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Sehr geehrter Improware-Nutzer

Wir bedauern die Verunsicherung, die zur Zeit bei unseren Kunden in den Gemeinden des interGGA-Verbundes herrscht. Wie Sie vielleicht bereits aus den Medien erfahren haben, ist das Verhältnis zwischen uns (der ImproWare AG) als ihrem Dienstanbieter und der interGGA AG etwas getrübt. Wir verweisen zu Ihrer Information dazu auch auf die entsprechenden Artikel in der BZ und der BAZ.  

Seit nunmehr 14 Jahren bieten wir unsere Dienstleistungen für Internet, Telefonie und PayTV auf den Gemeindenetzen ihrer Region an. Im Jahr 2002 gründeten die Gemeinden des Verbundes die interGGA AG, welche neu die zentralen Aufgaben wie die Aufbereitung und die Verteilung des eigenen Fernsehsignals ab Kopfstation Reinach, sowie die Lieferung weiterer Dienste übernahm. Diese Aufgaben wurden vorher von der Gemeinde Reinach erbracht. Auch der Vertrag mit der ImproWare wurde übernommen und verlängert.

Die interGGA AG nahm im 2013 einen Kurswechsel vor und beschloss eine Ausschreibung der bestehenden Dienste zu lancieren, mit dem Ziel diese selbst direkt den Endkunden anbieten zu können. Der Zuschlag dieser Ausschreibung ging an die Bieler Quickline AG. Die ImproWare AG erhielt die Kündigung per 31.12.2014.

Im Mai 2014 wurde die interGGA Kopfstation ausser Betrieb genommen und neu das Fernsehsignal bei der Quickline eingekauft. Damit war auch unser PayTV Angebot im Netz ihrer Gemeinde nicht mehr verfügbar.

Vor einigen Monaten wurde eine Dual-Providerlösung installiert. Die Internet- und Telefondienste der Quickline und der ImproWare sind nun beide parallel auf dem Netz aufgeschaltet. Dies wurde realisiert um eine reibungslose Übergangsphase zu schaffen.

Seit einiger Zeit schaltet die interGGA jedoch bereits Internetkunden über Quickline auf, obwohl dies nach unserem laufenden Vertrag erst ab 1.1.2015 erlaubt wäre. Ende August wurde uns zudem seitens der interGGA ausserordentlich per 1.12.2014 gekündigt. Diese Vorkommnisse haben dazu geführt, dass wir uns an das Gericht wenden mussten. Das Zivilkreisgericht Baselland Ost hat nun verfügt, dass die interGGA die Verfügbarkeit unserer Dienste gemäss Vertrag weiterhin bis mindestens 31.12.2014 garantieren muss.

Für Sie als Kunden ist also keine Eile geboten und eine Kündigung ihrerseits nicht notwendig. Wir werden unsere Dienstleistungen sicher noch bis 31.12.2014 erbringen können (und evtl. darüber hinaus, solange der Dualproviderbetrieb aufrechterhalten wird).

Die ImproWare ist weiterhin an einer einvernehmlichen und vor allem für unsere Kunden guten Lösung interessiert und hat der interGGA entsprechende Gesprächsbereitschaft signalisiert.

Wir werden Sie über die weitere Entwicklung auf dem Laufenden halten.

Ihre ImproWare AG / breitband.ch

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