Sehr geehrter Improware-Nutzer
Wir
bedauern die Verunsicherung, die zur Zeit bei
unseren Kunden in den Gemeinden des
interGGA-Verbundes herrscht. Wie Sie vielleicht
bereits aus den Medien erfahren haben, ist das
Verhältnis zwischen uns (der ImproWare AG) als
ihrem Dienstanbieter und der interGGA AG etwas
getrübt. Wir verweisen zu Ihrer Information dazu
auch auf die entsprechenden Artikel in der BZ und
der BAZ.
Seit
nunmehr 14 Jahren bieten wir unsere
Dienstleistungen für Internet, Telefonie und
PayTV auf den Gemeindenetzen ihrer Region an. Im
Jahr 2002 gründeten die Gemeinden des Verbundes
die interGGA AG, welche neu die zentralen Aufgaben
wie die Aufbereitung und die Verteilung des
eigenen Fernsehsignals ab Kopfstation Reinach,
sowie die Lieferung weiterer Dienste übernahm.
Diese Aufgaben wurden vorher von der Gemeinde
Reinach erbracht. Auch der Vertrag mit der
ImproWare wurde übernommen und verlängert.
Die
interGGA AG nahm im 2013 einen Kurswechsel vor und
beschloss eine Ausschreibung der bestehenden
Dienste zu lancieren, mit dem Ziel diese selbst
direkt den Endkunden anbieten zu können. Der
Zuschlag dieser Ausschreibung ging an die Bieler
Quickline AG. Die ImproWare AG erhielt die Kündigung
per 31.12.2014.
Im
Mai 2014 wurde die interGGA Kopfstation ausser
Betrieb genommen und neu das Fernsehsignal bei der
Quickline eingekauft. Damit war auch unser PayTV
Angebot im Netz ihrer Gemeinde nicht mehr verfügbar.
Vor
einigen Monaten wurde eine Dual-Providerlösung
installiert. Die Internet- und Telefondienste der
Quickline und der ImproWare sind nun beide
parallel auf dem Netz aufgeschaltet. Dies wurde
realisiert um eine reibungslose Übergangsphase zu
schaffen.
Seit
einiger Zeit schaltet die interGGA jedoch bereits
Internetkunden über Quickline auf, obwohl dies
nach unserem laufenden Vertrag erst ab 1.1.2015
erlaubt wäre. Ende August wurde uns zudem seitens
der interGGA ausserordentlich per 1.12.2014 gekündigt.
Diese Vorkommnisse haben dazu geführt, dass wir
uns an das Gericht wenden mussten. Das
Zivilkreisgericht Baselland Ost hat nun verfügt,
dass die interGGA die Verfügbarkeit unserer
Dienste gemäss Vertrag weiterhin bis mindestens
31.12.2014 garantieren muss.
Für
Sie als Kunden ist also keine Eile geboten und
eine Kündigung ihrerseits nicht notwendig. Wir
werden unsere Dienstleistungen sicher noch bis
31.12.2014 erbringen können (und evtl. darüber
hinaus, solange der Dualproviderbetrieb
aufrechterhalten wird).
Die
ImproWare ist weiterhin an einer einvernehmlichen
und vor allem für unsere Kunden guten Lösung
interessiert und hat der interGGA entsprechende
Gesprächsbereitschaft signalisiert.
Wir
werden Sie über die weitere Entwicklung auf dem
Laufenden halten.
Ihre
ImproWare AG / breitband.ch
aus der Region - für
die Region
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