickriges Internet zu kriegen), ist gar nicht vorgesehen. Ebenso nicht vorgesehen ist diese Kombination aus Internet20 (für Fr. 35.–) plus Telephonie (für Fr. 20.–) für Neukunden (total Fr. 55.–). Solche Kunden müssen wohl zwei separate Abos (eines für Internet und eines für Telephonie) abschliessen. Aber was gilt nun für bisherige due-Standard-Kunden???

Was zudem das nur für Bestandskunden erhältliche Abo für Fr. 9.90/Mt. für Optionen hat, ist inzwischen auch völlig unklar. Laut Preisliste ist mit diesem Abo weder eine IP-Adresse, noch eine eMail-Adresse inbegriffen. NB: Ohne (eigene) IP-Adresse sind diese Kunden dann möglicherweise mit dem gesamten Strassenzug in einem Sub-Netz und könnten gegenseitig auf die Rechner der umliegenden Häuser zugreifen. Die Angebote für jene Kunden, denen ein Abo für Fr. 9.90/Mt. vorgeschlagen wurde, erwähnen aber 10 eMail-Adressen ... Was gilt nun beim Abo für Fr. 9.90/Mt.???

Termine

Wenn nicht noch im März die Entscheide im Einwohnerrat und an den Gemeindeversammlungen fallen, dann tritt tatsächlich das Szenario ein, dass die ImproWare ab April kein Signal mehr liefern darf. Ob es gelingt, im März noch einen EWR-/GV-Entscheid herbeizuführen, ist noch offen – wir arbeiten daran und tun alles, um das noch zu ermöglichen; aber zaubern können auch wir nicht.

In der Folge müssen sich die Kunden nun entscheiden, ob sie weiterhin im Kabelnetz bleiben, oder auf Festnetz oder Mobilfunk umsteigen. Dieser Entscheid kann unterschiedlich ausfallen – je nachdem, ob es nur um Internet geht, oder ob auch eine Telephonnummer betroffen ist. Mit einer Telephonnummer, auf der man natürlich erreichbar bleiben will, ist das ganze noch etwas unbequemer als nur mit Internet, da eine Nummernportierung immer etwas Zeit braucht.

Empfehlungen

Unsere Empfehlungen, wie nun reagiert werden sollte, sind noch in Bearbeitung und erscheinen hier Anfang der kommenden Woche. Aber soviel sei schon jetzt gesagt: momentan (d.h. in den nächsten Tagen) muss noch gar niemand irgend etwas selbst unternehmen – es empfiehlt sich jedoch immer, sich über das gemachte Angebot zu informieren – man beachte dazu auch die Seite mit den Preisvergleichen.


06.02.2015

... Info in eigener Sache: der Webhoster tat blöd – nun läuft es wieder ...

Beim Abrufen der eMails heute morgen gab's nur eine Fehlermeldung – und zwar auf allen Konten kein Login. Bei einem Besuch der Website gab's eine Fehlerseite des Hosters zu sehen (404 – Seite nicht vorhanden). Und bei einer Kontrolle des Hosting-Kontos hiess es dann: "Konto wegen Inaktivität gelöscht" ... Wie bitte??? Irgendwas war faul – es gilt noch, rauszukriegen, was ... Inzwischen steht die Website wieder; und auch eMail funktioniert wieder. Es ist aber damit zu rechnen, dass eMails verlorengegangen waren (wer seit gestern abend etwas geschickt hatte, soll das das bitte noch einmal nachreichen). Seit dem letzten Serverausfall (damals war's eine 24h-Sperre wegen Server-Überlastung – das war aber bei einem anderen Hoster) ist die gesamte Website auf www.dualprovider.ch gespiegelt – und jene gespiegelte Seite ist bei einem dritten Hoster.


Nachtrag: bitte die blau eingefärbten Ergänzungen beachten!

04.02.2015

Nach Ettingen nun auch Stimmrechtsbeschwerde in Therwil

Wie schon in Ettingen wurde nun auch in Therwil angekündigt, dass die für März 2015 anberaumte Gemeindeversammlung nicht zum vorgesehenen Zeitpunkt stattfinden soll. Laut Gemeindewebsite wurde sie vom 26.03.2015 auf den 29.04.2015 verschoben. Betrachtet man die bisherigen Daten der Gemeindeversammlungen in Therwil, so fällt jedoch auf, dass seit über 10 Jahren noch keine Gemeindeversammlung verschoben wurde – und es hat auch noch keine Gemeindeversammlung im April stattgefunden. Dass zudem – anders als in Ettingen – überhaupt keine Gründe für die Verschiebung angegeben werden, lässt einen ganz üblen Verdacht aufkommen: unseren Anträgen soll wohl auf die krumme Tour die Zähne gezogen werden – denn diese stehen zur Traktandierung an und müssen rechtstechnisch gesehen noch im März traktandiert werden, um nicht teilweise zu verfallen. Mit einer Verschiebung auf später als Ende März beschneiden die Gemeinden die politischen Rechte der Antragsteller gem. §68 des Gemeindegesetzes. Dieser Paragraph ist jedoch politisch gesehen das Hauptinstrument für die Bürger, selbst ein Anliegen an die Gemeindeversammlung zu bringen.

Nachdem nun in den Gemeinden Ettingen und Bottmingen die Forderung des Antragspunktes 2 nach sofortiger Kündigung des Vertrags mit der InterGGA als "Verstoss gegen Treu und Glauben" bezeichnet worden war, wird nun – wie in Ettingen – auch mit der Verschiebung von Gemeindeversammlungsterminen versucht, zu verhindern, dass die Anträge noch rechtzeitig traktandiert werden können. Denn beim Antragspunkt 4 ist relevant, ob zum Zeitpunkt der Abstimmung die ImproWare noch im Kabelnetz ist oder nicht.

Auch wird versucht, den 4. Antragspunkt als unzulässig zu erklären – die Gemeindeversammlung hätte gar nicht das Recht, darüber zu befinden, dass die ImproWare noch im Netz bleiben soll – dieses stehe ausschliesslich dem Verwaltungsrat der InterGGA zu. Nur wird dabei nicht berücksichtigt, dass der 4. Antragspunkt erst dann zur Abstimmung kommt, nachdem auch schon die Antragspunkte 1, 2 und 3 zur Abstimmung gekommen waren. Bei Erfolg aller 3 Antragspunkte hat sich aber in jenem Zeitpunkt schon die Gemeindeversammlung für zuständig erklärt und den Vertrag mit der InterGGA aufgelöst – und somit auch die Kompetenz zur Providerwahl in den eigenen Händen. Der Verwaltungsrat der InterGGA hat nach Annahme der Antragspunkte 1, 2 und 3 keine Kompetenz mehr, über den Provider in den gemeindeeigenen Kabelnetzen zu entscheiden – dieser Entscheid liegt dann bei der Gemeindeversammlung; und diese darf dann auch verlangen, dass die ImproWare im Netz bleibt, bis das Reglement steht und die Gemeindeversammlung offiziell einem Vertrag mit einem Provider zustimmen kann. Mit der erneuten Verschiebung einer Gemeindeversammlung soll wohl genau diese Möglichkeit unterbunden werden.

Ein "Verstoss gegen Treu und Glauben" wird damit begründet, da den Einwohner nicht bekanntgegeben werde, dass der Vertrag mit "per sofort" somit zwingend "vertragsverletzend" zu kündigen sei. Der Vertrag kann aber ausdrücklich "aus wichtigen Gründen jederzeit" gekündigt werden – dies ist in einer der Vertragsklauseln ausdrücklich erwähnt; eine sofortige Kündigung ist somit vertragskonform möglich. Dass mit "per sofort" natürlich auf einen früheren Zeitpunkt als auf das reguläre Auslaufen per Ende 2020 gemeint ist, geht aus der Formulierung "per sofort" ohnehin hervor. Die Gemeinden verlangen nun von den Antragstellern, die Forderung nach "sofortiger Kündigung" zu streichen. Das hätte aber zur Folge, dass Antragspunkt 3 hinfällig würde: dann könnte frühestens in 6 Jahren im Jahre 2021 (nach dem regulären Auslaufen des Vertrags im 2020) ein Reglement verlangt werden, mit dem die Providerwahl durch die Gemeindeversammlung abzusegnen wäre. Mit der Forderung nach Streichung der sofortigen Kündigung würde das gesamte Anliegen ad absurdum geführt. Damit würde die Mitsprache der Einwohner bei der Providerwahl auf Jahre hinaus verunmöglicht.

Zur Erinnerung hier nochmal die Anliegen der 4 Antragspunkte in Kurzform. Da nicht alle Anträge gleichzeitig eingereicht worden waren, kann der Wortlaut in den einzelnen Gemeinden ganz leicht variieren. An der Substanz der Anliegen selbst ändert das aber nichts.

1. Die Gemeindeversammlung erklärt sich zur Kündigung der Beteiligung an der InterGGA AG für zuständig.
=> diese Forderung ist aus rein formalen Gründen notwendig (§70a Abs. 2 des Gemeindegesetzes), da die Kompetenz sonst beim Gemeinderat liegen würde und die Gemeindeversammlung gar nichts zu sagen hätte (und auch die Punkte 2, 3 und 4 nicht verlangt werden könnten).

2. Die Gemeindeversammlung kündigt die Beteiligung an der InterGGA per sofort.
=> Um die ein Reglement gem. Punkt 3 zu verlangen, muss die Beteiligung gekündigt sein – vorher geht das nicht, da die Gemeindeversammlung so lange nichts zu sagen hat, als sie noch an der InterGGA beteiligt ist; deshalb muss das "per sofort" sein. Sobald die Gemeindeversammlung dem zugestimmt hat, gilt das – und zwar wirklich "per sofort", also ab dem Moment, zu dem die Gemeindversammlung dem zugestimmt hat.
=> Da der für die Beteiligung wesentliche Vertrag eine sofortige Kündigung aus "wichtigen Gründen jederzeit" ausdrücklich vorsieht, ist eine sofortige Kündigung ohne Vertragsverletzung möglich und zulässig.

–> die Gemeinden wollen bei der Kündigung das "per sofort" nicht zulassen – Ettingen bezeichnete das sogar als "Verstoss gegen Treu und Glauben". Sie wollen durchsetzen, dass der Antragsteller das "per sofort" zurückzieht. Konsequenz daraus wäre, dass das Reglement zur Providerwahl (also der Antragspunkt 3) erst an der ersten Gemeindeversammlung des Jahres 2021 gestellt werden könnte. Damit wollen sie die Providerwahl abwürgen. Zudem muss die Kündigung aus einem weiteren Grund "per sofort" ausgesprochen werden: damit die ImproWare in der Übergangszeit noch im Netz bleiben kann, um eine Zwangsmigration zu vermeiden.

3. Die Gemeindeversammlung verlangt ein Reglement, dass die Gemeindeversammlung einem Vertrag mit einem Provider zustimmen muss.
=> Das ist das eigentliche Hauptanliegen: die Providerwahl durch die Einwohner. Damit das verlangt werden kann, muss die Beteiligung an der InteGGA aufgelöst sein. Bei regulärer Kündigung (und nicht "per sofort") im Punkt 2 könnte ein entsprechendes Reglement (und somit auch die Providerwahl durch die Einwohner) frühestens an der ersten Gemeindeversammlung im Jahre 2021 verlangt werden.

4. Die Gemeindeversammlung verlangt, dass in der Übergangszeit (d.h. bis das Reglement inkraft tritt) der bisherige Provider (ImproWare) beizubehalten ist.
=> Dies ist zum Schutz vor Verschleuderung von Steuergeldern – und damit die Kabelnetzkunden nicht zweimal den Provider wechseln müssen, sollte später wieder ein Vertrag mit der ImproWare abgeschlossen werden. Wie inzwischen bekannt geworden ist, wollen die Gemeinderäte sogar Steuergelder einsetzen, um QuickLine-Abos zu subventionieren. Dabei werden die Einwohner gar nicht gefragt, ob sie das überhaupt wollen. Mit diesem Zusatzantrag soll verhindert werden, dass die Kunden gezwungen werden, zuerst zur QuickLine migrieren zu müssen, um kurz darauf gleich wieder zu ImproWare zurückmigrieren zu müssen. Erst, wenn die Einwohnerschaft selbst entscheiden kann, welcher Provider im Netz sein soll, soll dann der Entscheid zu einer Migration fallen. Da Dual-Providing technisch möglich ist (es läuft seit September 2014 schon), sind während dieser Zeit parallel auch QuickLine-Angebote möglich.
=> Die Gemeinden sind gesetzlich verpflichtet, einen Antrag noch rechtzeitig der Gemeindeversammlung zu unterbreiten, damit der Zweck des Anliegens nicht vereitelt wird (§68 Abs. 5 (letzter Satz) des Gemeindegesetzes). Mit Ausfall der Gemeindeversammlung noch im März soll aber verhindert werden, dass dieser Antragspunkt gestellt werden kann, da er danach bedeutungslos würde.

–> Die Gemeinden wollen diesen 4. Punkt nicht zulassen. Sie wollen durchsetzen, dass die Antragsteller diesen Antragspunkt zurückziehen. Sie stellen sich auf den Standpunkt, dass der Gemeindeversammlung das Recht zur Providerwahl gar nicht zustehe – das stehe nur dem Verwaltungsrat der InterGGA zu. Dabei übersehen sie aber etwas: wenn die Gemeindeversammlung den ersten Antragspunkten schon zugestimmt hat, dann liegt das Recht zur Providerwahl im Moment der Abstimmung über diesen 4. Antragspunkt eben nicht mehr bei der InterGGA, sondern bei der Gemeindeversammlung. Und dann hat sie auch das Recht, zu verlangen, dass die ImproWare im Netz bleibt, bis das Reglement, das die Providerwahl durch die Einwohner regelt, inkraftgesetzt ist.

Die 4 Antragspunkte bauen aufeinander auf. D.h.: erst, wenn die Gemeindeversammlung einem Punkt zugestimmt hat, kann sie über den nächsten Punkt abstimmen. Wird nur einer der Punkte abgelehnt, so werden automatisch alle nachfolgenden hinfällig und es kann nicht mehr über die noch verbleibenden Antragspunkte abgestimmt werden – die Sache wäre damit verloren.

Und noch eine Bemerkung zu Reinach: dort ist es nicht die Gemeindeversammlung, sondern der Einwohnerrat, der entscheiden wird. Stimmt der Einwohnerrat dem Anliegen zu, so erhält der Gemeinderat den Auftrag, es umzusetzen. Lehnt der Einwohnerrat ab, so kommt das ganze dann noch vor's Volk. An den Gemeindeversammlungen kommt es ja direkt vor's Volk. Inhaltlich geht es dort um dasselbe.


03.02.2015

Schon wieder krebst die InterGGA zurück

Die InterGGA hat wohl die Signale aus den Gemeinden nicht gehört. Seit Monaten wird sie – sogar von den Gemeinderäten selbst – dafür kritisiert, dass ihre Informationspolitik unhaltbar sei. Aber es geht fröhlich im gleichen Stil weiter. Nachdem ein namhafter Teil der Substanz der kürzlich publizierten Pressemitteilungen als "Märchen" entlarvt worden war, steht nun die nächste Verschaukelung der (potentiellen) Kundschaft an. Besucht man die Website der InterGGA, so prangt seit kurzem wieder ein Popup über der Seite, in dem zuerst über die "optimierten" Öffnungszeiten informiert wird (siehe gleich untendran). Inzwischen ist aber am unteren Rand eine weitere Information aufgetaucht: aufgrund grosser Nachfrage könne das Abo für Fr. 9.90 nun weiterhin abgeschlossen werden und sei noch bis Ende März buchbar. Auch auf der Website selbst wurde das Datum entsprechend geändert. Nun drängt sich natürlich die Frage auf, ob sich die Verlängerung dieses Einführungsaktionspreises noch innerhalb der Vorgaben der Preisbekanntgabeverordnung bewegt. Der erste Ansprechpartner für so eine Frage wäre natürlich der kantonale Verantwortliche für die Überwachung der Einhaltung der Preisbekanntgabeverordnung, der im Kanton BL beim KIGA angesiedelt ist.


01.02.2015

optimierte Service-Zeiten entpuppen sich als fast 20% schlechter

Die InterGGA hat mittels eines Popups auf ihrer Website "optimierte" Öffnungszeiten für den Mischeli-Center-Shop bekanntgegeben. Insgesamt betragen die Öffnungszeiten nun 37h pro Woche; und telephonische Präsenz gibt's bei der InterGGA während 40h pro Woche. Das mag zwar besser sein als zuvor – aber vergleicht man das mit dem Angebot, an das die Kunden gewohnt sind, so sind das gerade mal 82% resp. 84% der Präsenzzeiten im Vergleich zur ImproWare; dort ist der Shop insgesamt 47h pro Woche offen, und das Telephon wird sogar während 47½h pro Woche abgenommen. Macht man den Rückvergleich, so ist der ImproWare-Service sogar noch viel mehr als einfach nur 20% "besser" als der von InterGGA – denn er liegt auch in den Uhrzeiten für viele Kunden besser: gerade in den frühen Abendstunden ist es für viele Kunden weder möglich, vor 18h in Reinach im Laden zu stehen, noch vor 17h die Probleme telephonisch zu klären – für Gerätschaften, die zuhause stehen. ImproWare-Kunden haben am abend jeweils 2½h länger einen telephonischen Ansprechpartner als InterGGA-Kunden. Natürlich hängt die Qualität des Service nicht nur von den Uhrzeiten ab – aber nicht nur mit längeren, sondern auch zeitlich geschickteren Präsenzzeiten ist den Kunden bei der ImproWare auf jeden Fall besser gedient.

Preissteigerung von über 250% für den günstigsten Internet-Zugang

Für Neukunden gibt es ab sofort keinen Tarif mehr, mit dem sie ab Juli 2015 weniger bezahlen müssen als mindestens Fr. 35.– pro Monat, um über das Kabelnetz ins Internet zu kommen. Das entspricht einer Preissteigerung von über 250% für das günstigste Internet-Angebot. Wenignutzer lösen nun mit Vorteil ein Mobilfunk-Abo bei Swisscom oder Sunrise und fahren damit je nach Gebrauch (nicht täglich ins Netz, nur wenige Daten, nur kleiner Datendurchsatz nötig) wesentlich günstiger als über das Kabelnetz. Wer neben Festnetztelephonie auch noch Internet nutzen will, fährt mit QuickLine zwar etwas günstiger als auf dem Swisscom-Festnetz, muss sich aber mit einem mikrigen Datendurchsatz von gerade 2MBit/s im down- resp. 0.2MBit/s im upload begnügen – das entspricht der gesetzlichen Vorgabe für die Grundversorgung. Wem das nicht reicht und wer zumindestens soviel will, wie das nun für Neukunden nicht mehr angebotene Internet-Abo für Fr. 9.90/Monat bietet, nämlich 5MBit/s im down- und 0.5MBit/s im upload, der fährt sogar mit dem Swisscom-Grundangebot noch günstiger als mit dem nächsthöheren Angebot auf dem Kabelnetz. Damit ist der Grundsatz, auf den sich die Gemeinden vor Jahren bei der Gründung der InterGGA festgelegt hatten (im Kabelnetz günstige Angebote anzubieten), nun definitiv verletzt.


28.01.2015

Märchenstunde

Die InterGGA-Kommunikationspolitik steht bekanntlich seit längerem sogar offiziell in der Kritik der Gemeindeverantwortlichen. Vergangenes Wochenende hätte das wohl wieder einmal etwas geradegerückt werden sollen – der Schuss entpuppt sich aber mehr zu einem Querschläger denn einem Volltreffer – oder mit anderen Worten: wenn man Lösch-Öl ins Feuer giesst, sollte man schon wissen, woraus das besteht ...

Der Präsident der InterGGA persönlich gab in einer Medienmitteilung eine Stellungnahme zu den beiden kürzlich erschienen BaZ-Artikeln zum besten. Darin werden die beiden BaZ-Artikel vom 17. und 19. Januar kommentiert. Nicht zum ersten mal wird dabei die Berichterstattung der BaZ streckenweise scharf kritisiert – sogar mit Worten wie "unbegreiflich" oder "falsch". Die Medienmitteilung ist als Gegendarstellung zu den beiden BaZ-Artikeln vom 17. und 19. Januar 2015 geschrieben – doch die Frage ist, was darin eigentlich wie dargestellt wird. Mit einigen Hintergrundinformationen entpuppt sich jedoch diese Medienmitteilung als ziemliche Schönfärberei – und das fängt schon im Titel an!

Das wichtigste vorweg: was gilt eigentlich als Migration resp. deren Beginn?

• In der Medienmitteilung steht zu lesen, die Migration sei in vollem Gange ... Mitnichten ist dem so – im Gegenteil: die Migration der Bestandskunden hat noch gar nicht begonnen – aus dem einfachen Grund, da die InterGGA aus rechtlichen Gründen den Bestandskunden noch gar kein Angebot machen darf (siehe auf dieser Seite weiter unten, beginnend beim 18.12.2014 beim Thema ImproWare-AGB). Zuerst muss die Frist abgewartet werden, während der alle ImproWare-Kunden infolge der AGB-Änderungen ihr ausserordentliches Kündigungsrecht noch wahrnehmen könnten. Die ImproWare war so nett, ihre AGB anzupassen, damit die InterGGA die Bestandskunden überhaupt einzeln anschreiben und ihnen ein Angebot unterbreiten darf – die InterGGA darf dies aber erst ab Februar.

• Wer bis anhin schon ein QL-Abo bestellt hat, tat dies v.a. deshalb, weil er nicht riskieren wollte, im neuen Jahr kein Internet mehr zu haben – da er durch die Informationspolitik der InterGGA wirklich verunsichert war. Doch bevor die ImproWare nicht das bestehende Abo kündigt (was mit einer Vorlaufzeit von mindestens ca. einem Monat geschehen müsste), besteht noch kein dringender Anlass, bei der QuickLine ein neues Abo abgeschlossen haben zu müssen. Wer jedoch noch kein Abo hat und ab Juli nicht mindestens Fr. 35.–/Monat bezahlen will, der sollte sich schleunigst noch eines für Fr. 9.90/Monat besorgen – diese gibt's nur noch diese Woche. Wer bei ImproWare schon ein Abo hat, dem bleibt noch Zeit bis Ende März, um ggf. eines für Fr. 9.90 zu wählen – eines für Fr. 25.– gibt's nur für diejenigen, die jetzt schon eines für Fr. 25.– bei der ImproWare haben (auch dazu bleibt noch Zeit bis zum konkreten Angebot durch die InterGGA).

"Im besten Interesse der Kunden"

"Die aktuelle Umstellung solle im besten Interesse der Kundinnen und Kunden abgewickelt werden." ... Schön und gut und recht – aber die Kunden wurden gar nie gefragt, ob sie überhaupt Interesse an einer Umstellung haben. Nach unseren Informationen sind es äusserst wenige, die diese Umstellung wirklich begrüssen!

Migration um der Migration willen?

"Für den Fall einer Kündigung des Vertrags mit der interGGA durch eine Gemeinde hält die BaZ zutreffend fest: «Die Konsumenten müssten dann wohl eine neuerliche Migration über sich ergehen lassen.»" ... Dem muss widersprochen werden: der politische Prozess der Mitsprache der Einwohner bei der Providerwahl ist in allen Gemeinden, in denen das Kabelnetz der Gemeinde gehört, am laufen. Die Anträge (resp. die Initiative in Reinach) sind eingereicht und bei den Gemeinden in Bearbeitung. Nach und nach werden die Antragsteller angeschrieben, damit sie zur Art, wie die Gemeinden die Anträge behandeln wollen, Stellung nehmen können. Wenn die Anträge noch im März zur Abstimmung kommen werden (wie das in Ettingen ursprünglich angekündigt worden war und wie es im Einwohnerrat in Reinach geplant ist) und in allen 4 Punkten Zustimmung erhalten (also auch der Vertrag mit der InterGGA gekündigt wird), dann könnte das bedeuten, dass die ImproWare bis zum Zeitpunkt der Einführung eines entsprechenden "Providerwahl-Reglements" im Kabelnetz beibehalten werden kann und eine Migration möglicherweise gar nicht stattfinden muss. Hier steckt zwar noch etwas viel Konjunktiv drin – aber ganz unmöglich ist das vom Zeitplan her jedoch nicht.

Doch bei den nächsten Punkten steckt nicht mehr so viel Konjunktiv drin – da ist die Darstellung der InterGGA teilweise sogar schlicht falsch

• Ein Modemwechsel wäre eigentlich gar nicht nötig – die bestehenden Kabelmodems der ImproWare funktionieren nicht nur bei beiden Providern (ImproWare und QuickLine), sondern die ImproWare hatte sogar der InterGGA angeboten, dass die bestehenden Kabelmodems übernommen werden können. Die InterGGA wollte das aber nicht, da sie an jedem neuen Modem verdienen will (es ist bei einem Abo inbegriffen und wird somit über die Gebühren bezahlt, wovon ein erklecklicher Anteil pro Modem natürlich bei der InterGGA und bei ihrem Modemlieferanten hängenbleibt). Ein Modemwechsel muss nur deshalb sein, weil die InterGGA das so will – nicht, weil das technisch notwendig ist!

• In der Medienmitteilung zwar nicht angesprochen – aber an dieser Stelle erwähnenswert: zieht ein ImproWare-Kunde innerhalb aller von ImproWare belieferten Kabelnetze um, so kann er sein Kabelmodem mitnehmen und muss den Wohnortwechsel nur der ImproWare per Telephonat mitteilen. Dann kann er – ohne Kundennummerwechsel ohne neu beginnende Rechnung – gleich am neuen Ort weiterhin ins Internet.

Gerade auch der nächste Punkt ist reinste Desinformation – sogar wider besseren Wissens!

• ImproWare betreibt für die Kunden der jeweiligen Kabelnetze verschiedenste eMail-Adressen wie ...@breitband.ch, ...@eblcom.ch, ...@teleport.ch, ...@bman.ch, ...@ambonet.ch, ...@muttenznet.ch – und wie sie alle heissen. Wenn nun ein Kunde durch einen Wohnortwechsel in ein anderes von ImproWare betriebenes Kabelnetz umgezogen war, dann durfte er seine eMail-Adresse behalten und kann sie weiterhin nutzen. Somit haben viele Abonnenten im InterGGA-Gebiet eMail-Adressen, die auch künftig von der ImproWare weiterbetrieben werden, aber aus einem anderen von ImproWare betreuten Kabelnetz stammen. Auf der anderen Seite gibt es auch Kunden, die z.B. im Oberbaselbiet einen ImproWare Anschluss haben und ...@intergga.ch-eMail-Adressen nutzen. Auch die können ihre angestammte eMail-Adresse behalten. Damit auf beiden Seite kein Kunde die eMail-Adresse verliert, haben sich InterGGA wie ImproWare bereiterklärt, zugunsten der Kunden die eMail-Adressen der jeweils anderen Domains weiterzubetreiben. Herr Schenk versucht hier sichtbar, ein Gespenst aus der Tasche zu zaubern, um Angst zu schüren. Kein Kunde wird seine ...@intergga.ch-eMail-Adresse verlieren, falls seine Gemeinde aus dem InterGGA-Verbund austritt.

Im nächsten Abschnitt geht's mit noch mehr (und schon bekannter) Schönfärberei weiter

• Wie schon oben erwähnt sind zwar schon Neukunden aufgeschaltet, sowie Kunden, die freiwillig ein Angebot der QuickLine wahrnehmen wollen – oder sich durch falsche Versprechungen der InterGGA dazu hatten verunsichern lassen (mit Argumenten wie, ohne neues Abo hätten Sie bald kein Internet mehr). Die eigentliche Migration der Bestandskunden hat aber noch gar nicht begonnen – da die InterGGA die Bestandskundendaten noch gar nicht für ein neues Angebot nutzen darf. Das darf sie aufgrund der ImproWare-AGB und deren Änderung, die per 16.01.2015 erfolgte, erst ab 31. Januar – und das ist ein Samstag.

• Wieviele von den Pay-TV-Karten echte, neue Karten sind ( und nicht solche von bisherigen "Gratiskunden", die noch zu ImproWare-Zeiten (vor dem 20.05.2014) schon HD+ abonniert und nun einfach die Kündigung verpasst hatten), wird nicht aufgeschlüsselt. Zudem beweist eine hohe Zahl von PayTV-Interessenten, dass das Grundangebot unausgewogen ist und wichtige Sender nur gegen zusätzliche Bezahlung zu sehen sind.

• Wäre die Vorbereitung wirklich "von langer Hand und mit viel Sorgfalt geplant" gewesen, so müssten die Gemeinden keine Abos subventionieren – und die Gemeinden müssten auch nicht während mehr als zwei Jahren auf Provisionen verzichten – und die Gemeinderäte müssten auch nicht im nachhinein klären, ob die Bereitstellung von Geldern für die nicht vorausgesehenen Abo-Subventionen möglicherweise sogar ihre Finanzkompetenzen überschreiten.

Weshalb gibt's eigentlich bei der InterGGA noch kein Zeitversetztes Fernsehen?

• Und schon im 2012 hatte die ImproWare der InterGGA zeitversetztes TV angeboten – bei der ImproWare ist es seit Ende 2012 im regulären Betrieb; es war aber der seit 2012 amtende Verwaltungsrat der InterGGA, der sich dem verweigert hatte und allen InterGGA-Kunden mehrere Jahre zugemutet hat, auf zeitversetztes TV verzichten zu müssen (mit der Begründung, es stehe ein Providerwechsel an), während andere ImproWare-Kunden es nutzen konnten.

Wie unabhängig ist "unabhängig"?

• Die Firma, die zur Evaluation beigezogen wurde, ist nicht unabhängig bzgl. QuickLine. Sie steht Zulieferanten der QuickLine nahe – und auch einige der seit 2012 amtenden Verwaltungsräte haben resp. hatten Verbindungen zu Firmen, die der QuickLine nahestehen. Dass dann die Wahl des neuen Providers ausgerechnet auf QuickLine fällt, hat mit Unabhängigkeit der Berater nicht viel gemein. NB: es fällt schon auf, dass auf der Website der beratenden Firma (Broadband Networks) neben einigen FTTH-Anbietern fast nur Kabelnetzprovider bei Kundenreferenzen zitiert werden, die QuickLine-Produkte anbieten.

Das liebe Geld

• Das Abo für Fr. 9.90 pro Monat wird ab 1. Februar nicht mehr zum Neuabschluss angeboten. Es bleibt zwar für diejenigen nutzbar, die schon so eines haben – aber für alle Neukunden steigt ab nächster Woche der ab 1. Juli gültige Mindestpreis für den Internet-Zugang auf dem gesamten InterGGA-Kabelnetz auf mindestens Fr. 35.– pro Monat. Dies widerspricht den Grundsätzen der ursprünglichen InterGGA – wie auch den Gemeindereglementen. Günstiger geht's dann nur noch über Mobilfunk oder Festnetz ins Internet (mit Sunrise, Swisscom etc.). Gerade für Wenignutzer ist das Kabelnetz dann massiv teurer.

• Vergleicht man die jeweiligen Abos der ImproWare mit den entsprechenden der QuickLine, so sind sämtliche Abos der QuickLine teurer und bieten weniger Leistung. Es ist richtig, dass die beiden QuickLine-Abos für Fr. 9.90 und Fr. 25.– pro Monat kein Kontingent haben – aber zum einen wird das Abo für Fr. 9.90 pro Monat ab nächster Woche nicht mehr für Neuabschlüsse verfügbar sein, und das für Fr. 25.– pro Monat war das gar nie – es wird sogar nur für diejenigen Bestandskunden verfügbar sein, die jetzt schon eines für Fr. 25.–/Monat bei der ImproWare haben. Diese beiden Abos dürfen für einen Vergleich aber gar nicht herangezogen werden, da sie für Neukunden nicht frei verfügbar sind.

• So gut wie sämtliche Telephon-Gesprächstarife ins Ausland sind bei QuickLine teurer; teilweise sogar massiv (bis zu Faktor 125). Nur ein paar wenige Länder sind gleich teuer – und günstiger ist nur die Destination Antarktis.

Subvention oder nicht – und wer bezahlt eigentlich?

• Sowohl das Abo für 9.90, als auch das für 25.– müssen durch die Gemeinden subventioniert werden – auch, indem die Gemeinden auf durch die InterGGA auszurichtende Provisionen verzichten sollen. Ohne Intervention durch die Gemeinden wären diese Abos gar nicht verfügbar; und ob die Gemeinderäte dabei ihre Finanzkompetenz nicht überschreiten, bleibt noch zu klären.

• Die Aussage von Herrn Schenk, dass die vergünstigten Abos nicht durch die Gemeinden subventioniert würden, steht im krassen Widerspruch zur Aussage der Vorlage, die am Montag im Einwohnerrat in Reinach behandelt wurde (Antwort auf das Postulat 456 / Vorlage 1106/15 – dort auf Seite 15 – nachzulesen auf der Gemeindewebseite von Reinach). Dort schreibt der Gemeinderat unmissverständlich, dass die Aktionärsgemeinden beschlossen haben, das 35-fränkige Internet20-Abo während zwei Jahren zu subventionieren und dass damit allein der Gemeinde Reinach ein Aufwand in der Grössenordnung von bis zu Fr. 150'000.– entstehen könnte.

• Das heisst also: Die InterGGA ist bei den zwei genanten QuickLine-Abos nur deshalb vorläufig "günstiger" (da kontingentsfrei), weil die Gemeinden diese subventionieren.

• Zudem steht auch eine Aussage im Raum, dass die InterGGA sämtliche Kunden, die nun ein 9.90er-QL-Abo abschliessen, lieber früher als später wieder loswerden will und dieses Abo nur deshalb überhaupt eingeführt wurde, damit diese Bestandskunden nicht gleich sofort abwandern.

Und auch ein Ausflug in Strafrecht wird nicht ausgelassen

• Auch wenn Herr Schenk es offenbar nicht wahrhaben will, ist nach wie vor eine Strafanzeige wegen "unrechtmässiger Beschaffung von Daten" beim Kantonsgericht in Liestal hängig. Diese Affäre ist noch nicht rechtskräftig entschieden – ein abschliessendes Urteil ist noch gar nicht gesprochen. Solange kein Schuldiger verurteilt wurde, gilt zwar schon das Unschuldsprinzip – das heisst aber noch lange nicht, dass über den Stand der Dinge falsch zu informieren ist.

• Zudem macht es sich die InterGGA schon etwas leicht, wenn sie in den Raum stellt, die ImproWare-Kundendaten dürften "aufgrund eines Kooperationsvertrages mit der ImproWare" "vertragskonform bezogen" werden. So ein Kooperationsvertrag hat sich an geltende Verträge zu halten – und die zum damaligen Zeitpunkt geltenden Verträge der ImproWare mit ihren Kunden verboten ausdrücklich eine Datenweitergabe genau zu dem Zweck, für den die InterGGA die Daten nutzen will. Um eine derartige Nutzung überhaupt zu erlauben (die erst ab Samstag, dem 31. Januar 2015 möglich wird), musste die ImproWare sogar ihre AGB ändern.

Fachkompetenz

• Was die InterGGA unter Fachkompetenz versteht, darf durchaus hinterfragt werden – schon gar, wenn man sie in einen Direktvergleich mit der ImproWare nimmt. Sind es die "Mitarbeiter" (der StudCom und weiterer Drittfirmen), die die "Fachkompetenz der InterGGA" ausmachen sollen? Sind es Rechnungen für Produkte, die gratis angeboten wurden und die nun nicht mehr gratis sein sollen? Solche Rechnungen sind mehrere aufgetaucht – und eine Antwort auf die Beanstandungen ist nach mehreren Wochen nach wie vor ausstehend. Oder sind es Preise für Abonnemente, die in unterschiedlicher Höhe für dasselbe Produkt genannt werden – je nachdem, ob man sie auf der InterGGA-Seite, auf der QuickLine-Seite oder im QuickLine-Bestellprozess anschaut?

Risiken

• Wie kürzlich bekannt wurde, hat die InterGGA im Umfang von Fr. 4.5 Mio. Aktien der QuickLine gekauft – um dort mehr Mitsprache zu erlangen. Zum einen stellt sich die Frage, woher das Geld kommt – die InterGGA ist im Besitz der Gemeinden. Laut Informationen des Reinacher Gemeinderats (siehe o.g. Vorlage 1106/15 des Einwohnerrats) sollen die Gemeinden während bis zu dreier Jahre auf die ihnen zustehenden Provisionszahlungen verzichten. Zum anderen Stellt sich die Frage, wieviel Mitsprache die InterGGA dann bei der QuickLine wirklich erlangen kann. Es ist die Rede, die InterGGA hätte ca. 15% der Aktionärsstimmrechte (nur die WWZ habe einen noch grösseren Anteil). Bei so einer Firma, bei der man einfach so ein grösseres Aktienpaket kaufen kann, stellt sich aber auch die Frage: wie ist das nun, wenn ein weiterer, wirklich grosser Aktionär kommt und noch viel mehr Aktien kauft. Dann hat die InterGGA bei der QuickLine wohl auf einen Schlag so gut wie fast gar nichts mehr zu melden. Im Vergleich zu einer ImproWare, die sich nicht kaufen lässt und die sämtliche wesentlichen Geschäftsbereiche (wie u.a. auch die Kundenbetreuung) nicht auslagert, bestehen bei einer QuickLine offensichtlich die wesentlich grösseren Risiken.

• Ein weiteres Risiko betrifft natürlich den Datenschutz: während man bei der ImproWare sicher sein kann, dass die Kundendaten die Firma für den Normalbetrieb nicht verlassen, ist bei der "neuen InterGGA" von Anfang an klar, dass die Kundendaten an diverse Drittfirmen herumgereicht werden: nicht nur an die QuickLine für die technische Betreuung der Inbetriebnahme der Modems, sondern mindestens auch an die StudCom für den Kundensupport – und an wen sonst noch? Und gehen die Kundendaten womöglich auch ins Ausland – so wie die Daten, die die Kunden in die QuickLine-Cloud hochladen dürfen? Letztere steht bekanntlich in Finnland. Sieht so eine "zukunftssichere Lösung" aus?

Und zu guter letzt noch falscher Federschmuck

• Die Stärke des InterGGA-Kabelnetzes bestand bisher (bis 2012) v.a. auch darin, dass ein verlässlicher Partner die Internet-Angebote bereitgestellt und betreut hat. Dies ist mit dem Providerwechsel nicht mehr der Fall – und die "jahrelang verlässliche InterGGA" war dies nur, weil die ImproWare als Provider die angebotenen Dienstleistungen erbracht hat. Dass sich nun die InterGGA selbst mit "jahrelang verlässlich" bezeichnen will, obwohl sich das auf die ImproWare bezieht, passt zur Informationspolitik der InterGGA.

• Zwar nicht hier in der Medienmitteilung – aber dennoch bemerkenswert ist zudem, dass die InterGGA nach wie vor Werbung damit macht, dass sie 44'000 Haushalte beliefern würde. Seit dem Abgang von Binningen und Dornach sind es aber nur noch etwas zwischen 30'000 und 35'000. Und auch die Internet-Kunden sind von ca. 18'000 auf unter 15'000 geschrumpft.

Wie geht es weiter?

Nun – die Schlussfrage kann natürlich nicht anders lauten als: was ist die "bessere Zukunft" für die gemeindeeigenen Kabelnetze – und somit für die Gemeinden wie auch für die Einwohner? Weiterhin von einer Firma abhängig zu sein, die zwar den Gemeinden gehört, wobei aber die Gemeinden so gut wie nichts zu sagen haben, und die mit massiver Schönfärberei unter den Tisch zu wischen versucht, dass sie mit dem angestossenen neuen Konzept gar nicht wirklich zurecht kommt, eigene Aufgaben auslagert, und sich sogar von den Gemeinden subventionieren lässt, um zu verhindern, dass die Kunden gleich scharenweise abwandern – oder weiterhin von einer Firma die Dienstleistungen zu beziehen, die ihre Kompetenz in mehr als einem Jahrzehnt immer wieder unter Beweis gestellt hat und dafür bekannt ist, dass sie sich nicht übernimmt, sondern neue Produkte erst eingehend prüft, bevor sie zuviel verspricht? Das Kabelnetz selbst bleibt in beiden Fällen im Besitz der Gemeinden! Die Antwort sollte nicht allzu schwierig sein – der Weg dazu wird aber wohl nicht der des geringsten Widerstandes sein, sondern über einen für die Gemeinderäte unbequemen Entscheid an den Gemeindeversammlungen resp. im Reinacher Einwohnerrat laufen ...

Ganz nebenbei: schon wieder eine neue Telephonnummer bei der InterGGA

Nachdem die InterGGA über längere Zeit unter einer ImproWare-Telephonnummer erreichbar war (061 599 ist der Nummernblock der ImproWare- VoIP-Telephonnummern), stellte sie kurz nach der Umstellung der TV-Programme auf eine Reinacher-Nummer um (der Nummernblock 061 711 ist dem Swisscom-Analog-Festnetz in Reinach zugehörig). Auf der Medienmitteilung prangt aber nochmal eine andere Telephonnummer (dieser Nummernblock 061 577 ist den VoIP-Nummern von QuickLine zuzuordnen). Man erinnere sich: unter der 599-er Nummer musste man zuerst immer seine Postleitzahl eingeben – um dann ohnehin immer an dieselbe Stelle weitergeleitet zu werden; bei Eingabe einer PLZ ausserhalb der InterGGA-Gemeinden kam ein Spruch, man von ausserhalb anrufe. Diese ist inzwischen nicht mehr in Betrieb und es ertönt die Info, die InterGGA habe nun die 711er-Nummer. NB: 55 55 als Endziffern sind i.d.R. alles andere als Gratis – bei der ImproWare kostet so eine Nummer einen vierstelligen Betrag.


26.01.2015

– Die Postulatsantwort (siehe 17.01.2015) wurde im Reinacher Einwohnerrat an die Kommission BUM (Bau – Umwelt – Mobilität) überwiesen und nicht abgeschrieben (eine Überweisung an eine Sonderkommission wäre auch noch zur Diskussion gestanden). Damit wird die Postulatsantwort eingehend angeschaut.

– Der Reinacher Gemeinderat wird nicht darum herumkommen, eingehend abzuklären, inwieweit seine Finanzkompetenzen tangiert werden.

– Aus Bottmingen ist Post gekommen: dem Antragsteller wird rechtliches Gehör gewährt und er wird zu einer Stellungnahme aufgefordert, bevor der Gemeinderat dann eine Verfügung ausstellt. Damit wird eine direkte Eskalation nach Liestal vermieden, wie dies in einer eher ungeschickten Weise in Ettingen passiert war.

– In Ettingen wurde die Gemeinde aufgefordert, zur zweiten Stimmrechtsbeschwerde (bzgl. Verschiebung der Gemeindeversammlung) Stellung zu nehmen.

– Die InterGGA hat auf der eigenen Website eine Pressemeldung herausgegeben, in der nicht zum ersten mal massive Schönfärberei betrieben wird. So wird z.B. behauptet, die Migration sei in vollem Gange. Das stimmt so aber gar nicht. Denn die eigentliche Migration – also der Wechsel der Bestandskunden von ImproWare zu QuickLine – hat nämlich noch gar nicht angefangen. Und zwar aus dem einfachen Grund, da die InterGGA die Bestandskunden aus rechtlichen Gründen noch gar nicht anschreiben und ihnen ein neues Angebot unterbreiten darf. Das ist erst dann möglich, wenn die Frist zur ausserordentlichen Kündigungsmöglichkeit infolge der ImproWare-AGB-Änderung verstrichen sein wird, was nicht vor kommendem Wochenende der Fall sein wird. Jene Kunden, die jetzt schon QuickLine-Internet nutzen, haben allesamt aus Eigenantrieb (oder weil sie sich mit möglicherweise fadenscheinigen Argumenten dazu genötigt gefühlt hatten) ein QuickLine-Internet-Abo abgeschlossen. Ein ausführlicher Kommentar zur InterGGA-Pressemeldung wird noch folgen.

– Ab nächster Woche werden Neukunden nicht mehr über das Kabelnetz ins Internet kommen, ohne ab Juli weniger als Fr. 35.– pro Monat bezahlen zu müssen. Günstiger geht's dann nur noch mit Swisscom, Sunrise oder weiteren Anbietern (via Festnetz oder Mobilfunk) ins Internet.


20.01.2015

Bei der Postulatsantwort (siehe 17.01.2015) wurde im Punkt 3.2 bzgl. der Vergabekriterien ein Nachtrag zum Thema der Anbieterstäbililtät angefügt.


19.01.2015

Neue Weisung für QuickLine-Internet-Abos für Fr. 9.90/Monat

Auf der Website von Reinach ist zu lesen, dass Bestandskunden (die derzeit noch ein ImproWare-Abo haben) noch bis Ende März auf ein Internet-Abo für Fr. 9.90/Monat wechseln können. Für Neukunden steht das Abo für Fr. 9.90/Monat nach wie vor nur bis Ende Januar (also noch knapp zwei Wochen) zur Verfügung. Für Neukunden gibt's danach nur noch Abos, die ab Juli 2015 mindestens Fr. 35.–/Monat kosten. Günstiger gibt's Internet ab dem 1. Februar 2015 nur noch über die Telephonleitung oder über Mobilfunk.

Die dort genannten Kundenzahlen sind sehr mit Vorsicht zu geniessen: unter den genannten 2400 Aktiven Modems und 5000 Bestellungen sind auch Kunden, die zum einen den Termin vom 31.01.2015 für den Abschluss eines Abos für Fr. 9.90/Monat nicht verpassen wollen, aber auch solche, die von der InterGGA im Mischeli-Center geködert wurden, sie hätten ab 01.01.2015 kein Internet mehr, wenn sie kein neues Abo abschliessen würden. Zudem sind unter den PayTV-Zahlen auch Kunden, die bisher ein Gratis-Abo hatten (da sie früher bei der ImproWare HD+ gratis abonniert hatten) und wohl den Kündigungstermin verpasst haben.

Im Hinblick auf die kommenden Einwohnerratssitzungen wird mit dieser Art der  Einflussnahme versucht, die Umstellung als unumkehrbar darzustellen. Dazu passt auch die Formulierung über die bisherigen ImproWare-AGB: damit wird zu vertuschen versucht, dass die InterGGA mit den bisherigen ImproWare-AGB gar kein Recht herleiten konnte, legal die Kundendaten der Bestandskunden zu nutzen, um diesen ein Angebot zu unterbreiten. Das als "Verunsicherung durch Dritte" darzustellen, ist Schönfärberei der allerbesten Art. Ob die Kundendaten durch die InterGGA legal erstanden worden waren oder nicht, ist dabei gar nicht der springende Punkt – denn eine Nutzung zur Unterbreitung eines Angebots wäre ohne neue ImproWare-AGB ohnehin eine Datenschutzverletzung.


17.01.2015

ImproWare hat am 16.01.2015 eine AGB-Änderung bekanntgegeben

Aufgrund einer Datenschutzklausel in den bisherigen ImproWare-AGB durften keine Kundendaten für Verkaufs-, Marketing- oder Werbezwecke weitergegeben werden – und zwar auch nicht an die InterGGA, die den Kunden ein konkretes Angebot versprochen hat. Dieses Angebot kann und darf InterGGA derzeit gar nicht machen – eben aufgrund jener Datenschutzklausel der bisherigen ImproWare-AGB. Diese Klausel wurde nun dahingehend geändert, dass eine Datenweitergabe an einen Kabelnetzbetreiber bei einem Providerwechsel erlaubt ist. Da den Kunden anlässlich einer AGB-Änderung eine ausserordentliche Kündigungsfrist von 14 Tagen eingeräumt wird, wird es mindestens Ende Januar, bis die ImproWare die Kundendaten weitergeben darf. Die InterGGA wird also nicht vor Anfang Februar den Kunden ein konkretes und auf ihr bisheriges Abo bei der ImproWare basierendes Angebot machen.

In zwei Wochen wird der Einstieg ins Internet auf dem InterGGA-Netz massiv teurer!

Die InterGGA hatte vor der Umstellung versprochen, dass die Abos für Fr. 9.90 pro Monat beibehalten würden. Das stimmt nur für Bestandskunden. Denn wer erst in zwei Wochen oder später ein Internet-Abo abschliessen kann (z.B. weil er erst dann oder später hierhin zieht), der wird ab Juli mindestens Fr. 35.– pro Monat bezahlen müssen, um überhaupt über das Kabelnetz ins Internet zu kommen. Das ist noch teurer als das günstigste Angebot auf dem Telephon-Festnetz! Bisher war der Einstiegspreis Fr. 9.90 pro Monat – ab Anfang Februar steigt er erst befristet auf Fr. 17.50, und ab Juli auf mindestens Fr. 35.– pro Monat. Das ist ein Preisaufschlag von mehr als 250%! Unklar ist, ob diejenigen Bestandskunden mit einem 9.90er-Abo, die sich an die offiziellen Anweisungen der Gemeinden halten und auf ein Angebot der InterGGA warten (was ihnen von der InterGGA explizit versprochen worden war), auch dann noch ein Abo für Fr. 9.90 pro Monat erhalten können, wenn die InterGGA ihnen erst nach Ende Januar ein Angebot unterbreitet (und sie nicht schon selbst ein Abo lösen). Wenignutzer steigen dann mit Vorteil auf ein Mobilfunkangebot um – dort gibt es Angebote, die mit einem Preis von Fr. 1.– pro Nutzungstag auskommen (zwar nur mit kleiner Datenrate, aber ohne Volumenbeschränkung pro Tag), mit begrenztem Datenvolumen sind sogar Angebote für Fr. 7.50 pro Monat möglich. D.h. wer nicht jeden Tag ins Internet geht und mit einem kleinen Datendurchsatz auskommt, wird mit einem PrePaid-Angebot eines Mobilfunkbetreibers wesentlich günstiger fahren als mit irgend einem Angebot auf dem InterGGA-Kabelnetz. In der Konsequenz wird ab Juli das Kabelnetz im Vergleich zu Telephon-Festnetz und Mobilfunknetz für Neuabonnenten die teuerste der drei Möglichkeiten (Kabelnetz, Festnetz, Mobilfunk) der jeweils günstigsten Angebote der Anbieter, ins Internet zu gehen. ImproWare kann dem etwas entgegenhalten – QuickLine nicht.

In Reinach wurde die Antwort auf das Postulat 456 "Ausstieg aus der InterGGA" publizert.

Im Vorfeld der Einwohnerratssitzung in Reinach, anlässlich der die InterGGA wiederum ein Thema sein wird, wurde das Postulat 456 mit dem Thema "Ausstieg aus der InterGGA" von Urs Treier beantwortet. Die Umfangreiche Antwort ist auf der Website von Reinach als PDF verfügbar (in der linken Spalte auf "Politik" –> "Einwohnerrat" –> "Geschäfte"; dort gemäss den Anweisungen als Gast einloggen und in der Suchmaske "InterGGA" eingeben).

Wie schon die beiden Interpellationsantworten sieht es auch hier ganz danach aus, dass die Postulatsantwort gar nicht aus der Feder des Gemeinderats stammt, sondern die Fragen der InterGGA vorgelegt wurden und diese die Fragen beantwortet hatte. Zudem sind ein paar ganz heftige Böcke drin – die man sogar als klare Falschdarstellungen bezeichnen kann. Hier einige, z.T. sehr punktuelle Kommentare zu verschiedenen Passagen und Details. Es empfiehlt sich, parallel dazu den Originaltext der Postulatsantwort greifbar zu haben. Die Kommentare sind zu den jeweils genannten Kapiteln mit den entsprechenden Nummern.

2.1 – Grundsätze 

Der sehr wichtige Grundsatz, dass im Kabelnetz kostengünstige Produkte angeboten werden sollen, wird mit dem Providerwechsel definitiv aufgegeben. Neben dem Festnetz (in dem ab Juli das günstigste Angebot günstiger ist als das günstigste auf dem InterGGA-Kabelnetz) müssen heutzutage auch Internet-Angebote der Mobilfunkbetreiber zu einem Vergleich herangezogen werden – und auf dem Mobilfunknetz gibt es für Wenignutzer etliche, noch wesentlich günstigere Angebote – die wesentlich günstiger als die Fr. 35.– pro Monat ausfallen.

2.2.1 – Aktionärsbindungsvertrag

Ob genügend wichtige Gründe vorliegen, dass der Aktionärsbindungsvertrag ausserordentlich gekündigt werden kann, wird definitiv Juristenfutter werden. Als wichtige werden u.a. vorgebracht, dass die Preise z.T. massiv steigen (wie z.B. die Preissteigerung des günstigsten Internet-Angebot für Neukunden auf das dreieinhalbfache, oder Telephoniepreise bis zum 125-fachen) – aber auch schon nur der Umstand, dass die Einwohnerschaft das Geschäft per Initiative dem Gemeinderat aus den Händen nimmt – was das Gesetz ausdrücklich zulässt – könnte auch ein wichtiger Grund sein, der eine ausserordentliche Kündigung rechtfertigt. Hier von "Verletzung von Treu und Glauben" zu sprechen, verkennt die Realität! Zudem ist die Überschreitung der Finanzkompetenzen des Gemeinderats ein weiterer Grund, der zu prüfen sein wird.

2.2.2 – Signallieferungsvertrag

Es bleibt zu klären, ob jahrelang eingespeiste TV-Programme nicht stillschweigend Bestandteil des laufdenden Vertrags werden. Die Referenz auf die Programmpalette von vor mehr als einem Jahrzehnt mutet ziemlich befremdlich an.

2.3 – Chronologie

In der Tabelle auf Seite 7 fällt bei der ausserordentlichen Kündigung des Vertrags mit der ImproWare durch die InterGGA auf, dass diese offenbar zurückgenommen wurde. Es steht die Vermutung im Raum, dass das Gericht wohl nicht vollständig der InterGGA-Linie gefolgt sein kann. Zudem ist es rein technisch kaum möglich, Tausende von Kunden an einem Tag zu migrieren.

In der Tabelle wird zudem unterschlagen, dass auch Dornach inzwischen das Internet-Signal direkt von der ImproWare bezieht und nicht mehr über die InterGGA.

3.1 – Neue Strategie

Nun sind es also nur noch "einige Kunden", die zu Swisscom-/Sunrise-TV abgewandert sein sollen – vor kurzer Zeit lautete das noch anders: da wurde infolge Abwanderung noch von "sinkenden Kabelnetzkundenzahlen" gesprochen (die bisher bekanntgewordenen Statistiken können letzteres nicht nachweisen).

• Fachkompetenz: so ein Chaos, wie es inzwischen bei der InterGGA herrscht, was die Kundenbetreuung anbelangt (Outsourcing der Kundenbetreuung (u.a. zur StudCom), wochenlange Totzeiten bei Telephonportierungen (und QuickLine habe die Informationen zur Portierung nie erhalten), Rechnungen für Gratisprodukte, etc.) gab es mit der ImproWare nie!

• Zeitversetzt-TV (sog. "nichtlineares Fernsehen"): InterGGA könnte Zeitversetzt-TV auch schon seit über zwei Jahren anbieten – nur hat die InterGGA das nicht gewollt! Die ImproWare bietet das inzwischen auch in Binningen und demnächst in Dornach an. Bei der ImproWare ist zudem ein moderneres DOCSIS-basiertes bandbreitenschonendes System im Einsatz; bei der QuickLine nur ein veraltetes.

• Quadruple-Play: wie notwendig das wirklich ist, bleibe mal dahingestellt – die Mobilfunkprovider bieten inzwischen dermassen günstige Angebote an, da Mobiltelephonie vom Kabelnetzprovider wohl ohnehin nicht viel mehr als ein Nischendasein fristen wird.

• "attraktive" Bündelangebote: Kombiangebote bei der QuickLine sind durch's Band teurer als bei der ImproWare – von "attraktiv" kann da keine Rede sein!

• Die Mitsprache beim Provider wird sehr teuer erkauft – sogar unter Finanzkompetenzüberschreitung der Gemeinderäte. Sowas ist zuerst mit den Einwohnern zu klären (im Einwohnerrat oder an der Gemeindeversammlung)!

• Wie sich inzwischen zeigt, ist die "Endkundenbeziehung" zum Gegenteil dessen pervertiert worden, als eigentlich damit gemeint ist.
> • Bisher hatte ein Kunde eine Rechnung der Gemeinde für den Kabelanschluss – und damit blieb es auch, wenn kein Internet, Telephon oder PayTV gefragt war. Eine "Kundenbeziehung" der Einwohner mit der Gemeinde besteht ohnehin – auch ohne Kabelnetzanschluss.
> •• Mit Internet, Telephonie oder PayTV kam eine zusätzliche Kundenbeziehung mit der ImproWare dazu. Da die ImproWare die Kundenbetreuung niemals ausgelagert hat, war garantiert, dass die Kundenbeziehung auf genau ein Unternehmen begrenzt war, das nur für Zusatzangebote zum Zuge kam. Wer keine Zusatzdienste wollte, musste dahingehend gar keine Kundenbeziehung eingehen.
> ••• Mit der neuen Strategie hingegen ist es zwingend, dass nicht nur die InterGGA die Kundendaten bearbeitet, sondern direkt auch die QuickLine.
> •••• Zudem lagert die InterGGA die Kundenbetreuung zu weiteren Unternehmen aus (wie z.B. die StudCom – die auch mal Rückrufe tätigt).
• –> Das heisst im Endeffekt: wer mit dem neuen Konzept alles die Kundendaten bearbeitet, ist völlig undurchsichtig! Bisher mit der ImproWare war hingegen klar, dass die Kundendaten bei der ImproWare bleiben und die Kundenbeziehung wirklich beim Vertragspartner bleibt und nicht irgendwo bei Drittunternehmen zusammengestückelt wird. Mit dem neuen Konzept ist es zwingend, dass mehrere Unternehmen die Kundendaten bearbeiten, was datenschutzrechtlich sehr bedenklich ist.

3.2 Ausschreibung

ImproWare weiss schon, wieso sie von einer direkten Kundenbeziehung der InterGGA mit den Kunden abgeraten hat: weil das nur den Aufwand aufbläht und die Kundendaten ohnehin zum Provider gelangen müssen. Ohne das geht es gar nicht. Somit ist der Anspruch der InterGGA, die Kunden selbst betreuen zu wollen, eine Forderung, die nur Aufwand und Probleme schafft und mit der nichts zu gewinnen ist – und die natürlich auch Kosten verschlingt. Schon nur die wenigen Monate des Dual-Providings zeigen die Probleme auf, die eine direkte Kundenbeziehung der InterGGA bringen: es ist gar nicht die InterGGA selbst, die die Kunden betreut, sondern es sind Drittunternehmen, die im Auftrag die Kunden betreuen. Dass auf die Art die Qualität der Kundenbetreuung in den Keller sinkt, liegt dann auf der Hand.

Als Vergabekriterium wird u.a. auch "Marktposition und Stabilität des Anbieters" aufgeführt. Nun – was heisst das eigentlich? Damit ist gemeint, dass der Anbieter mit einer namhaften Anzahl zu beliefernden Kunden "etabliert" und genügend flexibel sein soll, bei neuen Technologien nicht hinterherzuhinken und aktuelle Trends einführen zu können. Was die Stabilität anbelangt, beweist die InterGGA, dass die QuickLine dieses Kriterium eigentlich gar nicht zu erfüllen imstande ist. Es ist noch nicht lange her, da ist die WWZ (Wasserwerke Zug) mit einem Schlag grösster Aktionär der QuickLine geworden. Und nun soll die InterGGA auf einen nächsten Schlag zweitgrösster Aktionär werden. D.h. also, dass die QuickLine dermassen abhängig von einer schnell wechselnden Aktienmehrheit ist, dass von "Stabilität" keine Rede sein kann. Es ist also nicht auszuschliessen, dass demnächst ein weiterer grosser Aktionär kommen könnte, der z.B. Grundverschlüsselung verlangt (und gar keine TV-Programme mehr ohne Entschlüsselungskarte oder gar Gebühr mehr zu sehen wären) – und da dieser neue Grossaktionär theoretisch auch gleich die Aktienmehrheit übernehmen könnte und die InterGGA dann nur noch ein kleiner Minderheitsaktionär wäre, könnte sie gegen solche Entscheide gar nicht ankommen. NB: die ehemalige EBM-Telekom hatte vor weniger als 3 Jahren ein Aktienkapital von ca. 17. Mio. – mit der Übernahme durch die QuickLine und Umfirmierung zur QuickLine-Business wurde auf einen Schlag das Aktienkapital fast halbiert – es beträgt noch ca. 9.5 Mio. QuickLine ist alles andere als ein wirtschaftlich stabiles Unternehmen – was auch die InterGGA beweist: diese kann sich einfach so schnell mit ein paar Millionen einkaufen; ein anderes Kabelnetz könnte das auch – und dann hätte die InterGGA auf einen Schlag nicht mehr viel zu melden.

Die Vertragsunterzeichnung mit der QuickLine am 18.11.2013 erfolgte offenbar zu einem Zeitpunkt, zu dem die Kosten noch nicht abschätzbar waren – ansonsten müsste der Gemeinderat nicht seine Finanzkompetenz überschreiten, um den Kunden die neuen Angebote schmackhaft zu machen.

Der ImproWare zu unterstellen, Ziel von Angebotsverbesserungen (die allen Kunden in sämtlichen durch die ImproWare bedienten Kabelnetzen zugute kommen) sei, die Kunden verunsichern zu wollen, zeigt eigentlich v.a. etwas: der Gemeinderat ist sich offenbar nicht im klaren, was für Konsequenzen die Wahl eines grösseren (und somit auch weniger flexiblen) Providers mit sich bringt – und er hat offenbar falsch gepokert und ist nun ein schlechter Verlierer. Dermassen ImproWare wie Einwohner als unmündig zu verhöhnen, ist schon ein starkes Stück!

3.3 Angebote

TV: Im Verlauf des 2015 soll also das Analog-TV abgeschaltet werden. Auf Kleinbildschirmen bietet Analog-TV nach wie vor eine bessere Qualität als die ständige Klötzchenblidung, über die sich inzwischen sehr viele Kunden beim Digital-TV mit MPEG-4 beklagen. InterGGA spekuliert wohl damit, dass viele Kunden Fr. 5.– mehr für TV abdrücken würden, indem das Grundangebot ausgedünnt wird und nur im – wohlverstanden kostenpflichtigen – Zusatzangebot eine abgerundete Programmpalette zusammengestellt wird. Fremdsprachensender zu verteuern könnte zudem verfassungsrechtlich problematisch sein (Stichwort: ethnische Diskriminierung – Bundesverfassung Artikel 8).
Internet: Das Abo für Fr. 9.90 wird nicht wirklich weitergeführt – denn es steht ausschliesslich Bestandskunden zur Verfügung. In weniger als zwei Wochen kann es nicht mehr neu abgeschlossen werden. Dass zudem die eigene Website abgeschaltet wird, wurde von der InterGGA geflissentlich verschwiegen – sie hat noch nie einen Kommentar dazu abgegeben.
Telephonie: Dass die Telephonietarife ins Ausland durch's Band (ausser bei der Destination Antarktis) teurer sind – sogar bis zu 125 mal teurer – und das ins Geld geht, wird auch hier verschwiegen (auch das könnte in o.g. Kapitel ethnischer Diskriminierung fallen).
Mobiltelephonie: Mobiltelephonie ist primär mit den vielen Mobilfunkanbietern zu vergleichen – und da ist das Angebot schon unübersichtlich reichhaltig. 

Insgesamt ist die neue Preisstruktur auch ein ethnisch bedenklicher und möglicherweise gar diskriminerender Angriff auf die fremdsprachige Bevölkerung, die massiv tiefer in die Tasche zu greifen hat, wenn sie das Angebot in bisherigem Umfang weiter nutzen will.

4.1 Migration

Die InterGGA setzt sich mit dem Datenklau der Kundendaten – den sie hier offen zugibt – über die (damals bestehenden) ImproWare-AGB hinweg, die für sämtliche Kunden gelten: die ImproWare darf (nach damaligen AGB) die Kundendaten gar nicht herausgeben. Wenn sich die InterGGA nun selbst bedient, um die Kundendaten zu klauen, würden damit die Verträge der Kunden mit der ImproWare mit Füssen getreten. Von einer "Berechtigung" der InterGGA an den Kundendaten kann also keine Rede sein! Ein entsprechender Vertrag (so so einer überhaupt existiert) wäre infolge der ImproWare-AGB ohnehin null und nichtig in diesem Punkt. Die InterGGA wird frühestens Anfang Februar 2015 auf legale Weise an die Kundendaten herankommen, um Bestandskunden ein Angebot zu unterbreiten.

Zudem hat das Gericht keinesfalls festgehalten, dass der Straftatbestand des Datenklaus nicht erfüllt sei – das Gericht hat das Verfahren nicht eröffnet, wogegen derzeit eine Beschwerde beim Kantonsgericht hängig ist. Ein rechtskräftiges Urteil liegt noch in weiter Ferne!

4.2 QuickLine

Grösse heisst noch lange nicht, dass auch Qualität geboten wird – da gehört noch viel mehr dazu. "Klein, aber fein" bringt oftmals zufriedenere Kunden.

4.3 InterGGA & QuickLine

Hier gibt der Gemeinderat offen zu, dass der Providerwechsel nicht ohne massive Überschreitung seiner Finanzkompetenzen unter Umgehung des Einwohnerrats überhaupt machbar ist. Hier ist dei Geschäfts- oder Rechnungsprüfungskommission der Gemeinde gefordert, den Fall zu untersuchen! Der VR der InterGGA ist eben nicht völlig frei in der Wahl des Providers – auch wenn die InterGGA-Statuten dies postulieren würden – sondern er hat sich an die finanziellen Vorgaben des Gesetzgebers zu halten.

4.4 Dual-Providing

Die Vor- und Nachteile werden frisch fröhlich vermischelt und aus Vorteilen Nachteile gemacht:

• Es gibt im InterGGA-Versorgungsgebiet nach wie vor Quartiere, in denen auf der Telephonleitung (durch Swisscom oder Sunrise) nicht mehr als 8MBit/s geliefert werden kann. Für jene Bewohner gibt es keine Alternative zum Kabelnetz, wenn namhafter Datendurchsatz gefragt ist.
• Als Konkurrenten treten nicht nur Swisscom und Sunrise auf – zudem sind letztere alle auf der Telephonleitung und nicht im Kabelnetz.
• Wer keinen Vertrag mit QuickLine will, wird ohne Dual-Providing zur Abwanderung auf die Telephonleitung gezwungen – auf Kosten der Gemeinde
• Der grosse "Bandbreitenverschleiss" erfolgt nicht durch Internet (das belegt ca. 8 Kanäle plus Uplink), sondern durch TV (und Zeitversetzt-TV). Wenn nun QuickLine ein veraltetes Zeitversetzt-TV-System ins Netz bringen will, das übermässig viel Bandbreite verbraucht (im Vergleich zum DOCSIS-basierten System von ImproWare), wird natürlich klar, dass QL die ImproWare draussen haben will.
• ImproWare nutzt Dual-Mode-Kabelmodems, die sowohl DOCSIS (ImproWare), als auch mit EuroDOCSIS (QuickLine) nutzen können. Würde der Kabelnetzbetreiber den Providern vorschreiben, dass nur Dual-Mode-Kabelmodems eingesetzt werden dürfen, würde sich das Problem gar nicht stellen – ImproWare würde mit den Qualitätsmodems von Arris diese Bedingung ohnehin schon erfüllen.
• Die Infrastruktur in der Kopfstation ist ohnehin schon doppelt vorhanden – weitere grosse Investitionen müssen nicht erfolgen.
• Der administrative Aufwand wäre genau derselbe, da ohnehin jeder Provider nur seine eigene Kundschaft betreut – oder der Kabelnetzprovider die gesamte.
• Der InterGGA würde ein Dual-Providing sehr wohl Mehreinnahmen bringen, da nämlich nicht nur jene Kunden im Kabelnetz bleiben würden, die sonst auf die Telephonleitung oder zum Mobilfunk abwandern würden, sondern auch für die Administration keine Mehrkosten anfallen würden.

Insgesamt sind also mehrere Vorteile als Nachteile aufgeführt, was ein völlig schräges Licht auf Dual-Providing setzt, das im Oberbaselbiet seit mehreren Jahren als Erfolgsgeschichte entpuppt hat.

Wenn die InterGGA hier schreibt, dass Dual-Providing mehr Aufwand bei gleichem Ertrag bedeuten würde, gibt sie indirekt zu, dass sie der Gemeinde zustehende Provisionen nicht an die Gemeinde abliefern will.

Darzustellen, dass "mit Dual-Providing die Übertragungskapazität halbiert werde", zeugt zudem davon, von der dahinterliegenden Technik keine Ahnung zu haben. Dass die Frequenzbänder von 900MHz auf gegen 1200MHz ausgebaut werden sollen, ist ja schon entschieden – dafür will die InterGGA ja schon Gelder zurücklegen. Und dass beide Provider die gesamte TV-Programmpalette doppelt führen, wäre an Sinnlosigkeit nicht zu überbieten.

Der Vergleich mit Dornach hinkt – denn bei einem Dual-Providing würde die Frequenzzuteilung gegenseitig abgesprochen. Zudem ist es das gute Recht von Dornach, jenen Bereich im Netz freizuräumen, der ohnehin in der Gemeinde keiner Funktion zugewiesen ist. In Binningen ist es übrigens dasselbe – da ist QuickLine-Internet auch nicht mehr verfügbar.

5. Varianten

Auch hier werden frisch fröhlich Vor- und Nachteile resp. Chancen und Risiken gegeneinander ausgespielt.

5.1 Migration zu QuickLine

• ein "Erfolgskonstrukt" ist die InterGGA nur mit Kunden, die die Angebote auch annehmen; dazu waren auch die Angebote und Serviceleistungen der ImproWare ausschlaggebend.
• von "guter Fachkompetenz" kann bei der derzeitigen InterGGA nicht gesprochen werden.
• die InterGGA erbringt viele Serviceleistungen gar nicht selbst, sondern lagert sie aus.
• Konflikte bestehen ohnehin schon mit anderen Aktionärsgemeinden (Binningen, Dornach).
• Die Einflussnahme bei der QuickLine wird marginal sein – und zudem sehr teuer erkauft.
• die von der QL/InterGGA angebotenen Produkte sind schon jetzt nicht wirklich konkurrenzfähig im Vergleich mit denen der ImproWare – und wenn, dann nur durch massive Subventionierung durch die Gemeinden.
• mit einer schwindenden Kundenzahl werden auch mittelfristig die höheren Einnahmen ausbleiben.
• der direkte Kundenkontakt bläht die Administration auf und hat ein äusserst schlechtes Kosten-/Nutzen-Verhältnis (was die InterGGA mit über 10 Personen macht, bindet bei der GGA Pratteln eine einzige 50%-Stelle).
• langfristig sind die Investitionen bei schwindender Kundenzahl nicht gesichert – im Gegenteil.
• daran, dass das Kabelnetz schon jetzt der Gemeinde gehört, ändert sich nichts – auch bei einem Ausstieg aus der InterGGA bleibt die Gemeinde im Besitz des Kabelnetzes.

Die genannten Vorteile sind bei näherer Betrachtung also gar keine! Dass die fremdsprachigen Einwohner zusätzlich zur Kasse gebeten (und somit diskriminiert) werden, ist ein weiterer (erwähnter) Nachteil – ebenso die Subventionen der günstigen Abos.

5.2 Dual-Providing befristet

Schon die geschilderten Voraussetzungen zeigen, dass die InterGGA die der Gemeinde zustehenden Gelder für sich selbst beansprucht (die ImproWare soll die Provisionen an die InterGGA (und nicht an die Gemeinde) abführen). Und mit den vorgebrachten Argumenten soll der Leser nun wirklich für blöd verkauft werden:

• Unzufriedene Kunden werden ohnehin zu einem anderen Anbieter wechseln – mit befristetem Dual-Providing könnte zumindest eine Zeit lang der Wettbewerb spielen – und dann zeigt sich, welches der bessere Provider ist.
• Das DOCSIS-basierte Zeitversetzt-TV der ImproWare kann auch bei Dual-Providing angeboten werden – im Oberbaselbiet bieten sogar beide Provider (CableCom und ImproWare) Zeitversetzt-TV an. Dass das veraltete Zeitversetzt-TV-System der QuickLine keinen Platz haben soll, ist ein Problem der QuickLine und nicht des Kabelnetzes.
• Kunden sind heutzutage sehr gut informiert, was die Angebotspalette anbelangt, wenn ihnen das präsentiert wird. Und auf zwei Zählen (bei Angeboten von zwei Providern) kann sogar jedes Kind. Von "Verwirrung" zu sprechen ist nun wirklich albern.
• Sehr wohl ist Quadruple-Play möglich – Mobilfunk belegt bekanntlich nicht auch noch Kabelnetzkapazität.
• Wenn die InterGGA (die auch dieses Schreiben – wie schon die beiden Interpellationsantworten im November – verfasst haben wird) hier schreibt, die Migration würde sich hinziehen, so ist deren Ziel klar: Wettbewerb soll unterdrückt werden und das Ziel ist dennoch, diejenigen Kunden, die dann doch nicht abspringen, zu QuickLine zwangszumigieren. Dass das weder Sinne des Kabelnetzbetreibers, noch im Sinne der Gemeinde ist, da jene Kunden dann auf die Telephonleitung abspringen werden, muss wohl kaum erwähnt werden.
• Ein angeblicher Wettbewerbsnachteil ist hier herbeigeredet – genauso, wie die InterGGA den Kunden seit über zwei Jahren das Zeitversetzt-TV vorenthält, das bei der ImproWare schon seit längerem verfügbar ist.
• Der Mehraufwand wird hier nur insofern grösser dargestellt, als die InterGGA meint, doppelten Aufwand treiben zu müssen, obwohl das nicht der Fall sein muss.

Dass ein unbefristetes Dual-Providing hier gar nicht angedacht wird, zeigt, da es die InterGGA gar nicht wirklicht erst meint und sie gar nicht auf die Kundenbedürfnisse einzugehen bereit ist.

5.3 ausserordentliche Kündigung

Wie stichhaltig die "juristischen Abklärungen" wirklich sind, bleibe mal dahingestellt; an dieser Stelle sollte viel mehr dargelegt werden, wie sich dieser angebliche mehrfache Millionenbetrag überhaupt zusammensetzen soll.

Auch hier werden einige Argumente in ihr Gegenteil verdreht:
• Bei einem Angebot mit der ImproWare müssen Kunden bei einem Wohnortwechsel im gesamten ImproWare-Versorgungsgebiet keinerlei Änderungen an ihrem Vertrag vornehmen – der läuft unverändert weiter und sie können sogar am neuen Wohnort direkt das Kabelmodem einstecken und haben Zugang zum Internet – über ihren bestehenden Vertrag mit der ImproWare; allenfalls braucht's ein kurzes Telephonat nach Pratteln.
• Die Angebote der ImproWare waren seit jeher an vorderster Front der Entwicklung – aber mit dem Vorteil, dass nur solide, langfristige Lösungen umgesetzt werden und die Kundschaft so vor Kosten für technische Eintagsfliegen geschützt ist.
• Die Provisionseinnahmen für die Gemeinde werden mit einem Angebot mit der ImproWare jene der InterGGA sogar massiv übersteigen!

Die Fortsetzung eines Vertrags beim bisherigen Provider infrage zustellen, klingt sehr danach, ein schlechter Verlierer zu sein. Zudem gleich die Grundsatzfrage zu stellen, das Kabelnetz zu verkaufen, setzt dem sogar noch einen drauf. Dass nun der Einwohnerrat als Volksvertretung ausgeschaltet werden soll, lässt noch tiefer blicken.

6.1 Finanzielle Folgen

Laut Hochrechnung anlässlich der Einwohnerratssitzung vom 24.11.2014 waren die Provisionsgelder auf das doppelte der bisherigen beziffert worden. Wie sie nun dreimal so hoch werden sollen (bei Abgang nicht nur von Binningen, sondern inzwischen auch von Dornach), bedarf einer Erläuterung. Dass sich die Kundenzahlen nicht mehr im bisherigen Umfang bewegen werden, ist schon jetzt klar – in der Folge stimmt das gesamte Kalkulationskonzept ohnehin nicht mehr.

7. Volksinitiative

Der hier genannte Zeitplan ist aus unserer sicht realistisch – die Geschäfte benötigen etwas Vorlaufzeit zur Bearbeitung. Die Initiative richtet sich weder gegen das Kabelnetz, noch dagegen, dass das Kabelnetz der Gemeinde gehören soll, sondern will das beste daraus machen.

8. Schlussfolgerungen

Auch wenn der Vergabeentscheid juristisch wasserdicht gewesen sein mag – in einer Demokratie wird mit der Bevölkerung üblicherweise anders umgegangen.

––– Die Einwohnerratssitzung wird am Montag, dem 26. Januar 2015 stattfinden –––


12.01.2015

«Service Public» ... oder einfach nur wieder einmal Zahlenjonglierereien?

Man erinnere sich: Ende Oktober hatte die InterGGA eine ausserordentliche Aktionärsversammlung durchgeführt, anlässlich der beschlossen worden war, dass für Bestandskunden eines 25-fränkigen ImproWare-Abonnements das 35-fränkige Abo der QuickLine während zweier Jahre mit Fr. 10.– vergünstigt werden soll. Damit sollte dem Dual-Providing der Garaus gemacht werden. In der Medienmitteilung vom 31.10.2014 wurde noch dargestellt, dass es die InterGGA sei, die für diese Vergünstigung aufkomme. Inzwischen sieht die Lage aber etwas anders aus – denn die InterGGA hat Fr. 4.5 Mio. Kapital aufgenommen, um damit QuickLine-Aktien zu kaufen; sie schwimmt also alles andere als im Geld. Zudem gehört die InterGGA bekanntlich den Gemeinden. Dass heisst im Endeffekt: die Abo-Vergünstigung wird wohl eine direkte Subvention der Gemeinden sein.

Rechnet man für das Abo von Fr. 25.–/Monat mit Abonnentenzahlen von ca. 25% der Internetkundschaft, so ergibt das für die ca. 4000 Internetkunden in Reinach ca. 1000 Abos, die subventioniert werden müssen. Und dann muss nur etwas gerechnet werden: ca. 1000 Abos à Fr. 10.–/Monat mal 12 Monate während zweier Jahre – insgesamt ergibt das also eine Summe der Grössenordnung von ca. Fr. 240'000.– verteilt auf zwei Jahre; also ca. Fr. 120'000.– pro Jahr. Nun stellt sich aber die Frage: wenn das eine direkte Subvention der Gemeinde ist – wer bewilligt das Geld eigentlich? Als Aktionärsvertretung ist der Gemeinderat zuständig – dem Einwohnerrat wurde diese Ausgabe nicht angezeigt. Das heisst folglich: diese Ausgabe fällt unter die Finanzkompetenzlimite des Gemeinderates. Wirft man einen Blick in die Gemeindeordung, so zeigt sich: diese Limite liegt in Reinach bei Fr. 60'000.– pro Einzelereignis; und aufsummiert auf das Jahr dürfen alle Einzelereignisse die Gesamtsumme von Fr. 300'000.– nicht überschreiten.

Und was sagt uns das? Offenbar kriegt der Gemeinderat den Providerwechsel nicht ohne Finanzkompetenzüberschreitung gebacken ... denn er selbst darf Gelder in so einem Umfang gar nicht allein sprechen; er hätte das dem Einwohnerrat unterbreiten müssen – und zwar möglichst umgehend, direkt nach der Aktionärsversammlung von Ende Oktober. Bewilligt ist diese Subvention dieser Abos somit noch überhaupt nicht. Dem Gemeinderat könnte wohl noch einfallen, das als gebundene Ausgabe (gem. §157a des Gemeindegesetzes) deklarieren zu wollen – doch das wird ihm nicht gelingen, denn die Ausgabe mag wohl vom Vornahmezeitpunkt gebunden sein – jedoch ist sie es keinesfalls von der Höhe, und schon gar nicht von der Tätigung selbst.

NB: die ersten Worte des Titels beziehen sich auf ein Zitat des in Reinach zuständigen Gemeinderates anlässlich der Einwohnerratssitzung vom 24.11.2014


08.01.2015

Schon wieder Stimmrechtsbeschwerde in Ettingen

Wie am Dienstag schon berichtet wurde, soll in Ettingen die ursprünglich für den 17.03.2015 vorgesehene Gemeindeversammlung "mangels dringender und ausgereifter Traktanden" ausfallen. Dies hätte für den Antrag gravierende Konsequenzen, würde doch ein Teil davon hinfällig und könnte gar nicht mehr umgesetzt werden, da die Voraussetzungen dafür nicht mehr gegeben wären. Laut §68 Abs. 5 letzter Satz des Gemeindegesetzes ist die Gemeinde jedoch verpflichtet, "eine Vorlage so rechtzeitig zu unterbreiten, dass ihr Zweck nicht vereitelt wird."

Der letzte Punkt des Antrags enthält eine Übergangsbestimmung, die verlangt, dass bis zur Rechtskraft des gesamten ersten Teils des Antrags (Ziffern 1 bis 3) die ImproWare im Kabelnetz drin bleibt. Die Kompetenz, dies zu entscheiden, liegt nach Erfolg von Ziffern 1 bis 3 bei der Gemeindeversammlung. Wird der Entscheid über diese Übergangsbestimmung erst dann der Gemeindeversammlung zur Abstimmung gebracht, wenn die ImproWare gar nicht mehr im Netz ist, so kann dies gar nicht mehr durchgeführt werden. Diese Übergangsbestimmung kann ihre Wirkung dann noch bis zu jenem Zeitpunkt entfalten, in dem dann ein unter Ziffer 3 gefordertes Gemeindereglement inkraftgesetzt würde.

Die Konsequenz daraus ist nun, dass schon wieder eine Stimmrechtsbeschwerde an den Regierungsrat in Liestal gerichtet wurde – schon wieder in Ettingen – und zwar noch bevor überhaupt eine beschwerdefähige Verfügung vorliegt, die erläutert, wie der Gemeinderat in Ettingen gedenkt, die Sache in die Finger zu nehmen. Das Schreiben vom 18.12.2014 war formal gesehen gar keine Verfügung.


06.01.2015

Die Initiative in Reinach ist mit 1637 gültigen Unterschriften zustandegekommen

Bericht aus Reinach: von den abgegebenen 1702 Unterschriften sind 1637 gültig; es waren also nur gerade 65 ungültig (wovon die meisten Ausländer ohne Stimmrecht) – was eine sehr hohe Quote darstellt; üblicherweise sind bei einer Initiative viel mehr ungültig. Zudem sind seit der Abgabe noch ca. 260 Nachzüglerunterschriften eingegangen. Total abgegeben wurden somit ca. 1960 Unterschriften. Diese Zahl hat im rechtlichen Sinne keine Relevanz, zeigt aber das Interesse am Anliegen.

Gemeindeversammlung in Ettingen von Mitte März wurde storniert

In Ettingen wurde ursprünglich auf Mitte März eine Gemeindeversammlung anberaumt, anlässlich der auch der eingereichte Antrag traktandiert worden war. Nun wurde bekanntgegeben, dass diese ausfalle und die nächste Gemeindeversammlung erst im Juni stattfinde. In Anbetracht dessen, dass es einen Unterschied macht, ob die ImproWare im Zeitpunkt der Traktandierung des Antrags noch das Signal liefert (auch wenn nicht mehr  als offizieller Provider), sind wir daran, abzuklären, was sich daraus für Konsequenzen ergeben.


01.01.2015

Kurze Rekapitulation zum Jahresbeginn

Zeit für eine kurze Rekapitulation: inzwischen sind in allen Gemeinden, in denen das Kabelnetz der Gemeinde gehört (Bottmingen, Oberwil, Therwil, Ettingen, Aesch, Pfeffingen, Grellingen, Duggingen), Anträge eingereicht worden, die verlangen, dass eine Providerwahl von der Gemeindeversammlung abzusegnen ist. In Reinach ist dasselbe Anliegen per Initiative an den Einwohnerrat gerichtet. Dass mit dem Anliegen zugleich ein Ausstieg aus der InterGGA verlangt werden muss, weil so eine Regelung in der derzeitigen Konstellation nicht möglich ist (die InterGGA ist eine AG nach Privatrecht und die Kompetenz zur Providerwahl der Gemeinde entzogen), ist auch ein Bekenntnis, dass das Kabelnetz selbst in den richtigen Händen ist – nämlich in denen der Gemeinde. Aber wenn dem so ist, dann soll bitte auch die Gemeinde selbst das letzte Wort haben – und nicht die Kompetenz an die Privatwirtschaft abgeben. Das gilt es umzusetzen. Gleichwohl werden auch mit so einer Regelung Synergieeffekte mit weiteren Gemeinden möglich sein; sie werden jedoch anders aufgegleist und die Kompetenz wird nicht vollständig aus der Hand gegeben – wie das derzeit der Fall ist.

Es besteht keine Eile zum Wechsel auf QuickLine für Internet & Telephonie – ImproWare bleibt vorläufig im Netz!

Zur Erinnerung: vorläufig herrscht nach wie vor Dual-Providing-Betrieb: sowohl ImproWare, als auch QuickLine speisen die Internet-Angebote ins InterGGA-Kabelnetz ein – d.h. bis auf weiteres muss niemand befürchten, ohne Internet-Anschluss dazustehen – auch nicht jene Nutzer, die ihr Abo bei der ImproWare haben. Es muss noch niemand wechseln; auch nicht Telephonie! Alle ImproWare-Abos bleiben nach wie vor aufgeschaltet wie bis anhin.

Zu einem Leserbrief des Reinacher Gemeinderats Silvio Tondi im WochenBlatt ein Kommentar unsererseits:

Es ist schon zu hinterfragen, was mit «günstigen Grundgebühren, modernen und zeitgemässen Produkten sowie generell vorteilhaften Rahmenbedingungen» gemeint sein soll, wenn die Praxis zeigt, dass a) die Grundgebühren ab Februar langfristig nicht unter Fr. 35.– pro Monat sein werden (bislang gab es mehrere Angebote (Internet & Kombination mit Telephonie), die massiv günstiger waren; es begann schon bei Fr. 9.90/Mt.) – und zudem sämtliche QuickLine-Internet-Angebote im Vergleich mit denen von ImproWare schlechter und teurer sind, b) das Zeitversetzt-TV-System der ImproWare das modernere ist im Vergleich zu dem von QuickLine und zudem keine Business-Angebote mit hohen Uploadraten mehr angeboten werden, und c) nicht nur die AGB massiv schlechter sind, sondern v.a. auch der Kundenservice schlicht eine Katastrophe ist – mit falschen Rechnungen, Rechnungen für Gratisprodukte, Rechnungen für Abos, die von InterGGA falsch registriert wurden usw. usf. Wenn Silvio Tondi meint: «Offen bleibt die Frage, ob diese Strategie auch vom Einwohnerrat und einer Mehrheit der Bevölkerung mitgetragen wird», so sollte er bedenken, von wem die Politik eigentlich getragen wird. Es ist am Gemeinderat, vorab zu klären, wie ein Strategiewechsel dann in der Praxis effektiv aussehen wird – und zwar bevor dieser vollzogen werden soll. Diesen dann im Nachhinein gegen die Interessen des Volks durchzuprügeln, widerspricht dem hiesigen Politik- wie Demokratieverständnis diametral!


24.12.2014

Unteschriften in Reinach

Auch wenn die Unterschriftenblätter schon abgegeben worden sind (auch Telebasel berichtete darüber), darf weiterhin unterschrieben werden. Diese Nachzüglerunterschriften sind jedoch von keiner rechtlichen Bedeutung mehr; d.h. eingereicht werden können sie nicht mehr – sie bessern aber die inoffizielle Zahl noch etwas auf. Seit gestern sind nochmal 128 Unterschriften angekommen. Die offizielle Zahl wird voraussichtlich ohnehin etwas tiefer sein als die eingereichten 1702 Unterschriften; es lässt sich nie vermeiden, dass einige davon ungültig sind. Zustandegekommen ist die Initiative aber allemal.

Musterschreiben bzgl. Datenschutzklausel

Beim Musterschreiben zur ImproWare-AGB-Datenschutzklausel (siehe hier etwas weiter unten) gab's Unklarheiten: natürlich ist gemeint, dass jeder seinen eigenen Namen mit Adresse links oben im freien Platz anbringt. Ebenso gehören Datum und Unterschrift dazu.

Stimmrechtsbeschwerde in Ettingen

In Ettingen sahen wir uns gezwungen, eine Stimmrechtsbeschwerde einzureichen, um uns abzusichern. Zwar hatte es der Gemeinderat gut gemeint, dem Antragsteller noch eine gewisse "Nachkorrekturmöglichkeit" bei der weiteren Behandlung seines Antrags zu gewähren. Wenn der Gemeinderat jedoch zuerst das Gespräch sucht, bevor er sich dann festlegen will, dann muss er das aber auch korrekt ausformulieren und den Antragsteller zuerst zu einer Stellungnahme einladen (schriftlich oder mündlich), bevor er dann ein Schreiben aufsetzt, das von der Formulierung her einer Verfügung entspricht, aber ohne Rechtsmittelbelehrung uneingeschrieben verschickt wird. Ohne Stimmrechtsbeschwerde (die dem Regierungsrat jeweils innert der kurzen Frist von nur 3 Tagen einzureichen ist) könnte uns ein späterer Beschwerdeweg verbaut sein, was natürlich zu vermeiden ist.


23.12.2014

Initiative in Reinach mit 1702 Unteschriften eingereicht

Nachdem gestern die Zahl von 1374 Unterschriften erreicht war, wurde heute die Initiative in Reinach eingereicht – es waren 1702 Unterschriften, die abgegeben wurden.


21.12.2014

Datenschutzklausel in den ImproWare-AGB

Wie wir am 18.12.2014 (siehe etwas weiter unten) festgestellt haben, erlauben die ImproWare-AGB keine Weitergabe der Kundendaten an die InterGGA für Verkaufs-, Marketing- oder Werbezwecke ohne ausdrückliche Einwilligung jedes einzelnen Kunden. Den derzeitigen ImproWare-Kunden auf Basis des bisherigen ImproWare-Abos ein neues Angebot zu unterbreiten – was die InterGGA ja angekündigt hat – verletzt jedoch genau diese Klausel – es sei denn, der Kunde hat ausdrücklich der ImproWare erlaubt, seine eigenen Daten weiterzugeben. Eine stillschweigende Einwilligung kann keinesfalls angenommen werden.

Um der ganzen Sache Nachdruck zu verleihen, haben wir ein Musterschreiben aufgesetzt, mit dem alle bestehenden ImproWare-Kunden der Firma ImproWare AG in Erinnerung rufen können, sich an die geltenden AGB zu halten, die eine Datenweitergabe verbieten. Dabei wird zusätzlich eine Weitergabe der bei der Firma ImproWare vorhandenen eigenen Kundendaten generell untersagt – und zwar ausdrücklich auch an die Firma InterGGA. Sollte sich die ImproWare nicht daran halten, so wird ihr mit einer Anzeige wegen Verletzung des Datenschutzes gedroht. Damit wird der ImproWare in Erinnerung gerufen, dass sie sich den Kunden gegenüber vertragsbrüchig verhalten würde, wenn sie die Kundendaten der InterGGA weitergeben oder ihr zur Verfügung stellen würde – und zwar auch dann, wenn eine Regelung zwischen ImproWare und InterGGA oder gar ein Gericht dies erlauben oder gar anordnen würde.

Das Schreiben ist defensiv formuliert – mit einer Unterschrift verpflichtet man sich nicht, eine Anzeige zu erstatten, sieht dies bei Bedarf aber als mögliche Option vor – sondern man ruft der ImproWare die vertraglichen Abmachungen in Erinnerung und pocht auf seine Rechte!

Bitte das Musterschreiben herunterladen, ausdrucken, oben links Name & Adresse anfügen, das Datum setzen (das sollte möglichst noch in diesem Jahr passieren), und unten unterschreiben. Dann das unterzeichnete Schreiben entweder an die ImproWare per Post schicken, faxen, oder scannen und an eine eMail anhängen (info @ imp.ch – info @ improware.ch – info @ breitband.ch). Jeder bestehende ImproWare-Kunde im InterGGA-Netz kann dies tun.


Bitte beachten: wer bei der InterGGA schon ein QuickLine-Angebot wahrnimmt, der kann dennoch von der InterGGA direkt angeschrieben werden. Ohne Kundendaten kann die InterGGA aber den bisherigen ImproWare-Kunden kein neues Angebot auf Basis des bisherigen ImproWare-Angebots machen – dieses Versprechen wird sie nicht einhalten können. Ohne Kundendaten ist der InterGGA eine geordnete Migration erschwert und sie weiss nicht, wieviele – und v.a. welche – Kunden sie mit der Migration verliert. Wir hören von vielen Kunden, dass sie bereits auf die Telephonleitung abgewandert sind.

Wie uns von immer mehr Kunden mitgeteilt wird, soll die InterGGA ziemlich aggressiv vorgehen, um den Kunden neue Verträge anzudrehen – und zwar auch mit unsereserachtens unlauteren Mitteln: so würden Kunden zu neuen Verträgen genötigt – mit dem Argument, dass sie sonst ab dem 1. Jan. kein Internet mehr hätten. Dies widerspricht sogar den offiziellen Verlautbarungen der InterGGA selbst, wie es z.B. im Mitte Dezember per Post verschickten Begleitbrief dargestellt wird: die bisherigen ImproWare-Abonnemente bleiben bis auf weiteres in Betrieb, und zwar voraussichtlich mindestens bis Ende März.


21.12.2014

Bei der neuen Initiative in Reinach war das Quorum in 3 Tagen
erreicht – inzwischen sind es schon über 1000 Unterschriften!

Damit die Unterschriften auch rechtzeitig ankommen, ist es infolge der Feiertage dringend angeraten, sie möglichst noch  bis am Dienstag, dem 23.12.2014 spätestens am Mittag direkt im Hotel Rynach  abzugeben oder dort in den Briefkasten zu werfen – und sie nicht auf die Post zu bringen, sonst kommen sie nicht mehr sicher rechtzeitig an!

Es ging schnell – sehr schnell: seit dem 16.12.2014 durfte unterschrieben werden – und am 19.12.2014 noch vor Mittag waren es schon mehr als 580 Unterschriften – und die Initiative ist somit innert nur 3 Tagen zustandegekommen! Inzwischen sind es schon über 1000 Unterschriften. Es darf weiterhin unterschrieben werden.

Nun muss es immer noch schnell gehen: um dem Anliegen der Sistierung der Providermigration Nachachtung zu verschaffen,  müssen wir noch vor Ende dieses Jahres die Unterschriften einreichen – und da bleibt nicht mehr viel Zeit. Da mit den Feiertagen die Abgabemöglichkeiten sehr eingeschränkt sein werden, müssen wir die Unterschriften schon am 23.12.2014 einreichen! Wer noch bis Dienstag am Mittag das Unterschriftenblatt im Hotel Rynach abgibt, dessen Unterschrift wird noch mit berücksichtigt. Wer später noch abgibt, hilft dennoch, die Gesamtzahl noch zu verbessern, auch wenn die dann nicht mehr offiziell ist.

Auf der Seite mit den Formularen ist das Unterschriftenblatt als PDF zum herunterladen; dort sind auch einige Hinweise dazu zu finden.


19.12.2014

Initiative in Reinach: Quorum innert 3 Tagen erreicht!

Und es ging schnell – sehr schnell: noch knapp vor Mittag eine eMail vom Hotel Rynach erhalten (die erst am abend gelesen werden konnte): 583 Unterschriften waren schon eingegangen. Und nach der Zählung um 19:30h sind es 640 Unterschriften (plus weitere 30 bis 50 noch nicht ausgezählte – das grosse Bündel kommt jeweils am morgen mit der Post). Das heisst also: innert nur 3 Tagen ist die Initiative zustandegekommen ... :)


18.12.2014

... das Hotel Rynach hat Post erhalten ... gezählt sind inzwischen 287 Unterschriften ...


18.12.2014

Datenschutzklausel in den ImproWare-AGB

Angeregt durch den vorhergehenden Fall vom 16.12.2014, dass ein Rückruf auf eine Frage zu einer InterGGA-Rechnung nicht von der Firma InterGGA selbst, sondern von der Firma StudCom erfolgt ist, wurden die Datenschutzbestimmungen in den nach wie vor geltenden ImproWare-Verträgen einmal genauer unter die Lupe genommen. Dabei ist doch interessantes zum Vorschein gekommen:

In sämtlichen ImproWare-AGB steht explizit folgender Passus: Ohne ausdrückliche Einwilligung des Kunden werden Dritten KEINE Daten für Verkaufs-, Marketing- oder Werbezwecke weitergegeben.

Es ist offensichtlich, dass dies natürlich auch jene Kundendaten betreffen muss, die im Rahmen der Migration an die InterGGA übergeben werden sollen! Denn die InterGGA ist für die ImproWare spätestens dann eine Drittfirma, wenn die InterGGA den Kunden ein eigenes Angebot unterbreiten will. Auch wenn nun irgend eine Vereinbarung prinzipiell die Weitergabe der Kundendaten an die InterGGA erlauben würde, so muss sich die ImproWare dennoch zuerst an ihre mit ihren Kunden geltenden Verträge halten.

In der Konsequenz heisst das natürlich: es dürfen ausschliesslich jene einzelnen Kundendatensätze der InterGGA übergeben werden, für die der ImproWare eine ausdrückliche Einwilligung jedes einzelnen Kunden vorliegt. Eine pauschale Einwilligung (zur Weitergabe von Kundendaten) ist durch diesen Wortlaut ausdrücklich nicht vorgesehen und somit ausgeschlossen. Die InterGGA darf somit auch nur jene einzelnen Datensätze nutzen, für die ihr von der ImproWare eine explizite Einwilligung überreicht worden ist. 

Etwas weiteres kommt noch hinzu: die Übergabe resp. Übernahme von grösseren Kundendatenbanken erfolgt üblicherweise nicht gratis (denn die Erstellung zielgerichteter Kundendatenbanken benötigt grossen Aufwand und ist teuer), sondern sie wird mit einem grösseren Geldbetrag begleitet, der vom Empfänger der Datenbank dem abgebenden bisherigen Inhaber zufliesst. Die Höhe dieses Betrags errechnet sich meist abhängig von der Anzahl der Datensätze. Provider-Migrationen sind davon wohl kaum ausgenommen.

In der Folge ist davon auszugehen, dass die ImproWare die Kundendaten im wahrsten Sinne des Wortes an die InterGGA verkauft – und zwar unter Verletzung der mit allen Kunden geltenden ImproWare-AGB! Dass dies nun ein Verstoss gegen das Datenschutzgesetz darstellt, dürfte damit offensichtlich sein. Die undifferenzierte Nutzung des zuvor schon durch fragwürdige Umstände erlangten ImproWare-Datenbestands durch die InterGGA verbietet sich somit ohnehin.


16.12.2014

Achtung: die InterGGA verschickt Rechnungen für PayTV an Kunden, die damals ihre ImproWare-HD+-Karten in QuickLine-PLUS-Karten "getauscht" hatten. Ihnen wurde versprochen, dass bis Ende Jahr keine Gebühren anfallen – nun will die InterGGA aber nur die Gebühren für eine einzige Karte pro Kunde erlassen.

Wir haben hier eine Rechnung für PayTV eines ehemaligen Bestandskunden des ImproWare-HD+-Pakets vorliegen, mit der die InterGGA nun Gebühren für eine der beiden QuickLine-Karten für die Monate Juni bis September 2014 verlangen will. Bei der ImproWare war damals (vor der Umstellung zu QuickLine-TV) eine einmalige Einschaltgebühr fällig, die aber für mehrere Karten galt. Damals galt die Abmachung, dass ImproWare-HD+-Bestandskunden pro "getauschte" ImproWare-Karte  bis Ende JahrKEINE Gebühren für das QuickLine-PayTV-PLUS-Paket bezahlen. Eine Einschränkung auf nur eine Karte pro Kunde wurde nicht gemacht – auch auf Nachfrage nicht! Es wurde klar kommuniziert, dass pro ImproWare-Karte je eine bis Ende Jahr gebührenfreie QuickLine-Karte bezogen werden kann.

Im Übrigen waren damals keine AGB im InterGGA-Interimshop vorrätig, obwohl die InterGGA die Kunden hat unterschreiben lassen, dass der Kunde die AGB eingesehen habe. Hr. Karl Schenk, oberster Chef der InterGGA, bestätigte letzte Woche sogar, dass im Mai/Juni noch vieles nicht eingerichtet gewesen sei und damals auch keine AGB vorgelegen hätten.

Wer also auch mehrere Karten im Einsatz hat und so eine Rechnung erhält, soll diese unbedingt anfechten und uns dies mitteilen! Doch Vorsicht: Eine Anfechtung der Rechnung per Telephon unter Angabe von Kundennummer und Rechnungsnummer wird nicht akzeptiert – das müsse schriftlich gemacht werden.

Zudem sei noch vor etwas weiterem gewarnt: ruft man die InterGGA wegen eines Kundenspezifischen Problems an, so reicht die Angabe von Kundennummer und Rechnungsnummer nicht – es wird auf einem Adressabgleich bestanden, bevor die Sache überhaupt angeschaut wird. Ein Rückruf erfolgt nicht von der InterGGA, sondern von der StudCom! Die Kundendaten – und zwar auch Rechnungsinformationen – verbleiben also nicht nur "innerhalb der InterGGA".


16.12.2014

Umstellung in Dornach

In dieser Nacht wurde in Dornach erfolgreich das Internet auf ImproWare umgeschaltet – QuickLine-Internet-Angebote sind in Dornach nicht mehr verfügbar.

Unteschriftensammlung in Reinach beginnt

In Reinach beginnt die Unterschriftensammlung für die Volksinitiative "Providerwahl durch die Einwohner" – s.o. und auf der Seite Formulare.


11.12.2014

Initiative in Reinach: Publikation des Prüfberichts im WochenBlatt

Die neue Volksinitiative in Reinach wurde lanciert – am Donnerstag, 11.12.2014 war die Publikation des Prüfberichts im WochenBlatt. Es darf aber erst ab dem 16.12.2014 gesammelt werden: Aus gesetzlichen Gründen läuft (wie bei jeder Volksinitiative im Kanton BL) noch eine Beschwerdefrist von 3 Tagen, während der das Unterschriftenblatt noch "angegriffen" werden könnte – so lange darf noch nicht gesammelt werden. Da der letzte dieser 3 Tage auf einen Sonntag fällt, könnte am Montag noch eine Beschwerde eingereicht werden. Somit darf erst ab Dienstag, 16.12.2014 gesammelt werden. NB: Beschwerdemöglichkeit hat zwar nur das Komitee selbst; aber diese Beschwerdefrist dient einer gewissen Sicherheit, dass im Notfall noch die Sache gestoppt werden könnte, wenn dann doch etwas unvorhergesehenes eintritt.


10.12.2014

Dornach bleibt bei der ImproWare

Dornach bleibt bei der ImproWare und erhält dasselbe Angebot wie Binningen: Internet von ImproWare, TV vorläufig noch über InterGGA von QuickLine (damit nicht gleich nochmal alles umgestellt werden muss), QuickLine-Internet wird demnächst abgeschaltet (sobald die ca. 30 Kunden zu ImproWare gezügelt wurden), und auf diesen Frequenzen werden dann zum einen viele bei QuickLine verschlüsselte TV-Programme offen gesendet, zum anderen erhält auch Dornach Zeitversetzt-TV auf DOCSIS-Basis. In ca. einem Jahr wird nochmal über dei Bücher gegangen; dann könnte der Bezug des TV-Grundangebots möglicherweise auch wieder aus Pratteln kommen.

Noch keine Informationen aus Bottmingen

Aus Bottmingen kommen ganz andere Signale. Zum einen ist unser Antrag zwar am Montag noch auf der Gemeindeverwaltung eingereicht worden – er sei aber an der Gemeindeversammlung gar nicht verlesen worden. Nun ist die Frage, ob er dann im Protokoll erwähnt wird – ansonsten wird eine Stimmrechtsbeschwerde fällig; und da würde es dann um die Verweigerung von politischen Rechten durch die Gemeindebehörden gehen. Über Umwege wurde sogar vernommen, die Stimmung an der Gemeindeversammlung sei "ziemlich seltsam" gewesen.


09.12.2014

Nochmal eine Woche Verzögerung bei der Initiative in Reinach

Die Initiative in Reinach wird sich nochmal um eine Woche verzögern. Eigentlich wollten wir heute mit dem Sammeln der Unterschriften beginnen – doch von der Gemeinde Reinach wurde das Unterschriftenformular trotz Freigabeversprechen dann doch noch nicht freigegeben. Das Formular war eigentlich schon freigegeben, als die Gemeinde einen Passus nicht akzeptieren wollte, da dieser unklar und somit unzulässig sei – mit der Landeskanzlei war aber der Wortlaut dieses Passus schon abgesprochen gewesen. Es ging darum, dass das Anliegen, keine weiteren Kosten bei der Migration entstehen zu lassen, rechtlich erst dann eingefordert werden kann, wenn die Initiative durch das Volk (oder den Einwohnerrat) angenommen worden ist. Da das Anliegen einen Zustand festfrieren will, müsste es aber schon jetzt umgesetzt werden. Ausschlaggebend war aber, dass die Gemeinde bei der Landschreiberei nur pauschal angefragt hatte, ob auf einem Initiativblatt auch eine Petition eingefügt sein kann, was abschlägig beantwortet wurde; der Grundsatz der Einheit der Materie sei verletzt. Als aber die Landschreiberei das Initiativblatt selbst in Augenschein nahm, war offensichtlich, dass weder die Einheit der Materie verletzt ist, noch dass das Zusatzbegehen zu irgendwelchen Unklarheiten führen kann. Erst mit dem OK der Landschreiberei gab's dann auch grünes Licht in Reinach. Die enge Zusammenarbeit bei der Erarbeitung des Initiativtexts mit der Landeskanzlei lässt den Schluss zu, dass eine nachträgliche Ungültigerklärung aus rechtlichen Gründen nicht zu erwarten ist.

Stimmungsbild aus Ettingen mit erweitertem Antrag

Wie die Diskussion an der Gemeindeversammlung in Ettingen gezeigt hat, kommen unsere Anträge an. Das Stimmvolk wird sich bewusst, dass es derzeit nichts mehr zu sagen hat, wenn es um die Providerwahl geht. Da das Kabelnetz der Gemeinde gehört, soll aber auch die Providerwahl in der Gemeinde stattfinden. Das schliesst eine Koordination mit weiteren Gemeinden aber nicht im voraus aus. Zu unserem dreiteiligen Antrag wurde in Ettingen ein viertes Anliegen angefügt: Der Einwohnergemeindeversammlung sind mindestens zwei verschiedene Signal-Lieferanten zur Zulassung im Kabelnetz der Gemeinde vorzuschlagen. Zudem wurde während der Versammlung ein weiterer Antrag gestellt, mit dem die Gemeinde beauftragt wird, die Kosten für einen Ausstieg aus der InterGGA zu beziffern. Dabei gilt es, wachsam zu sein, dass die Zahlen dann nicht nur von der InterGGA kommen, sondern auch die erwarteten Provisionszahlungen bei anderen Providern (z.B. ImproWare) einfliessen.

Fragwürdige Aktivitäten der InterGGA

Gestern war auf der InterGGA-Website für kurze Zeit ein Pop-Up aufgetaucht, mit dem ein Postversand mit Werbematerial für die QuickLine-Produkte angekündigt wurde. Heute war tatsächlich Post im Briefkasten, mit dem die InterGGA ein paar Worte über die angekündigte Migration verliert und viel Werbung für Ihre Produkte macht – die Kunden sollen zum Abschluss eines QuickLine-Abos animiert werden. Auch sind ein paar spärliche Infos für bestehende ImproWare-Kunden zu lesen – InterGGA-üblich sehr wortkarg. Wie uns zudem zu Ohren gekommen ist, würden Kunden, die den Interims-Shop im Mischeli-Center in Reinach besuchen, von den InterGGA-Bediensteten derart bearbeitet, dass sie den Laden nicht ohne neuen Vertrag (und neues Kabelmodem) verlassen, da sie sonst ab 01.01.2015–00:00h kein Internet mehr hätten. Dass diese Darstellung falsch ist, weiss auch die InterGGA selbst – zudem stösst der Unterton, dass nur QuickLine "richtig schnelles" Internet habe, ziemlich sauer auf. Dass die InterGGA mit der Aufschaltung von neuen Kunden eigentlich die laufenden Verträge verletzt – bekanntlich geniesst die ImproWare bis Ende Jahr noch ein Exklusivrecht – ist dann noch ein weiteres Kapitel derselben Geschichte. Gerade Telephonie-Kunden sind verunsichert, wenn nicht gar verängstigt, da sie sich eine zeitliche Erreichbarkeitslücke nicht leisten können.


01.12.2014

Umstellung in Binningen

Heute Nacht werden in Binningen die Leitungen umgehängt. Ab morgen wird Binningen direkt von der ImproWare mit Internet versorgt. Das TV-Signal wird bis im März noch über die InterGGA von QuickLine bezogen. Zusätzlich werden aber in den freien Frequenzen viele jener TV-Programme unverschlüsselt gesendet, die seit dem 20. Mai verschlüsselt oder ganz abgeschaltet wurden. Im Binninger Kabelnetz wird QuickLine-Internet dann nicht mehr benötigt und diese Frequenzen werden frei.

01.12.2014

Heute gab es etwas Verwirrung bzgl. des Antrags in Aesch. Am Sonntag Abend war auf der Aescher Website im grauen Kasten mit den Links zu aktuellen Themen kurzzeitig ein Gemeindeversammlungsprotokoll verlinkt. Unter "Diverses" war unser Antrag nicht erwähnt. In der Folge wurde unseren Antragsteller in Aesch kontaktiert, um heute danach zu fragen. Er war an der GV nicht präsent und wusste nicht, ob sein Antrag verlesen worden war oder nicht. Heute war der Link zum Protokoll verschwunden. Eine Nachfrage ergab, dass das Protokoll noch gar nicht fertig geschrieben sei und noch gar nicht hätte online gestellt werden können. Es könnte also nur das Protokoll der vorletzten GV gewesen sein, das kurzzeitig aufgetaucht war. Bei einer Nachfrage wurde dann aber bestätigt, dass der Antrag verlesen worden sei – sogar als PDF per Beamer projiziert. Im Protokoll der GV, das demnächst online einzusehen sein müsste, muss er dann erwähnt sein. 

In Duggingen hat unser Antragsteller umgehend eine Einladung von der Gemeinde erhalten, um die Sache zu besprechen – ob dann jemand von der InterGGA auch am Tisch sitzen wird? Auch von Pfeffingen haben wir die Bestätigung, dass der Antrag eingereicht ist; in Grellingen wurde er (wie in Aesch) per Einschreibebrief eingereicht, aus Ettingen steht die Bestätigung noch aus. Wie auch in Oberwil muss er in all den Gemeinden an der nächsten Gemeindeversammlung verlesen werden.

In Reinach wurde heute das Unterschriftenformular der  neuen Initiative zur Prüfung eingereicht; ab morgen müsste der Prüfbericht auf der Gemeindewebseite einsehbar sein. Offizielles Publikationsdatum wird dann der 04.12.2014 sein. Bis aber die Unterschriftensammlung beginnen kann, wird Dienstag, 09.12.2014 werden. Die Verzögerung rührt daher, dass ab Publikation noch eine 3-tägige Beschwerdefrist gegen den Prüfbericht zu laufen beginnt. Erst, wenn diese Beschwerdefrist ungenutzt verstrichen ist, ist das Unterschriftenformular rechtsgültig publiziert. Da der letzte dieser 3 Tage auf einen Sonntag fällt, wäre am Montag (Datum des Poststempels – bis Schliessung der Dringlichkeitsschalter) eine Beschwerde noch möglich. Somit darf dann erst ab Dienstag, 09.12.2014 gesammelt werden. Diejenigen, die bisher schon unterschrieben haben, werden das neue Formular per Post zugeschickt erhalten. Wir streben an, am 15.12.2014 schon so viele Unterschriften zusammenzuhaben, um dem Einwohnerrat mitteilen zu können, dass die Initiative gültig zustande kommen kann.

Der Regierungsrat des Kantons wird morgen von den beiden Antragstellern in Therwil und Bottmingen Post erhalten (Reinach – mit der Einzelinitiative – folgt in den nächsten Tagen auch noch). Sie hatten ja schon anlässlich der Gemeindeversammlung vom 23.10.2014 einen Antrag eingereicht – allerdings noch nicht den überarbeiteten (mit dem Ausstieg), sondern denjenigen, wie er auf den Unterschriftenformularen ausformuliert war. Im überarbeiteten Antrag (siehe unten unter 27.11.2014) wird ja der Ausstieg aus dem InterGGA-Verbund verlangt (resp. die Aufkündigung der finanziellen Beteiligung); die ersten Anträge hingegen verlangten "nur" die "Beteiligung des Stimmvolks bei der Wahl des Providers im gemeindeeigenen Kabelnetz" (ohne Ausstieg). Mit "gemeindeeigenem Kabelnetz" ist derjenige Teil des Netzes gemeint, der nach wie vor der Gemeinde gehört (und nicht der InterGGA). In den Verfügungen, mit denen die Gemeinden die Anträge zu bodigen gedenken, wurde argumentiert, die das Kabelnetz betreffenden Angelegenheiten seien an die InterGGA delegiert worden und in der Folge sei die Gemeindeversammlung nicht mehr zuständig für die Providerwahl. Die Gemeinden haben zwar sehr wohl eine Sacheinlage bei der InterGGA gemacht und im Gegenzug entsprechend stimmberechtigte Aktien erhalten; das Ortsnetz jedoch blieb im Besitz der Gemeinden. Nun – wir werden sehen, was in der nächsten Post aus Liestal stehen wird. Die Zuständigkeit für die Angelegenheit fällt insofern auf den Regierungsrat, da es sich bei einem Antrag an die Gemeindeversammlung um die Wahrung politisch verbriefter Rechte handelt.

In Binningen wird heute Nacht umgestellt – ab morgen können die Binninger viele der seit dem 20. Mai nur noch verschlüsselt empfangbaren TV-Programme wieder unverschlüsselt sehen (s.o.).


27.11.2014

In Bottmingen und Therwil waren an den letzten Gemeindeversammlungen unsere bisherigen Anträge eingereicht worden. In Reinach wurde dasselbe Anliegen als Einzelinitiative eingereicht, als wir feststellten, dass die Initiative in bisheriger Form nicht angenommen werden kann. Gefordert wird die Mitsprache bei der Providerwahl, indem eine Regelung in ein Gemeindereglement geschrieben wird. Inzwischen haben die Gemeinden die Anliegen bearbeitet und begutachtet – und stellen fest, dass das so direkt auch rechtlich gar nicht geht. Dies ist im BiBo (für Bottmingen und Therwil) resp. im WochenBlatt (für Reinach) heute auch zu lesen. Nun, was war da passiert?

Derzeit ist die Kompetenz zur Providerwahl ausschliesslich in den Händen des Verwaltungsrats der InterGGA, da es ins "operative Geschäft" gehört. Er kann schalten und walten, wie er will; nicht einmal die Aktionäre (also die Gemeinden) können etwas zu einer Providerwahl sagen. Die Aktionäre (also die Gemeinderäte als Vertreter der verschiedenen Gemeinden) könnten zwar die InterGGA-Statuten ändern; es ist aber nicht zu erwarten, dass sie das aus Eigenantrieb machen, um dem Volk die Mitsprache zu ermöglichen. Die Gemeinden (in Form der Gemeindeversammlung resp. des Einwohnerrats) haben derzeit gar nicht die Kompetenz, ins operative Geschäft der InterGGA einzugreifen.

Dennoch ist es möglich, die Mitsprache bei der Providerwahl in die Hände der Einwohner zu legen. Das Gesetz sieht die Möglichkeit, dass sich bei interkommunalen Verträgen mit einer Beteiligung der Gemeinde die Gemeindeversammlung die Kompetenz zur Entscheidung selbst holen kann, auch ausdrücklich vor. Es ist aber vom Ablauf etwas komplizierter und es sind mehrere Schritte dazu notwendig – aber es geht:

1. zuerst muss die Gemeindeversammlung (resp. der Einwohnerrat) erklären, dass sie die finanzielle Beteiligung an der InterGGA in die Kompetenz der Gemeindeversammlung (resp. des Einwohnerrats) legt. Das ist deshalb möglich, weil es einen Vertrag mit mehreren Gemeinden betrifft.

2. erst, wenn das geschehen ist, hat die Gemeindeversammlung (resp. der Einwohnerrat) diese Kompetenz und kann die Beteiligung an der InterGGA (inkl. sämtlicher Verträge) per sofort aufkündigen. Eine sofortige Kündigung ist insofern möglich, als die InterGGA den Signallieferungsvertrag verletzt hat (deshalb hat Binningen ja auch sofort aussteigen können).

3. nun hat die Gemeindeversammlung (resp. der Einwohnerrat) die Kompetenz über das gemeindeeigene Kabelnetz (und nicht mehr der Verwaltungsrat der InterGGA), was der Gemeindeversammlung (resp. dem Einwohnerrat) die Möglichkeit gibt, eine Regelung in ein Gemeindereglement einzuführen, mit dem ein Vertrag mit einem Signalprovider von der Gemeindeversammlung (resp. dem Einwohnerrat) zu genehmigen ist. Wenn das ein guter Vertrag ist, wird eine Zustimmung dazu jeweils reine Formsache sein – es besteht dann aber auch die Möglichkeit, einen schlechten abzulehnen.

Als Übergangsbestimmung wird zudem gefordert, dass der bisherige Provider ImproWare im Netz bleibt, bis die genannten Punkte rechtskräftig geworden sind.

Dies ist der Weg, wie die Kompetenz über die Wahl des Signalproviders (wieder) in die Hände der Einwohner gelegt werden kann. Mit einem Antrag an die Gemeindeversammlung bekommen die Einwohner die Möglichkeit, in obigem Sinne zu entscheiden. In Reinach ist es eine Initiative, mit der die Bevölkerung den Einwohnerrat dazu zwingen kann. Auch eine Einzelinitiative wäre möglich – diese könnte allerdings vom Einwohnerrat noch für nicht erheblich erklärt werden, was sie stoppen würde.

Es steht danach den Gemeinden natürlich frei, jede einzeln einen Vertrag mit einem Signalprovider abzuschliessen (wie das Binningen macht), oder wieder einen Verbund zu bilden, um gewisse Aufgaben zu koordinieren. Dazu gibt es auch andere Organisationsformen als eine AG – denn wie sich gezeigt hat, war die Auslagerung in eine AG alles andere als der Weisheit letzter Schluss.

Nun, was passiert mit der bisherigen Initiative in Reinach: sie wird ersetzt durch eine Initiative, die alle obengenanten Punkte enthält. Sobald das Initiativblatt von der Gemeinde vorgeprüft und im WochenBlatt publiziert wurde – das wird leider erst heute in einer Woche sein – darf unterschrieben werden. Wer bisher schon unterschrieben hat, wird per Post ein neues Formular zugeschickt erhalten. Auch werden die Formulare dann von hier wieder herunterzuladen sein.

In den Gemeinden mit Gemeindeversammlung muss ein entsprechender Antrag an die Gemeindeversammlung gestellt werden. Dies muss persönlich durch einen stimmberechtigten Einwohner erfolgen, was von uns organisiert wird. Der Antrag fordert, dass die obengenannten Punkte von der Gemeindeversammlung zu entscheiden sind. Diese Anträge wurden gestern in Oberwil und Aesch eingereicht, heute in Ettingen, ebenso in Duggingen und Grellingen; Bottmingen, Therwil und Pfeffingen kommen in den nächsten Tagen auch noch. Dornach ist ein Spezialfall, da zum einen im Kanton SO einer leicht anderen Gesetzgebung unterstehend; zum anderen hat Dornach auch ein anderes Verhältnis zur InterGGA als die anderen Gemeinden.

Wenn das klappt und die Einwohner zustimmen, werden diese dann bei einer Providerwahl das letzte Wort haben können! So eine Providerwahl würde ohnehin höchstens alle 5 Jahre stattfinden – bisher hatte das ja über 10 Jahre lang sehr gut geklappt.

Und noch etwas: aufmerksame Leser werden sich wundern, weshalb vor einiger Zeit 3 Initiativen angekündigt worden waren und es nun doch nur eine ist. Der Grund ist, dass die 3 damals geplanten Initiativen voneinander abhängig waren. Initiative 1 sollte die Mitsprache ermöglichen, Initiative 2 den bisherigen Provider beibehalten und Initiative 3 den Ausstieg bei der InterGGA fordern. Das Problem war, dass 1 gar nicht möglich ist ohne 3 (wovon wir damals nicht ausgegangen waren und wir ursprünglich nicht erzwingen wollten – es geht aber nicht anders), und dann wird 2 als Übergangsbestimmung ohnehin gleich eingebaut, und wenn die Mitsprache dann kommt, können die Karten ohnehin neu verteilt werden, wenn dazu dann wirklich Bedarf besteht.


26.11.2014

In diesen Tagen erhalten die ordentlich organisierten Gemeinden Post: es wird ein Antrag an die Gemeindeversammlung eingereicht, mit dem Ziel, dass ein Vertrag mit einem Provider im gemeindeeigenen Kabelnetz der Zustimmung durch die jeweilige Gemeindeversammlung bedarf. Damit soll der Bevölkerung die Mitsprache bei der Providerwahl gegeben werden. Gute Verträge werden dann nur noch Formsache sein – schlechte können aber abgelehnt werden. Die jetzigen Verträge mit der InterGGA lassen das aber nicht zu, da die Kompetenz zur Providerwahl ausschliesslich beim Verwaltungsrat der InterGGA liegt; nicht einmal die Aktionärsgemeinden haben dazu etwas zu sagen.

Mit einem Kunstgriff geht das aber dennoch: da die Verträge mit der InterGGA interkommunale Verträge sind (d.h. zwischen mehreren Gemeinden abgeschlossen wurden), muss zuerst die Gemeindeversammlung das Geschäft in die eigene Hand nehmen; dann muss die (finanzielle) Beteiligung an der InterGGA aufgekündigt werden, und erst dann kann die Mitsprache eingeführt werden. Da die InterGGA diverse Klauseln der gegenseitigen Verträge verletzt hat, ist eine ausserordentliche Kündigung – wie in Binningen – möglich.


25.11.2014

Gestern war die Einwohnerratsversammlung in Reinach. Informationen dazu sind auf der Website von Reinach zu finden. Behandelt wurden u.a. die beiden weiter unten schon besprochenen Interpellationen (siehe Eintrag vom 14.11.2014 auf dieser Seite weiter unten). Die Vermutung, dass bei den Interpellationsantworten wohl die InterGGA selbst den Text dazu beigesteuert haben muss, bewahrheitete sich offenbar. Im weiteren wurde ein Postulat, das verlangt, den Ausstieg aus dem InterGGA-Verbund zu prüfen, vom Gemeinderat ohne Abstimmung angenommen. Zum Thema InterGGA hat der Gemeinderat inzwischen eine Medienmitteilung herausgegeben (die noch vor der Sitzung vorbereitet worden sein muss – sie stand unmittelbar nach Ende der Sitzung für die Presse zur Verfügung). Wie schon in der Beantwortung der beiden Interpellationen bleibt nach wie vor die Frage offen, inwieweit die Probleme wirklich wahrgenommen werden.

Ein Beispiel: in der Medienmitteilung steht zu lesen: "Auch die beiden preiswertesten Internet-Angebote kosten unverändert gleich viel, und das bei besserer Leistung." Was hier aber verschwiegen wird: die beiden Angebote sind nur noch äusserst kurze Zeit erhältlich, wie folgt: das Abo für Fr. 9.90 ist nur noch bis 31.01.2015 abonnierbar – und die alleroberste Chefetage macht keinen Hehl daraus, dass man Kunden mit diesen Abos längerfristig alle loswerden will. Und das vergünstigte Abo für Fr. 25.–/Monat, das auch noch bei QuickLine Fr. 25.– kosten soll, erhalten ausschliesslich jene Bestandskunden, die jetzt schon bei der ImproWare ein Abo für Fr. 25.–/Mt. gelöst haben. Wer also jetzt ein anderes Abo gelöst hat, für den wird es kein während 2 Jahren vergünstigtes Abo für Fr. 25.– geben; ab dem 01.07.2015 wird er mindestens den vollen Preis von Fr. 35.– pro Monat bezahlen müssen. Unter diesem Preis bietet die QuickLine (und danach auch die InterGGA) nichts mehr an, was neu abgeschlossen werden könnte. Für Neuzuzüger werden somit die nun hochgelobten "weiterhin tiefen Preisen" gar nie gelten.

Und wenn wir schon bei Zahlenjonglierereien sind, dann doch gleich ein nächstes Kapitel: Was kostet eigentlich die Migration zu QuickLine?

Rechnet man grob aus, was der Wechsel an unnötigen Kosten aufwerfen wird, so summiert sich das auf mehrere Millionen Franken – und das sind nur die Abovergünstigungen und ein aus technischer Sicht nicht notwendiger Modemtausch.

Insgesamt nutzen im Kabelnetz der InterGGA ca. 40'000 Nutzer das TV-Angebot. Davon nutzen ca. 18'000 Nutzer die Internet-Angebote er ImproWare. Da Binningen wegfällt, sind es nicht mehr 18'000 Internet-Kunden, sondern nur noch ca. 15'000. Insgesamt kann die InterGGA ihr Kalkulationskonzept mit Ausstieg von Binningen ohnehin über den Haufen schmeissen – und ob es jemals Provisionen gibt, steht in den Sternen.

Von den bisherigen ImproWare-Internetkunden haben gut 25% ein Abo für Fr. 25.–; wenn nun alle entsprechenden Bestandskunden mit einem Abo von Fr. 25.– während zweier Jahre mit Fr. 10.– subventioniert würden, muss die InterGGA dafür Fr. 900'000.– aufwenden. Wer bezahlt das? Im Endeffekt die Kunden mit teureren Abogebühren – und natürlich der Steuerzahler mit Verzicht von Provisionen an die Gemeinden..

Es kommen noch mehr Vergünstigungen dazu: rechnet man mit einem mittleren Abopreis von ca. Fr. 45.– (was laut ImproWare in etwa hinkomme), dann muss die InterGGA für die 11250 weiteren Kunden mit anderen Abos während des ersten halben Jahres über 1.5 Mio. Fr. aufwenden – ausschliesslich, um die Preise zu halbieren.

Das ist aber noch nicht alles. Die ImproWare hatte an vielen Sitzungen mit der InterGGA angeboten, die Kabelmodems zu liefern; dann könnten auch die bestehenden weitergenutzt werden. Die InterGGA will das aber nicht, da sie Verträge mit jener Firma hat, die gewisse Verbindungen zu derzeitigen Verwaltungsräten hat. Für die Umstellung werden sämtliche Kabelmodems ausgetauscht, obwohl das technisch gar nicht nötig ist. Rechnet man einen Preis für ein Kabelmodem von Fr. 100.–/Stk., so macht das bei 15'000 Kunden Fr. 1.5 Mio. – rein nur für den Modemtausch. Je nach Gerätetyp könnte dieser Preis auch tiefer oder höher angesetzt sein (bei Fr. 60.– wäre es rund 1 Mio.).

Sehr viele Leute müssen dann noch einen Servicetechniker kommen lassen, der das alte Modem abhängt und das neue anschliesst und konfiguriert, was im Schnitt vielleicht ca. Fr. 200.– pro Einsatz kosten dürfte. Rechnet man mit 1/3 der Kunden, die das nicht selbst können, macht das nochmal einen Betrag von ca. Fr. 1 Mio. Kosten, den die Gesamtkundschaft aufwenden muss.

Summiert man das alles zusammen, ergibt das für 15'000 Kunden in etwa:
– Fr. 900'000 (Subvention während 24 Monaten – für die Abos für Fr. 25.–)
– Fr. 1'500'000 (Subvention während 6 Monaten – halber Preis für alle anderen Abos)
– Fr. 1'500'000 (völlig unnötiger Kabelmodemtausch – das könnte je nach Ansatz für den Preis eines Geräts auch weniger oder mehr sein)
– zusätzlich nochmal 1 Mio. für Service-Arbeiten beim Modem-Tausch

Summa summarum setzt die InterGGA nur für den Wechsel allein wohl irgendwas im Bereich von 3 bis 4 Mio. in den Sand – nur für Preisvergünstigungen und Kabelmodemtausch. Zudem bürdet sie vielen Kunden nochmal Kosten in der Grössenordnung einer weiteren Million auf (jenen, die das Kabelmodem nicht selbst tauschen können); bei der Umstellung des Fernsehens wurden viele Kunden ja schon in unerwartete Kosten für neue Geräte gestürzt.

Wenn nun ein zuständiger Gemeinderat meint, Abovergünstigungen seien doch sowas wie ein "service public", dann wirft das einige Fragen auf. Wenn im Endeffekt der Steuerzahler dafür zu sorgen hat, dass das eigentliche Konzept der InterGGA (kostengünstig Dienstleistungen zur Verfügung zustellen) überhaupt beibehalten werden kann, dann ist mehr als nur etwas faul. Da stellt sich sogar die Frage, ob ein Abbruch der Übung trotz Konventionalstrafe nicht günstiger käme.

Ein weiterer Aspekt ist der Kundenrückgang – und zwar nicht, weil die ImproWare aktuelle Technologien nicht anbietet (zeitversetztes Fernsehen bietet sie in ihren anderen Netzen schon seit mehreren Jahren an – die InterGGA wollte das aber nicht aufschalten; und Mobilfunk wird auch bei der ImproWare in absehbarer Zeit kommen) – sondern nur deshalb, weil die InterGGA zur QuickLine wechselt. Zu rechnen ist mit bis zu 30% Kundenrückgang. Von bisher ca. 18'000 Kunden fallen zuerst einmal 3000 in Binningen weg, und dann werden also noch irgendwas im Bereich von vielleicht 10'000 bis 12'000 Kunden übrigbleiben. Wie das Kalkulationskonzept dann noch aufgehen soll und wie die InterGGA den Gemeinden das dreifache an Provisionen (im Vergleich zur Kalkulation von 2013 mit ImproWare als Provider) ausschütten soll, weiss wohl nicht mal die Chefetage selbst. Wenn man dann noch bedenkt, dass die InterGGA über 11 Personal-Stellen benötigt, um eigentlich dasselbe zu liefern, was die GGA Pratteln mit einer einzigen 50%-Stelle schafft, dann beginnt man wirklich zu zweifeln. Ohne InterGGA würde die ImproWare sogar noch höhere Provisionen ausschütten, als die InterGGA mit dem neuen Konzept vorhat – wie das Beispiel Binningen zeigt.


18.11.2014

Die InterGGA hatte einmal das Versprechen gemacht, dass sich bei der Umstellung von ImproWare zu QuickLine für die Kunden keine Nachteile ergeben sollen und das Preis-/Leistungsverhältnis sogar besser werde. Bei der ImproWare (die inzwischen laut Netflix-Statistik ja auf Platz Nummer 1 der schnellsten Provider der Welt liegt) ist es Tradition, dass regelmässig die Leistung der Internet-Angebote angehoben wird – nun ist es wieder soweit. Und fasst man nun zusammen, was von den InterGGA-Versprechungen übrig geblieben ist, so ist das  nur noch der blanke Hohn:

Der Direktvergleich der ImproWare-Angebote mit den QuickLine-Angeboten ist auf der Seite mit den Preisvergleichen zu finden.


14.11.2014

In Reinach wurden die beiden seit längerem anstehenden Interpellationen (722 & 723) beantwortet. Sie sind auf der Website von Reinach zu finden: Reinach > Reinach BL > Politik > Einwohnerrat > Geschäfte und dort auf dem "ER-Web" wie angegeben als Gast einloggen (ab da muss Scripting eingeschaltet sein): es erscheint eine Suchmaske für Volltextsuche. Dort im Feld "Betrifft" das Stichwort "InterGGA" eingeben; es erscheinen derzeit insgesamt 7 PDF-Dokumente, wovon 3 Interpellationen mit entsprechender Antwort und ein Postulat (letzteres noch ohne Antwort). 

Was wurde in den Interpellationen gefragt, und wie wurde das beantwortet? Die Art der Antwort, die im folgenden kommentiert wird, zeigt die Mentalität, die derzeit in der InterGGA herrscht. Damit hier nicht zu viele Zitate aus den Interpellationen den Text noch mehr aufblähen, lade man sich die PDF-Dateien von o.g. Link herunter.

Zuerst ein paar Kommentare zur Interpellation 722:

1. bis 6.: Springender Punkt, nach dem (zwischen den Zeilen) auch gefragt wurde, war natürlich, inwieweit von Seiten der Gemeinde Reinach überhaupt Einfluss auf die Ausgestaltung dessen, was beim Kunden ankommt, genommen werden kann – sprich: inwieweit hat die Gemeinde Reinach die Möglichkeit, die Interessen der Reinacher Bevölkerung wahrzunehmen? Dabei ist konkret die TV-Programmpalette, Kostenpflichtigkeit von TV-Programmen, wie auch die Wahl des Internet- & Telephonieproviders mit seinen Produkten und Tarifen angesprochen (man erinnere sich an die noch hängige Petition über die italienischsprachigen TV-Programme) – aber auch der Nähe des Servicestandorts oder die Fachkompetenz des Supports des Providers spielt mit hinein. Eine konkrete Antwort darauf wurde ausgelassen, da die Mitsprachemöglichkeit, die auf den gesamten QuickLine-Verbund Rücksicht nehmen muss, gegen null tendiert und mit dem Anschluss an den QuickLine-Verbund im Vergleich zu bisher auch massiv gesunken ist.

7.: Wie a.a.O. schon erwähnt, ist der Vergleich von Preis-/Leistungsverhältnissen immer auch Definitions- und v.a. auch Gewichtungsfrage. Wie viel mehr wert eine Cloud mit Serverstandort in einem an Russland grenzenden Land (wie das bei der QuickLine der Fall ist) im Vergleich zu sonst irgend einer Cloud-Lösung (möglicherweise sogar mit Serverstandort im deutschsprachigen Raum) ist, ist v.a. eines: Ermessensfrage. Die Zusatzgebühren für eine Cloud dann direkt in die Internetzugangs-Abopreise einzurechnen, aber nicht einmal Webspace (für eine eigene Website) zur Verfügung zu stellen, macht die Vergleichbarkeit auch nicht durchsichtiger. Dem Kunden gegenüber wäre es weniger unfreundlich, den Abopreis tief zu halten und das Cloud-Angebot gegen kleinen Aufpreis anzubieten, anstatt die Kunden ohnehn dafür zahlen zu lassen, auch wenn sie es gar nicht nutzen.

Dass bei QuickLine nun keine langen Knebelverträge mehr gelten, ist wohl v.a. auch auf den Druck aus der Region hier zurückzuführen; diese Regelung gilt nämlich erst seit wenigen Tagen. Das wäre nämlich eine massive Verschlechterung gewesen, kannte die ImproWare beim Internet-Angebot seit jeher keine Mindestvertragslaufzeiten. Es bleibt aber die dreimal längere Kündigungsfrist im Vergleich zur ImproWare. Auf der QuickLine-Website ist teilweise aber nach wie vor von "Mindestlaufzeit von 12 Monate nach Ende der Promotionszeit [von 6 Monaten]" zu lesen; die AGB hingegen wurden überarbeitet (die Kundenbindung betrug zu jener Zeit, als die InterGGA einen Anschluss an QuickLine beschloss, 18 Monate). Eine Frage bleibt: was soll das für eine Mehrleistung sein, die eine dreimal längere Kündigungsfrist rechtfertigt?

Dass der bisherige Provider ImproWare in den durch ihn belieferten Netzen schon seit längerem ein "zeitversetzt-TV" anbietet, jenes aber von der InterGGA verschmäht wurde, wird geflissentlich verschwiegen. Und ob das "Preis-/Leistungsverhältnis" immer noch besser sein wird, wenn die ImproWare wieder einmal den Hahn aufdreht und die Durchsatzraten für alle Abonnemente erhöht (was sie bisher regelmässig gemacht hat und demnächst wieder bevorstehen könnte), ist dann nochmal eine weitere offene Frage. Inwieweit v.a. höhere Preise (sogar bis zum 125-fachen – siehe Telephontarife) wirklich "bedürfnisorientiert" sein sollen, bleibt wohl das Geheimnis der InterGGA.

 8.: Die InterGGA sollte eher mal mit der Publikation ihres "Hintergrundwissens" Klarheit schaffen und nicht faule Verleumdungen in die Welt setzen. Es wäre an der InterGGA, dafür zu sorgen, dass handfeste Fakten in die Presse gelangen. Mit ihrer Geheimniskrämerei – v.a. wenn es um für sie nicht besonders vorteilhafte Dinge geht – leistet sie der kritischen Presse nur Vorschub!

9.: Ob die "Neuausrichtung" überhaupt im Sinne der Nutzer ist, bleibt eine offene Frage, denn eine Kundenumfrage zeigt eigentlich ein anderes Bild: die Zufriedenheit der Kunden mit der ImproWare ist nachweislich sehr gross.

Bemerkenswert am Wortlaut der Interpellationsantwort sind aber noch andere Aspekte: es macht schwer den Eindruck, dass der Text direkt von der InterGGA resp. durch deren Medienberater geschrieben wurde, und dass der direkt aus irgend einem BWL-Handbuch abgeschrieben hat.

Beim Angebot wird wieder vieles verschwiegen:

Und das Fazit hat dann noch ein paar ganz pikante Schmankerl drin:

Die Schlussbemerkung hat es dann in sich: die InterGGA kalkuliert mit vollständiger Übernahme aller bisherigen ImproWare-Kunden. Klappt das nicht, geht ihre Kalkulation – und somit ihr gesamtes neues Geschäftskonzept – den Bach runter ... auf Kosten der ausbleibenden Provisionszahlungen an die Gemeinden – die durch die künstlich tiefgehaltenen 25-fränkigen Abos ohnehin schon geschmälert werden. Ob während der ein halbes Jahr dauernden Einführungsphase mit den halbierten Preisen überhaupt Provisionen fliessen, ist dann nochmal eine weitere Frage. Aufgrund des bisher schon angerichteten Debakels ist davon auszugehen, dass eine Vollständige Kundenübernahme ohnehin nicht mehr möglich ist, da viele ImproWare-Kunden nicht zur QuickLine wechseln werden, sondern auf die Telephonleitung abwandern (zu Swisscom, Sunrise, etc.), wenn sie nicht ImproWare-Kunden bleiben können – und zwar möglicherweise auch dann, wenn über die Telephonleitung mangels Ausbau nicht einmal HD-TV geliefert werden kann (was im InterGGA-Gebiet an einigen Orten nach wie vor der Fall ist).

Im gleichen Stil geht's weiter mit der Interpellation 723:

1./2.: Wie die InterGGA mit der genannten Personalkapazität überhaupt einen technischen Support leisten will, bleibt ihr Geheimnis, ist beim (auf der Website vorgestellten) InterGGA-Personal doch keine technische Fachkompetenz erkennbar (was v.a. die Betreuung der Gerätschaften betreffen würde; diese erfolgt ohnehin durch die QuickLine selbst oder wird möglicherweise sogar ausgelagert). Ebenso ein Geheimnis bleibt, wie die InterGGA mit dem genannten Personal technisch an vorderster Front dabeisein will. Ohne QuickLine im Hintergrund ist sie dazu gar nicht aufgestellt.

3.: Was die InterGGA hier schreibt (ja, die InterGGA; denn der Text kommt wiederum sichtbar direkt aus deren BWL-Handbüchern) ist eigentlich das Gegenteil dessen, was effektiv abläuft. Bisher hatten die Kunden zum einen Kontakt mit der Gemeinde (für den Kabelanschluss selbst und somit das zusatzkostenfreie TV-Grundangebot) und zum anderen mit der ImproWare (sofern sie noch zusätzlich Geld für Internet & Telephonie oder PayTV ausgeben wollten). Mit der InterGGA selbst hatten sie eigentlich nicht direkt zu tun, denn diese sorgte nur für Koordination der Signalverteilung im Netz zwischen Provider und Gemeinden. Nun wird also eine Stufe dazwischengeschaltet und die InterGGA will die Kunden betreuen. Das wäre jedoch nur dann der Fall, wenn die Kundendaten nicht dem Provider weitergereicht würden. Fakt ist jedoch, dass der Kunde den Vertrag zwar schon auf InterGGA-Papier abschliessen wird; die zugehörigen Verträge und Vertragsbedingungen lauten aber auf QuickLine als Produkt-Vertragspartner – sei es beim Internet/Telephon, PayTV, Cloud oder auch Mobiltelephonie. Die InterGGA führt gar keine eigenen AGB für die Kunden, sondern setzt direkt die QuickLine-AGB ein. Das wird sich langfristig auch nicht ändern, werden die MAC-Adressen der Kabelmodems oder Kartennummern für PayTV für die Kunden direkt vom Provider (also aus der QuickLine-Zentrale) freigeschaltet und nicht von der InterGGA selbst. Auch der technische Support für die Kundschaft liegt hinter einer QuickLine-Telephonnummer. Wie auf diese Art Kosten (im Vergleich zur bisherigen Lösung) gespart werden sollen (indem eine weitere Kundenbetreuungsebene dazugeschaltet wird), weiss wohl wiederum nur die InterGGA-Chefetage selbst (sofern sie das überhaupt weiss).

4.: Zum einen soll zwar der Monopolisierung entgegengewirkt werden, zum anderen passiert dann das genau auf die Art, indem man mitmacht, einen neuen Monopolisten aufzubauen? Irgendwie nicht ganz unpassend – diese verquere Logik ...

Interessant ist die Kalkulation: es sollen zwar der Gemeinde höhere Provisionszahlungen zufliessen – aber nur dann, wenn keine Kunden abwandern (was aber ohnehin zu erwarten ist). Wieviel Provision für die Gemeinden bei grosser Kundenabwanderung dann noch übrigbleiben würde, wird nicht aufgeführt. Und die genannten Provisionen kann es wohl auch nur deshalb geben, weil bei der QuickLine die Produktpreise für die Kunden generell höher sind als bei der ImproWare.

5.: Viel Geschwurbel, um klarzustellen, dass die InterGGA eine Wahlfreiheit des Anbieters zwar zulassen könnte, dies aber nicht will! Im Kabelnetz gibt's (rein physisch) viele Frequenzbereiche, die unterschiedlich genutzt werden (können) – für analog-TV, digital-TV, Internet, Telephonie, etc. Dabei sind die einzelnen Kanäle mit ihrer jeweiligen Bandbreite in sich geschlossene Einheiten. Von einem "natürlichen Monopol" kann keine Rede sein. Ein Monopol im Kabelnetz ist immer rein (wirtschafts- resp. firmen-)politisch gewollt. Mit einer Aussenantenne kann man ja (gerade hier in der Region) genauso Radio und TV aus mehreren Ländern empfangen – das ist sogar derselbe Frequenzbereich. Da muss nur gegenseitig abgesprochen werden, wer welche Frequenz nutzt. Das klappt seit Jahrzehnten auf der ganzen Welt und wird von der UN-Organisation ITU geregelt. Im Kabelnetz ist das technisch nicht anders! Mit langfristigem Dual-Providing gäbe es also eine Wahlfreiheit – die ImproWare macht es im Oberbaselbiet vor und würde es auch im InterGGA-Netz anbieten – nur will die InterGGA das nicht!

6. Auch hier wieder nicht viel mehr als BWL-Floskeln. Es darf ernsthaft die Frage gestellt werden, was die InterGGA unter "Fairness" versteht, wenn im Vorfeld mit überlangen Vertragslaufzeiten (bis zu 18 Monaten) operiert wurde – wie auch, was bei der InterGGA unter "Transparenz" verstanden werden soll, wenn zuerst Preise genannt werden, die nur gerade ein halbes Jahr Gültigkeit haben. Auch zur Zeit sind die bei einer Bestellung der Internet-Angebote genannten Preise nicht jene, die dann langfristig gelten werden. Der Bericht der PBV-Kantonalverantwortlichen steht ja noch aus – sie werden an ihrem Treffen vom 17.11.2014 in Bern die Preisbekanntgabepolitik von QuickLine und v.a. InterGGA auf der Tagesordnung haben.

7./8.: Interessant wäre hier ausserdem die Frage, an was für Bedingungen die Verträge geknüpft sind und mit welchen Kriterien eine ausserordentliche Kündigung (wegen Nichterfüllung) fällig werden könnte. Zudem sei darauf hingewiesen, dass der Signalliefervertrag der Gemeinde mit der InterGGA (das ist nicht derselbe Vertrag wie der zwischen InterGGA und dem Provider) weder exklusiv, noch bindend ist. Da steht drin "die Gemeinde _kann_ das Signal beziehen" (und nicht "... muss ...")! Des weiteren ist der mit den anderen Gemeinden geschlossene Aktionärsbindungsvertrag eine Vereinbarung zwischen den Gemeinden untereinander (und nicht zwischen Gemeinde(n) und InterGGA)! Wären sich die Gemeinden untereinander einig, dass sie neben der InterGGA durch einen weiteren Provider das Signal liefern lassen wollen, würde das die InterGGA zwar auf netznutzungstechnischer Ebene tangieren; vertraglich wäre die InterGGA aber nicht direkt involviert. Ebenso wäre der Ausstieg einzelner Gemeinden eine Sache der Gemeinden unter sich (und nicht der InterGGA).

Insgesamt bleiben viele Fragen offen ...


13.11.2014

In Reinach geht demnächst die zweite Runde der Unterschriftensammlung los. Inzwischen wurden die Formulare zur Prüfung bei der Gemeinde eingereicht. Diesmal soll aber nichts mehr schieflaufen; die Unterschriftenbögen wurden von kompetenter Seite vorgeprüft und so ausformuliert, dass der Versuch einer allfällige Ungültigkeitserklärung aus juristischen Gründen im voraus kaum möglich sein wird. Sobald die Publikation im WochenBlatt erfolgt sein wird, kann's losgehen.

Nun: wieso eine zweite Runde in Reinach? Leider sind die bislang schon gesammelten Unterschriften für die Initiative in Reinach nicht für den ursprünglich vorgesehenen Zweck verwertbar. Dies kann aber nachgeholt werden, indem die Unterschrift auf einem anderen – diesmal aber vorgeprüften – Formular nachgereicht wird. Wir müssen also nochmal sammeln. Jedoch: zugleich kommen zwei weitere Initiativen dazu – ebenso auf geprüften Formularen. Insgesamt werden es also 3 Initiativen sein:

1. die erste Initiative verlangt genau dasselbe wie die bisherige: Mitsprache der Bevölkerung bei einem Providerwechsel, indem das Gemeindereglement entsprechend ergänzt wird. Dies ist im Prinzip eine Art  "Validierung der bisherigen Unterschrift".

2. die zweite Initiative verlangt eigentlich das Anliegen der bisherigen Petition: dass die ImproWare als Provider im Kabelnetz bleibt. Dabei wird bzgl. Dual-Providing keine Aussage gemacht. Ob nun die ImproWare allein oder zusammen mit QuickLine (oder allenfalls einem anderen Provider) im Netz verbleiben soll, ist nicht direkt Gegenstand der Initiative. Verlangt wird nur, dass die ImproWare langfristig im Kabelnetz bleibt. Dies ist ganz bewusst, um alle Optionen offen zu lassen und nicht indirekt das Ziel zu verbauen.

3. die dritte Initiative geht vom Wesen her noch eine Stufe weiter: sie verlangt, dass die Gemeinde Reinach bei der InterGGA aussteigt und per sofort sämtliche Verträge aufkündigt, um selbst (ohne zwischengeschalteten Kabelnetzbetreiber – wie die InterGGA) mit einem Provider direkt die Signalzulieferung vertraglich zu regeln (so wie das in Binningen inzwischen angegangen wird). Welcher Provider später im Netz sein soll, ist nicht direkt bestimmt; das deckt Initiative 2 ab – und natürlich liegt die ImproWare an oberster Stelle für diese Aufgabe.

Die Initiativen 2 und 3 verlangen keine Gemeindereglementsänderung (nach §122 Abs. 1a des Gemeindegesetzes) wie die Initiative 1, sondern einen Entscheid der Einwohnergemeinde (nach §122 Abs. 1b des Gemeindegesetzes). Gemeinde- resp. Einwohnerrat werden damit aufgefordert, die Anliegen direkt umzusetzen.


12.11.2014

QuickLine ist auf dem absteigenden Ast – von der Rangfolge her: Netflix hat die Statistik für Downloadgeschwindigkeit in trafficstarken Zeiten für den Monat Oktober 2014 veröffentlicht; und da gab's ein bemerkenswertes Stühlerücken: die ehemalige Nummer 1 (QuickLine) hat sich zwar um 30 kBit/s gesteigert, wurde aber dennoch vom Thron gestossen und ist nur noch Nummer 2 in der Schweiz (hinter ImproWare) – und sogar nur noch Nummer 3 weltweit, und neue Nummer 1 in der Schweiz ist die ImproWare, die sich um 130 kBit/s gesteigert hat. Zusammen mit dem österreichischen Provider LIWEST ist nun ImproWare auch auf Platz Nummer 1 und somit bester Internetprovider weltweit.


06.11.2014

QuickLine knickt ein – gleich doppelt! Offenbar steht QuickLine gehörig unter Druck, sonst würden sie nicht gleich bei zwei unrühmlichen Kapiteln den Kunden entgegenkommen ...


01.11.2014

Inzwischen ist die Medienmitteilung über die ausserordentliche Aktionärsversammlung vom Donnerstag online gestellt worden (auf der Website von Pfeffingen ist sie zu finden). Interessant ist, was da drin steht – und was nur zwischen den Zeilen zu lesen ist; hier einmal ein paar Gedanken dazu:

Wie man ein Preis-/Leistungsverhältnis definiert, ist nicht in Stein gemeisselt, sondern immer eine Ermessensfrage, die davon abhängt, was für wichtig gehalten wird und was nicht. Fakt ist: bei der QuickLine gibt's eine gleichbleibende IP-Nummer nur gegen Fr. 20.– Aufpreis pro Monat – bei der ImproWare ist die selbstverständlich; und mehr als 2 IP-Nummern oder mehr als 10 eMail-Adressen gibt's bei der QuickLine auch gegen Aufpreis nicht. Und was der Vorteil der QuickLine-Cloud im Vergleich zu sonst irgend einer Gratis-Cloud sein soll, müsste erst herausgefunden werden. Laut QuickLine-AGB ist bei dem Dienst eine Partnerfirma involviert, die die Software zur Verfügung stellt. Auch wenn der Dienst selbst zwar von QuickLine erbracht wird, stehen die Server nicht in der Schweiz, und nicht einmal im deutschsprachigen Raum; zwar noch in Europa, aber irgendwo am Rand.

Dual-Providing sei dank den beiden günstigen Abos vom Tisch. Das impliziert mehrerlei: zum einen will die InterGGA also unsere Steuergelder, um das Abo für Fr. 35.– während zweier Jahre auf Fr. 25.– senken zu können; aber wohlverstanden nur für bestehende ImproWare-Kunden (womöglich sogar ausschliesslich für jene Kunden, die bereits jetzt ein Abo für Fr. 25.– haben). 

Rechnet man das auf die derzeitige Anzahl ImproWare-Abos für Fr. 25.– hoch, so entgehen den Gemeinden damit insgesamt wohl 1 Million Franken oder mehr! Und wenn die Gemeinden diese Subventionierung nicht mitmachen (wollen, können oder dürfen), dann geht das Geschäftsmodell nicht mehr auf ... ob Dual-Providing dann wieder aus der Mottenkiste geholt werden muss, weil sonst doch noch die Kunden abwandern?

Wie man bei der QuickLine-Bestellmaske ein subventioniertes Abo für Fr. 25.– dann eingeben können soll, ist dann nochmals eine andere Frage. Läuft das dann wie mit den bisherigen Kombi-Abos, bei denen man im Netz einen Preis erwähnt kriegt, auf der Rechnung aber ein höherer steht, und dann muss man dem bei der InterGGA nachrennen, und wenn man das telephonisch machen will, wird man nach 3 Minuten Warteschleife aus der Leitung gekippt und muss noch mehrere male anrufen, wenn man überhaupt durchkommt? Die Preisbekanntgabepolitik der InterGGA resp. QuickLine wird ohnehin noch auf der Tagesordnung des nächsten Treffens der kantonalen Verantwortlichen für die Preisbekanntgabeverordnung mitte November in Bern stehen.

Dass nun das Fr. 9.90er-Abo erst jetzt als "unbefristet gültig" angepriesen wird, lässt einen weiteren üblen Verdacht aufkommen: hat die InterGGA wohl bislang vorgehabt, diese Abos mittelfristig abzuklemmen und die Kunden in ein teureres Abo zu ködern oder gar zu zwingen (und einfach das Abo irgendwann auslaufen zu lassen)? Nicht auszuschliessen, denn sonst hätte auch schon früher kommuniziert werden können, dass das Abo unbefristet nutzbar sei. Dass es nur noch bis Ende Januar abschliessbar sein wird, zeigt, dass es nur als Lockvogel dient, dass bestehende Kabelkunden nicht abspringen sollen. Für Neuzuzüger heisst das dann: unter Fr. 25.-/Monat gibt's kein Internet über's Kabelnetz (resp. unter Fr. 35.-/Monat, wenn die Subventionierung durch die Gemeinden mit Steuergeldern (resp. dem Verzicht auf Ertragsausschüttung) nicht klappt – das günstigste Abo mit einem Datendurchsatz von 5MBit/s oder mehr wäre dann aber eines von Swisscom). Ob die Kalkulation der Nutzerzahlen dann immer noch aufgeht, wenn die Kunden dann abspringen, ist nochmals eine andere Frage.

Der absolute Hammer kommt nun mit den WLAN-Modems. Da heisst es so schön in der Medienmittelung, dass Kunden, die bereits ein bezahltes ImproWare-WLAN-Modem hätten, das nicht älter als ein Jahr sei, kostenlos ein QuickLine- WLAN-Modem erhalten würden. Pikant an der Bemerkung ist jedoch, dass die ImproWare den Kunden die WLAN-Modems im Regelfall gar nicht verkauft, sondern sie in den höheren Abos gratis und in den kleineren gegen eine kleine Miete zur Verfügung stellt. Hat ein ImproWare-Kunde nun ein Miet-Modem schon seit länger als einem Jahr im Einsatz, oder hat er ein gratis zur Verfügung gestelltes Modem (weil er ein höherwertiges Abo abgeschlossen hat), so muss er bei QuickLine dennoch ein WLAN-Modem selbst bezahlen (ob Mietmodems in diesem Sinne überhaupt als "bezahlt" gelten, ist eine andere Frage). Der Fall, dass im letzten Jahr ein WLAN-Modem verkauft wurde, sei laut ImproWare gar nie vorgekommen; das Gerät steht auch gar nicht im Verkauf. Das heisst also: Kosten dieser Regelung für die InterGGA ist gleich null-komma-null-null! Die Klausel klingt somit zwar gnädig, ist faktisch mehr als nur ein schlechter Witz – resp. beste Augenwischerei, wie das bei der InterGGA nicht zum ersten mal vorkommt und offenbar System hat.

Noch etwas in eigener Sache: die Unterseite über die Publikationen steht vor einer Überarbeitung; dort sollten demnächst div. Zeitungsausschnitte zu finden sein. Und wer noch weitere Anekdoten hat, einfach mailen ... :)


31.10.3014

Der Endspurt wird sichtbar: die Zahlen sind nochmal massiv gestiegen! Und es sind noch nicht alle eingegangenen Blätter ausgezählt.


30.10.2014

Heute abend wird eine ausserordentliche Aktionärsversammlung der InterGGA stattfinden. Sobald wir erfahren, was dabei herausgekommen ist, werden wir hier darüber berichten.

Unabhängig davon sind wir in den Vorbereitungen für eine – diesmal formal korrekte – Neuauflage der Initiative für Mitsprache bei der Providerwahl in Reinach. Da die Zeitabläufe bzgl. der in Reinach eingereichten Einzelinitiative nicht bekannt sind, wollen wir noch dieses Jahr (solange die ImproWare noch der offizielle Provider ist) den Punkt erreichen, dass sich der Einwohnerrat mit dem Thema befassen _muss_ (mit einer Initiative muss er; bei der Einzelinitiative könnte er in der ersten Runde klemmen und die Sache versenken). Würden wir so lange warten, bis dieser Entscheid da ist (Erklärung der Erheblichkeit der Einzelinitiative), so könnte zu viel Zeit verloren gehen. Wir sind überzeugt, und die bisherigen Unterschriftenzahlen zeigen es, dass dann die notwendigen Zahlen schnell erreicht werden.

Die Seiten mit dem Initiativrecht bedürfen einer Überarbeitung, da sie z.T. unvollständig sind. Dies wird demnächst angegangen.


28.10.2014

Gute und schlechte Nachrichten ...

Eine gute Nachricht: die 500 Unterschriften sind da, sogar mit der obligaten Reserve von 10% ... Die schlechte: die Unterschriften sind nicht für eine rechtsverbindliche Volksinitiative verwertbar. Zu Beginn der Sammlung wurden in der Eile noch mehr Unachtsamkeiten begangen, so dass die Unterschriften nur noch im Sinne einer Petition verwertbar sind.  Ja, doof ... aber der Aufwand war dennoch nicht für die Katz. Denn gestern wurde eine Einzelinitiative mit sinngemäss demselben Wortlaut eingereicht (es reichte allerdings nicht mehr, dass das Thema an der Einwohnerratssitzung noch drangekommen wäre). Das heisst nun: der Einwohnerrat kann zwar nicht verpflichtet werden, das Anliegen zu behandeln; er könnte es noch für "nicht erheblich" erklären, um es doch noch zu versenken (dann müsste nochmals gesammelt werden; dazu bräuchte es dann aber ein 7-köpfiges Komitee aus in Reinach Stimmberechtigten und andere Formulare). Der Einwohnerrat sollte schon plausible Gründe haben, wieso er es nicht für erheblich erklären sollte. Die Chancen sind somit durchaus intakt, dass die Mitsprache doch noch kommt ... warten wir mal ab, was der Einwohnerrat entscheidet.

Und dann war noch die Website am abend nicht erreichbar. Weshalb, ist noch zu klären. Ob das ein Angriff von aussen war oder ob der Hoster Probleme machte, ist bislang nicht bekannt. Auf alle Fälle ist die Website nun bei einem anderen Hoster. Und damit in solchen Fällen nicht gerade gar nix mehr zu sehen ist, wurde parallel dazu www.dualprovider.ch (ohne Bindestrich) bei einem anderen Hoster gespiegelt, anstatt nur weiterzuleiten. Somit zeigt sich: nicht nur Dual-Providing ist etwas wert, sondern auch Dual-Hosting ...


24.10.2014

Nun sind gestern in den ersten beiden Gemeinden die Anträge, dass bei einem Providerwechsel das Volk das letzte Wort haben soll, jeweils durch einen einzelnen Stimmbürger eingereicht worden. In Therwil war das eine reine Formalität mit dem Original-Unterschriftenblatt, die durch etwas nette Fachsimpelei begleitet war. Die Nachreichung desselben Antrags wurde sogar mit "ist nicht nötig, den Antrag mehrfach einzureichen, der ist schon eingegangen, das genügt" quittiert. In Bottmingen hingegen hiess es zuerst, der Antrag könne gar nicht angenommen werden, da das Gesetz gar nicht zulasse, dass zu Beginn der Versammlung ein Antrag in schriftlicher Form dem Gemeinderat übergeben werde. Witzigerweise ist aber genau das im §68 des Gemeindegesetzes im Absatz 2 in dieser Form vorgesehen. Damit, dass die Akzeptanz des Unterschriftenblatts (per se) möglicherweise nicht als "formal korrekter Antrag" angenommen werden könnte (was aber in Therwil überhaupt kein Problem darstellte), waren wir jedoch vorbereitet: zusätzlich wurde dann ein explizit ausformuliertes Antragsschreiben (in Briefform) nachgereicht. Nun hiess es, abzuwarten, ob im Traktandum Varia/Diverses auch wirklich öffentlich bekanntgegeben würde, dass (überhaupt) ein Antrag eingegangen sei (oder ob dies unterschlagen werden sollte, was der Fall gewesen wäre, wenn die Annahme des Antrags verweigert worden wäre.). Er wurde dann doch verlesen und im kompletten Wortlaut zitiert. Ob die Pressepräsenz da eine Rolle gespielt haben könnte?


23.10.2014

Nun ist die 1000er-Marke bei der Petition insgesamt geknackt. Und in Reinach fehlen nur noch 106 Stimmen bei der Initiative. Damit auch allenfalls ungültige nicht das Resultat zunichte machen, sollten es noch einige mehr sein – das ist noch zu schaffen! 


22.10.2014

Nun wird's konkret: morgen Donnerstag ist in Bottmingen und Therwil Gemeindeversammlung. Anlässlich derer soll in einem ersten Schritt der Antrag (untere Hälfte des Unterschriftenbogens – zweite Unterschrift) eingereicht werden (die Unterschriftensammlung geht aber für beide Anliegen weiter; es geht darum, den Antrag eingereicht zu haben – er lautet ja bei allen Unterzeichnern wortgetreu gleich). Dazu ist jeweils mindestens je eine stimmberechtigte Person aus Bottmingen und Therwil aufgerufen, die Übergabe zu übernehmen (formal den Antrag mit entsprechend vielen Mitunterzeichnern zu stellen). Es geht darum, dass die Person in der jeweiligen Gemeinde stimmberechtigt sein muss. Von unserer Seite wird auch jemand dabei sein; die Person muss also nicht befürchten, alleinegelassen zu werden. Auch im Falle der schriftlichen Einreichung vorab wird von unserer Seite alles ausformuliert, so dass es v.a. darum geht, Präsenz zu zeigen. Bitte per eMail oder Tel. (siehe Impressum) melden, wer sich dazu bereiterklärt.


22.10.2014

Mitte September ging eine Anfrage an die Verantwortlichen für die Preisbekanntgabeverordnung (PBV) der Kantone BL und SO, ob die Art der Preisbekanntgabe der neuen InterGGA-Tarife der PBV entspreche (das war noch, bevor die langfristigen Preise von der InterGGA bekanntgegeben worden waren). Die Antworten waren ziemlich unterschiedlich: während von einer Seite die Meinung vertreten wurde, es gelte, was im Vertrag stehe, wurde von einer anderen die Situation, dass im Vertrag etwas anderes steht als auf der Website, für untersuchungswürdig erachtet. Gestern kam der Bericht, dass die Angelegenheit Mitte November an der Tagung mehrerer kantonaler PBV-Verantwortlicher auf der Tagesordnung stehe; mit dabei sein werden u.a. die Vertreter der Kantone BL und SO wie auch BE, dem Standortkanton von QuickLine.


16.10.2014

Heute sind Leserbriefe in BiBo, WochenBlatt und auch der BaZ zu finden – im BiBo sind es mindestens deren vier auf verschiedenen Seiten. Besten Dank auch Liliane Büchler-Kehrli, Therwil für einen etwas ausführlicheren. Jedoch eine kleine Korrektur dazu: nur in Reinach werden für die Initiative 500 Stimmen benötigt. In allen anderen Gemeinden reicht(e) theoretisch eine einzige Stimme, die das Anliegen an die Gemeindeversammlung bringt – und diese ist in allen Gemeinden schon da – und sogar mehrfach; und je mehr es sind, desto eher kann der jeweilige Gemeinderat das Anliegen nicht einfach so versenken oder abschieben, sondern muss darauf eingehen. NB: Halbzeit für Reinach – und inzwischen sind für Reinach auch die Hälfte der Stimmen zusammen – die für Reinach notwendigen 500 sind also erreichbar! :)


15.10.2014

Es sind einige Couverts mit Stempel von Biel-Benken eingetroffen. Diese sind aber alle zusätzlich auch in Härkingen abgestempelt. Die Nachfrage bei der Post ergab, dass sämtliche Post den Umweg über das Briefversandzentrum macht – also auch jene Couverts, die nicht nur in Biel-Benken in den Briefkasten bei der Post eingeworfen werden, sondern auch jene, die am Postschalter abgegeben werden. Der Einwurf des Couverts in Biel-Benken bringt somit keinen Vorteil.


12.10.2014

Nun sind auch noch aus der letzten bisher fehlenden Gemeinde Stimmen eingegangen. Der Antrag an die Gemeindeversammlungen, dass das Stimmvolk bei einem Providerwechsel das letzte Wort haben soll, kann nun in allen betreffenden Gemeinden eingereicht werden (ausser in Reinach, wo die Zahl von 500 Unterschriften noch nicht erreicht ist).


11.10.2014

Das nur kurz erhältliche zukünftige Light-Abo (für Fr. 9.90) ist nun im Preisvergleich etwas ausführlicher beschrieben, und der Aktuelle Stand der eingegangenen Unterschriftenbögen nun auch auf der Frontseite (s.o.). Im BiBo vom 09.10.2014 sind zwei Leserbriefe erschienen (Seiten Oberwil und Ettingen).


08.10.2014

Heute wurden wir darauf aufmerksam gemacht, dass uns ein heftiger, aber nicht wirklich tragischer Lapsus passiert ist – im Gegenteil: auch im Kanton BL – wie im Kanton SO – ist eine Initiative nur in Gemeinden mit ausserordentlicher Gemeindeorganisation nötig – also nur in Reinach (in Binningen ist die ganze Geschichte kein Thema mehr). 500 Unterschriften gesammelt werden müssen somit nur in Reinach. In den meisten anderen Gemeinden ist die erste Hürde geschafft und der Antrag kann an die Gemeindeversammlung gestellt werden, so dass die Stimmbürger darüber befinden können.

Mehr als Titel und Bemerkung über die Mindeststimmenzahl (die nun auf 1 gefallen ist und inzwischen in allen Gemeinden schon erfüllt ist) musste nicht angepasst werden: auf den Unterschriftenbögen steht nun nicht mehr "Initiative für die Gemeinde xyz", sondern "Antrag an die Gemeindeversammlung der Gemeinde xyz". Inhalt und Wortlaut des Anliegens selbst sind dieselben geblieben – bereit, um bei den Gemeinden eingereicht zu werden.

Die Unterschriftensammlung läuft weiter – v.a. auch für die Petition; denn Reinach ist auf 500 Unterschriften bei der Initiative angewiesen! In allen anderen Gemeinden gilt das Prinzip: je mehr unterschreiben, desto eher kann der Gemeinderat die Sache nicht einfach so bodigen und auf die lange Bank schieben (indem zuerst geklärt werden soll, ob das Thema überhaupt erheblich sei), sondern er muss eine Vorlage ausarbeiten, um der Gemeindeversammlung eine Abstimmung zu ermöglichen.

08.10.2014

Und dann gibt es noch eine Erfolgsmeldung zu berichten: die Gemeinde Aesch informiert heute auf Ihrer Website, dass sie für die InterGGA eine ausserordentliche Aktionärsversammung einberufen habe und dabei den Dual-Provider-Betrieb als mögliche Lösungsvariante vorschlagen werde. In der weiteren Meldung hat sich aber auch eine Information eingeschlichen, die mit Vorsicht zu geniessen ist: laut den noch laufenden Verträgen mit der ImproWare darf die InterGGA erst ab dem 01.01.2015 QuickLine-Angebote für die Endkunden freischalten.


Stand der im Oktober eingegangenen Unterschriften (es wurde nicht auf Gültigkeit überprüft):

Unterschriften

Reinach

Binningen

Bottmingen

Oberwil

Therwil

Ettingen

Aesch

Pfeffingen

Duggingen

Grellingen

Dornach

Total

Dual-Providing

932 5 116 242 269 185 143 31 11 43 47

2024

Mitsprache

852 12 99 228 231 162 129 31 11 37 39

1831

Die Unterschriftenblätter wurden noch nicht überreicht. Da sie rechtlich nicht verbindlich sind, können sie nur die parallel eingereichten Anträge unterstützen (die Initiative in Reinach wird ja neu aufgelegt). Diese Unterstützung kann aber nur dann eine gewisse Wirkung entfalten, wenn parallel ein Antrag "am laufen" ist. Dies wird dann der Fall sein, wenn die Anträge in den Gemeinden wirklich "angekommen" sind. Würden die Unterschriften zu früh eingereicht, würden sie verpuffen, was zu vermeiden ist. Wirklich zählen werden dann aber nur die aufgestreckten Hände an den Gemeindeversammlungen!


Dual-Provider – was ist das?

Einführung ins Thema mit  Fragen und Antworten.

Was ist die Motivation dazu?

Kann man etwas tun? Ja! Auf der Seite über das Initiativrecht ist dargelegt, wie am besten vorzugehen ist. Die Mittel dazu sind:

Formulare für die Petition und die Initiative – herunterladen, ausdrucken, unterschreiben und abschicken!

Auf der Seite mit den Publikationen sind Links zu finden, was so in den Zeitungen geschrieben steht und in Foren diskutiert wird.

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